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Jahresarchive: 2009
Beschleunigung 1
Das Gericht schrieb mir am 2.1.2008:
… habe ich Ihr Schreiben vom 17.12.2007 erhalten.
Ich darf höflich auf den Beschleunigungsgrundsatz im Jugendstrafverfahren hinweisen und sehe daher Ihrer angekündigten Stellungnahme bis zum 20.01.2008 entgegen.
Die Verteidigungsschrift („teile ich mit, daß der Angeklagte sich durch Schweigen verteidigen wird“) habe ich am 3.1.08 gefaxt. Die Hauptverhandlung fand am 12.2.2009 statt.
taz: Service-Hölle und geballte Inkompetenz
Der taz-Journalist Sebastian Heiser greift einen Beitrag unseres Blogs über einen verzweifelten Staatsanwalt auf und informiert die Leser der taz über die Zustände beim Job Center.
Ich glaube ja nicht, daß sich da was bewegt. Aber vielleicht heben die Veröffentlichungen ja wenigstens die Stimmung: Hartz-IV-Empfänger und Staatsanwalt sitzen im selben Boot.
Der Artikel ist morgen (13.02.09) auch in der gedruckten taz zu lesen.
Nicht damit gerechnet
Aus einem Vermerk in einer Ermittlungsakte:
Am heutigen Tage erschien der Heranwachsende Wilhelm Brause, pünktlich und in geordneter Kleidung zu seiner Vernehmung. Die Belehrung und den Tatvorwurf hat er verstanden. Er bestritt jedoch beharrlich, den Geschädigten angegriffen zu haben. Wilhelm ist, nach hiesiger Auffassung, altersgerecht entwickelt. Reifeverzögerungen konnten nicht festgestellt werden.
Wenn der Beamte sowas wie „wider Erwarten“, „zu hiesigem Erstaunen“ oder „entgegen aller Erwartungen“ zu der Pünktlichkeit und der Kleidung des Beschuldigten geschrieben hätte, wäre es noch deutlicher geworden, daß er von Neukölln oder Kreuzberg nach Zehlendorf versetzt wurde.
Zur Frage der altersgerechten Entwicklung brauchen die Sozialarbeiter der Jugendgerichtshilfe regelmäßig lange Gespräche mit dem Heranwachsenden. Der „erfahrene“ Polizist schafft sowas innerhalb der ersten Minute, in der er den Beschuldigten sieht.
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Bei Interesse bitte eine eMail
Der Schließer als Lieferant?
Wegen des Verdachts auf Drogenhandel im Gefängnis ist am Montag ein Bediensteter der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel festgenommen worden. Der 45 Jahre alte Beamte stehe im Verdacht, seit Mitte 2008 regelmäßig Rauschgift in die JVA eingeschmuggelt und dort verkauft zu haben, sagte die Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft, Simone Herbeth.
Bei der Durchsuchung seines vor der Haftanstalt geparkten Fahrzeugs wurden mehr als ein Kilogramm Haschisch und zehn Szenekugeln Heroin sichergestellt. Die Drogen waren in Cornflakes-Packungen versteckt.
Die Fahnder entdeckten laut Staatsanwaltschaft zudem mehrere Messer, eine geladene Schreckschusswaffe und eine Soft-Air-Waffe.
Quelle: Berliner Morgenpost
Der Mann bestreitet die ihm zur Last gelegte Tat. Er wird sicherlich Mühe gehabt haben, die Contenance zu bewahren, als ihm die Fahnder eröffnet haben, was nun die Diskussionsgrundlage ist: § 30a II Nr. 2 BtMG sichert für mindestens 5 Jahre den Arbeitsplatz seiner zukünftigen Ex-Kollegen.
Ziel der Verteidigung könnte nicht nur sein, möglichst in den minder schweren Fall (Absatz III) zu kommen. Sondern auch die Vollstreckung der zu erwartenden Freiheitsstrafe irgendwo anders, nur nicht in der JVA Tegel.
Kesselberg: Rechtswidrige Sicherstellung
Stolz präsentierte das Polizeipräsidium Oberbayern Ende Oktober 2008 die erlegte Beute vom Kesselberg:
Am Sudelfeld waren es 26 erlegte Kräder.
Dem lag eine Verwaltungsanweisung aus dem Jahre 2007 zugrunde:
Wegen der auf der Bundesstraße 11 im Bereich des Kesselbergs zwischen dem Kochel- und dem Walchensee bestehenden Unfallhäufigkeit unter Beteiligung von Motorradfahrern erteilte das Polizeipräsidium Oberbayern 2007 eine Grundsatzweisung: Ein Motorrad soll sichergestellt, abgeschleppt und mindestens bis zum nächsten Morgen, an Wochenenden bis zum Montagmorgen verwahrt werden, wenn der Fahrer innerhalb eines Jahres am Kesselberg einmal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 40 km/h beziehungsweise zweimal um mehr als 25 km/h überschreitet. …
Gute Idee, könnte man meinen, wenn man einer dieser hemdsärmeligen Bayern wäre. Die Polizei vor Ort frohlockte fröhlich:
Die Rechtmäßigkeit der Sicherstellungen bei solch unverantwortlicher Fahrweise wurde im März diesen Jahres gerichtlich bestätigt. Das Bayerische Verwaltungsgericht in München wies die Klage eines Motorradfahrers ab, dem im August 2007 seine Suzuki wegen gravierenden Geschwindigkeitsüberschreitungen sichergestellt wurde.
