Eindeutige Festlegungen und Parallelen

Der AngriffVor ein paar Tagen hatte ich via Twitter einen kurzen Austausch mit dem von mir fachlich sehr geschätzten Kollegen Ralf Höcker, Medienanwalt und Professor aus Köln. Herr Höcker hatte in einem Gespräch mit Dirk Müller beim Deutschlandfunk über die Galgen auf der Pegida-Demonstration knackig formuliert:

Ich lege mich selten fest, aber in diesem Fall lege ich mich fest. Strafbar ist das Ganze eindeutig nicht.

Ich teile die Ansicht des Kollegen nicht, jedenfalls nicht in dieser Entschiedenheit, und habe polemisch (mit Schreibfehler, Pardon.) dagegen gehalten:

Tweet mit Rechtschreibefehler

Die strafrechlichen Vorschriften §§ 111, 126 und 241 StGB lassen weite Beurteilungsspielräume zu. Strafverfolgungsbehörden und Gerichte haben zudem auch die Aufgabe, einzelne – vielleicht zivilrechtlich zulässige – Äußerungen in einen größeren Kontext zu stellen, um daraus dann doch zur Strafbarkeit solcher als Meinungsäußerung getarnter öffentlichen Aufforderungen zu bzw. Androhungen von Straftaten zu kommen.

Woraus der Zusammenhang bestehen kann, hat der aus Görlitz stammende Berliner Autor Michael Bittner sehr treffend in einem Vergleich zwischen der PEGIDA und der NSDAP beschrieben. Michael Bittner schließt seinen Beitrag mit den Worten:

Von Hannah Arendt stammt auch die Beobachtung, dass man faschistische Führer beim Wort nehmen muss, denn sie verschweigen ihre Pläne nicht, sondern sprechen sie offen aus, um zu erschrecken und zu beeindrucken. Wenn Lutz Bachmann also ankündigt, kein „Volksverräter“ werde „ungeschoren“ davonkommen, jeder die „Quittung für seinen Vaterlandsverrat“ erhalten, wie es dann auch ein symbolischer Galgen bei der Montagsdemonstration bezeugt – dann sollte man diese Worte und Gesten sehr ernst nehmen.

Was soll mit diesem Galgen in Dresden, der angeblich von einem Werkzeughändler aus dem Erzgebirge gebastelt wurde, anderes geäußert öffentlich angedroht werden als Gewalt gegen Personen? Welche zielorientierte Aufforderung steht hinter dem Galgen, der in der Nähe einer Flüchtlingsunterkunft in Möckern in Sachsen-Anhalt aufgestellt wurde, wenn nicht die, als ein paar der Flüchtlinge daran aufzuhängen?

Ok, man kann nun das Argument der Einheit der Rechtsordnung zitieren: Was in „Höckers Zivilrecht“ erlaubt sein soll, kann in „Hoenigs Strafrecht“ nicnt verboten sein. Ich bin kein Äußerungsrechtler, deswegen traue ich mich auch nicht, die Galgen zivilrechtlich zu bewerten. Aber daß der 39-jährige Erzgebirgler (wenn er denn der Galgenbastler und -träger war) sich strafbar gemacht haben könnte, halte ich für sehr gut wahrscheinlich. Und was strafbar ist, kann zivilrechtlich nicht erlaubt sein.

(Nicht nur) nebenbei:
Wem es zu mühsam ist, den Text von Michael Bittner durchzulesen, kann sich dieses 2 1/2 Minuten lange Video mit einem Zusammenschnitt zweier Redner – der Geschichtslehrer und AfD-Fraktionsvorsitzender Björn Höcke einerseits und der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, Leiter der Reichskulturkammer Joseph Goebbels andererseits – mal zu Gemüte führen.

Um dann vielleicht doch noch was dazu zu lesen: Georg Restle vertritt wie ich die Ansicht, der Galgen diene dazu, dieses Land in Aufruhr zu bringen. Und das halte ich für zumindest strafwürdig; ob es auch strafbar ist, mögen am Ende kompetente Strafjuristen entscheiden – und die heißen weder Höcker noch Hoenig.

