Presseerklärung – Und ein neues Verteidigungsziel?

Die drei „alten“ Verteidiger von Beate Zschäpe erklären in gebotener Kürze, was zu erklären ist:

Presseerklärung

Ich rechne nicht damit, daß die Staatsanwaltschaft tatsächlich ein Ermittlungsverfahren gegen die drei Kollegen einleiten wird. Denn das bedeutete die Rote Karte für die Strafverteidiger, den damit verbundenen Platzverweis und den Reset des gesamten Verfahrens.

Im Anschluß an eine Aussetzung des Verfahrens würde sich nämlich sofort auch die Frage nach der Haftfortdauer stellen, §§ 121, 122 StPO. Und die wäre auch nicht so einfach ex aermelo zu beantworten.

Ist das das Ziel des „neuen“ Verteidigers? Das wird man ja mal noch spekulieren dürfen …

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht, Strafverteidiger veröffentlicht.

12 Antworten auf Presseerklärung – Und ein neues Verteidigungsziel?

  1. 1

    Das ist das Ziel der Angeklagten und daher auch ihres neuen Verteidigers. Der Kollege macht sich damit sicherlich kaum „Freunde“ im „Kollegenkreis“. Aber muss er das nicht konsequenterweise tun, wenn er unter diesen Umständen das Mandat annimmt?

  2. 2
    Werner says:

    Kann mir jemand den Unterschied zwischen „tatsächlich“ und „rechtlich“ erklären?

  3. 3
    RA Bimmel says:

    „Tatsächlich“ heißt: Der Sachverhalt, der behauptet wird, stimmt nicht.

    „Rechtlich“ bedeutet: selbst wenn es stimmen würde, wäre es rechtlich unerheblich.

  4. 4
    M. says:

    Genau richtig.
    Ich frage mich nur, woher können die Anwälte wissen, dass die Strafanzeige in tatsächlicher Hinsicht falsch ist? Wurde ihnen das zugespielt oder hatten die etwa schon Einsicht in die Ermittlungsakte?

    • Soweit mir bekannt ist, gibt es bereits im Internet Informationen sogar über das Layout („maschinenschriftlich“ …) der Strafanzeige der Frau Zschäpe. crh
  5. 5

    @ M.:
    Warum sollen die drei „Alt-Verteidiger“ das nicht wissen? Denn sie wissen, was sie getan bzw. nicht getan haben.

  6. 6
    Der wahre T1000 says:

    Alles abgekartetes Spiel.

    Bei einem neuen Prozess, der sich wieder über Jahre ziehen dürfte, wird man sie aus der U-Haft vermutlich entlassen müssen.

  7. 7
    M. says:

    @crh
    Danke vielmals für den Hinweis. Im Internet finden sich tatsächlich einige Informationen.

    @Detlef Burhoff
    Wie es tatsächlich war wissen die drei „Alt-Verteidiger“ am allerbesten, da haben sie vollkommen Recht. Was sie nicht unbedingt wissen konnten war, welcher Sachverhalt in der Strafanzeige dargestellt wurde. Also die andere Seite. Erst aus dem Abgleich zwischen Strafanzeige und der tatsächlichen Sachlage kann man doch bewerten, ob die Vorwürfe in der Strafanzeige in tatsächlicher Hinsicht haltlos sind. In rechtlicher Hinsicht ist das kein Problem das zu würdigen, weil man den wahren Sachverhalt kennt und die passende Strafnorm.

  8. 8
    benis says:

    Wie kann denn das Ganze überhaupt ordentlich weiterlaufen, wenn die Angeklagte sich von ihren Verteidigern trennen will, und die Verteidiger von der Angeklagten?

    Müssen sich jetzt alle irgendwie zusammen reißen, und so tun als wäre alles supi? So kann doch eine vernünftige Verteidigung eigentlich kaum möglich sein, es sei denn, die Verteidiger können sich zu 100% an den Akten orientieren und brauchen mit der Angeklagten gar nicht zu kommunizieren.

    Als Laie ist mir ein wenig schleierhaft, wieso das jetzige Verfahren noch nicht zusammen gebrochen ist, und wie ein Richter in der Situation entscheiden kann, dass die Konstellation so zu bleiben hat (auch wenn nachvollziehbar ist, dass ein Neuanfang des Verfahren wieder unendlich Zeit kosten würde).
    Ein Post, der das Thema aufdröselt, wäre vielleicht mal ganz interessant.

  9. 9
    Der wahre T1000 says:

    @benis: Das ist doch eine Gratwanderung. Zwischen „wir wahren die (erwünschten) Rechte des Angeklagten“ und gerichtlich/staatlich „wir lassen uns nicht an der Nase rumführen“.

    Könnte jeder Plichtverteidigte einen Prozess abbügeln, indem er den (die) Verteidiger rauswirft, dann wäre dem Mißbrauch Tür undTor geöffnet. Das wäre dann nämlich das normale alltägliche Spiel. Jede Verzögerung ist ein Vorteil.

    Es liegt auf der Hand, dass es so nicht gehen kann. Insoweit ist die „Zweckehe“ im Fall der Frau Zschäpe völlig in Ordnung.

  10. 10
    Duncan says:

    Da der einzig richtige Umgang mit (Neo-)Nazis vor Gericht, ein erstklassiges rechtsstaatliches Verfahren ohne Makel und ohne Tadel ist, um ihnen in eigener Betroffenheit die Absurdität ihrer Ideale vorzuführen, wäre ein „und jetzt nochmal von vorn, aber jetzt auch richtig“ nicht die verkehrteste Lösung. Denn als so richtig optimal kann man das was da bisher von staatlicher Seite geliefert wurde auch nicht beurteilen. Und wenn „man“ es mit rechtsstaatlichen Mitteln nicht hinbekommt, dann ist halt auch freizusprechen und zu gucken woran es lag.

  11. 11

    Im Vorfeld dieses Verfahrens wurden immerhin gleich fünf Behördenleiter aus dem Amt entfernt. Es gab einen Untersuchungsausschuss des Bundestages. Die Aktenvernichtungs aktionen waren Rekord. Dann, irgendwann, wurde die Hauptangeklagte im vorliegenden Verfahren vom Bildungsblatt der Nation zum Teufel erklärt, und das auch noch auf der Titelseite. Irgendwas an dieser Inquisition stimmt nicht. Man kann also mit allem rechnen, was den Ausgang dieses Verfahrens betrifft. Nebenbei: in München läuft noch ein interessanter Prozess, betreffend eine Mordserie des jugoslawischen Geheimdienstes. Die Ähnlichkeit der Tatausführung ist frappierend.

  12. 12
    Rechtsstaat says:

    Alles vorgegaukeltes abgesprochenes Theater in meinen Augen. Man will den Prozess platzen lassen, um daraus für die Angeklagte Vorteile ziehen zu können. Das darf sich der Rechtsstaat nicht gefallen lassen. Außerdem will man seitens der Verteidigung, wenn der Prozess weiter durchgezogen werden sollte, ein Einfallstor für die Revision schaffen.