- Kanzlei Hoenig Info
- 1 & 1 Internet AG
- Allgemeines (Kanzlei)
- Arcor
- Behörden
- Berufsrecht der Rechtsanwälte
- Blick aus dem Fenster
- Blickpunkte
- Buchtip
- Cybercrime
- Der Baum vor dem Fenster
- Fahrerlaubnisrecht
- Gericht
- GEZ
- Hinweis!
- In eigener Sache
- Justiz
- Knast
- Kreuzberg
- Mandanten
- Medien
- Motorradrecht
- Nebenklage
- Neukölln
- Off Topic
- Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Philosophisches
- Politisches
- Polizei
- Prozeßbericht (www.prozessbericht.de)
- Psychiatrie
- RA-Micro
- Ratgeber Strafrecht
- Rechtsanwälte
- Rechtsschutzversicherung
- Richter
- Rocker
- Staatsanwaltschaft
- Strafrecht
- Strafverteidiger
- Strafvollstreckung
- Telekom
- Troll-Award
- Unerwünschte Werbung
- Urlaub
- Verkehrs-Strafrecht
- Verkehrsunfall
- Verteidigung
- Vollmacht
- Vollstreckung
- Zeugen
- Zivilrecht
- Kanzlei-Wanne
- Motorradrecht
- Archiv
- Kommentar – Policy
Jahresarchive: 2009
Fröhliche Weihnachten, yeah!
Ich hatte der Strafkammer meinen Anruf angekündigt, um meiner Beschwerde gegen den Haftbefehl ein paar warme Worte hinzuzufügen. Der Berichterstatter der Kammer ließ mir gestern ausrichten, ich möge von einem Anruf absehen.
Eine mangelnde Gesprächsbereitschaft widerspricht meinem Verständnis von einem modernen Strafprozeß, deswegen war ich durchaus ein wenig angefressen.
Heute bin ich wieder versöhnt: Meiner Beschwerde (immerhin lockere 60 Seiten insgesamt) wurde stattgegeben und der Haftbefehl aufgehoben.
Das wird meinen Mandanten und – noch mehr – die Familie freuen.
Auf Teufel komm raus
Der Prozeß neigt sich seinem Ende zu: Die Sammlung von Informationen, Feststellungen und Müll bedarf lediglich der Strukturierung.
Steht der Hauptvorwurf nicht, führt nichts an der rechtlichen Überprüfung der Nebenpunkte vorbei – gilt es doch, wenigstens die bisherige Untersuchungshaft zu rechtfertigen.
Den Berichterstatter(1) zieht’s in die Bibliothek, neuerdings wohl eher vor den PC. Und selbst Vorsitzende sollen an beide Orten schon gesichtet worden sein, wenn die Hauptverhandlung nicht in gewünschter Eindeutigkeit verlief.
Quelle: Friedrich-Karl Föhrig, VRiLG a.D., Kleines Strafrichter-Brevier, S. 76
Was Föhrig hier in launiger Ironie beschreibt, ist Alltag in solchen Verfahren, in denen es der Verteidigung gelungen ist, die Anklagevorwürfe im Laufe einer Beweisaufnahme zu entkräften.
Zu Beginn eines Mandats erkläre ich meinen Mandanten stets die Regeln der Beweislast:
„Der Richter muß Ihnen nachweisen, daß Sie schuldig sind. Es ist nicht so, daß Sie nachweisen müssen, daß Sie unschuldig sind.“
Das ist die Theorie. Die Praxis sieht anders aus.
Ein Repetitor hat mir vor gefühlten 100 Jahren mal gesagt: Es ist einfacher, ein eingeseiftes Schwein am Schwanz zu fassen, als vor einer Strafkammer einen Freispruch zu erzielen.
Anm.:
(1) Berichterstatter ist der Beisitzer in einer Strafkammer, der die Sache zur Bearbeitung vorbereitet.
Das Wort zum Donnerstag
Was glauben Sie, was hier los wäre, wenn hier mehr Menschen begreifen würden, was hier los ist?
Volker Pispers
Radarfalle für Moppedfahrer
Mit einem neuen Messgerät will die Polizei künftig auch „Temposünder“ auf zwei Rädern ertappen, berichtet das Magazin Technology Review in seiner aktuellen Ausgabe 12/09. Zwei der fünf Sensoren des neuen Digitalblitzers sind schräg zur Fahrbahn ausgerichtet, so dass Fahrer und hinteres Nummernschild von der Seite abgelichtet werden können.