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Bild: Wikimedia Commons via Wikipedia

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19 Antworten auf Eindeutige Festlegungen und Parallelen

  1. 1
    Rolf says:

    Für jemanden, der sehr liberale Ansichten vertritt, was die Ahndung von Eigentumsdelikten angeht, erstaunt mich Ihre engstirnige Sichtweise im Hinblick auf die Meinungsfreiheit. Eine Strafbarkeit ist schon arg an den Haaren herbeigezogen und deren Annahme erweckt den Anschein einer willkürlichen politischen Justiz, die ich weder von rechts noch von links haben will.

  2. 2
    Jochen says:

    Nur hält das GG eindeutig fest, dass es keine absolute, schrankenlose Meinungsfreiheit gibt.

  3. 3
    Theo says:

    @Rolf

    Was momentan passiert, hat m.E. aber auch gar nichts mehr mit freier Meinungsäußerung zu tun.

    Wozu diese Anheizveranstaltungen führen, sehen wir ja an den aufgeputschten Schwachköpfen die dann Amtsträger bedrohen, Politiker niederstechen und Häuser anzünden.

    Es wird sich auf das Demonstrationsrecht berufen um anderen das Existenzrecht abzusprechen.

  4. 4
    Roland B. says:

    Wurden die Polizisten eigentlich bestraft, die vor vielen Jahren – ich glaube bei einer Anti-Schwandorf-Demo – einen Galgenstrick mit Henkersknoten an ihrem Innenspiegel befestigt hatten, deutlich sichtbar? (Das Foto ging durch die Presse.)
    Ist jetzt natürlich nicht direkt vergleichbar, es waren Polizisten und es war wohl im CSU-Land, wo Oberdemokrat Franz Josef S. Andersdenkende ja auch als Schmeißfliegen bezeichnete (die man sicher totklatschen soll).

  5. 5
    K75 S says:

    Der fixe Gedanke, einigen der herausragenden Pegidioten mal einen längeren Urlaub in Syrien zu spendieren, gefällt mir gerade immer besser. Aufgrund des wärmeren Klimas demonstriert es sich dort doch auch bestimmt gleich viel angenehmer.
    Y-Air kann da doch sicherlich etwas organisieren, oder?

    Meinetwegen möge man den Herrschaften nach der Landung auch gerne ihre – meist hölzernen – amerikanischen Sportgeräte zurückgeben.

    Und wenn die dann nach 6 Monaten das Abendland immer noch verteidigen wollen, dann wolle mer nix gesagt haben.

  6. 6
    MartinE says:

    Das Pro und Contra zur Strafbarkeit des Zeichens eines Galgens ist sicherlich interessant, wenn ich auch mit einem der anderen Kommentatoren übereinstimme, dass es auffallend ist, dass von CHR zwar häufiger die Strafbarkeitsschwelle bei Eigentums- und Betäubungsmitteldelikten sehr hoch angesetzt wird, er hier aber gleichzeitig die Meinungsfreiheit recht stark einschränken möchte. Eine Meinungsäußerung muss immer möglich und legal sein – abgesehen von direkten, unzweideutigen Aufrufen zu Straftaten, wobei ich in diesem Zusammenhang gerne auf http://www.fluchthelfer.in hinweisen möchte und übrigens auch die Handlungen der Kanzlerin in der Flüchtlingskrise (Außerkraftsetzung deutschen und europäischen Rechts durch Ukas der Kanzlerin) für „bemerkenswert“ halte.

    Abseits von all dem: Wie bewerten Sie, werter CHR, denn den bei der Großdemonstration gegen TTIP in Berlin mitgeführten Galgen, der nicht nur deutlich größer war als der in Dresden, sondern auch ein Schild mit der Aufschrift „Pass bloß auf, Sigmar!“ trug?

    Wäre das dann genauso strafbar?

    Warum wird über den Galgen in Dresden so viel berichtet und diskutiert, über den in Berlin, der sich gegen die gleiche Person richtete, hingegen so gut wie gar nicht?

    Oder gibt es gute und schlechte Galgen in Abhängigkeit von der ideologischen Ausrichtung der Galgenbauer?

    Ja, das ist pointiert formuliert, die Fragestellung ist aber dennoch wichtig und zeigt ein gewisses Ungleichgewicht in der medialen Würdigung aktueller Ereignisse – und da ist die Presse sicherlich nicht auf dem rechten Auge blind.

  7. 7
    MartinE says:

    Muss natürlich beide Male CRH und nicht CHR heißen. Danke, Rechtschreibkorrektur!

