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Jahresarchive: 2009
Beschleunigungsgrundsatz
Der Tatvorwurf ist noch nicht bewiesen, womit die Beschuldigte offiziell als unschuldig gilt. Da wir durch die Untersuchungshaft bereits stark in die Persönlichkeitsrechte der Frau eingreifen, sind wir angehalten, das Verfahren schnellstmöglich zu führen.
Quelle: Berliner Morgenpost über den Start des Verfahrens gegen Alexandra R.
Tatzeit laut Anklage war die Nacht zum 18. Mai 2009. Zwei Tage später wurde sie inhaftiert. Bis heute sind 133 Tage vergangen, in denen eine Unschuldige möglicherweise 23 Stunden täglich im Haftraum saß und eine Stunde Hofgang hatte.
Beschleunigung? Ein zügiges Verfahren könnte auch anders aussehen.
Vorbeugender Erkennungsdienst
Der Mandant ist im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten worden. Die Polizeibeamten vor Ort hatten einen Verdacht, der sich dann auch bestätigte: Es war reichlich THC im Blut; übersetzt heißt das: Er hat ein Fahrzeug geführt, obwohl er infolge des Genusses (sic!) berauschender Mittel nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen, § 316 StGB.

Das nachfolgende Strafverfahren beginnt und entwickelt sich erwartungsgemäß. Darüber gibt es nichts zu berichten. Bemerkenswert ist allerdings eine Vorladung des Mandanten durch die Kripo: Man möchte ihn erkennungsdienstlich behandeln:
Die erkennungsdienstliche Behandlung ist zwangsweise durchsetzbar. Sollten Sie nicht erscheinen, so werden Sie vorgeführt oder u.U. zur Fahndung ausgeschrieben.
Das hört sich fürchterlich düster an. Deswegen war der Mandant auch etwas aufgeschreckt. Ich habe dann einfach mal schriftlich nachgefragt, aus welchem Grunde er denn derart behandelt werden soll. Die freundliche Kriminalkommissarin griff kurzerhand zum Telefon und teilte mir die Rechtsgrundlage mit: § 81 b 2. Alternative StPO. Ich habe sie gebeten, diese Information einmal in die erforderliche Form zu bringen, mir zuzusenden und dann schauen wir weiter.
Heute erreicht uns das Fax mit der förmlichen Anordnung der Maßnahme und ich muß sagen: Vorbildlich. Insbesondere die Begründung, für die sich die Berliner Behörden hier nicht solche Mühe geben, entspricht den (äußeren) Anforderungen, die die Verwaltungsgerichte an die Anordnung der Maßnahme stellen.
Inhaltlich allerdings habe ich so meine Zweifel. Das werden wir dann im Widerspruchsverfahren bzw. ggf. auf dem Verwaltungsrechtsweg klären. Mit der Speicherung von Fingerabdrücken verhindert man keine Fahrt im bekifften Kopf.
Um dem Mißbrauch der gesammelten Daten vorzubeugen, empfehle ich meinen Mandanten regelmäßig, die Daten nicht auf ersten Zuruf bei der Polizei abzuliefern. Denn wenn einmal die Fingerabdrücke – oder schlimmer: die DNA – im Polizeirechner liegen, bekommt man sie im Zweifel da nie wieder raus.
Der Eiertanz des vermeintlichen Staatsanwalts
Die Bayreuther Vollmachts-Festspiele gehen nach ihrem Auftakt am 15. September 2009 in die zweite Runde. Ich habe mit den üblichen Textbausteinen versucht, auf einen Funken Verstand bei dem zuständigen Staatsanwalt zu treffen. Entweder habe ich das Ziel verfehlt oder aber es gibt das angestrebte Ziel nicht: Der Staatsanwalt will die Ermittlungsakte nur Zug um Zug gegen Vorlage einer Vollmachtsurkunde herausgeben (um es mal zivilistisch zu formulieren).
Naja, jedenfalls habe ich dann kurzer Hand eine freundliche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den vermeintlichen Staatsanwalt erhoben (mit einem weiteren Textbaustein), damit sich das mal ein richtiger (Ober-)Staatsanwalt anschaut. Und weil ich nun gerade dabei war, bot sich auch ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung an.
