Jahresarchive: 2012

Vorsitzender Richter am Landgericht, halbnackt

Mit dem Urteil hatte sich das Gericht echte Freunde gemacht:

Richter Lorenz [war] angenehm überrascht. „Es ist in meiner Karriere auch nicht so oft vorgekommen, dass man mich auf Händen trägt“, sagte der stolz ein Bengalo schwenkende Jurist mit freiem Oberkörper.

Quelle: Welt Online

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Gehackter Apfelkuchen im Kino

Die Kriminalpolizei hat die Domain unter kino.to gesichert. Das ist bekannt. Neu ist allerdings, daß es einen weiterführenden Link auf der Seite www.kino.de gibt.

Folgt man diesem Link, bekommt man bekommen die KriPo und die GVU folgenden freundlichen Hinweis:

Gut, daß es in der Cybercrime Szene auch ehrliche Menschen gibt, nicht?

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Durch die Luft geschleuderte Geschäfte

Behördlicher Aufruf:

Immer wieder ist festzustellen, dass Hundehalter ihren Hund auch auf öffentlichen Flächen und Grünanlagen ausführen und die Hunde dort ihr Geschäft verrichten. Wir bitten alle Mitbürger, den Hundekot zu entfernen und mit nach Hause zu nehmen. Die gemeindlichen Bauhofmitarbeiter erleben immer wieder, dass bei der Pflege der Anlage der Kot vom Rasenmäher aufgenommen und durch die Luft geschleudert wird. Diese Begegnung ist für unsere Mitarbeiter recht unangenehm um nicht zu sagen ekelerregend.

Auch Hundekot an den Schuhen, in den auf dem Gehweg getreten worden ist, ist für niemand besonders angenehm.

Quelle: Verwaltungsgemeinschaft Dasing, Gemeinde Obergriesbach

Es lebe das saubere Neukölln!

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Sascha… ein aufrechter Deutscher

Sascha R. aus D. in einem schwäbischen Landkreis hat sich beschwert. Über mich. Bei der Rechtsanwaltskammer Berlin.

Ich hatte im Juni 2011 in einem Blogbeitrag auf eine Liste von Nazis Finanziers der Nazi-
onaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) hingewiesen, die im Netz veröffentlicht wurde.

Das gefiel diesem Sascha nicht. Und das, obwohl ich meine besondere Abscheu über diesen eklatanten Rechtsbruch ausdrücklich mitgeteilt hatte:

Das ist natürlich zu verurteilen als eine unzulässige Persönlichkeitsverletzung.

Eine eindeutige, fast schon unseriöse Sprache“ warf Sache R. mir trotzdem vor. Und textete weiter:

Ich gehe davon aus, dass die RAK Berlin durchaus daran interessiert ist, dass ihre Mitglieder sich in einer Art und Weise verhalten, die das Ansehen des Berufsstandes bewahrt und fördert und zweitens keinen Zweifel daran lässt, dass diese in jedem Fall sich für den Rechtsschutz ohne Vorbehalt einsetzen werden.

Meine öffentlichen Vorbehalte gegen die Unterstützer dieser künftigen Expartei scheint Sascha R. nicht zu gefallen. Ob er selbst mit vollständigem Rubrum in dieser Liste auftaucht? Ich habe nicht nachgeschaut. Die Liste ist nicht mehr an der verlinkten Stelle erreichbar.

Lieber Sascha R. aus D., solange mir ein Rechner mit Kabel zum Internetz zu Verfügung steht, werde ich mir von irgendwelchen Denunzianten, die Nationalsozialistendemokraten für Demokraten halten, nicht den Mund verbieten lassen.

Die RAK Berlin hat die Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen. Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz gilt auch für Nazigegner.

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Wilderer in die Gefangenensammelstelle!

Nachdem der Hamburger Kollege Jo Breu, der hier in Berliner Gewässern wildert, mit Nachdruck versucht hat, sich in einer Verhandlungspause kompetenten Rat zu holen:

steht die Wanne nun am Platz der Luftbrücke.

Gleich in der Nähe der Gefangenensammelstelle. Die wir hier in Berlin eingerichtet haben, um wildernde Kollegen dort unterzubringen!

Foto 1: Rechtsanwalt Uwe Grabner, Straubing
Foto 2: Gisbert
Dank an beide!

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Rucksackraub

Wenn das nicht die Kriminaldirektion Kaiserslautern geschrieben hätte, wäre es kompletter Blödsinn, den kein Mensch glauben würde:

Eine nicht alltägliche Anzeige hat die Polizei am Donnerstag aufgenommen, als ein 17-jähriger Jugendlicher zur Dienststelle kam und angab, dass ihm sein Rucksack geraubt wurde. Kurios dabei: In dem Rucksack befanden sich nach seinen Angaben 100 Gramm Marihuana und 50 Gramm Haschisch.

