ARAG mit der höchsten Beschwerdequote

Wie der Versicherungsbote, eine Publikation für Versicherungsmakler, bereits am 22.06.2015 berichtete, hat uns unser Eindruck nicht getäuscht: Die ARAG ist unter den großen Versicherern der Versicherer mit der höchsten Beschwerdequote:

Beschwerdestatistik

Die Beschwerdequoten
Die Berater der Makler halten fest:

Die hohen Beschwerdequoten von ARAG, Deurag und Advocard stechen in der Auswertung der 10 größten Rechtsschutzanbieter dabei hervor. Mit einer Quote von 4,98 (rund 1,3 Millionen versicherten Risiken und 67 Beschwerden) ist sie bei ARAG am höchsten.

Die Datenbasis stellt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Verfügung, bei der die Beschwerden erfaßt werden.

Die Versicherungsnehmer
Unsere Mandanten, die einen Versicherungsvertrag bei der ARAG haben, werden das ebenfalls bestätigen können. Unter den vielen Versicherern, mit denen wir besonders bei der Verteidigung in Bußgeldsachen zu tun haben, ist die ARAG mit großem Abstand der Versicherer, der den meisten Ärger bei ihren Versicherungsnehmer verursacht.

Grund zur Beschwerde
Verzögerungen bei Deckungsanfragen, überflüssigen Nachfragen, unsinnige Anforderungen und unberechtigte Kürzungen von Versicherungsleistungen lassen den Eindruck entstehen, daß es in den Regulierungsabteilungen der ARAG an der notwendigen Kompetenz mangelt.

Leere Versprechungen
Bunte Bildchen und grundsätzlich kompetente Rechtstipps auf der Website sind eben keine Garanten für eine saubere Leistung, wenn der Versicherungsnehmer die Hilfe, für die er bezahlt hat, in Anspruch nehmen möchte.

Beschwerde erheben
Wir empfehlen daher unseren Mandanten, die Möglichkeiten der Beschwerde über die ARAG bei der Aufsichtsbehörde zu nutzen. Das geht recht einfach auf der Website der BaFin. Hier gibt es weitere Informationen dazu und hier das Beschwerdeformular, das sich in ein, zwei Minuten ausfüllen läßt.

Unsere Bitte an die Makler:
Vermittelt Versicherungsverträge mit Gesellschaften, die Ihren Kunden im Bedarfsfall die versprochene Leistung nicht zu Unrecht kürzen oder gar verweigern.

Weitere Informationen
Nach Angaben des VersicherungsJournal.de soll es nur einen Versicherer geben, der noch schlimmer sein soll als die ARAG. Darüber berichtet das RSV-Blog.

Dieser Beitrag wurde unter Rechtsschutzversicherung veröffentlicht.

5 Antworten auf ARAG mit der höchsten Beschwerdequote

  1. 1
    Rosenthal says:

    Zu dem Unternehmensgruppe Alte Leipziger, welche mit der Rechtschutz Union so „Top“ bei den BaFin-Beschwerden ist und damit die ARAG weit überbietet, gehört auch die Hallesche Private Krankenversicherung, die für das Jahr 2014 übrigens auch Platz 2 bei der BaFin-Beschwerdequote erreicht hat:

    Ich kann nur bestätigen, dass bei der Halleschen in den letzten Jahren kaum eine größere Arztrechnung ohne massive Verzögerung und mit deutlichen Abschlägen bezahlt wird.
    Auf schrifliche Anfragen wird erst nach vielen Wochen und mehrfachem Nachhaken reagiert, wobei die Ankündigung einer BaFin-Beschwerde anscheinend durchaus etwas beschleunigend wirkt.

    Warum die Alte Leipziger-/Hallesche-Gruppe anscheinend so knapp bei Kasse ist, kann man nur vermuten. Ein Grund dafür könnten dubiose Vorkasse-Überweisungen in Millionenhöhe an einen Vertriebspartner sein:
    https://www.youtube.com/watch?v=Ekq275e8hWw
    Der dort gezeigte Frank Kettnacker ist übrigens bis heute Vorstand bei dem Versicherer.