  8. 8
    Non Nomen says:

    Vergleichen wir doch einmal die Vergangenheit, so etwa 2000 Jahre reichen, mit der heutigen Zeit. Damals war das Kreuz das Hinrichtungs- und Mordinstrument. Es wurde dann zum Symbol einer Glaubensrichtung. Ein Hinrichtungs- und Mordinstrument hängt in heutiger Zeit an und in vielen öffentlichen Gebäuden und steht an mancher Wegekreuzung. Hmmm…darf man ja mal darauf aufmerksam machen, oder?

  9. 9
    HugoHabicht says:

    Warten wir mal auf die lustigen Verrenkungen, warum der PEGIDA-Verblendete mit seinem Mini-Galgen sich so furchtbar strafbar gemacht hat, dass sofort eine Sonderkommission gebildet werden muss(!), während eine Guillotine mit der Aufschrift „Pass bloß auf Sigmar“ auf der TTIP-Demo natürlich als lustige Folklore durchgeht. Die Guillotine war ein mehrfaches größer und wurde von vier Personen geschoben.

    > http://www.spiegel.de/politik/deutschland/gabriel-dgb-verurteilt-ttip-guillotine-a-1057828.html

    Natürlich ruft da keiner nach einer Sonderkommission und es will auch niemand Anti-TTIP Demos deshalb verbieten.

  10. 10
    Ralf Höcker says:

    Es besteht eine straflose Interpretationsvariante. Schon deshalb ist jegliche strafrechtliche Verfolgung nach der äußerungsrechtlichen Rechtsprechung des BVerfG eindeutig ausgeschlossen. Anders sieht es mit zivilrechtlichen Unterlassungsansprüchen aus. Diese Unterscheidung ist uns Presse- und Äußerungsrechtlern sehr präsent und auch die Spruchpraxis hierzu kennen wir sehr gut. Denn die zivil- UND strafrechtliche Würdigung mehrdeutiger Äußerung ist unser tägliches Geschäft. Hier haben wir sicherlich einen breiteren und tieferen Überblick über die Rechtsprechung als die strafrechtlichen Kollegen, die sich anders als wir ja nicht jeden Tag mit der Zulässigkeit von Äußerungen beschäftigen. Daher habe ich mich festgelegt, denn der Fall ist schon angesichts der Mehrdeutigkeit der Äußerung völlig klar.
    Vgl. nur VG Berlin · Urteil vom 21. März 2007 · Az. 1 A 212.06:

    Soweit es um die strafrechtliche Würdigung geht, ist das Grundrecht der Meinungsfreiheit verletzt, wenn bei mehrdeutigen Äußerungen nur die zur Strafbarkeit führende Bedeutung zu Grunde gelegt wird, ohne vorher die anderen möglichen Deutungen mit nachvollziehbaren Gründen ausgeschlossen zu haben (BVerfGE 85, 1, 13 f; 93, 266, 295 f.; 94, 1, 10 f.; 107, 275, 281 f.). Mehrdeutige Äußerungen sind dagegen anders zu behandeln, soweit über einen zivilrechtlichen Anspruch auf deren zukünftige Unterlassung entschieden wird. In solchen Fällen wird die Meinungsfreiheit nicht verletzt, wenn von dem Betroffenen im Interesse des Persönlichkeitsschutzes anderer verlangt wird, den Inhalt seiner mehrdeutigen Aussage gegebenenfalls klarzustellen. Anders als bei straf- oder zivilrechtlichen Sanktionen, die nachträglich an eine schon gefallene Äußerung anknüpfen, ist ein den Prozess freier Meinungsäußerung und -bildung beeinträchtigender Einschüchterungseffekt durch diese Anforderungen an den sich Äußernden nicht zu erwarten (BVerfGE 114, 139).

    Die angebliche Aufforderung ist darüber hinaus aber auch nicht hinreichend konkret. Auch deshalb scheidet die Strafbarkeit nach §§ 111, 126 StGB klar aus.

    Vgl. insoweit OLG Stuttgart, 26. Februar 2007, 4 Ss 42/07; 4 Ss 42/2007, openJur 2012, 65701:

    Bei öffentlichen Aufrufen, welche die Ankündigung einer Meinungskundgebung mit Demonstrationscharakter mit einem Aufruf zur Begehung bestimmter Straftaten verbinden, liegt eine Aufforderung im Sinne des § 111 StGB nur dann vor, wenn zeitgleich mindestens die Mitteilung eines bestimmten Tatortes und einer bestimmte Tatzeit erfolgt; zusätzliche inhaltliche Anforderungen können sich aus der Art der Straftat, zu der aufgerufen wird, ergeben.

