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Jahresarchive: 2010
Die armen Äffchen
Hier gibt es weiteren Hintergrund zum Thema.
Kommentare deaktiviert für Die armen Äffchen
Kochtip für’s Wochenende: Kartoffelpüree
Die Zeit ist reif, ich werde nicht mehr warten.
Opfer begreif‘, ich hol Dich aus dem Garten.
Ich werd dich klatschen, zerfetzen, zerquetschen;
mach keine Faxen, jetzt gibt´s Action.
100 Prozent, deutsche Kartoffeln.
100 Prozent, ich tu dir weh.
100 Prozent, deutsche Kartoffeln.
100 Prozent, Kartoffelpüree.
… mit Sauerkraut und Kassler-Kotelett. Und ein lecker Bierchen dazu.
Grüße an den Seewolf! ;-)
Link gefunden bei zweinullig.de.
Strafbarkeitsfalle für Unfallregulierer
Es scheint sich herumgesprochen zu haben, daß Rechtsanwaltskanzleien stets gut informiert sind. Insbesondere bei Verkehrsunfallsachen kennen sie den Hergang des Unfalls und den Ausgang des Verfahrens sehr gut. Das wissen selbstverständlich auch die Versicherer des eigenen Mandanten.
So schreiben KFZ-Haftpflicht-Versicherer, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften die Anwälte an, und bitten darum, sie mit den Informationen zu versorgen, die sie für den Regress und weitere Regulierungen benötigen. Diesmal ist es die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, die sich an uns gewandt hat.
Einmal abgesehen davon, daß wir die Auskunft
über den Stand oder Ausgang der Regulierungsverhandlungen (Einwendungen zur Haftung, Quote, Schadenshöhe usw.) und/oder gerichtliche Verfahren unter Angabe des dort anhängigen Aktenzeichens
nicht aus dem Ärmel schütteln, sondern aus den Akten heraussuchen, dann aufschreiben und schließlich versenden müssen; immerhin geht dafür wohl locker eine halbe Stunde Zeit drauf, die wir nicht zum Geldverdienen nutzen können. Denn die freundlichen Genossen wollen uns diese Arbeit nämlich nicht bezahlen.
Ich halte diese Anfragen auch für unprofessionell und – nun wieder in unsere Richtung gelenkt – für gefährlich. Teile ich den Genossen auch nur mit, daß der Versicherte unser Mandant ist, mache ich mich strafbar. § 203 StGB ist insoweit eindeutig.
Auf den Punkt gebracht, wird von den Anwälten, die sich mit Unfallregulierungen beschäftigen, zugemutet, anderer Leut’s Arbeit zu machen und sich dabei auch noch der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen. Und das für lau.
teile ich Ihnen unter Hinweis auf § 203 StGB mit, daß ich Ihre Fragen nicht beantworten kann. Ich bitte um Verständnis. Mit freundlichem Gruße, Ihr Schweigepflichtiger.
oder so ähnlich lautet unser Textbaustein.
Ich habe nichts dagegen, wenn unser Mandant seinen Versicherer selbst informiert. Dazu ist er ja auch verpflichtet. Wenn wir das für ihn tun sollen, muß er sich im Klaren sein, daß das für uns zusätzliche Arbeit ist, die mit der Unfallregulierung unmittelbar nichts zu tun hat. Dann soll er uns ausdrücklich von unserer Schweigepflicht entbinden. Nur so kommen wir schließlich irgendwie mit den Anfragen der Versicherer ins Reine.
Veranstaltungshinweis: Kriminaltechnik
Der AnwaltVerein Vogtland e.V veranstaltet ein
Ganztagesseminar Kriminaltechnik am 14.04.2010 in Plauen
Referent: Dr. Ralf Neuhaus, RA und FA f. StrafR, Dortmund
Der stellv. Vorsitzende, Herr Rechtsanwalt Herbert Posner, teilt mit:
Leider ist die Zahl hochkarätiger Fortbildungsveranstaltungen im Strafrecht in den jungen Bundesländern überschaubar gering.
Dem AnwaltVerein Vogtland e.V. ist es nun gelungen, mit dem Kollegen Dr. Ralf Neuhaus aus Dortmund einen höchst angesehenen Referenten, der zudem in der Lage ist, das Plenum mit seinem Vortragsstil zu fesseln, zum Thema „Kriminaltechnik“ in unsere Region zu holen.