Quelle: Pressemeldung der Polizei Oberbayern
Das sieht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München allerdings ganz anders. In einem am 9.2.08 bekannt gegebenen Urteil
(Az.: 10 BV 08.1422) bescheinigt der VGH den Oberbayern: So geht’s nicht!
Die Sicherstellung von Fahrzeugen setzt voraus, dass im Einzelfall die konkrete Gefahr eines in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang drohenden weiteren Verkehrsverstoßes droht. Dies ist nur der Fall, wenn nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in der nächsten Zeit eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu erwarten ist. Eine solche Prognose-Entscheidung im Einzelfall kann nicht schematisch an die Höhe einer einmaligen oder zweimaligen Geschwindigkeitsübertretung geknüpft werden….
Na bitte, es gibt auch noch Bayern mit Augenmaß.
Worum geht’s hier eigentlich? Um diese alte Bergrennstrecke, die an den Wochenenden für Moppedfahrer gesperrt ist:
(Sorry, aber ich habe kein Video mit einem schönen italienischen V2-Sound gefunden; deswegen ist die Musik hier ganz hilfreich – man hört diese Zwiebacksäge nicht so deutlich. ;-) )
Links gefunden bei Richter Carsten Krumm c/o Beck Blog
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Telefonfrei
Zur konzentrierten Bearbeitung und um Arbeitsrückstände auszuschließen, hat die Personalstelle deshalb künftig am Donnerstag für die regionalen Personalstellenbereiche einen telefonfreien Tag eingeführt. Die MitarbeiterInnen sind an diesem Tag für telefonische Rückfragen nicht erreichbar.
Aus einem Rundschreiben eines Personalrats an seine BeamtInnen und AngestelltInnen.
Bei solchen Behörden hat man ohnehin nur an fünf halben Vormittagen in der Woche den Hauch einer Chance, jemanden zu erreichen. Auf diesen Donnerstag kommt es ja nun auch nicht mehr an.
Unsere Kanzlei ist 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche erreichbar. Wir arbeiten trotzdem konzentriert und haben keine Rückstände.
Mühlen in Potsdam
Es ist ja nicht nur so, daß die Müller in Berlin nicht in die Puschen kommen. In Potsdam sieht das nicht anders aus. Eine Bußgeldsache aus 2005 wurde hier nun abgeschlossen. Ich hatte wegen einer Kostenentscheidung am 7. April 2008 eine Beschwerde erhoben. Darüber wurde dann am 16. Dezember entschieden. Am 15. Januar landete die gewaltige Entscheidung
Zur Begründung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die zutreffenden Ausführungen des Bezirksrevisors vom 19. Dezember 2006 Bezug genommen,
dann auf meinem Schreibtisch.
Ja ja, die Justiz; alimentiert monatlich am Ersten im Voraus.
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Mundraub durch Zahnarzt
Eine besondere Variante der Selbsthilfe in Form eines Mundraubes wurde in Neu-Ulm verhandelt.
Das Opfer war Patientin bei dem Dentisten. Ende 2007 hatte der Angeschuldigte der Frau eine Ober- und Unterkieferprothese angefertigt. Für das Gebiss berechnete der Zahnarzt rund 1150 Euro, von denen die Krankenkasse der Frau 450 Euro übernahm. Allerdings blieb die in einem Neu-Ulmer Stadtteil wohnende Frau ihren Eigenanteil trotz Mahnung schuldig.
Das ist ein Stadium, in denen vermehrt Zahnärzte und andere Dienst- und Werkleister zum Bleistift greifen und eine Strafanzeige wegen angeblichen Eingehungsbetrugs schreiben. Der Neu-Ulmer Zahnarzt wählte einen anderen Weg, der aber auch zur Staatsanwaltschaft führte.
Dazu soll er am Abend bei der Patientin geklingelt haben. Als die Frau den späten Besucher einlassen wollte, der sich angeblich als Polizist ausgegeben hatte, habe der Mann ihr wortlos die Wangen zusammengedrückt, sodass sie den Mund öffnen musste. Daraufhin soll er laut Anklage fachmännisch die Prothesen herausgezogen haben. Danach verschwand er wortlos mit seiner Beute.
Quelle: Schwäbische Zeitung
Das Vorgehen mag verständlich sein (und vielerorts sogar Beifall auslösen). Strafbar ist es aber dann doch. Und weil es eben eine Wegnahme unter Gewaltanwendung war, befindet sich der Zahnarzt nicht mehr auf einem Kindergeburtstag. Raub ist ein Verbrechen.
Da kommt mir noch ein Gedanke: Wegnahme einer fremden beweglichen Sache? Da stecken durchaus interessante tatsächliche und rechtliche Probleme drin. ;-)
Danke an die Donnerkatze für den Hinweis. crh