Jahresarchive: 2012

Preisrätsel: Was wirft man ihm vor?

Der Mandant beauftragt uns mit einer Verteidigung in einer Bußgeldsache. Er hat uns den Bußgeldbescheid übermittelt, dies ist die erste Seite:

Auf der zweiten Seite steht der konkrete Vorwurf, den ich hier erst einmal nicht verraten möchte.

Wer als erster unten in den Kommentaren den zutreffenden Vorwurf nennt, dem schicke ich eine Flasche Rotwein.

Die zweite Seite werde ich dann in einem weiteren Beitrag veröffentlichen. Und in gewohnter Manier kommentieren.

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So geht das!

Il Cavaliere

Aus einem beim Tagesspiegel veröffentlichten Video wird über das Mailänder Urteil gegen Silvio Berlusconi berichtet:

Ob der Schuldspruch Bestand haben wird, ist offen. Berlusconi ist Milliardär. Er umgibt sich nur mit den teuersten Anwälten.

Ich halte fest: Je teurer der Strafverteidiger, desto erfolgreicher die Verteidigung.

Merkt Euch das!

Foto: AFP, via Link auf Tagesspiegel

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Kleine Erinnerung am Sonntag

Vor mehr als 40 Jahren war es der Strand, heute liegen Wurzeln unter dem Pflaster in Kreuzberg.

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Presseerklärung zum „Fall Jonny K.“

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger, vertreten durch ihren 1. Vorsitzenden Peter Zuriel, veröffentlichte heute die nachfolgende Presseerkläung:

Wieder einmal müssen wir erleben, wie Politiker, Polizei und Teile der Presse über einen Richter herziehen, weil dieser in einem prominenten Fall zwei Verdächtige nicht in Haft nahm.

Gegen einen geständigen Beschuldigten besteht kein Verdacht, an der Tat zu Lasten des später Getöteten beteiligt gewesen zu sein. Der andere Tatverdächtige ist geständig an einer Körperverletzungshandlung zu Lasten Jonny Ks. beteiligt gewesen zu sein. Er bestreitet aber Tötungsvorsatz. Auch die Staatsanwaltschaft geht nicht von einem vorsätzlichen Tötungsdelikt aus.

Beide Verdächtigte haben sich gestellt, sind geständig und leben in festen sozialen Verbünden. Der erstegenannte Beschuldigte erhielt keinen Haftbefehl, der Andere wurde gegen Auflagen vom Vollzug der Untersuchungshaft verschont.

Diese Entscheidung erfährt massive Kritik. Empörung und Unverständnis werden formuliert. Die „brutalen Schläger“ oder auch „Mordbeteiligte“ gehören in Haft. Es werden gar Parallelen zu Fällen gezogen, bei denen Haftentlassene später schwere Straftaten begingen. Auch das Fehlen einer Abschreckung wird beklagt.

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. weist erneut darauf hin, dass Untersuchungshaft allein der Verfahrenssicherung dient. Der Vollzug der Untersuchungshaft gilt als schwerer Eingriff in die Unschuldsvermutung und darf nur unter sehr engen Voraussetzungen verhängt werden. Untersuchungshaft bedeutet keine vorweg genommene Strafe und dient erst Recht nicht der Abschreckung. Die Unschuldsvermutung ist ein tragendes Prinzip aller demokratisch legitimierten Strafprozessordnungen.

Gerade in Aufsehen erregenden Fällen beweist sich die Standfestigkeit einer unabhängigen Jusitz und die Kraft des Rechtsstaates. Es ist Aufgabe der Politik aber auch der freien Presse diesen Rechtsstaat zu stützen und hoch zu halten, statt ihn in populisitscher Manier zu gefährden.

Peter Zuriel
1. Vorsitzender

Dieser zutreffenden Zusammenfassung der aktuellen Sach- und Rechtslage, so wie sie den nicht unmittelbar an dem Verfahren Beteiligten bekannt ist, muß eigentlich nichts hinzugefügt werden.

Auch wenn mir als Strafverteidiger in vielen Fällen Entscheidungen von Haft- und Ermittlungsrichtern als unvertretbar erscheinen: In diesem Fall ziehe ich mit großem Respekt meinen Hut vor dem entscheidenden Richter, der sich weder der Medien-Meute und erst Recht nicht den Brandstiftern „unserer“ Landesregierung gebeugt hat.

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Gnadenbrot

So sieht das aus, wenn man wertvolle Fahrzeuge in falschen Händen beläßt:

Viele Jahre später, quasi aus dem Sumpf geborgen:

Gehegt und gepflegt, wie es sich für ein altes Schätzchen gehört.

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Der Bock des Gärtners

Wer Polizeibeamter werden möchte, muß für diesen Beruf auch geeignet sein. Das wird auch bei der Salzburger Polizei von geeignetem Personal getestet:

Polizeieigunung

Und nur die Geeignetesten haben die Chance, erst Polizeibeamter und später dann zum Eigunungstester befördert zu werden.

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Eat this, Senator!

Der Berliner Innensenator Frank Henkel (CDU) soll die Freilassung zweier Tatverdächtiger im Zusammenhang mit der tödlichen Prügelattacke am Alexanderplatz kritisiert haben:

Ich kann meine Unzufriedenheit mit dieser Entscheidung nur schwer unterdrücken. Das will ich nicht verstehen, und ich kann mir vorstellen, dass es auch die Ermittler frustriert.

wird er von einer in Berlin erscheinenden Zeitung aus dem Hause Springer zitiert.

Die Kanzlei Dr. Schmitz & Partner empfiehlt diesem juristischen Dilettanten den Kauf eines T-Shirts. Zu Recht.