    (…)

    Unter einer Aufforderung in diesem Sinne ist jede Kundgebung zu verstehen, die den Willen des Täters zu erkennen gibt, von dem Aufgeforderten ein bestimmt bezeichnetes kriminelles Tun oder Unterlassen zu verlangen. Schon die Formulierung Aufforderung impliziert mehr als eine bloße Information und auch mehr als lediglich eine politische Unmutsäußerung oder Provokation (KG NJW 2001, 2896 m.w.N.). Daher wird die bloße Befürwortung von Straftaten vom Tatbestand nicht erfasst, erforderlich ist vielmehr eine hierüber hinausgehende bewusst-finale Erklärung an die Motivation anderer, bestimmte Straftaten zu begehen (BGHSt 28, 312 (314); 31, 16 (22); 32, 310 (311 ff.)). Ebenfalls nicht tatbestandsmäßig im Sinne des § 111 StGB ist deshalb auch das bloße Anreizen eines anderen zur Fassung eines Tatentschlusses, also eine Beeinflussung, die diese Person kraft eigenen Entschlusses zu einem strafbaren Handeln bringen soll (KG a.a.O.; OLG Köln MDR 1983, 338).

    Zudem muss bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Aufforderung berücksichtigt werden, dass bei der Auslegung von Meinungsäußerungen, die in einer die Öffentlichkeit besonders berührenden Frage eine Einflussnahme auf den Prozess der allgemeinen Meinungsbildung zum Ziel haben und insoweit dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG unterfallen, der Inhalt der Erklärung unter Heranziehung des gesamten Kontextes, in dem sie steht, und nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen, sozialen und politischen Geschehens, in dem sie gefallen ist, zu ermitteln ist (BVerfGE 93, 266 (297) = NStZ 1996, 26). Demzufolge darf eine am Grundrecht der freien Meinungsäußerung orientierte Auslegung von Straftatbeständen nicht allein am Wortlaut einer Äußerung festhalten, sondern hat den gewollten spezifischen Erklärungsinhalt zu ergründen. Dabei ist auch der Kontext der gesamten Erklärung zu bedenken. Hierbei ist darauf abzustellen, wie die Erklärung von einem unvoreingenommenen Durchschnittsleser verstanden wird, wobei eine isolierte Betrachtung nur eines Teils der Gesamtäußerung in aller Regel nicht zulässig ist. Da es Sinn und Zweck jeder zur Meinungsbildung beitragenden öffentlichen Äußerung ist, Aufmerksamkeit zu erregen, sind angesichts der aktuellen Nachrichtenflut einprägsame, teilweise auch überpointierte Formulierungen hinzunehmen, zumal wenn der Äußernde damit nicht eigennützige Ziele verfolgt, sondern sein Beitrag dem geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit besonders berührenden Frage dient (KG a.a.O. m.w.N.).

    Mit freundlichen kollegialen Grüßen
    Ralf Höcker

  11. 11
    jansalterego says:

    Ja haben Sie, Herr Habicht und Herr E, denn den Beitrag gar nicht gelesen? Hier noch einmal die für eine ggf. auseinanderfallende Beurteilung von Galgen und Guillotine maßgebliche Passage:

    Die strafrechlichen Vorschriften §§ 111, 126 und 241 StGB lassen weite Beurteilungsspielräume zu. Strafverfolgungsbehörden und Gerichte haben zudem auch die Aufgabe, einzelne – vielleicht zivilrechtlich zulässige – Äußerungen in einen größeren Kontext zu stellen, um daraus dann doch zur Strafbarkeit solcher als Meinungsäußerung getarnter öffentlichen Aufforderungen zu bzw. Androhungen von Straftaten zu kommen.

