VRiBGH Fischer zum Rechtsextremismus

Zwei Fragen des österreichischen Standard, zwei Antworten von Thomas Fischer:

STANDARD:
Woran ist die Aufklärung der rechtsextremen NSU-Morde gescheitert?

Fischer:
Die Bereitschaft, Rechtsextreme zu verfolgen, geht gegen Null. Weil das in der Wahrnehmung der Menschen ja ordentliche Jungs sind. Denken Sie, was in den Siebzigerjahren zur Zeit des RAF-Terrorismus in Deutschland los war, wie die gesamte Gesellschaft mobilisiert war, um diese paar Hansln zu finden. Es gab Straßeninterviews, da waren die Leute bereit, die Terroristen an jeder Straßenlaterne Deutschlands aufzuhängen. Was da für Todesstrafenarten vorgeschlagen wurden – unglaublich.

STANDARD:
Bei den aktuellen Brandanschlägen auf Asylheime ist weniger Empörung zu merken?

Fischer:
Die ganz große Mehrheit ist zwar gegen solche Anschläge – aber sie distanzieren sich nicht von den Menschen. Da gibt es diese merkwürdige Vorstellung, dass das schon ordentliche Jungs sind, die ja das richtige wollen, nur halt mit ein bisschen jugendlichem Übereifer. Das ist eine hochgefährliche Situation, weil dadurch Gewaltstraftäter extremen Rückhalt in der Gesamtbevölkerung, in der normativen Kultur der Gesellschaft finden.

Dieser Beitrag wurde unter Politisches, Richter veröffentlicht.

4 Antworten auf VRiBGH Fischer zum Rechtsextremismus

  1. 1
    Dagobert Entenmann says:

    Manchmal redet Fischer auch mal nen Scheiß.

  2. 2
    KaRief says:

    Wi er Recht hat, hat er Recht. Ich liebe sie auch, die ordentlichen Jungs und Mädchen!

  3. 3
    Gerhard Heger says:

    Wenn ich vergleiche, dann erscheinen mir eher die 3 mutmaßlichen Täter des NSU „ein paar Hanseln“ als die verurteilten Täter der RAF. Die Fahndungsplakate nach der RAF hatten DIN A0-Format, so viele paar „Hanseln“ waren das. Und die Blutspur, die die revolutionären Damen und Herren durch das Land zogen war auch nicht von Pappe. Und auch heute noch hört man kein Wort des Bedauerns der verurteilten Mörder.

  4. 4

    […] Stelle möchte ich noch einmal hinweisen auf die Ausführungen des VRiBGH Thomas Fischer, die ich hier aus dem österreichischen Standard abgeschrieben […]