Monatsarchive: Januar 2007

Der Auftrag

Vom Bäume-aus-dem-Weg räumen hat mir keiner was gesagt.

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Dutschke lebt

Jedenfalls in Kreuzberg.

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Gemein

Bei diesem Wetter schickt man eigentlich keinen Hund vor die Tür. Der Regen fällt von links nach rechts und nicht mehr von oben nach unten. Deswegen sitze ich hier auch am Schreibtisch seit einer Stunde und schiebe Hunger, statt die paar Meter durch Wind und Regen in die Kneipe zum Essen zu gehen.

Da fällt mir ein: Regelmäßig ärgere ich mich über den Italiener, der seine Faltblätter in unserem Hausflur verteilt, um Werbung für seinen Pizza-Lieferservice zu machen. Das sieht dann hier immer aus wie auf der Altpapiersammelstation der Stadtreinigung.

Ich glaube, der Moment ist reif für eine kleine Vendetta. ;-)

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Der Knastflüchtling auf dem Dach

Was dort oben wirklich geschah, sieht man hier.

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Buchtip: Glückspielrecht von Dr. Bahr

Soeben ist im Erich Schmidt Verlag in der 2. Auflage erschienen:

Glücks- und Gewinnspielrecht
Eine Einführung in die wichtigsten rechtlichen Aspekte
von Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr, Hamburg

Auf den Seiten www.gewinnspiel-und-recht.de gibt es zahlreiche Anbieter-Infos (z.B. Inhaltsverzeichnis, Auszüge, Checklisten) zu dem Buch und natürlich auch ein paar Buch-Rezensionen, zwar noch zu ersten Auflage, die gleichwohl ihre Gültigkeit für die Nachfolgeauflage haben, die bereits nach 1 1/2 Jahren erschien.

In die 2. Auflage hat Martin Bahr die zahlreichen Neuerungen solcher Gesetze eingearbeitet, von denen auch der Praktiker eigentlich nur selten hört: SpielVO, LotterieStV … Natürlich fehlt auch nicht die geänderte (höchstrichterliche) Rechtsprechung (u.a. 9 Live, BKartA-Verfahren gg. DLTB, DDR-Lizenzen, Fun-Games, Mehrwertdienste, Sportwetten, Spielbank-Selbstsperre), von denen ich bisher nur in der Tageszeitung gelesen hatte.

Und da das Rechtsgebiet ständig im Fluß ist, hat der Autor auch nicht vergessen, einen Blick in die Zukunft zu wagen: Ein eigenes Kapitel widmet er der für 2008 geplanten Reform des Lotteriestaatsvertrages.

Das Buch ist in seinem Aufbau hervorragend übersichtlich strukturiert und insbesondere in seiner Sprache klar und verständlich gehalten. Das Inhaltsverzeichnis des Buchs vermittelt diesen Eindruck bereits beim ersten Blick. Dem Autor gelingt es, die an sich staubtrockene Materie durch zahlreiche Praxisbeispiele geradezu unterhaltsam an den Leser zu bringen:

J gibt seinem guten Freund den Tipp, er solle eun Glücksspiel veranstalten, da dies „eine Menge Kohle“ bringen würde. Zwar sei dies in Deutschland ohne Genehmigung verboten, so J, aber bevor die Polizei aufmerksam würde, hätte man längst Millionen verdient. K ist begeistert und veranstaltet das illegale Glücksspiel. J hat sich der Anstiftung zur Veranstaltung eines verbotenen Glückspiels strafbar gemacht (§§ 284 Abs. 1, 26 StGB).

Man erkennt also: Das Buch hat seinen Platz nicht nur in der Handbibliothek des Verwaltungs- oder Zivilrechtlers, sondern hilft auch einem Strafverteidiger bei der täglichen Arbeit, sobald er – in welcher Form auch immer – mit dem Glückspiel in Kontakt gerät. Ein Buch aus der Praxis für die Praxis. Weit mehr also ein nur ein Blick über den Tellerrand!