Den zugehörigen Flyer mit Anmeldebogen finden Sie hier.
Zur Person des Referenten:
Dr. Ralf Neuhaus ist Lehrbeauftragter an der Universität Bielefeld.
Er gehört dem Beirat der Fachzeitschrift STRAFVERTEIDIGER an und betreut gemeinsam mit den Professoren Salditt und Mehle sowie Rechtsanwalt Burhoff, RiOLG a.D., die strafrechtliche Abteilung der Zeitschrift ZAP (= Zeitschrift für die AnwaltsPraxis). Er ist ständiger Mitarbeiter der Online-Zeitschrift HRRS (= Höchstrichterliche Rechtsprechung im Strafrecht).Es würde uns freuen, Sie in Plauen begrüßen zu dürfen, müssen jedoch darauf hinweisen, dass die Raumkapazität auf 80 Personen beschränkt ist.
Quelle und weitere Infos: AnwaltVerein Vogtland e.V.
Übrigens:
Besonders für Richter und Staatsanwälte eine günstige Gelegenheit, sich kundig zu machen:
Die Vorladung der Berliner Volksbank
Die Methoden der Berliner Volksbank, ihre Erträge zu steigern, werden unter dem Titel „neues Preismodell“ verkauft. Das entnehme ich einem Schreiben der Qualitätsmanager, mit dem man auf die Frage einer Kundin reagiert – allerdings auch erst, nachdem ich für Kundin ein paar nette Zeilen an die Bank geschrieben habe.
Um die Frage, warum die Bank der Kundin „ohne Vorankündigung und ohne Erläuterung ein Kontoführungsentgeld in Höhe von 5,00 Euro von ihrem Guthaben abgezogen“ hat, zu beantworten, lädt man die Kundin also vor.
Die Vorladung, die die Bank angeblich an ihre Kundin geschickt haben will, ist dort nicht angekommen. Ob man das dort geahnt hat? Warum sonst hat die Bankmitarbeiterin mehrmals vergeblich versucht, die Kundin zum persönlichen Gespräch einzuladen?
Glauben die da wirklich, wegen der 5-Euro-Gebühr fährt die Kundin quer durch die ganze Stadt, um sich von einer Bankmitarbeiterin zutexten zu lassen?
Warum erklären die Banker das eigentlich nicht in der gebotenen Form?
Bemerkenswert ist auch die Angst der Qualitätsmanager vor den Kosten, die durch das Anwaltsschreiben entstehen könnten. Die denken auch immer nur an das eine …
Mal sehen, wie die Bankster auf die Beschwerde bei der BAFin reagieren werden.
Die Forschung über die Hells Angels
Wer und was die Hells Angels sind, das erklärt uns Professor Christian Pfeiffer, Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen:
Frage:
Wird diese Gruppe gefährlicher?Antwort:
Ja, es besteht großer Anlass zur Sorge. Die Innenminister-Konferenz hat sich nicht umsonst bereits mit den Hells Angels befasst.
Weitere heiße Luft in dieser Temperatur findet sich in der fr-online.
Anlaß für dieses Interview war ein Polizei-Einsatz bei einem Member der Hells Angels in Anhausen (Kreis Neuwied, Nähe Koblenz), bei dem ein Polizeibeamter erschossen wurde (Bericht in der fr-online).
(Danke an doppelfish für den Hinweis.)
Die zwei Brüder bei der Polizei
Der Mandant hat die Unterlagen und die Passwörter „freiwillig“ an die Polizei herausgegeben.
Es hieß dies würde nur zu meiner Entlastung beitragen.
zitierte er die beiden Polizeibeamten.
Ohne in die Akte schauen zu müssen, bin ich mir sicher, die beiden Polizisten waren miteinander verwandt und tragen den Nachnamen „Grimm“.
Das schlechte Gewissen?
Der erste der vier Berliner Pokerräuber hat sich offenbar bereits am Montagabend gestellt. Die Polizei wollte diese Information am frühen Mittwochmorgen zunächst nicht offiziell bestätigen, stellte aber für die nächsten Stunden weitere Informationen zu dem Fall des spektakulären Raubzugs auf das Hyatt-Hotel in Aussicht.
berichtet unter anderem heute der Tagesspiegel.
Auf das Motiv des Verdächtigen sich selbst zu stellen, bin ich gespannt. Auf den Verräter-Lohn, den der Gesetzgeber verspricht, scheint er es nicht abgesehen zu haben:
Der Festgenommene habe bei der Polizei weder etwas über den Verbleib der Beute noch über seine Komplizen ausgesagt.
