Morddrohungen gegen Konfliktverteidiger

Wer Strafverteidigung ernst nimmt, wird heute in emotional aufgeladenen, spektakulären Fällen rasch als „Konfliktverteidiger“ verschrien. Es erwarten ihn nicht nur ehrabschneidende Schmähungen, sondern fast regelmäßig auch Morddrohungen – als ob sich Anwälte durch ihre Verteidigertätigkeit („Bild“: „Ein Schlag ins Gesicht der Angehörigen des Opfers“) automatisch zu Kumpanen, ja Mittätern der Angeklagten machten.

Gisela Friedrichsen auf SPON zum sogenannten „Holzklotz-Prozess“

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

5 Antworten auf Morddrohungen gegen Konfliktverteidiger

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    @ Werner:

    Leider bleibt die Seite / das Blog etwas hinter den Möglichkeiten zurück. Aber vielleicht wird das ja noch was.

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    Hauptsache man kann ein Feindbild schaffen und wenns nur die Strafverteidiger sind.

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    RA Möbus says:

    Zitat RA Carsten R. Hoenig:

    Leider bleibt die Seite / das Blog etwas hinter den Möglichkeiten zurück.

    Ja, da kann ich nur zustimmen. Hier im Blog gibt es kaum interessante und aktuelle Artikel. Da ist noch viel Luft übrig.

    @: RA Möbus:
    Was schreiben Sie eigentlich in Ihrem Blog?
    Nebenbei: Falls es Ihnen hier nicht gefällt … ich könnte Ihnen da einen Vorschlag machen … crh

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    doppelfish says:

    Erinnert mich an eine Karrikatur, die seinerzeit zur Einführung von § 129a StGB erschien: Der StA ruft: „… und, da der Angeklagte sich einen Verteidiger seiner Wahl genommen hat, erweitere ich die Anklage um ‚Bildung einer terroristischen Vereinigung'“.