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Jahresarchive: 2012
Schall und Rauch
Ich habe gestern eine sehr nette Fachpsychologin für Rechtspsychologie kennen gelernt. Frau Dr. Evelin Werner hat sich auf die Analyse von Zeugenaussagen spezialisiert und erstellt im Auftrag von Gerichten (aussagepsychologische) Glaubhaftigkeitsgutachten.
Ihre Praxis liegt „Am Gespensterwald“. 8-)
Betriebsausflug am Schwarzlsee
Alles im grünen Bereich.
Kommentare deaktiviert für Betriebsausflug am Schwarzlsee
Rockerdezernat: Erstmal Urlaub
Derzeit wird in den Medien darüber gerätselt, aus welchen Gründen die Hells Angels nicht schon früher verboten wurden. Schließlich habe die Verbotsverfügung bereits längere Zeit unterschriftsreif in der Behördenschublade gelegen:
Alles war fertig, wir aber mussten weiter jedes Wochenende raus zu den Rockern und böse gucken, die haben uns überhaupt nicht mehr ernst genommen.
zitiert der Tagesspiegel einen offenbar etwas angesäuerten Ermittler.
Nun hat man die Ursache wohl gefunden. Die Chefin des Dezernats für Rockerkriminalität, Heike Rudat, wolle erstmal Urlaub machen und danach dann „zuschlagen“, lautet ein Bericht aus der Gerüchteküche des Rockerdezernats.
Warum der Einsatz nicht auch stattfinden konnte, während Frau Rudat ihre Ferien genießt?
Sie habe die Razzia verzögert, weil sie angeblich das Klubschild persönlich abmontieren wollte.
Da ist sie ja nun irgendwie zu spät gekommen.
Zu alt für die Ermittler
Fundstück in einer Ermittlungsakte:
Manchmal schützt das schlichte Alter vor unerwünschten Ergebnissen im Ermittlungsverfahren. Das ebenfalls sichergestellte iPhone 4 des Mitbeschuldigten machte überhaupt keine Probleme beim Auslesen.
Technik-affine Straftäter sollten das berücksichtigen.
Es schneit in der Hölle!
Soeben erhalte ich die SMS vom Kollegen Tobias Glienke. Er hat heute in einer Strafsache vor dem Amtsgericht Tiergarten verteidigt.
FREISPRUCH! Yeah!
Es handelt sich um die Abteilung 290 des AG Tiergarten, Richter K. ist der freisprechende Richter.
Das Taschentuch-Programm für heute
Damit hier heute keine Langeweile aufkommt, bietet mein Kalender ein nettes Unterhaltungsprogramm.
Um halb neun kommt die Ehefrau meines Mandanten und bringt mir 100 Euro, die ich auf sein Haftkonto einzahlen soll. Es ist damit zu rechnen, daß dieses Übergabe locker eine Stunde lang dauern wird, in der mindestens zwei Packungen Papiertaschentücher aufgebraucht werden.
Gegen 10:30 Uhr wird unser Versicherungsberater danach schauen, welche Überlebens-Chancen wir haben, nachdem uns der Himmel auf den Kopf gefallen ist. Wer von uns beiden die bereit liegenden Taschentücher braucht, ist noch nicht absehbar.
Um 11:30 Uhr schaue ich in der „Plötze“ vorbei. Dort sitzt ein dickfelliger Mandant, dem es zu teuer war, eine Geldstrafe zu bezahlen. Ich muß mit ihm eine (neue) Anklage besprechen, die er wegen einer Unhöflichkeit unter Rockern zu erwarten hat. Die peinlichen Taschentücher wird er nicht brauchen.
Spannend wird der Termin um 13:00 Uhr vor der Strafvollstreckungskammer. Den Mandanten, der dort weitere Lockerungen in seiner Unterbringungssache (§ 63 StGB) erwartet, habe ich vor etwa 8 Jahren gegen seinen Willen in die Klappse „verteidigt“. Zwischenzeitlich hat er sich dafür bedankt und ein paar Bilder für mich gemalt, die nun unser Besprechungszimmer schmücken. Er wird sich über die guten Nachrichten freuen, die ich und der Vorsitzende der Strafvollstreckungskammer ihm überbringen werden. Die Taschentücher für die Freudentränen werde ich ihm vor Beginn der Verhandlung übergeben.
Danach schaue ich noch im Moabiter Knast vorbei. Zwei Strafern, die es verdient haben, einfach mal „Guten Tag“ sagen. Und dann dem Untersuchungshäftling noch mitteilen, daß ich 100 Euro auf sein Konto eingezahlt habe. Glücklicherweise schmeißen mich die Wachteln gegen 15:45 Uhr wieder raus. Bevor mir die Taschentücher ausgehen …
Dann noch schnell bei Schlecker Aydins Minimarkt vorbei, neue Taschentücher kaufen. Morgen gibts ein Urteil vor der Strafkammer …
Bild: Lupo / pixelio.de
Ein bisschen himmelblauer Porsche
Aus einer Zeugenvernehmung:

Mal schauen, ob man mit dieser Beschreibung die Autos irgendwo findet. Sachdienliche Hinweise nimmt der Strafverteidiger und jede Polizeidienststelle gern entgegen.
Brandschutz
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Scheiß Bußgeld
Ein 30 Jahre alter Mann soll 63,50 Euro Bußgeld zahlen, weil er am 18. Februar einen kleinen Kothaufen aus Kunststoff mit einem Fähnchen „Nazis“ auf den Dresdner Carolaplatz legte.
berichtet die Freie Presse.
Gegen den Bußgeldbescheid hat der Betroffene Einspruch eingelegt. Die Sympathisanten vom Ordnungsamt dürften dem Rechtsbehelf wohl nicht abhelfen und die Sache über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht abgeben.
Also genau an dasselbe Amtsgericht, das die Abfrage von mehr als einer Millionenen Handydaten während Anti-Nazi-Demos in Dresden für zulässig (rechtsmäßig?) erachtete.
Ich kann mir gut vorstellen, daß dieses Gericht dann zu dem Ergebnis kommt, Kunst und Meinung, die sich gegen Nazis richten, unterliegen nicht dem Schutz des Dresdener Grundgesetzes. Und verdoppelt das Bußgeld wegen vorsätzlicher Begehungsweise: Scheiße und Nazis miteinander in Verbindung zu bringen ist dort schließlich verboten.
Begrüßungsgeschenk
In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob der in Bottrop erschossene Bandido-Rocker als Begrüßungsgeschenk für die Aufnahme bei den Hells Angels zu werten ist.
schreiben Michael Behrendt und Dominik Ehrentraut in der Berliner Morgenpost.
… und ich frage mich, ob die Nähe dieser beiden Journalisten zu der Szene schon irgendwelche Auswirkungen auf deren Sprachkompetenz genommen hat.

