Der rote Punkt an der Zellentür

In diesen Tagen berichten einige Printmedien über einen vormals hochkarätigen Untersuchungshäftling, der gut vier Wochen lang unter Schlafentzug litt. Ich habe einen Pressebericht über die sozialen Medien geschickt, mit der Anmerkung:

Auch ne Art der Folter.

Das Thema scheint es aber Wert zu sein, ein paar mehr Worte darüber zu verlieren.

Zunächst einmal:
276072_web_R_K_by_Peter Reinäcker_pixelio.deDer 61 Jahre alte Gefangene wurde im November 2014 vom Landgericht Essen wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung wurde er noch im Gerichtssaal verhaftet. Sechs Monate, ein halbes Jahr lang ist er vorher zu jedem Hauptverhandlungstermin pünktlich und „freiwillig“ erschienen.

Eine solche Saalverhaftung ist etwas, das ein durchschnittlicher Strafverteidiger in seiner gesamten Karriere wohl nicht mehr als zwei- oder dreimal erlebt.

Das Landgericht unterstellte dem – nicht rechtskräftig – Verurteilten, er würde sich dem Verfahren durch Flucht entziehen, wenn man ihn rausließe.

Der Versuch der Verteidigung, den Haftbefehl gegen Stellung einer Sicherheitsleistung in Höhe von nahezu 900.000 Euro außer Vollzug setzen zu lassen, scheiterte im März d.J. am 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm. Das Risiko, daß der Häftling einem „bestehenden Fluchtanreiz“ nachgebe, sei größer, als daß er sich dem weiteren Strafverfahren stellen werde. An dieser Stelle sei noch angemerkt: Der verursachte Schaden, den der erstinstanzlich Verurteilte angerichtet haben soll, habe rund 500.000 Euro betragen.

Nun gut, wir kennen die Akten nicht. Aber so richtig schön hört sich das alles erst einmal nicht an. Die entscheidenden Richter und beantragenden Staatsanwälte werden sicherlich ihre Gründe haben. Und hoffentlich keine sachfremden.

Jetzt aber:
Die Fallhöhe war beträchtlich. Vor Beginn des Verfahrens war der Mann – zumindest aus der Distanz betrachtet – sehr weit entfernt von seiner aktuellen Lage. Wie es jetzt im Inneren dieses Menschen aussieht, kann sich ein Außenstehender nur schwer vorstellen; selbst mir, dem den Umgang mit inhaftierten Schlipsträgern nicht fremd ist, fällt es schwer nachzuvollziehen, was in dem Essener Häftling vorgeht.

Der Essener Gefängnisdirektor hat da wohl bessere Erfahrungen. Er wird von den Medien zitiert:

„Wenn jemand alles zu verlieren droht, ist das der typische Fall eines Bilanz-Selbstmordes.“

Da isses, das böse Wort: Selbstmordgefahr. Der Supergau. Nicht aus Sicht des Gefangenen, neinein. Sondern aus Sicht der Gefängnisleitung! Denn wenn sich die Suizidgefahr realisieren sollte, müßte der Herr Direktor ganz massive Beeinträchtigungen seine Karriere betreffend hinnehmen.

RoterpunktDeswegen klebt er – in dubio pro rubrum dot – einen roten Punkt an die Tür der Zelle, in der sich der Gefangene 23 Stunden täglich aufhalten muß.

Ich kenne die Verhältnisse in der JVA Essen nicht. Für die Untersuchungshaftanstalt Moabit in Berlin hat die Journalistin Katja Füchsel im Tagesspiegel die Folgen des roten Punkts so formuliert:

 

Ein Teil dieses Überwachungssystems ist der rote Punkt. Das Signal auf der Zellentür zeigt den wachhabenden Justizvollzugsbeamten die Risikofälle an, bei denen sie stündlich eine so genannte „Lebendkontrolle“ vorzunehmen haben. Rund 200 Türen der JVA Moabit sind mit einem roten Punkt versehen. In den Zellen brennt außerdem während der ganzen Nacht das Licht.

