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Monatsarchive: Mai 2012
Welchen Wert hat ein Menschenleben?
Diese Frage wurde nun von einem Nebenklägervertreter in einer Strafsache geklärt. Er …
… forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie einen Geldbetrag von 500 Euro je Todesopfer.
Quelle: Berliner Morgenpost
Ich werde mich besser auch hier
nicht dazu äußern.
Gut gemachter Versuch
Diese eMail landete in unserem gut gepflegten Spam-Filter:

Der Klick auf die Bilder liefert eine vergrößerte Darstellung und führt nicht auf die Phishing-Seiten!
Einen kleinen Moment lang – ein wenig länger als sonst – habe ich über die Echtheit nachgedacht. Der Link in dieser eMail sieht – oberflächlich – ja gut aus. Schaut man aber mal unter die Haube der hmtl-Darstellung, kommt das wahre Ziel zum Vorschein: „P0STBANK.blo.pl“, das dann schon gar nicht mehr nach der guten alten Postbank aussieht.
Nebenbei:
Haben Sie gemerkt, daß das „O“ in dem Wort „P0STBANK“ gar kein „O“ ist, sondern eine „0“? Siehste!
Folgt man diesem Link – und ignoriert die Warnungen der Browser-Software, landet man auf einer Seite in Polen, die so aussieht:
Spätestens jetzt sollte der mittelmäßig wache Onlinebanker stutzig werden: Die Adresse (URL) und die Abfrage der PIN an dieser Stelle sind (weitere) sichere Indizien für die Falle, die hier gestellt wird.
Gibt man dann die Kontonummer „123456789“ und die PIN „Doof!“ ein, gelangt man auf eine Seite, die die Kreditkartendaten abfragt:
Die Eingabe irgendwelcher – aber um Himmels Willen keine korrekten – Daten führt dann zur Abmeldung:
Die Links unten auf dieser Seite führen dann wieder zur Werbung auf den Originalseiten der Postbank.
Man sollte also recht sensibel sein, wenn man per Online-Banking unterwegs ist. Die Methoden der Mandantschaft von Strafverteidigern werden immer besser! Also: Informiert die DAUs, liebe Nerds, wenn Ihr mir mein Geschäft verderben wollt!
Die Phisher können sich hier unter anderem über den Gang des Strafverfahrens informieren, das sie erwartet, wenn sie erphisht werden.
Wunderbare Regeln
Es ist nicht verwunderlich und wohl eine notwendige Erscheinung, daß es auch in diesem Bereich keine Regelungslücken geben darf:
Damit kein Scharlatan mehr behaupten kann, er habe eine Erscheinung der Jungfrau Maria gesehen, hat der Vatikan klare Regeln formuliert, was denn als Wunder definiert werden kann und was nicht.
lautet heute eine Agenturmeldung in der Berliner Morgenpost.
Ich finde es wunderbar, daß wir anhand der Normen für das Verfahren zur Beurteilung mutmasslicher Erscheinungen und Offenbarungen seit dem 25. Februar 1978 genau feststellen können, wann ein verstorbener Heiliger oder die Jungfrau Maria nun in echt erschienen sind und wann es nur ein Fake ist.
Wir leben in einer wundersamen Welt.
Tätowierter Topp-Jurist
Eine immer wieder gern an den Strafverteidiger gestellte Frage lautet:
-
Wie viel kriege ich dafür?
Solange der Mandant mir diese Frage in unserer Kanzlei stellt, kann ich ihm eine ziemlich zuverlässige Antwort geben. Darauf bzw. auf unser unverzichtbares Instrument zur Beantwortung von solchen Zukunftsfragen hatte ich bereits vor längerer Zeit einmal hingewiesen. Das klappt bis heute sehr gut.
Etwas schwieriger, was die Prognosen angeht, wird es, wenn der Mandant in Untersuchungshaft sitzt und auf die Entscheidung des Gerichts wartet. Kristallkugeln werden bei der Einlaßkontrolle nicht gern gesehen, sie müssen leider draußen bleiben.
Aber auch eine Justizvollzugsanstalt hat Einrichtungen, auf die sich der Gefangene hundertprozentig verlassen kann. Davon berichtet mir ein derzeit inhaftierter Mandant:
Der Knast ist voll von solchen Topf-Juristen, die sicherlich alle topf verteidigt werden und die genau Bescheid wissen.
Daß sie trotzdem noch drin sitzen, muß also an irgendwem (Justizsenator?) oder irgendwas (Wetter?) anderem liegen.
Kim Dotcom: Wie Du mir …
Die amerikanischen Ermittlungsbehören verweigern dem Megaupload Gründer Kim Dotcom den Zugang zu den 135 Computer, die im Januar während der Haus- und Wohnungsdurchsuchung bei ihm beschlagnahmt wurden. Die Argumente seiner Verteidiger, man brauche die Daten für die Verteidigung des Beschuldigten, dringen nicht durch.
Nagut, dann eben nicht, wird sich Kim Dotcom wohl gedacht haben. Aber dann bekommt das FBI von ihm aber auch nicht die Passwörter zu den verschlüsselten Datenträgern.