    Die Unterschiede zwischen den TTIP-Gegnern (so divers diese sein mögen) und der PEgdIdA (so homogen sie ist) liegen auf der Hand. Übrigens besteht auch kein Wertungswiderspruch zwischen der nachsichtigen Beurteilung im Wesentlichen selbstschädigender BtM-Kriminalität (die meisten wegen BtM-Delikten bestraften sind nun einmal selbst süchtig) einerseits und einer eher unnachsichtigen Beurteilung von menschenfeindlichen Äußerungsdelikten andererseits. Die Merkmale „direkt“ und „unzweideutig“ finde ich übrigens weder in § 111 StGB noch in der entsprechenden Kommentarliteratur, vielleicht könnten Sie, Herr E mir kurz erläutern, wo Sie die hernehmen? Bitte nehmen Sie auch zu Kenntnis, dass die Handlungen von Frau Merkel für die Beurteilung der Strafbarkeit „des Galgens“ irrelevant sind.

    Abschließend möchte ich Sie – auch wenn der Link wiederum nichts zu Sache tat – bitten, zur Kenntnis zu nehmen, dass Schleuserei nur dann strafbar ist, wenn der Täter entgeltlich oder zugunsten mehrerer Personen handelt – das im Video gezeigte (!) Verhalten ist also nicht strafbar, das Video selbst daher auch kein Aufruf zu Straftaten.

  12. 12
    K75 S says:

    Welche Verrenkungen?
    Wenn man sich neben dem Bild auch mal die Buchstaben des verlinkten Artikels zu Gemüte führt, erfährt man, dass die Staatsanwaltschaften in Berlin (wg. der Guillotine) und in Dresden (wegen des Galgens) durchaus aktiv geworden sind. Naja … mehr oder weniger.
    Zumindest scheint man dort die Auffassung von CRH zu teilen, wonach dies strafbare Handlungen sein KÖNNTEN.

    Einzig im Vatikan scheint man uneinsichtig zu sein. Vielleicht, weil I.N.R.I. nicht als Reservierung sondern als „Besetzt“-Zeichen verstanden werden will.

    Btw.: Weihnachten naht ja unaufhaltsam – und ich frage mich wie die Gemeinde schaut, wenn die Dresdner Krippenspiel-Hirten beim Auftritt der 3 Weisen plötzlich „Wir sind das Volk“-Parolen schalmeien.

  13. 13
    Joachim Breu says:

    Zur FDGO gehört Art. 102 GG, „Die Todesstrafe ist abgeschafft“. Wer seine Äußerungsfreiheit zum Kampf gegen die FDGO einsetzt, kann dieses Grundrecht verwirken, Art. 18 GG. Ein Galgen oder eine Guillotine symbolisiert nicht allein eine Tötungsart, sondern wirbt für die Anwendung der Todesstrafe. Hier konkretisiert auf bestimmte Delinquenten, darunter die gewählte Chefin der Regierung.

    Der deutsche Weg, Äußerungen durch Wort und Bild im Einzelfall unter Kriminalstrafe zu stellen, ist im Weltvergleich ein besonderer. Zumindest, wenn man von Gotteslästerungen oder Respektlosigkeiten gegen Staatsoberhäuptern oder -organen absieht. Ich finde, dass Äußerungen stets mehr über den Äußernden verraten, als sie dem Zielobjekt oder der Rechtsordnung schaden können. Sorge bereitet mir nicht, dass Galgen herum getragen werden, sondern dass es mancher witzig oder richtig findet. An die Beifallspender komme ich leider nicht damit heran, dass ich die Täter strafe – das erzeugt bloß Märtyrer.

    Was sich da ‚Volk‘ nennt, also die Splittergruppe um Hrn. Bachmann, gehört eigentlich in ein Wochenseminar Staatsbürgerkunde, sozusagen zur Entgiftung …

  14. 14
    Der wahre T1000 says:

    Rechtes Gedankengut ist in diesem Blog sichtlich unerwünscht. Auch ich kann damit nichts anfangen.

    Tatsache ist jedoch, auch wenn es einem nicht gefällt, dass aktuell große Probleme entstehen. Da hilft allein das (nicht vorhandene) Lamentieren der Presse oder der Stammtisch wenig.

