Ratgeber Strafrecht

Der „Ratgeber Strafrecht“ informiert über die Rechte und Pflichten des Beschuldigten in einem Strafverfahren. Die Informationen, die hier - für den juristischen Laien verständlich - geliefert werden, werden aus der Sicht eines Strafverteidigers dargestellt.

Der Verteidiger vertritt in einem Strafverfahren die Rechte des Beschuldigten - und zwar einseitig. Und exakt aus dieser Perspektive ist auch dieser Ratgeber geschrieben. Dem Beschuldigten soll mit Hilfe dieses Ratgebers erfahren, was auf ihn zukommt und welche Möglichkeiten er hat, seine Rechte bestmöglich umzusetzen - Rechte die ihm die Europäische Menschenrechtskonvention, unsere Verfassung - das Grundgesetz und die zahlreichen „einfachen“ Gesetze verschaffen.

Über die Rechte von Zeugen und Geschädigten informiert der „Ratgeber Strafrecht“ ebenfalls, allerdings ist dies kein Schwerpunkt dieses Informationsangebots.

Der „Ratgeber Strafrecht“ ist eine  Quelle für allgemeine Informationen über eine effektive Strafverteidigung. Er ersetzt keinesfalls die Beratung durch einen qualifizierten Strafverteidiger.

Der Leser dieses „Ratgeber Strafrecht“ ist herzlich eingeladen, dem Autor Rückfragen, Anregungen und Kritiken zu übermitteln. Nutzen Sie diese Möglichkeit, grundsätzlich wird jede eMail berücksichtigt und - wenn gewünscht - auch beantwortet.

Der „Ratgeber Strafrecht“ wird wachsen und sich stets verändern. Über Neuigkeiten und updates wird in unserem Weblog Kanzlei Hoenig Info berichtet.