Dokumentiert: Korrekte Behandlung

Das wird man ja mal sagen dürfen: Nicht alle Polizeibeamten sind schlimme Finger. Es gibt reichlich Freunde und Helfer, die völlig korrekt arbeiten. Und das darf dann auch mal schriftlich festgehalten werden.

Korrekt behandelt

Na, bitte. Geht doch!

Dieser Beitrag wurde unter Polizei veröffentlicht.

11 Antworten auf Dokumentiert: Korrekte Behandlung

  1. 1
    Ernst says:

    Ich weiß, ich weiß, der Vergleich ist mehr als unpassend, aber was kann ich tun gegen diese Assoziansmacht? Mich erinnerte der Satz an Freud (vgl. der Spiegel 51/1959 http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-42623560.html und passim):

    „Vor der [endgültigen] Abfahrt [aus Wien im Jahr 1938] endlich sollte Freud, der unter der ‚Reichsfluchtsteuer‘ fast das gesamte Vermögen verlor, bei der Gestapo ein Revers unterschreiben, daß ihm ‚die deutschen Behörden… mit allem Respekt…, der meinem wissenschaftlichen Ruf zukommt‘, begegnet seien. […] Er bat höflich um Erlaubnis, einen Nachsatz hinzufügen zu dürfen, und schrieb: ‚ch kann die Gestapo jedermann empfehlen. S. Freud.'“

  2. 2
    moe says:

    Korrektes Arbeiten? Ich finde die Frage: „Was wollen Sie dazu sagen“ mehr als suggestiv. Sie impliziert der Beschuldigte werde eine Aussage machen. Dabei ist es auch sein gutes Recht zu schweigen.

    Richtig wäre gewesen dem Beschuldigten über sein Aussageverweigerungsrecht zu belehren und dann den Beschuldigten zu fragen, ob er bereit ist eine Aussage zu machen.

  3. 3
    Gray says:

    Na, man kann’s auch übertreiben. ‚Nichts‘ bzw. ‚Keine‘ sind schließlich nicht abwegige und legitime Antworten auf diese Frage. Es wird noch nicht mal gefragt ‚Was sagen Sie dazu‘, also direkt auf eine Aussage abgezielt, sondern sogar nach dem Willen des Beschuldigten gefragt, eine Aussage zu machen.

    Diese Formulierung ist locker Silber-Standard, sozusagen. Meiner Meinung nach zwar noch etwas Luft nach oben mit der Belehrung, aber oft könnte das hier als Vorbild dienen, es besser zu machen, denke ich.

  4. 4
    Mitleser says:

    @Gray
    Nach dem Motto „Der Einäugige ist der König der Blinden!“?
    Trauriges Deutschland, wenn wir so weit sind.

  5. 5
    Mitleser says:

    BTW: Frage in die Runde:
    Man ist als „Zeuge“ ja verpflichtet auszusagen. Ist man aber auch verpflichtet, etwas zu unterschreiben (bei meinen diversen Zeugenaussagen ist mir regelmässig das Wort im Munde umgedreht worden – zumindest nach meinem Sprachverständnis. Jedenfalls wurde *nie* die wörtliche Rede wiedergegeben.)

    Danke im Voraus für (gerne substantiierte (Urteile/Paragraphen)) Hinweise.

    • Diese Frage beantworte ich in den nächsten Tagen mal in einem eigenen Blogbeitrag. crh
  6. 6
    Razors Edge says:

    „Welche(!) Angaben“?

    Sehr subtil.

  7. 7
    Mitleser says:

    Vielen Dank, Herr Hoenig!

  8. 8
    Gray says:

    Mitleser, ich denke, das kommt darauf an, wie man die Frage versteht. Für mich war die Frage nicht suggestiv, daher meine recht positive Einstellung dem Beamten gegenüber. Du empfindest es anders.

    Zur Frage des Einäugigen unter den Blinden – da bin ich vielleicht Pessimist und viele Beamte machen das vorbildhaft. Vieles, was geschildert wird in blogs wie dem von crh oder uv, sind eher auch Problemfälle. Ich denke aber, ja, in puncto Ermittlungen/Justiz gäbe es einiges, was besser laufen könnte. Daher die Meinung, dass wir auf höherem Niveau jammern könnten, wenn die ermittelnden Beamten sich alle wie diese hier verhalten würden.

  9. 9
    Mitleser says:

    @Gray, #8
    Mein worst case bisher: Ich sass in einer Verhandlung und musste mir meine ca. 8 Monate zuvor unmittelbar nach einem Unfall gemachte Aussage vorhalten lassen. Mehr oder minder in Unkenntnis meiner eigenen Aussage*. Mit dem (gefühlten) Vorwurf der Falschaussage damals oder heute.
    Dabei hatte ich dem Beamten vor Ort schon ausgeredet, von mir als spitzfindig oder flapsig empfundene Formulierungen zu verwenden. Trotzdem wurde mir eine (evt. unter Schock: Ich war Zeuge eines recht unappetitlichen Unfalls) gemachte Aussage vorgehalten (und die dem (auch mMn) Unfallverursacher (der zuvor aber geradezu vorbildlich fuhr (deswegen hatte ich mich mit meinem Motorrad über ca. 20 km an Seines gehängt – es war bequem nicht selbst auf Tempolimits oder Ortsdurchfahrten achten zu müssen)!) ungünstigste Interpretation meiner damaligen ‚Aussagen‘ (in ‚Übersetzung‘ des freundlichen PolB…) versucht, als meine Aussage abzuholen.

    Generell erwarte ich schlicht, dass *meine* Aussage die *Meine* ist und nicht bereits die erste Poststelle des Spiels „stille Post“, an der ein mehr oder minder begabter Beamter schon Qualitätätsveränderungen verursachte.
    Dazu müsste ich aber bei nicht wörtlicher Aufnahme meine Unterschrift verweigern können.

    Bzgl. der Einäugigen und Blinden: Ich habe Polizisten vornehmlich als eher ungebildet und ungehobelt erlebt. Als drohend, rechtsuntreu und ‚das schlechte im Menschen‘ („Gib einem Menschen Macht und er zeigt seinen wahren Charakter“).
    Was ich insbesondere den Streifenhörnchen dabei anlaste: Den Schwanz einziehen bei aggressiven (auch kleinen) Gruppen, den ’starken Max‘ rauskehren gegenüber dem gemeinen, rechtstreuen Bürger, sobald er auch nur wagt, seine Rechte einzufordern.

    * auch nur die eigene damalige Zeugenaussage vor der Verhandlung nochmals durchlesen zu dürfen geht ja nicht

  10. 10

    […] „Mitleser“, ein kommentarorischer Stammgast hier im Blog. Er stellte die folgende Frage: […]

  11. 11