Dem Essener Herrn Direktor – hoffentlich im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit dem Anstaltsarzt – reichte die Stunde aber nicht: Der Gefangene soll während seiner Untersuchungshaft mehr als 28 Tage lang alle 15 Minuten einer solchen Lebendkontrolle unterzogen worden sein: Und zwar rund um die Uhr, tags und nachts. Da versuche man mal, ein Auge zu zu kriegen!

Und nun?
Es ist und bleibt eine ganz schwierige Abwägung. Selbstverständlich ist es geboten, einen verzweifelten Untersuchungsgefangenen davon abzuhalten, sich das Leben zu nehmen. Aber ihn dabei in den Tod (zumindest aber in die Krankheit) zu treiben, indem man ihm den Schlaf „raubt“? Stehen der JVA keine anderen Möglichkeiten der Suizid-Vorbeugung zur Verfügung? Mir fallen da durchaus einige ein, die weniger einschneidend wirken: Unterbringung in Doppelzellen, sozialpsychiatrische Betreuung, Arbeit, Sport, Freigang, Besuch …

So, wie das – für Außenstehende wie mich – aussieht, scheint es aber nicht gewollt zu sein. Der Häftling ist laut Medienberichten aber offenbar kein Sympathieträger. Liegt es daran?

Ergänzendes Schwieriges
Wie verhält sich ein Verteidiger eigentlich, wenn er den Verdacht – oder auch nur die Vermutung – hat, sein inhaftierter Mandant ventiliert (ernsthaft?) den Gedanken, sich mit dem Bettuch am vergitterten Fenster aufzuhängen? Meldet er die Suizid-Gefahr den Wachtmeistern? Was ist, wenn er sich täuscht? Darf er das überhaupt (§ 203 StGB)? Macht er sich im Ernstfall „mitschuldig“, wenn er seine Befürchtung nicht mitteilt? Kann er die Verantwortung dafür tragen, daß alle 15 Minuten kontrolliert wird, ob sein Mandant noch atmet? Diese Fragen habe ich mir mehr als einmal stellen müssen – mit meinen Antworten habe ich bisher noch nicht daneben gelegen. Bisher.

Sage mir, wie ein Land mit seinen Gefangenen umgeht, und ich sage dir, wie es um den zivilisatorischen Fortschritt steht.

Quelle: Michel Foucault „Überwachen und Strafen“ (Sponsored Link)

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Bild Zellentür: © Peter Reinäcker / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Knast, Strafvollstreckung veröffentlicht.

18 Antworten auf Der rote Punkt an der Zellentür

  1. 1
    kristall says:

    Frau Z. hat sich auch schon darüber beschwert gehabt, aus meiner Sicht sollte es ein Recht auf Dunkelheit geben. Vitalzeichen lassen sich heutzutage technisch überwachen, aber sowas kostet natürlich, da ist Lichtfolter halt kostengünstiger, sind ja nur Gefangene …

  2. 2
    Bert Grönheim says:

    Hätte der Verteidiger die Überwachung in eine angemessenere Form bringen können? Gab es da Aktivitäten? Ist eine 15-Minuten Überwachung in einer größeren JVA personell und aufgrund der von den Beamten zurückzulegenden Wege überhaupt durchführbar? Kann eine derart dichte Überwachung das Suizidrisiko nicht erhöhen? Wie ist das gesundheitliche Risiko bei einer 15-Minuten Überwachung auch nachts zu bewerten?

  3. 3
    Grundgesetz says:

    Ist mir unverständlich, das diese Art von Folter noch nicht geächtet wurde. Technische Lösungen sind vorhanden.
    Hat da noch niemand geklagt? Und muß bei Folter nicht auch von Amtswegen ermittelt werden?

    Beim Fall Chelsea (Bradley) Manning gabs auch so eine Behandlung plus diverser Erniedrigungen und da hat ein UNO-Beauftragter dies auch als Folter eingestuft.