Der Geschädigte, der bei der Anzeigenerstattung von seinem Vater begleitet wurde, gab an, dass ihm ein 20 Jahre alter Bekannter den Jack-Wolfskin-Rucksack sowie seine Jacke am Mittwochabend in der Siegelbacher Straße entrissen habe. Zuvor habe er ihn mit einer Waffe bedroht.

Der aus dem Landkreis stammende mutmaßliche Räuber konnte im Rahmen der folgenden Fahndung am Donnerstagabend festgenommen werden und räumte die Tat teilweise ein. Allerdings habe er sein Opfer nicht mit einer Waffe, sondern mit seinem Handy „bedroht“.

Der Rucksack und die Jacke sowie etwa 50 Gramm Haschisch stellten die Beamten in der Wohnung eines Bekannten des 20-Jährigen sicher. Was mit dem Rest des Rauschgiftes passierte, ist noch unklar.

Wenn ich der Polizeibeamte gewesen wäre, hätte ich Vater und Sohn erstmal in eine Ausnüchterungszelle gesteckt. Die beiden müssen doch völlig breit gewesen sein …

Bild: Rike / pixelio.de

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Ein historisch einheitlicher Vorgang

Wenn man sie gewähren läßt, die Richter, und sie dann auch noch Zeit dazu haben, fällt ihnen so etwas hier ein:

Denn das gesamte, dem Angeklagten angelastete Verhalten – Wegwerfen der Mitteilungskarte unter mehrfachem Ausruf des Wortes “Arschloches” gegenüber dem Mitarbeiter des Ordnungsamtes – stellt sich als historisch einheitlicher Vorgang dar.

Quelle: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.03.2012 – III-3 RVs 28/12

Gefunden bei einem Richter, der sehr viel Zeit hat :-).

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Bodenhaftung

Sie freuen sich, dass Tegel doch noch länger geöffnet hat: Menschen, die den Flughafen zu ihrem Lebensmittelpunkt gemacht haben. Sie sammeln Flaschen, manchmal übernachten sie auch hier.

Sandra Dassler erinnert im Tagesspiegel an Menschen, die sich ihren Lebensunterhalt mit dem Sammeln leerer Pfandflaschen verdienen (müssen). 30 bis 40 Flaschen ist der Umsatz eines Tages. 15 bis 25 Cent pro Stück bekommen sie im Discounter dafür.

Wir, die kein Problem damit haben, im Flughafen-Café kurz vor dem Abflug noch mal eben ein belegtes Brötchen zu kaufen und mit dem Gegenwert von 15 Pfandflaschen zu bezahlen, sollten die Bodenhaftung nicht verlieren.

Bild: Daniela B. / pixelio.de

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Landshut in Bayern

Polizeibeamte

sollen betrunken Auto fahren und unbeteiligte Bürger grundlos zu Boden schlagen. Die Folgen? Manchmal gar eine Beförderung.

berichtete Wolfgang Wittl in der Süddeutschen Zeitung am vergangenen Mittwoch.

In Bayern gehen die Uhren aber anders.

schrieb Rechtsanwalt Andreas Jede im Zusammenhang mit der Anklageerhebung durch die Landshuter Staatsanwaltschaft gegen einen seiner Mandanten.

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Kaum kriminelle Internetnutzer

Im Jahre 2011 haben die statistischen Bundesbeamten knapp 82.000.000 Bundesbürger gezählt. 51.000.000 davon sollen im Internet unterwegs gewesen sein. Wenn man nun den Wiesbadener Statisten Glauben schenken mag, ist es dabei 222.267 Mal zu Überschreitung von strafrechtlichen Grenzen gekommen.

Geht man mal davon aus, daß reichlich Mehrfachtäter unterwegs sind, surften 2011 über den Daumen gerechnet 100.000 Kinderpornografen, Raubkopierer und Betrüger durchs Netz. Das sind im Verhältnis zu allen Surfern keine 0,2 %, die Quote für alle Bundesbürger liegt sogar nur bei 0,1 %.

Hey, da können die ganzen Strafverteidiger, die sich mit Cybercrime beschäftigen, aber nicht von leben. So geht das aber nicht, Ihr gesetzestreuen Knechte!

Bildquelle und weitere Zahlen: Polizeiliche Kriminalstatistik 2011 (pdf)

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