Optimistische Vollstreckungsstelle

Ich war dem Mandanten zum Pflichtverteidiger bestellt. Die Verteidigung war erfolgreich, er wurde mit der Verkündung des Urteils aus der Untersuchungshaft entlassen. Mit der Zeit in der Justizvollzugsanstalt Moabit, in die er aufgrund seines jurgendlichen Alters eigentlich gar nicht hineingehörte, hatte er die Strafe (eigentlich) auch schon abgesessen. Man hatte ihn erwischt mit einem Ausweis, den eine Behörde so nicht ausgestellt hätte. Nicht nur das in diesem Paß notierte Alter war frei erfunden.

Als Bedingung für die Aufhebung des Haftbefehls hatten Staatsanwalt, Gericht und Verteidigung vereinbart, daß ich auch für die Zustellungen nach Urteilsverkündung empfangsbevollmächtigt bin. Nach der Urteilszustellung erreichte mich nur die folgende Post.

Optimist

Ich fürchte, die dieser Zahlungsaufforderung anhängende Rechung wird die Justizkasse wohl kurzfristig als uneinbringlich ausbuchen. Alles andere wäre zu optimistisch gedacht. Der Mandant hat sicherlich wieder einen festen Wohnsitz, allerdings nicht in dem Bereich, in dem die Hauptabteilung Vollstreckung irgendetwas zu melden hätte.

Dieser Beitrag wurde unter Mandanten, Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.