    Es gärt wegen der Flüchtlinge in der Bevölkerung. Nicht weil Flüchtlinge aus Kriegsländern kommen, dafür haben die meisten noch Verständnis, sondern weil unglaublich viele kommen, ein Teil auch aus sicheren Ländern kommt und die Meisten mit unserer Kultur so gar nichts anfangen können. Selbst Gutmenschen muss doch klar sein, dass diese Leute sich jetzt noch halbwegs akzeptabel verhalten, weil sie etwas wollen: Asyl. Spätestens nach dem „Einleben“, was durch die Politik (leider) sehr erschwert wird, wird es bei einem gewissen Prozentsatz zu einem Stimmungswandel kommen und sich die in anderen Ländern üblichen Normen und Verhaltensweisen wieder durchsetzen. Das passt nicht hierher.

    Die Mentalität und der Glaube dieser Menschen ist vielen hier noch fremder als das elende Nazigedankengut. Es erscheint vielen rationaler zu sein (nur) ein paar Nazis um sich zu haben, als (zusätzlich) ein Flüchtlingslager.

    Ungeachtet der Frage, ob die Sorgen begründet oder eingebildet sind: wie also sollen die Menschen ihre Angst über die Flutung Deutschlands mit fremder Kultur zum Ausdruck bringen? Vor dem Fernseher geht das nicht. Und die Politik ist in diktierter Mutti-Schockstarre.

    Im Moment scheint es fast so, als ob es keinen anderen Weg gibt, als sich den Betonköpfen lautstark anzuschließen, auch wenn man deren Positionen eigentlich gar nicht vertritt. Nur so scheint die benötigte Aufmerksamkeit erreichbar zu sein. Jedenfalls wüsste ich nicht, wie man als Bürger sonst noch die mediale und politische Aufmerksamkeit erreichen könnte.

    So kommt zusammen, was nicht zusammen gehört. Die einen wollen ihre Sorgen gehört wissen und die anderen missbrauchen das schamlos.

    Ich selbst habe erst vor ein paar Wochen bei der einer Grundschule eine ordentliche Spende gegeben, damit Arbeitsmittel gekauft werden können und Flüchtlingskinder besser zur Sprache finden. Ich kann es mir leisten. Was aber, wenn aufgrund der finanziellen Belastung des Staates alle Bürger mit einer Mehrwertsteuererhöhung beglückt werden?

    Die Politik muss jetzt aufpassen einen Weg zu finden, damit alles in geordnete Bahnen kommt. Z.B. in dem nicht allein Deutschland die meiste Last trägt. Und das muss man den Bürgern gut kommunizieren, um den Betonköpfen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Passiert das nicht, wird das Pendel umschlagen und die Betonköpfe werden einen Zulauf bekommen, der zu einem schlimmen Ende führt.

  15. 15
    Tom says:

    Menschen, die die Flüchtlingswelle als ein Problem der Flüchtlinge und nicht als ein Problem Deutschlands betrachten, als „Gutmenschen“ zu beschimpfen – und nichts anderes ist diese Art der Anwendung dieses Wortes – ist bereits rechtes Gedankengut. Ebenso von einer „Flüchtlingsflut“ zu sprechen oder von „geordneten Bahnen“. So hat die NSDAP (*) auch mal angefangen.

    Die Aussage, dass es „in der Bevölkerung“ gäre, ist darüber hinaus nicht belegbar. 5% der Einwohner Dresdens sind nicht „Die Bevölkerung“. Genau diese Anmassung, man würde für „das ganze Volk“ sprechen, oder man veträte „die schweigende Mehrheit“ ist es, die so unerhört ist. Und ja, es gibt einen anderen Weg als sich den Nazis anzuschliessen: sich vernünftig über die Lage und über die Filterbubble hinaus informieren, vielleicht mal wieder das GG lesen, WÄhlen gehen, sich politisch engagieren oder einfach nur anderen Menschen helfen. Mir fallen Millionen Dinge ein, die man tun könnte, nur eines würde mir im Leben nicht einfallen: auf die Strasse gehen und gegen das Existenzrecht anderer Menschen zu demonstrieren!

    *) sehr zu empfehlen: http://michaelbittner.info/2015/10/13/pegida-und-nsdap-ein-vergleich/

  16. 16
    Der wahre T100 says:

    @Tom: Da isser wieder: der diffamierende Gutmensch. Offensichtlich haben Sie nicht gelesen, was ich geschrieben habe, sondern das gelesen, was sie lesen wollten. Kaum beschreibt einer eine Ihnen nicht passende Situation (im übrigen mir selbst gar nicht passend), schon stempeln Sie den Autor zum Nazi ab. Vielen Dank auch!

