Beleidigung

Die Beleidigung ist ein Alltagsdelikt. Jeder wurde irgendwann einmal vom einem anderen beleidigt. In den meisten Fällen ist es mit einer Entschuldigung getan. Oder mit dem Gras, das recht schnell über eine solche Straftat wächst, nachdem der Zorn verraucht ist.

Alltagsdelikt

Klassische Beispiele dafür sind die Rückmeldungen über das Fahrverhalten anderer Verkehrsteilnehmer. Oder die weniger freundlichen Unterhaltungen in der Eckkneipe. Über sowas denkt man meist nicht länger als ein paar Minuten nach.

Verletzte Ehre

Es gibt aber Fälle, da tut eine Beleidigung echt weh. Auch über längere Zeit. Zum Beispiel dann, wenn andere das böse Wort mitgehört oder gar gelesen haben. Dann möchte man reagieren.

Auge um Auge?

Diese Reaktionen können unterschiedlich ausfallen. Denkbar wäre die Methode „Selber Doofmann!“, also die Zurückbeleidigung. Oder die handgreifliche Zurückweisung der Ehrkränkung. Im ersten Fall hätten wir dann eine weitere Beleidigung, die zweite Variante wäre dann (mindestens) eine Körperverletzung. Beides stellt im Zweifel die Ehre auch nicht wieder her. Eher eskaliert die Situation und zwar unkalkulierbar.

Juristische Reaktion

Viel spannender ist die Reaktion mit den Mitteln, die uns die Rechtsordnung zur Verfügung stellt. Davon gibt es sogar mehrere. Und die sind allesamt wesentlich wirksamer und vor allem ungefährlicher als die eingangs genannten unjuristischen Methoden.

Strafanzeige und -antrag

Weil eine Beleidigung eine Straftat ist, müssen die Strafverfolgungsbehörden sie verfolgen. Das setzt jedoch voraus, daß Polizei und Staatsanwaltschaft davon Kenntnis bekommen müssen. Das geschieht per Strafanzeige. Und weil es die Rechtsordnung so vorsieht, verleiht man seinem Strafverfolgungsinteresse mit einem Strafantrag richtigen Nachdruck.

Es ist damit zu rechnen, daß es ein paar Wochen dauert; aber dann bekommt der Gegner einen Brief, in dem er lesen wird: „Ihnen wird zur Last gelegt ... . Sie haben Gelegenheit zur Stellungnahme.“

Abmahnung

Es gibt einen weiteren Weg für die Retourkutsche. Man kann den Gegner abmahnen und ihn dazu auffordern, es künftig zu unterlassen, beleidigend zu sein. Dann kann man ihn auch gleich bitten zu versprechen, es nie wieder zu tun. Und wenn doch, dann wird eben eine Zahlung fällig, die je nach Heftigkeit der Beleidigung auch unterschiedlich heftig hoch ausfallen kann.

Unterlassungsklage

Kommt der Gegner dieser per Abmahnung übermittelten Bitte nicht nach, gibt es gerichtliche Hilfe, die man in Anspruch nehmen kann: Die einstweilige Verfügung und die Unterlassungsklage.

Das alles sind recht unangenehme, weil auch sehr kostenintensive Folgen einer Beleidigung.

Schmerzensgeld

Weil die Ehre in unserer Rechtsordnung ein wichtiges Körperteil darstellt, das schmerzlich verletzt werden kann, sieht das bürgerliche Recht für die Ehrverletzung grundsätzlich auch ein Schmerzensgeld vor. Das kann im einzelnen Fall - wenn es denn einmal richtig böse wird - durchaus den Kaufpreis eines Mittelklasse-Motorrads ausmachen. Das sollte sich der Beleidigte dann nicht entgehen lassen.

Nebenklage

Man kann dem noch eins oben drauf setzen. Dann nämlich, wenn der Beleidiger in dem gegen ihn geführten Strafverfahren angeklagt wird und es zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Strafrichter kommt. Der Beleidigte darf sich dann als Nebenkläger dem Verfahren anschließen und so versuchen, dem Richter bei der Wiederherstellung der Ehre behilflich zu sein.

Das volle Programm

sieht also folgendermaßen aus:

  • Erst kommt die Strafanzeige.
  • Dann die Abmahnung.
  • Gegebenenfalls danach die einstweilige Verfügung eines Gerichts.
  • Im ärgsten Falle folgt die Unterlassungsklage.
  • Zum Ausgleich gibt es oftmals Schmerzensgeld.
  • Parallel könnte die Nebenklage laufen.

Die Kosten

Die Zeche für dieses Unterhaltungsprogramm darf in den meisten Fällen am Ende der Beleidiger zahlen. Sie können sehr sicher sein, daß das eine nachhaltigere Wirkung zeigen wird als eine spontane Selbsthilfe. Sie müssen allerdings damit rechnen, daß wir Sie um einen Vorschuß auf das Honorar bitten werden, wenn wir Ihnen dabei helfen sollen, Ihre Ehre wiederherzustellen.

 

Und? Sind Sie beleidigt? Dann schreiben Sie uns oder rufen uns an. Wir verschaffen Ihnen die Genugtuung, die Sie verdient haben.