Bislang konnten Motorradfahrer den sogenannten Starenkästen gelassen ins Auge sehen – ihre Maschinen haben vorne kein Nummernschild und konnten auf Blitzfotos deshalb nicht identifiziert werden. Doch das neuartige Überwachungssystem ES3.0 der bayerischen Firma eso GmbH erwischt durch Aufnahmen von der Seite jetzt auch Zweiräder. Zudem kann es Autos auseinanderhalten, die auf einer zweispurigen Straße nebeneinander fahren.
Quelle: heise Autos
Nun denn, die Praxis wird zeigen, ob die Meßgeräte den hohen Anforderungen an die Beweisführung in einer gerichtlichen Auseinandersetzung standhalten werden.
Zudem erscheint dieses Meßgerät zur Ermittlung eines Motorradfahrers auch nur bedingt geeignet zu sein. Über das (abfotografierte) Kennzeichen kann der Halter ermittelt werden, gut. Aber wenn der Halter nun nicht mitteilt, daß er oder wer sonst das Mopped über die Ziellinie gesteuert hat? Dann muß die Bußgeldbehörde bzw. der Richter meistens durch ein (getöntes?) Visier dem Fahrer tief in die Augen schauen, damit er identifiziert werden kann. Noch ein Grund mehr, nur mit Integralmütze zu fahren. ;-)
Die beste Methode aber, einem Bußgeldverfahren zu entkommen, ist nach herrschender Ansicht aber die gnadenlose Beachtung der Anweisungen der Rennleitung.
Was man sonst noch so machen kann, wenn es einen denn erwischt hat, kann man hier nachlesen. Oder hier erfragen. 8-)
Irr-Glauben
Warum sollten diese langjährig am 1. Mai tätigen Polizisten lügen oder sich dermaßen irren, da sie doch eine Verwechslung ausschließen?
wird die Richterin in dem Prozeß gegen die beiden Waldorfschüler Yunus K. und Rigo B. von der taz zitiert.
Eine ähnliche Frage habe ich auch schon häufiger von Richtern gehört:
Wem soll ich denn glauben, wenn nicht dem Polizeibeamten? Etwa dem Angeklagten?
So sieht er aus, der Alltag in gerichtlichen Beweisaufnahmen, wenn die Aussagen von Polizeibeamten auf ihre Glaubhaftigkeit geprüft werden müssen. Nicht ganz einfach.
Islamophobie?
Es ist nicht wahr, dass irgendein Mensch in Europa Angst vor dem Islam hat. Wo er sichtbar wird durch Moscheen, verschleierte Frauen und bärtige Imame, ruft der Islam bei Europäern keine Angst hervor, sondern eher eine diffuse Abneigung. Und diese Abneigung gilt nicht dem Koran oder den muslimischen Glaubensinhalten – sie gilt der eklatanten Rückständigkeit, die mit Einwanderern oder Arbeitsemigranten aus Südostanatolien oder dem arabischen Raum so oft zusammen ins Land dringt.
Quelle: Barbara Sichtermann auf Deutschlandradio Kultur
Frau Sichtermann beschreibt in ihrem Beitrag das Problem der angeblichen „Ausländerfeindlichkeit“ im alten Europa. Und übt berechtigte Kritik an einer „tiefen Religiosität“, die ihrer Ansicht nach nichts anderes ist als Rückständigkeit.
Lesens- und nachdenkenswert!
Zack!
Eigentlich wollte ich dem Mandanten schon die Ohren lang ziehen, als er mir den Strafbefehl zuschickte und mich beauftragte, Einspruch einzulegen und einen Freispruch anzustreben.
Er hätte es eigentlich wissen sollen, daß er ein wenig spät kommt. Denn bisher hat er mir die jeweiligen Mitteilungen der Polizei (§ 163 a StPO) immer brav übermittelt, sobald sie bei ihm im Postkasten lagen. Damit ich früh- und rechtzeitig mit der Verteidigung beginnen kann. Je früher, desto besser sind die Aussichten für den Beschuldigten. Das ist bekannt. Und jetzt scheint der Mandant das glatt vertrödelt zu haben.