Daß sich ein Täter den Verfolgungsbehörden stellt, nur weil er ein schlechtes Gewissen hat, habe ich in all den Jahren, in denen ich als Strafverteidiger in Berlin unterwegs war, noch nicht erlebt.
Strapaziöse Terminsverlegung
In einer Bußgeldsache habe ich von einem Amtsgericht in schönen Lande Brandenburg die schriftliche Ladung zum Termin bekommen. An diesem Tag findet jedoch in einer anderen Sache vor dem Landgericht Berlin ein Termin statt, zu dem ich mündlich geladen wurde.
Zuvor hatte ich darum gebeten, den Termin mit mir abzustimmen; das ist leider unterblieben.
Mit dem Hinweis auf die Terminskollision habe ich die Richterin am Amtsgericht daher um Verlegung des Termins gebeten. Die Richterin forderte mich auf, die Kollision nachzuweisen.
Das ist eine Stelle, an der ich ziemlich empfindlich reagiere; unterstellt mir die Richterin doch mit dieser Forderung (nicht: Bitte), sie angelogen zu habe.
Ich habe ihr gleichwohl höflich geantwortet und sie darum gebeten, meinen Worten Glauben zu schenken; nicht ganz ernst gemeint habe ich ihr vorgeschlagen, sie könne sich wahlweise aber auch bei dem Vorsitzenden Richter beim Landegericht Berlin erkundigen, ob ich lüge oder nicht.
Nun bekomme ich einen Brief aus dem schönen Lande Brandenburg, den ich in voller Länge zitiere:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt.
In der Bußgeldsache
gegen Wilhelm Brause
würde das Gericht gern wieder zur gesetzlichen Grundlage der Terminierung und Entscheidung über Terminsverlegungsanträge zurückführen. Es wird terminiert durch den Vorsitzenden des Gerichtes, eine telefonische Genehmigung der Entscheidung des Gerichtes durch einen Verteidiger ist durch das Gesetz nicht normiert, vgl. § 213 StPO.
Über den Verlegungsantrag entscheidet der Vorsitzende nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten, des Gebots der Verfahrensbeschleunigung und der Terminsplanung des Gerichts.
Das Gericht unterstellt keinem Verteidiger oder Betroffenen. bei dem Vortrag zu einer Terminskollision dem Gericht gegenüber falsch vorzutragen, hat aber in der Vergangenheit des Öfteren feststellen müssen, das genau dies zur Verfahrensentschleunigung passiert ist.
Damit jedoch alle Betroffene und Verteidiger gleich behandelt werden, hat das Gericht in Anlehnung der Rechtsprechung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts beschlossen, von allen Beteiligten, die Terminverhinderung vortragen, eine Glaubhaftmachung dieses Vortrages zu verlangen, um im Wege des Freibeweises darüber befinden zu können, so dass kein Beteiligter, der seine Verhinderung glaubhaft macht, dem Hauch des Verdachtes unterliegt, er verschleppe das Verfahren.
Das Gericht nimmt zur Kenntnis, dass Sie sich zur Glaubhaftmachung des Vortrages zur Terminskollision auf das Zeugnis des Kammervorsitzenden Berlin beziehen.
Der Irrglaube, Strafsitzungen gingen Sitzungen im Ordnungswidrigkeitenrecht vor, soll hier nicht weiter thematisiert werden, weil vielleicht andere Gründe das von Ihnen angedeutete Verfahren der hiesigen Sitzung vorgehen lassen könnten, das Gericht kommt Ihrer Bitte, für Sie eine Bestätigung Ihrer Ladung zu Strafterminen einzuholen, gern nach.
Im übrigen verbleibt es dabei, dass alle Verteidiger zum Wunsch auf telefonischer Absprache von Terminen durch den Richter mit Sekretärinnen nicht nachgekommen wird, ob nun bei Ihnen Verständnis für die faire Gleichbehandlung aller Rechtsanwälte vorliegt oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Richterin am Amtsgericht
Wie mir der Vorsitzende jetzt berichtete, hat die Richterin ihn tatsächlich angerufen und nachgefragt. Wenn ich mich auch sonst mit diesem Richter heftig streite: Hier waren wir uns einig, diese Richterin hat ein Problem, das behandlungsbedürftig erscheint.