Weitere Einzelheiten zu diesem Ping-Pong-Spiel findet man auf Torrentfreak.
Was die die Herausgabe von Zugangsdaten angeht, ähneln sich die Prozeßrechte in den USA und bei uns. Die Frage, ob die Frage der Ermittler nach den Zugangsdaten beantwortet werden sollte oder gar müßte, ist hier wie dort ganz einfach zu beantworten:
Müssen muß man nicht, dürfen darf man aber; über das sollte, sollte man sich beraten lassen.
Wenn Kim Dotkom gut beraten wird – und davon gehe ich aus, wird es nun zu Verhandlungen zwischen den Verteidigern und den Ermittlern kommen. Je nachdem, was sich auf den Rechnern befindet, könnte das zu einer Pattsituation führen.
… to be continued.
Schnapsidee
Die CDU sorgt wieder einmal für Mandanten-Nachschub bei Berliner Strafverteidigern:
Der Senat will Kiffern an die Tüte. Die CDU-Senatoren Frank Henkel (Inneres), Mario Czaja (Gesundheit) und Thomas Heilmann (Justiz) planen, den straffreien Eigenbedarf von Cannabis von 15 auf 6 Gramm zu senken. Der Koalitionspartner SPD und die Opposition wollen das Vorhaben in Rauch auflösen.
berichtet Konrad Litschko in der taz.
Unbestätigten Berichten zufolge sollen die drei Herren Senatoren am Biertisch auf diese Idee gekommen sein.
Vorsitzender Richter am Landgericht, halbnackt
Mit dem Urteil hatte sich das Gericht echte Freunde gemacht:
Richter Lorenz [war] angenehm überrascht. „Es ist in meiner Karriere auch nicht so oft vorgekommen, dass man mich auf Händen trägt“, sagte der stolz ein Bengalo schwenkende Jurist mit freiem Oberkörper.
Quelle: Welt Online
Gehackter Apfelkuchen im Kino
Die Kriminalpolizei hat die Domain unter kino.to gesichert. Das ist bekannt. Neu ist allerdings, daß es einen weiterführenden Link auf der Seite www.kino.de gibt.
Folgt man diesem Link, bekommt man bekommen die KriPo und die GVU folgenden freundlichen Hinweis:
Gut, daß es in der Cybercrime Szene auch ehrliche Menschen gibt, nicht?
Durch die Luft geschleuderte Geschäfte
Behördlicher Aufruf:
Immer wieder ist festzustellen, dass Hundehalter ihren Hund auch auf öffentlichen Flächen und Grünanlagen ausführen und die Hunde dort ihr Geschäft verrichten. Wir bitten alle Mitbürger, den Hundekot zu entfernen und mit nach Hause zu nehmen. Die gemeindlichen Bauhofmitarbeiter erleben immer wieder, dass bei der Pflege der Anlage der Kot vom Rasenmäher aufgenommen und durch die Luft geschleudert wird. Diese Begegnung ist für unsere Mitarbeiter recht unangenehm um nicht zu sagen ekelerregend.
Auch Hundekot an den Schuhen, in den auf dem Gehweg getreten worden ist, ist für niemand besonders angenehm.
Quelle: Verwaltungsgemeinschaft Dasing, Gemeinde Obergriesbach
Es lebe das saubere Neukölln!
Sascha… ein aufrechter Deutscher
Sascha R. aus D. in einem schwäbischen Landkreis hat sich beschwert. Über mich. Bei der Rechtsanwaltskammer Berlin.
Ich hatte im Juni 2011 in einem Blogbeitrag auf eine Liste von Nazis Finanziers der Nazi-
onaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) hingewiesen, die im Netz veröffentlicht wurde.
Das gefiel diesem Sascha nicht. Und das, obwohl ich meine besondere Abscheu über diesen eklatanten Rechtsbruch ausdrücklich mitgeteilt hatte:
Das ist natürlich zu verurteilen als eine unzulässige Persönlichkeitsverletzung.
„Eine eindeutige, fast schon unseriöse Sprache“ warf Sache R. mir trotzdem vor. Und textete weiter:
Ich gehe davon aus, dass die RAK Berlin durchaus daran interessiert ist, dass ihre Mitglieder sich in einer Art und Weise verhalten, die das Ansehen des Berufsstandes bewahrt und fördert und zweitens keinen Zweifel daran lässt, dass diese in jedem Fall sich für den Rechtsschutz ohne Vorbehalt einsetzen werden.
Meine öffentlichen Vorbehalte gegen die Unterstützer dieser künftigen Expartei scheint Sascha R. nicht zu gefallen. Ob er selbst mit vollständigem Rubrum in dieser Liste auftaucht? Ich habe nicht nachgeschaut. Die Liste ist nicht mehr an der verlinkten Stelle erreichbar.
Lieber Sascha R. aus D., solange mir ein Rechner mit Kabel zum Internetz zu Verfügung steht, werde ich mir von irgendwelchen Denunzianten, die Nationalsozialistendemokraten für Demokraten halten, nicht den Mund verbieten lassen.
Die RAK Berlin hat die Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen. Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz gilt auch für Nazigegner.