  4. 4
    stimmviech says:

    Ich war 1983 in U-Haft in Bielefeld Brackwede und war dort- obwohl ich nie was von Selbstmord gesagt hatte- nach einem Psychologengespräch auf Viertelstündlicher Überwachung, meiner Erinnerung nach so 2 Wochen. Ich habe das nur deshalb überstanden, weil man mich so von 2-4 nachts schlafen ließ, die übrige Zeit wurde aber vorschriftsmäßig jede Viertelstunde an die Tür geballert,um von mir eine Bewegung zu sehen. Wenn ich das richtig erinnere, lagen auch andere mal auf viertelstündlicher Überwachung. Ich kam mit den Bediensteten- bis auf die Anstaltspsychologin- gut klar. Nach einem Gespräch mit dem Hausdienstleiter dahingehend, daß ich auch die Lampe zerkloppen kann, wurde das dann abgestellt. Nervig ist nicht das Tag-und Nacht brennende Licht, sondern der Schlafentzug. Noch als Info: ich unterhalte Knastkontakte in die USA, dort ist Dauerbeleuchtung in einigen Knästen üblich.

  5. 5
    Q says:

    http://www.welt.de/wirtschaft/article135531981/Middelhoff-bleibt-in-Haft-wegen-Fluchtgefahr.html

    Ein kleines Detail wäre richtigzustellen – die Fluchtgefahr scheint schon begründet:
    „Außerdem habe er dem Landgericht nach seiner Festnahme zunächst die Existenz eines zweiten Reisepasses mit einem gültigen Visum für die Volksrepublik China verschwiegen.“

  6. 6
    Fry says:

    500k als Schaden erscheint mir deutlich zu niedrig. Die Wahrheit wird wohl eher auf dem Niveau eines süddeutschen Wurstfabrikanten liegen, also knapp 30 Mio. Da gibt’s nur eins: Schnellverfahren, ab für 3 Jahre in den Knast und sofortigen Freigang!

  7. 7
    bambino says:

    Schlimm ist das. Wenn man in die Fänge der Justiz gerät, dann ist es mit der Menschenwürde nicht weit her. Das sieht man an Fällen wie Mollath oder auch die hier im Blog beschriebenen Zustände bei der „Verschubung“ oder teilweise die gerichtlich als unwürdig festgestellten Zustände in deutschen Gefängnissen. Dafür sind eigentlich die 100 Mio. Tote des 2. Weltkriegs und des Holocaust nicht gestorben, dass sich der angebliche Rechtsstaat BRD über den ersten Artikel unserer Verfassung hinwegsetzt.

  8. 8
    Non Nomen says:

    Es ist schon erstaunlich, dass sich ein Knastvorstand anmaßt, die Suizidgefahr eines Häftlings ohne dafür eine entsprechende fachliche, psychologische Ausbildung zu haben, einzuschätzen. Dass eine psychologische Begutachtung, speziell zu dieser anscheinenden Problematik erfolgt ist, wird nicht vorgetragen, daher dürfte es sie nicht gegeben habe.
    Nach den mir bis jetzt bekanntgewordenen Fakten gibt es keine Rechtfertigung für ein solches exzessives Regime mit schon an sadistische Praktiken erinnerndem Vorgehen.
    Weiterhin ist auch die Diskussion, warum die Selbsttötung in unserer Gesellschaft geächtet ist, auch in diesem Falle zu führen gerechtfertigt.
    Wäre es nicht ein wirklich ganz übler „Scherz“, erst durch eine exzessive, zu ernsten gesundheitlichen Beeinträchtigungen führende „fürsorgliche“ Zwangswachhaltung Suizidgedanken auszulösen? Ich denke, dieser Meisterdompteur der Häftlingsintensivhaltung sollte besser als Aufsicht im Kabinett des Doktor Mabuse tätig werden.

  9. 9

    Dieser prominente Gefangene ist nicht zu beneiden.

    Ich selbst stand Mitte der 90er Jahre in einer bayerischen Großstadt vor Gericht. Nach insgesamt fast 18 Monaten U-Haft fing ich mir 10 Jahre ein.