Ich halte es für ungeheuerlich, daß dieser Laie sich seinen abstoßenden Populismus nicht verkneifen kann, mit dem er einem – unabhängigen (Art. 97 I GG, Senator!) – Richter in die Suppe zu spucken und das „gesunde Volksempfinden“ am Köcheln zu halten versucht, indem er die Springerpresse mit gefährlichem Unsinn füttert.

Wie kann einer Senator werden, sein und bleiben, der weder die Unschuldsvermutung, noch den Zweck der Untersuchungshaft kennt, und offenbar von Haftgründen und Jugendstrafrecht auch keinen blassen Schimmer hat. Unglaublich!

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30.000 Mandate

Beim sogenannten Blitzmarathon in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und den Niederlanden hat die Polizei etwa 30.000 Autofahrer mit zu hohem Tempo erwischt.

berichtet SPON.

Das sind 30.000 potentielle Mandate für den Fachanwalt für Verkehrsrecht. ;-)

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Objektive Behörde und der Gemüsekäse

Eine kleine Geschichte aus dem Ausbildungsprogramm eines Referendars, der es nicht vermeiden konnte, sich bei der Staatsanwaltschaft ausbilden lassen zu müssen.

Die Anklage wäre – nach Ansicht des Referendars und des Verteidigers – schon nicht zulassungsfähig gewesen. Es war eben kein Betrug (§ 263 StGB), sondern ein Computerbetrug (§ 263a StGB), den man dem Angeklagten vorgeworfen hatte. Auch im übrigen enthielt der konkrete Anklagesatz eine Menge indifferentes Zeug.

In der Beweisaufnahme stellte sich dann endgültig heraus, daß dem Angeklagten die Tat nicht nachgewiesen werden kann. Eine Telefonnummer, die auf einen Dritten angemeldet ist, kann eben allein kein Täter-Nachweis für eine über diese Telefonleitung durch den Angeklagten verübte Tat sein.

Folgerichtig beantragte der Referendar als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft Freispruch; diesem Antrag schlossen sich Verteidiger und Richter an.

Der Staatsanwalt, dem der Referendar über diesen Fall berichtete, war nicht sein Ausbilder, sondern dessen Vertreter, der den Fall und die Akte nicht kannte. Gleichwohl bekam der arme Auszubildende einen Rüffel:

In dieser Abteilung werden keine Freisprüche beantragt.

Basta!

15 Minuten später hat der Vertreterstaatsanwalt die Berufung gegen den Freispruch an das Amtsgericht übermittelt. Ich bin mir sicher, daß diese Art der Ausbildung dem Referendar einen bleibenden Eindruck vermittelt hat.

Die Staatsanwaltschaft ist eben eine objektive Behörde und ermittelt „auch die zur Entlastung dienenden Umstände“ (§ 160 II StPO). Und Käse ist ein Gemüse.

Bild: w.r.wagner / pixelio.de

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Rechtsgespräch ohne Verteidiger

Für 10 Uhr war die Hauptverhandlung vor dem Strafrichter angesetzt. Ich war um 9:45 Uhr im Gericht und wohl gegen 9:50 Uhr in Sichtweite des Mandanten, der auf dem Flur vor dem Saal auf mich wartete.

Stolz erzählte er mir, daß er vor ein paar Minuten schon mit dem Richter und dem Staatsanwalt gesprochen und „alles klar gemacht“ habe. Das sind dann so Momente, in denen einem Verteidiger das Leid in die Schuhe fällt.

Der Mandant ist psychisch krank, stark betäubungsmittelabhängig und gesundheitlich so ziemlich kurz vor dem Ende. Und er hat zwei offene Bewährungen laufen sowie eine Geldstrafe in einer dritten Sache noch nicht vollständig bezahlt. Nun ging es um die gleiche Art Straftat, für die er bereits mehrmals – nicht nur dreimal – verurteilt wurde.

Ziel der aktuellen Verteidigung war schlichter Zeitgewinn, um vielleicht in der Berufungsinstanz doch noch zu einer erträglichen Entscheidung zu kommen. Die Zwischenzeit sollte – so war es mit dem Betreuer besprochen – für Therapien und Kuren genutzt werden. Gut sah das aber alles nicht aus … in strafrechtlicher Sicht komplett düster.

Und in dieser Situation verhandelt der scheinbar hilflose Mandant mit den Profis im Gericht!

Noch bevor ich wieder richtig atmen konnte, plapperte der Mandant von der soeben mit dem Gericht vereinbarten Geldstrafe, die er ja auch in Raten abzahlen könne …

Als ich in den Saal kam, wurde ich vom Richter fröhich begrüßt und über das Ergebnis seines Rechtsgesprächs mit dem unverteidigten Angeklagten informiert: Er habe schonmal eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 7 Euro mit meinem Mandanten vereinbart, ob ich damit einverstanden wäre.

Der Termin war binnen 10 Minuten erledigt und das Urteil wurde sofort rechtskräftig.

Der Richter hatte den Mandanten jetzt zum dritten Mal vor der Flinte. Mich kennt er seit vielen Jahren. Er wußte, daß dieses „Rechtsgespräch“ am (Pflicht-)Verteidiger vorbei sehr riskant war. Aber er durfte sich auch darauf verlassen, daß ich bei diesem Ergebnis ihm gegenüber sowas von sanftmütig sein werde …

Ich hätte Verteidiger werden sollen.

sagte mir der Mandant zum Abschied. Was nicht ist, kann ja noch werden. Er ist noch keine 30 Jahre alt.

Bild: Elisa Al Rashid / pixelio.de

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