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Monatsarchive: Juni 2011
Die Kavallerie im Kino
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Ein wenig Besserwisserei am Donnerstag Vormittag. Spiegel Online (SPON) berichtete:
Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen die Streaming-Seite kino.to.
Und weiter:
Ihnen wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
Dazu zwei Anmerkungen.
Es ist nicht die Staatsanwaltschaft (StA), sondern die Generalstaatsanwaltschaft (GenStA), die hier von Dresden aus die Ermittlungen leitet. Wenn die StA die Kavallerie der Justiz ist, handelt es sich bei der GenStA um deren Gardekorps.
Von sich selbst behauptet die Dresdener GenStA:
Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt sachsenweit gewichtige Fälle und bedeutende Sachverhalte der Organisierten,- Umwelt,- und Wirtschaftkriminalität und der Korruptionsstraftaten. Zur Strafverfolgung werden unter einem Dach Staatsanwälte, Polizisten, Wirtschafts- und Buchhaltungsfachkräfte sowie bei Bedarf Spezialisten anderer Ressorts gebündelt.
Man sieht also schon daran, welchen (Un)Wert die Strafverfolger der (ehemaligen) Seite kino.to und ihren (ehemaligen) Betreibern beimißt: Das ist aus der Sicht der Ordnungshüter kein Mädchenfußball mehr. Diese Information schien der Spiegel-Autor für nicht relevant zu halten.
Bleibt der Vorwurf – Bildung einer kriminellen Vereinigung, ein aufschlußreicher Hinweis auf die Bedeutung des Falles für die Ermittler.
Dieser § 129 StGB, aus dem dieser Begriff stammt, ist eine besondere Norm, die mit allerlei qualifizierten Kompetenzen verbunden, die das Strafprozeßrecht den (General-)Staatsanwaltschaften zur Verfügung stellt.
Auch der Kreis der möglichen Täter (Beschuldigten) erweitert sich sprunghaft im Verhältnis zur „Bande“ und deren „Gehilfen“.
Die Aktionen am gestrigen Mittwoch sind also auch insoweit kein Spiel auf einem Kindergeburtstag.
Alles in Allem ist erkennbar, daß hier ein recht großes Geschütz aufgefahren wurde. Zu berücksichtigen ist dabei aber auch, daß die Zahl der Ansatzpunkte für eine engagierte Verteidigung gegen einen solchen Vorwurf ebenso sprunghaft gestiegen sind.
Auf das nun folgende Katz-und-Maus-Spiel bin ich gespannt. 8-)
Widerruf der Strafaussetzung
In einer einigermaßen unanständigen Sache konnte ich das Gericht davon überzeugen, doch noch knapp eine Strafaussetzung zur Bewährung zu verhängen. Der Mandant war überglücklich, hatte er doch mit dem Schlimmsten rechnen müssen, schließlich ging es um den Strafrahmen aus § 181a StGB: Sechs Monate bis fünf Jahre; bei einschlägiger Vorstrafe.
Das war vor etwas mehr als 12 Monaten. Heute erreichte mich die Abschrift eines Schreibens, das das Gericht an den Mandanten geschickt hat:
Es gibt Momente im Leben eines Strafverteidigers, da packt man sich einfach nur noch an den Kopf.
Innenansicht eines Strafverteidigers
Null Toleranz bei Tunnelrasern
Ein unglaublicher Verstoß im Tunnel. Raser!
Sowas gehört gnadenlos verfolgt!
Es könnte aber auch sein, daß man diese Art der kleinlichen Verkehrsüberwachung für völlig übertrieben hält.
Gedanken zum Sonntag
Mal angenommen, die Staatsanwaltschaft legt nicht nur – wie angekündigt – die Revision ein. Sie begründet sie auch.
Weiter angenommen, der Bundesgerichtshof hebt daraufhin das Urteil des Landgerichts Mannheim auf und verweist es an eine andere Strafkammer. Optimistisch, wie ich bin, nehme ich weiter an, daß die „neue“ Strafkammer mit diesem Verfahren nicht überfordert ist.
Und wenn sich Herr Kachelmann dann auch noch einen anderen Verteidiger sucht, könnte es doch noch was werden mit einer qualitativ hochwertigen Begründung des erneuten Freispruchs.
Denn das, was in der Kombination „SEIDLING – OLTROGGE – SCHWENN“ herausgekommen ist, hat durchaus noch reichlich Optimierungspotential.
Vor verschlossener Tür
Mal eben ins Auto, jemand mit Gepäck zum Bahnhof fahren, bevor es in die Kanzlei geht. Auf dem Weg zur Garage haben wir noch über deren Vorteile gesprochen, jetzt im Frühjahr, wo die Läuse auf den Linden ihre klebrigen Exkremente (vulgo: Glukose) auf die unter ihnen parkenden Autos verteilen.
Dann der Griff zum Schlüssel für den Schalter, der das elektrisch betriebene Garagentor in Bewegen setzen soll. Und nichts bewegt sich. Noch nicht einmal ein „Tick“ war zu hören. Etwa fünf Meter trennen uns von dem Fahrzeug, es fehlt der Strom für die weitere Annäherung.
Also: Taxi für die eine, Fahrrad für den anderen. Na, hoffentlich gelingt es der Hausverwaltung heute noch, die Stromrechnung zu bezahlen. Oder eine andere Ursache für den Defekt zu finden und zu beheben.
Oder ein neues Tor einbauen:
Bild: Stieber Herwig / pixelio.de
Man kann leider nicht alles haben.
Revision im Kachelmann-Verfahren
Die Staatsanwaltschaft Mannheim wird nach Informationen des SWR im Fall Kachelmann Revision einlegen; Staatsanwalt Oskar Gattner soll dies gegenüber dem SWR bestätigt haben.
Angeblich soll aber noch nicht feststehen, ob die Revision dann auch durchgeführt werden wird. Statt dessen will die Staatsanwaltschaft das Gericht dazu veranlassen, eine vollständige schriftliche Urteilsbegründung zu erhalten.
Zu diesem Thema gibt es eine Vorschrift:
Der Staatsanwalt soll ein Rechtsmittel nur einlegen, wenn wesentliche Belange der Allgemeinheit oder der am Verfahren beteiligten Personen es gebieten und wenn das Rechtsmittel aussichtsreich ist.
Diese Norm (Ziff. 147 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)) ist eine Bedienungsanleitung für Richter und Staatsanwälte. Die meisten von ihnen halten diese RiStBV für Vorschriften, die für die Justiz grundsätzlich verbindlich sind. Das ist jedenfalls gängige Ansicht unter den Kundigen.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim scheint eine davon abweichende Meinung zu vertreten. Wenn ich allein an den Schlußvortag der Staatsanwaltschaft denke, entspricht es in jenem Sprengel aber dem Brauch der Strafverfolger, mit Vorschriften und Verfahrens-Rechten, die einen Beschuldigten vor Willkürakten durch die Staatsgewalt schützen sollen, derart umzugehen.
Wenn man keine Ahnung hat …
Aber das Problem ist […], daß das deutsche Rechtssystem stark täterorientiert ist. Täter, Angeklagte haben sehr viel mehr Rechte als Nebenkläger.
Dem deutschen Rechtssystem fehlt es vor allem an einer Norm, die die Öffentlichkeit vor dem ahnungslosen Geschwätz abgehalfterter Journalistinnen schützt.