Nagut, ist ja nicht meine Strafsache … dachte ich mir, legte Einspruch ein und beantragte Akteneinsicht.
Heute kam die Akte. Die schriftliche Strafanzeige der Geschädigten füllt Blatt 2 bis 17. Blatt 18 ist die Abschlußverfügung der Polizei. Dann kommen zwei Seiten mit internen Verfügungen und auf Blatt 21 folgt der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlaß eines Strafbefehls. Auf Blatt 24 bis 25 hat der Richter diesem Antrag entsprochen und 50 Tagessätze zu 50 Euro verhängt.
Keine Möglichkeit der Stellungnahme, keine Anhörung, kein Garnichts. Noch nicht einmal der Versuch! Ja, hallo? Lieber Staatsanwalt, lieber Richter. Geht’s noch?? Gibt es jetzt einen Subsumtionsautomat, der von einer dahergelaufenen Anzeigeerstatterin gefüttert wird und unten kommt dann der Strafbefehl raus?!
Ich werde nun die Akte zurückschicken mit der Bitte um Vereinbarung eines Termins zur Hauptverhandlung. Dann klären wir im Termin, warum das Verfahren mit einem Freispruch zu enden hat. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen wird die Justizkasse des Landes Sachsen-Anhalt tragen. Die hamms ja.
Und ich freue mich auf eine anregende Veranstaltung vor einem kleinen Amtsgericht.
Glück gehabt
Da stand ich nun in der JVA Köln und wollte meinen Mandanten besuchen.
![]()
Ich hatte mich angemeldet und meinen Anwaltsausweis selbstverständlich nicht vergessen. Die freundlichen Wachtmeister wollten mich dann auch reinlassen, aber mein Notebook nicht. Das ist Teufelszeug, das kennt man dort nicht und überhaupt: Sowas hat man früher auch nicht gebraucht.
Das Hightechgerät blieb erstmal im Schließfach, zusammen mit meinem Telefon, und ich wurde zwei Etagen nach oben geschickt, dort sollte ich dann weiter sehen.
Die Wachteln oben dann ließen mich telefonieren („Eine „0“ vorwählen, dann haben Sie ein Amt.“):
![]()
Erster Anruf in der Kanzlei, um die Telefonnummer des Staatsanwalts zu erhalten (die hatte ich in der Datei „Kontakte“ im Mandantenverzeichnis auf dem Notebook gespeichert).
Dann ein Stoßgebet.
Zweiter Anruf beim Staatsanwalt – Bingo: Er war erreichbar!! Und er sagte mir zu, sofort ein Fax in die JVA zu schicken:
Mit diesem Schein durfte ich dann mein Notebook aus dem Schließfach holen und meinen Mandanten aufsuchen.
Quintessenz: Völlig veraltete und sinnlose Vorschriften, aber freundliches und hilfsbereites Personal in der JVA Köln. Und ein Staatsanwalt, der trotz widerstreitender Interessen eine faire Auseinandersetzung betreibt.
Aber bei soviel Pech muß man ja auch mal Glück mit der Justiz haben.
Das widerliche Verhalten eines Bildreporters
Und ich möchte diese Stelle auch nutzen, um über das widerliche Verhalten eines Bildreporters zu berichten: Er betrat unser Grundstück, klingelte an der Tür und fragte frech nach einem Foto von Jacob, wie denn mein Vorname sei und wo ich arbeite …
1 Stunde später standen 2 Männer vom ZDF vorm Grundstück, auch hier baten wir höflich, uns nicht zu filmen, haben ihnen das erklärt, auch hier um Respekt gebeten, auch zum Schutz für Jacobs kleine Schwester – sie haben sich hingestellt und uns trotzdem gefilmt.
Quelle: Die Mama von Jacob, in einem Kommentar zu dem Tagesspiegel-Artikel 14-jähriger Junge stirbt bei „Würgespiel“
Man kann es nicht ausschließen, daß sich da jemand fälschlicherweise als BILD-Reporter ausgegeben hat (was die Paparazzi des Gossenblatts gern mal vortragen). Aber ebenso wenig kann man es ausschließen, daß so einem Widerling – sei er nun von der BILD oder vom ZDF – irgendjemand einmal ein Kantholz ins Kreuz schlägt.