    Zurück in der JVA wurde ich direkt nach dem Urteilsspruch dem Anstaltsleiter vorgeführt. Er erklärte mir, in Fällen wie meinem unterstelle man dort aufgrund der Strafhöhe grundsätzlich erst einmal eine Suizidgefahr. Ein Arzt, Sozialarbeiter oder Psychologe sprach nicht mit mir. Wer mich im Knast kannte, wusste sehr genau, dass mir dieses Urteil von 10 Jahren ziemlich am Arsch vorbei ging.

    Die Folge: Ich musste etwa eine Woche lang meine heiß geliebte und in U-Haft hart erkämpfte Einzelzelle mit irgend so einem verlausten Straßenpenner teilen, der nachts dermaßen laut schnarchte, dass ich kaum Schlaf fand. Einen „roten“ Punkt bekam ich nicht. Also keine Lebendüberprüfung alle 15 Minuten. Andernfalls hätte ich vermutlich randaliert und den Knast zerlegt. Das wusste man.

  10. 10
    RJF says:

    Rechtsgrundlage in Berlin wäre das Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft in Berlin (Berliner Untersuchungshaftvollzugsgesetz – UVollzG Bln)

    Z.B.:

    § 50 – Einzelhaft
    Die unausgesetzte Absonderung der Untersuchungsgefangenen (Einzelhaft) ist nur zulässig, wenn und
    solange dies aus Gründen, die in deren Person liegen, unerlässlich ist. Einzelhaft von mehr als einem
    Monat Gesamtdauer im Jahr bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Während des Vollzugs der
    Einzelhaft sind die Untersuchungsgefangenen in besonderem Maße zu betreuen.
    § 52 UVollzG Bln – Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen, Verfahren
    (1) Besondere Sicherungsmaßnahmen ordnet die Anstaltsleiterin oder der Anstaltsleiter an. Bei Gefahr im Verzug können auch andere Bedienstete diese Maßnahmen vorläufig anordnen. Die Entscheidung der Anstaltsleiterin oder des Anstaltsleiters ist unverzüglich einzuholen.
    (2) Werden Untersuchungsgefangene ärztlich behandelt oder beobachtet oder bildet ihr seelischer
    Zustand den Anlass der besonderen Sicherungsmaßnahme, so ist vorher eine ärztliche Stellungnahme einzuholen. Ist dies wegen Gefahr im Verzug nicht möglich, so wird die Stellungnahme unverzüglich nachträglich eingeholt.
    (3) Die Entscheidung wird den Untersuchungsgefangenen von der Anstaltsleiterin oder dem Anstaltsleiter mündlich eröffnet und mit einer kurzen Begründung schriftlich abgefasst.
    (4) Besondere Sicherungsmaßnahmen sind in angemessenen Abständen daraufhin zu überprüfen, ob und in welchem Umfang sie aufrechterhalten werden müssen.
    5) Besondere Sicherungsmaßnahmen sind dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung unverzüglich mitzuteilen, der Aufsichtsbehörde, wenn sie länger als drei Tage aufrechterhalten werden.

    § 53 – UvollzG Bln Ärztliche Überwachung
    (1) Sind Untersuchungsgefangene in einem besonders gesicherten Haftraum unterge-bracht oder
    gefesselt (§ 49 Absatz 2 Nummer 5 und 6), sucht sie die Ärztin oder der Arzt alsbald und in der Folge möglichst täglich auf. Dies gilt nicht bei einer Fesselung während einer Ausführung, Vorführung oder eines Transports (§ 49 Absatz 4).
    (2) Die Ärztin oder der Arzt ist regelmäßig zu hören, solange eine besondere Siche-rungsmaßnahme nach § 49 Absatz 2 Nummer 4 oder Einzelhaft nach § 50 andauert.

  11. 11
    Alles Wuscht says:

    Der gute Mann ist ja nicht sonderlich sympathisch und hat mit Taschenspielertricks versucht das hohe Gericht zu täuschen. Es verwundert mich nicht, dass man ihm dicke Felsbrocken in den Weg legt.

