Die Fragen vom Einbürgerungsamt

Die taz fragt heute: Wie deutsch bist Du? Und beginnt den Artikel mit:

Ab dem 1.September gilt der bundeseinheitliche Einbürgerungstest. Jeder Ausländer, der deutscher Staatsbürger werden will, muss ihn bestehen. Eine machbare Aufgabe? Die Fragen 1 – 47

Bei der Frage 10 mußte ich doch ein wenig länger überlegen. Das lag nicht nur an dem mißglückten Layout, das die vierte Antwortvariante versteckt.

Sondern auch an Art. 102 GG in Verbindung Art. 79 GG. Abschaffung des Verbots der Todesstrafe mit „der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates“. Das sollte doch irgendwann ‚mal zu schaffen sein, oder? Obiter dictum.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

3 Antworten auf Die Fragen vom Einbürgerungsamt

  1. 1
    doppelfish says:

    Laut einem gewissen Innenminster sollte man es ja auch mit der zweiten Alternative nicht so eng sehen.

    Zum Glück schrecken manche vor der Prügelstrafe zurück. Noch, jedenfalls.

  2. 2
    Malte S. says:

    Die Todesstrafe ist für einen bestimmten Bundesminister ja sogar präventiv in Erwägung zu ziehen – hat er mal zwischen den Zeilen von sich gegeben…
    Die Prüfelstrafe und Folter lassen wir dann lieber Syrien, den Libanon oder die CIA erledigen und verarbeiten die Ergebnisse. Alles zulässig.

  3. 3
    doppelfish says:

    Aber die Todesstrafe, die ist doch nur für Terroristen.