Nun bekomme ich Post, vom Landgericht, das mir Gelegenheit gibt, zu dieser Erwiderung des Herrn Staatsanwalt T. aus B. Stellung zu nehmen:
Ich bin gespannt auf die weitere Entwicklung. Dieser Eiertanz, den der Herr Staatsanwalt T. da vorführt, wird wohl noch reichlich Stoff für weitere nette Beiträge hier im Blog liefern.
Hat jemand vielleicht noch einen neuen Textbaustein eine neue Idee, damit mir (und dem Vermeintlichen) nicht langweilig wird? ;-)
Forza italia?

Sie vibriert, schüttelt sich, und gibt man Gas, geht ein kräftiger Ruck durch die Moto Guzzi 850 Norge. Erst seit drei Monaten stehen 35 italienische „Guzzis“ im Fuhrpark der Berliner Polizei. Und schon mussten „einige Maschinen“, so die Polizei, in die Werkstatt.
Quelle: Tagesspiegel
Man sollte sich mal die Fingernägel der Polizeibeamten anschauen, die ihren Dienst auf den Guzzis verrichten. In der Regel sind die bei den Guzzi-Treibern schwarz. Seit 100 Jahren. Und daran wird sich in den nächsten 100 Jahren nichts ändern.
„Die Mängel bewegen sich im Rahmen dessen, was bei Neuanschaffungen dieser Art üblich ist“, sagte ein Polizeisprecher.
Ja, eben. Guzzi. ;-)
Nützlich: Der Internet Explorer
Die Installation eines updates des Firefox wurde durch die Ungeduld des Nutzers unterbrochen. Firefox startet danach überhaupt nicht mehr.
Gut, daß es auf dem Rechner noch den Internet Explorer gab. Damit konnte man die Setup-Dateien des Firefox auf http://www.mozilla-europe.org/de/firefox/ runterladen und die Installation erneut beginnen.
Jetzt läuft das Füchschen wieder und der IE kann weiter irgendwo auf der Festplatte vor sich hindümpeln … ;-)
Geladen
In der Beweisaufnahme vor einem Brandenburger Amtsgericht stellte sich heraus, daß ein Ehepaar als Zeugen benötigt wurden. Der Vorsitzende verfügte die Ladung des Herrn Ehemann und die Ladung der Frau Ehefrau. Die Geschäftsstelle erledigte die Verfügung und die beiden Ladungen gingen in den Postlauf des Gerichts. Richter und Geschäftsstellenmitarbeiterin versicherten glaubhaft, daß der Job erledigt war.
Zum Termin erschienen war die Ehefrau, nicht aber der Ehemann. Die Ehefrau wunderte sich, daß nur sie geladen war, aber nicht ihr Ehemann. Der habe keine Ladung erhalten und sich deswegen auch nicht frei nehmen können. Sie wiederum hatte einen Tag Urlaub genommen und den Weg von knapp 100 km hinter sich gebracht.
Ihre Vernehmung machte jedoch keinen Sinn, wenn man den Ehemann nicht vorher vernommen hat. Also: In zwei Wochen darf muß die Ehefrau noch einmal kommen, und: Sie soll ihren Ehemann mitbringen. Auch wenn ihm die neue Ladung wieder nicht zugehen sollte.
Das Gericht kommentierte das Ganze: Der Postlauf im Gericht sei in dem letzten halben Jahr schon mehrfach durch Unzuverlässigkeit aufgefallen. Es sei nicht das erste Mal, daß Ladungen und sonstige Zustellungen nicht oder zu spät beim Empfänger ankamen.
Ja, meine Güte; warum behebt man den Fehler eigentlich nicht, wenn man ihn seit 6 Monaten kennt?!
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG – auch für Nazis?
Richter Ballmann veröffentlicht heute ein Flugblatt der NPD, das die Rückführung von Ausländern in ihre Heimatländer zum Thema hat. Die NPD scheint tatsächlich die Urheberin dieses Pamphlets zu sein; Jörg Hähnel, einer der Obernazis, meint dazu auf der WebSite der NPD, das sei Sarkasmus und ein Mittel der politischen Auseinandersetzung.
In den Kommentaren zu dem Blogbeitrag von Richter Ballmann und anderenorts (z.B. unser Regierender Bürgermeister in Berlin) wird einmal mehr das Verbot der NPD gefordert. Das Flugblatt könnte dabei dienlich sein, wenn es denn tatsächlich den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen sollte.