    Der rote Punkt an der Zellentür, ok, auch noch nachvollziehbar, aber 24 Stunden alle 15min Lebendkontrolle?! Ich bin wirklich etwas irritiert und glaubte erst an einen Aprilscherz. Ist wohl keiner.
    Die ersten 1-2 Tage vielleicht noch erträglich, aber nach ein paar Tagen wird das immer schlimmer und steigert sich.
    Das ist Folter. Folter wenden doch nur Verbrecher und Amerikaner an. Da habe ich jetzt irgendwie eine defekte Gleichung im Kopf.

  12. 12

    […] Base erinnernde Behandlung eines Untersuchungsgefangenen in der JVA Essen habe nicht nur ich zum Thema eines Blogbeitrags gemacht, sondern auch Zeit […]

  13. 13
    Julia Kull says:

    Schlafentzug erhöht ein Suizidrisiko erheblich, ja, macht sogar suizidal – oft nach nur zwei bis drei Nächten. Ich finde das Vorgehen, wenn wirklich so geschehen, komplett irre: Kein Mensch kann schlafen, wenn er alle 15 Minuten geweckt wird. Ich, als ehemals stillende Mutter, gehörte sogar zu denen, die nach dem Stillen oft nicht mehr eingeschlafen sind, durch das „Rausreißen“ – ein schwieriger Zustand. Wie soll sich denn ein Gefangener selbst töten können, wenn er hierzu keine Mittel im Zimmer hat? Was soll es helfen, wenn er sich doch selbst tötet – zum Beispiel mit einem Laken – wenn der Suizid innerhalb der 15 Minuten ohne Kontrolle geschieht? Ich bin fassungslos.

  14. 14
    Julia Kull says:

    Ups, „ist“ statt „sind“ – und Nachtrag: Ein normaler Schlaf bedingt, dass man die verschiedenen Schlafstadien „durchlebt“. Schläft man also doch noch mal ein trotz Wecken, erreicht man keine Tiefschlafphase. Für mich ist dieses Szenario schlimmste Folter (wenn so geschehen).

  15. 15
    Engywuck says:

    wobei ich noch nirgends gefunden habe, woraus die „Lebendkontrolle“ (in der Regel) besteht.
    Tatsächlich jedesmal ansprechen und aktive Reaktion verlangen? Dann kann man wirklich nicht schlafen und es wird sicher recht schnell wenigstens folterähnlich (die genaue Definition kenne ich nicht, deshalb diese Einschränkung).
    Alternativ: erstmal „nur“ visuell von der Tür aus (leise!) prüfen, ob Atmung (hebender/senkender Brustkorb) oder sonstige Bewegungen zu sehen sind? In letzterem Fall wird der Schlaf ja „nur“ durch das Licht gestört, und das ist konstant bzw. hier könnte man durch gedimmtes Licht (was in der gegebenen Zelle nicht vorhanden sein soll) gegensteuern. Erst wenn keine Atmung sichtbar ist kann dann ja geweckt werden.
    Ja, ein „perfekter“ Schlaf braucht eine gewisse Regelmäßigkeit und möglichst Dunkelheit,aber wenn man sich anschaut, wieviele Personen nachmittags im nicht abgedunkelten Raum ein Mittagsschläfchen halten und wieviele im Strandkorb schlafen kann ich mir nicht „komplette Schlaflosigkeit“ *allein dadurch* vorstellen.

  16. 16

    […] Haftanstalten waren vor ein paar Tagen schon einmal Thema; ich hatte hier im Blog über Schlafentzug und Voyeurismus […]

  17. 17

    […] kennt man mittlerweile aus ein paar aktuellen und spektakulären Verfahren, über die ich hier und hier auch schon berichtet […]

  18. 18
    egal says:

    In der JVA Brandenburg U-Haft gibt es diese Punkte nicht, dafür habe ich in 8 Monate dort mehrere Suizide und Suizidversuche mitbekommen. Die Gefängnisleitung und Schliesser haben dann immer ein 2 Tage betrübt geguckt, ansonsten sind mir keine weitere Folgen für sie bekannt geworden. Es wird als „Normal“ betrachtet, dass sich „ab und zu“ Häftlinge selbst umbringen, allein das zeigt schon auf, welchen Wert die Justiz auf Menschenrechte gibt!