„Kreuzkölln“ kannte ich schon, aber diese Wortschöpfung hier war mir neu:

„Kreuzkölln“ kannte ich schon, aber diese Wortschöpfung hier war mir neu:

Die aktuelle Website von Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig finden Sie unter
www.hoenig.de.
Die Seiten unter www.kanzlei-hoenig.de sind auf dem Stand von 2019 und wurden/werden seitdem nicht mehr aktualisiert.
Dies schließt sich in 20Sekunden
Eingetragene Wortmarke
Leitklasse: 41
Klassen: 35; 41
Anmeldetag: 10.01.2008
Tag der Eintragung: 21.07.2008
Tag der Veröffentlichung der Eintragung: 22.08.2008
Und was heißt das nun für dieses Weblog? Darf nicht mehr „Kreuztanbul“ schreiben?
konkrete Beratung gibt’s nur gegen Kohle… ;-)
Aber schau Dir mal die von der Marke beanspruchten Dienstleistungen (DL) an:
„35: Werbung
41: Durchführung von Live-Veranstaltungen; Organisation und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen, Konzerten, Theateraufführungen, Musikdarbietungen, Konferenzen, Symposien, Party-Planung; Unterhaltung“
Du darfst das Zeichen nicht als Herkunftshinweis für diese DL benutzen.
Viele Grüße aus K
@ Dominik Boeker:
Meine unter 02 gestellte Frage war durchaus nicht ernst gemeint; hier in meinem Blog mache ich sowieso, was ich will. :-)
Trotzdem Danke für die kostenlose Rechtsberatung; deswegen gleich noch was hinterher:
„Durchführung von Live-Veranstaltungen“ Wenn ich nun Werbung mache für eine Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, dürfte ich also nicht mehr schreiben „Amtsgericht Tempelhof-Kreuztalbul“? ;-)
Wäre zu klären, ob eine Gerichtsverhandlung unter die bei Punkt 41 aufgezählten Kategorien fällt. Und auf die Gerichtsverhandlung bin ich gespannt :)
Da bin ich eher selten anzutreffen. Ist ein Zivilgericht. In meinem Verfahren gegen Drango habe ich mich – gegen meinen Willen – dort aufhalten müssen.