    Solche Menschen wie Sie, die alle mit anderer Meinung als Betonköpfe einordnen, sind es, die den Nazis den Zulauf erst ermöglichen. Einfach Augen zumachen, alles irgnorieren was nicht ins Weltbild passt und durch! Scheuklappen sind prima. Blöd nur, wenn man damit den Blick auf die Realität und die Meinung vieler anderer Menschen verstellt.

    Wenn (nur) 5% auf die Straße gehen, dann sind es leicht 50% denen etwas nicht passt. Die meisten sitzen faul auf dem Sofa. Aufpassen! Wenn da nicht sinnvoll gegen gehalten wird, dann bald gute Nacht!

    Reiten Sie nur weiter auf Begriffen rum, die vermeintlich „falsches Gedankengut“ sind. Ich werde jedenfalls kein Studium der „unerlaubten“ Begriffe betreiben, nur um für Sie dann politisch korrekte Begriffsfindung zu betreiben. Ich komme lieber auf den Punkt. Tatsache ist: es gärt in der Bevölkerung, nicht nur in der sowieso minderbemittelten CSU. Da muß man gegensteuern. Wenn Sie das nicht wahrhaben wollen, dann ist Ihnen nicht zu helfen.

  17. 17
    Schlechtmensch says:

    @Der wahre T100(0),

    wie ich finde gute und wichtige Beiträge von Ihnen. Danke dafür!

  18. 18
    jansalterego says:

    @T100: So geht das nicht. Sie können nicht redlicherweise zunächst Nazivokabular benutzen (Gutmenschen), das andere abwertet, und Positionen der Neonazis vertreten (Generalverdacht gegen Flüchtlinge) und sich dann darüber beschweren, dass man Sie dafür kritisiert.

    Setzen Sie sich doch zunächst mal selbstkritisch damit auseinander, warum Sie dieses Vokabular benutzen und diese Vorurteile hegen, bevor Sie sich über die Kritik empören.

    Und ja, diskriminierende Sprache ist ein Problem, das Sein bestimmt das Bewusstsein und der Sprachgebrauch beeinflusst das Denken.

    Dass es „gärt in der Bevölkerung“, zumal in der Hinsicht, die Sie zu vermuten scheinen, ist empirisch längst nicht gesichert. Im Westen lehnen 87 % der Bevölkerung, im Osten 71 % die PEgdIdA ab. 88 % der Wähler verteilen sich weiterhin auf die etablierten Parteien, Seehofers Politik finden nur die AfD-Anhänger gut (http://www.forschungsgruppe.de/Aktuelles/Politbarometer/).

  19. 19
    Der wahre T100 says:

    @jensalterego: Ihre Kritik an meinem Vokabular mag ich gern aufnehmen. Ich werde versuchen daran zu arbeiten. Ich werde jedoch keine Forschungen darüber anstellen, was so alles als politisch unkorrekt angesehen wird. Und ich werde auch nicht an rechten Märschen teilnehmen, nur um zu hören, was man dort für Worte verwendet, damit ich diese nicht verwende.

    Umfragen und vor allem deren Fragestellungen traue ich keine 5 Cent weit. Gegen Pegida zu sein, mit deren radikalen Positionen, dürfte vielen Menschen selbstverständlich vorkommen. Sind ja nicht alles Idioten. Gegen Pegida zu sein bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht, dass man für (extrem viele) Flüchtlinge und deren Versorgung ist.

    Ich persönlich würde als erstes versuchen diese Leute in Lohn und Brot zu bringen, damit sie uns nicht auf der Tasche liegen und schnellstmöglich Anschluss finden können. Wer beschäftigt ist, der hat keine dummen Ideen (was im Übrigen auch für arbeitslose Jugendliche gilt). Nur die Politik hat das noch nicht begriffen und bremst massiv. Mindestlohn und Arbeitsverbote sind kontraproduktiv.

    Natürlich wollen viele helfen, aber mir kommt es eher so vor, als ob – inzwischen! – die Mehrheit die immense Menge der Flüchtlinge ablehnt. Da mag es auch eine Rolle spielen, dass viele gar nicht aus Kriegsgebieten kommen.

    Sie können gern weiter versuchen die (vielleicht nur von mir im eher intellektuellen Umfeld wahrgenommene?) Stimmung zu negieren. Oder Sie machen mal Augen und Ohren auf.