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Sauber und gepflegt

Für Motorräder und Roller mit amtlichem Kennzeichen und Erstzulassung nach dem 1. Januar 1989 ist seit April 2006 eine Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK) in die Hauptuntersuchung integriert. In den ersten sieben Monaten hat der TÜV Nord fast 100.000 dieser AUKs vorgenommen. Das Ergebnis: Lediglich 1,2 Prozent der vorgestellten Motorräder erhielten aufgrund von erhöhten Abgaswerten keine Plakette. Etwa 5,5 Prozent konnten die Umweltschutzanforderungen aufgrund von erkannten Mängeln an abgasrelevanten Bauteilen wie Zündanlage, Luftfilter, Vergaser oder Auspuff nicht erfüllen.

Nach Einschätzung von Roger Eggers vom TÜV Nord liegt das zum Teil an der guten Pflege, die Biker ihren Böcken gönnen …

Quelle: bikersnews

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Nicht cholesterinarm

… nicht schonend gedünstet und cholesterinarm:

Mit reichlich Knoblauch, Zwiebeln, Chilli-Schoten und allem, was den Körper ordentlich in Wallung bringt.

Quelle: Szeneshop by HuberVerlag

Mahlzeit!

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Zwei auf einen Streich

Die Gewitztheit der Beamten der Autobahnpolizei und ein falscher Name führte gestern Nachmittag zur Vollstreckung von zwei Haftbefehlen. Gegen 16 Uhr fiel den Polizisten auf dem Tempelhofer Damm in Tempelhof ein Mann in seinem Wagen auf, der zu schnell unterwegs war. Sie hielten ihn an und überprüften ihn. Dabei legte der Autofahrer zwei Bank- bzw. Kreditkarten vor und gab an, der 29-jährige Inhaber dieser Karten zu sein. Bei einer Nachfrage ergab sich, dass dieser 29-Jährige mit Haftbefehl gesucht wurde, da er eine Geldstrafe aus einer Verurteilung noch nicht bezahlt hatte. Als dem Angehaltenen dies mitgeteilt wurde, nannte er seinen richtigen Namen. Der in Wahrheit 28-Jährige äußerte, dass nach ihm aus anderem Grund gefahndet werde. Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt suchte ihn wegen einer beabsichtigten Abschiebung. Nun riefen die Beamten den 29-Jährigen an und fragten ihn, ob er seine Kreditkarten auf der Polizeiwache abholen möchte. Als er dort erschien, wurde auch er festgenommen

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Gewitzheit der Beamten gepaart mit Dusseligkeit der Beschuldigten führt eben zu solchen Ermittlungserfolgen. Mich würde jetzt noch interessieren, ob wegen der Kredit-Karte gegen den Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen Verbreitung von KiPo eingeleitet wird. Dann könnten die Ermittler gleich drei Kerzlein anzünden …

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Die Frustrierten

Aber ich akzeptiere es nicht, dass letzten Endes erneut der Osten bestimmt, wer in Deutschland Kanzler wird, meine sehr verehrten Damen und Herren. (…) Aber es darf nicht sein, und das ist der Appell auch an alle Vernünftigen – es darf nicht sein, dass letztlich die Frustrierten über das Schicksal Deutschlands bestimmen.

Argenbühl am 4. August 2005.
Aus aktuellem Anlaß aufgewärmt von der netzzeitung

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… sagt mir nix

Manablog, also vivecs mächtiges Blog, schreibt:

Zusammen mit Carsten Hoenig (der mir persönlich nichts sagt, was bei meinem Namensgedächtnis aber nichts zu bedeuten haben muss, und außerdem mit einer kurzen Internetrecherche zu beheben wäre – wir halten fest, er schreibt im Mikado-Blog)

Das aber hat nichts mit dem Namensgedächtnis zu tun. Denn wenn Ewa-M. vivec Baumgarten mir (oder ich ihr) begnet wäre, würde sie sich bestimmt an mich erinnern. Ganz bestimmt.

Ich bin mir aber sicher, daß dieser Beitrag seinen Zweck erfüllen wird. Ganz sicher. ;-)

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