Mich macht diese Diskussion nachdenklich. Ich erinnere mich an zwei Zitate von Größen aus der Geschichte:
„Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden!“ schrieb Rosa Luxemburg Anfang des 20 Jahrhunderts. Gilt das nicht auch, wenn man unter Freiheit die Meinungs-(Äußerungs)-Freiheit versteht und die anderen eben dumpfe Nazis sind?
Und noch einer: Auch wenn ich Ihre Meinung verabscheue, ich würde immer dafür kämpfen, daß Sie sie veröffentlichen dürfen. sage Voltaire, der Aufklärer des 18. Jahrhunderts und ein Wegbereiter der Französischen Revolution. Dem schließe ich an.
Ich mag die Dumpfbacken auch nicht. Aber das Problem mit diesen hirnlosen Idioten bekommt man nicht in den Griff, wenn man ein Verbotsschild aufstellt. Das nützt genausowenig wie bei der Kinderpornographie.
Hier herrscht Ordnung
In einer Schöffengerichtssache wurden mehrere Verfahren miteinander verbunden, die von unterschiedlichen Abteilungen der im Lande verteilten Staatsanwaltschaft bearbeitet wurden. Insgesamt 8 Anklagen werden nun gemeinsam in der einen Sache verhandelt. Entsprechend umfangreich sind die Akten.
Auf dem Richtertisch türmen die sich roten Aktendeckel. Die Vorsitzende Richterin hat sich alle Mühe gegeben, das Durcheinander, das ihr von der Staatsanwaltschaft hereingereicht wurde, zu sortieren. Das ist ihr für mein Gefühl auch gut gelungen. Allerdings: Gute Laune hat ihr das nicht gemacht. Sie kämpft sich tapfer durch die zerfledderte Pappe, die teilweise ein Datum aus dem Jahr 2004 trägt.
Unserer Mitarbeiterin ist es hervorragend geglückt, sich und mir einen Überblick zu verschaffen und mir die Dateien mit den einzelnen Ermittlungsakten und Anklageschriften sortiert zur Verfügung zu stellen. Ich hatte meinen gelben Block und mein Notebook dabei. Es sah sehr übersichtlich auf der Verteidigerbank aus.
Am zweiten Verhandlungstag sollten vier Anklageschriften vom Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft vorgelesen werden. Mit der Verlesung der ersten Anklage ging es recht flott, insoweit war der Staatsanwalt bestens vorbereitet. Bei der zweiten Anklage dauerte es etwa (gefühlte) 45 Minuten, bis er die Richterin darum bat, ihm eine Kopie (ein „Überstück“) der Anklage, die sich bei der Gerichtsakte befand, zum Vorlesen zu überlassen. Er fand sein Exemplar nicht.
Dem Staatsanwalt blieb nicht viel Zeit, die dritte Anklage in seinem Chaos zu suchen: Der Angeklagte erklärte, er werde sich durch Schweigen verteidigen. Die Ermittlungen des – mittlerweile Mitleid erregenden – Staatsanwalts dauerte erneut (gefühlte) 30 Minuten, bevor er sich an die Richterin wandte, und um eine Kopie der Anklage bat. Ich glaube, jeder Anwesende weiß nun, was unter dem Begriff „Fremdschämen“ zu verstehen ist.
Nachdem sich der Angeklagte auch hier ausschwieg, fragte der resignierte Ermittler, dessen Gesicht nunmehr an die Farbe eines reifen südtiroler Elstar erinnerte, sofort beim Gericht nach einem Überstück. Offenbar war ihm die Sucherei nun auch selbst sowas von oberpeinlich geworden …
Nein, ich habe die Sache mit todernster Mine durchgestanden. ;-)
Unverletzlich

Die deutsche Justiz greift immer häufiger zum umstrittenen Mittel der Telefonüberwachung. 2008 ist die Zahl der Verfahren, in denen Telefongespräche und Computerkommunikation abgehört oder überwacht wurden, um elf Prozent gestiegen. Das geht aus einer Statistik des Bundesamtes für Justiz hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. So gab es im vergangenen Jahr 5348 solche Verfahren, 2007 waren es 4806. Insgesamt 16463 Mal wurden Überwachungsmaßnahmen angeordnet.
berichtet die Süddeutsche Zeitung.
In diesen Zahlen nicht enthalten sind die vorbeugenden Überwachungsmaßnahmen der Polizei und die der Geheimdienste. Das Telefon ist als allerletztes dazu geeignet, vertrauliche Gespräche miteinander zu führen.
Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes lautet:
Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Ach?!
Foto: PIXELIO
