Wer Strafverteidigung ernst nimmt, wird heute in emotional aufgeladenen, spektakulären Fällen rasch als „Konfliktverteidiger“ verschrien. Es erwarten ihn nicht nur ehrabschneidende Schmähungen, sondern fast regelmäßig auch Morddrohungen – als ob sich Anwälte durch ihre Verteidigertätigkeit („Bild“: „Ein Schlag ins Gesicht der Angehörigen des Opfers“) automatisch zu Kumpanen, ja Mittätern der Angeklagten machten.
Gisela Friedrichsen auf SPON zum sogenannten „Holzklotz-Prozess“
und zum Holzklotz-Fall:
http://www.fairesverfahren.de
@ Werner:
Leider bleibt die Seite / das Blog etwas hinter den Möglichkeiten zurück. Aber vielleicht wird das ja noch was.
Hauptsache man kann ein Feindbild schaffen und wenns nur die Strafverteidiger sind.
Zitat RA Carsten R. Hoenig:
Ja, da kann ich nur zustimmen. Hier im Blog gibt es kaum interessante und aktuelle Artikel. Da ist noch viel Luft übrig.
@: RA Möbus:
Was schreiben Sie eigentlich in Ihrem Blog?
Nebenbei: Falls es Ihnen hier nicht gefällt … ich könnte Ihnen da einen Vorschlag machen … crh
Erinnert mich an eine Karrikatur, die seinerzeit zur Einführung von § 129a StGB erschien: Der StA ruft: „… und, da der Angeklagte sich einen Verteidiger seiner Wahl genommen hat, erweitere ich die Anklage um ‚Bildung einer terroristischen Vereinigung'“.