  2. 2
    RA JM says:

    Tja, und nicht nur bunte Bildchen: Auch Ass. iur. (Juristinnen mit zweitem Staatsexamen) als Sachbearbeiterinnen (teils sogar mit LL.M-Titel) und ein durchaus nicht unbekannter bloggender Rechtsanwalt als Kolumnist nützen da … NICHTS.

  3. 3
    Heinz says:

    Ich glaub, ich weiß, welcher, wesentlich bekanntere, bloggende Anwalt da nicht drüber berichten wird.
    *hust*

  4. 4
    RA Benvoll says:

    So richtig aussagekräftig ist die Tabelle aufgrund der sehr geringen Anzahl der Beschwerden dennoch nicht. Aber nach unserer Erfahrung hat die ARAG den Spitzenplatz dennoch redlich verdient. Da ist die Korrespondenz mit der RS nicht selten umfangreicher als der Rest der Akte.

    • Ihre Kritik an der Tabelle ist zutreffend. Die Statistik spiegelt aber die praktischen Erfahrungen vieler Kollegen mit dem nicht akzeptablen Regulierungsverhalten der ARAG gut wider. Damit wird es zumindest glaubhafter, daß sich Rechtsanwälte immer wieder zu Recht über diesen Rechtsschutz-VerweigererVersicherer beschweren müssen. crh
  5. 5
    RA Müller says:

    Sind das denn alles Beschwerden zu einem Leistungsfall?
    Die Kombination „Beschwerden“ zu „je 100.000 Versicherungsrisiken“ legt eher nahe, dass es grundsätzlich Beschwerden sind, egal ob Leistung oder sonstige Vertragsgründe (falsche Beitragsrechnung oder Kündigung…).
    Und da erachte ich eine prozentuale Quote von 0,067% aller versicherter Risiken doch als sehr gering!
    Zumal auch niemand weiß, welche Beschwerde tatsächlich gerechtfertigt war und welche entstand, weil der Kunde sich zwar im Recht fühlte, dies jedoch nicht war (ja, auch Versicherungsunternehmen machen mal alles richtig).

    Sollte es sich jedoch um reine Leistungsbeschwerden handeln, dann brauchen wir die Anzahl der Leistungsfälle. Denn nicht jedes versicherte Risiko hat auch jedes Jahr einen Leistungsfall. Vielleicht hat die ARAG aus je 100.000 Risiken letztes Jahr mehr Leistungsfälle gehabt als Mitbewerber? Dann könnten die ohne weiteres zwar mehr Beschwerden haben, rechnerisch aber eine geringere Quote.

    Beispiel: 2 Versicherer mit je 100.000 versicherten Risiken:
    V1 mit 10.000 Leistungsfällen und 10 Beschwerden.
    V2 mit 5000 Leistungsfällen und 6 Beschwerden.

    Beschwerdequote auf 100.000 Risiken (wie in der Tabelle: V1 = 10, V2 = 6
    Beschwerdequote auf 1000 Leistungsfälle: V1 = 1 bzw. 0,1%, V2 = 1,2 bzw. 1,2%

    Damit wird V1 nach der in der Tabelle angewendeten Rechenweise deutlich schlechter dargestellt als das eigentlich schlechtere V2.
    Aber wie gesagt, das gilt auch nur dann, wenn die Beschwerden alles berechtigte Leistungsbeschwerden sind und ist nur dann zu berechnen, wenn wir die Anzahl der Leistungsfälle kennen!
    So ist die Statistik nutzlos, auch wenn sie ein subjektives Gefühl einzelner (oder meinetwegen auch mehrerer) Anwälte stützen mag.

    • Meiner Ansicht nach sind nicht die absoluten Zahlen entscheidend, sondern die Relationen zwischen den Versicherern aus Sicht der Versicherungsnehmer. Da die Bedingungen, die Sie wohl zutreffend aufgezeigt haben werden, für alle Versicherer die gleichen sind, ergibt sich aus dem Ranking, daß es mehr als 10mal soviele Beschwerden über die ARAG gibt als z.B. über den ADAC. Und das ist das Kriterium, nach dem ich als Versicherungsnehmer meinen Vertragspartner auswähle. Ich will nach Möglichkeit vermeiden, mich über „meinen“ Versicherer beschweren zu müssen; das Risiko, daß ich mit diesem Wunsch bei der ARAG scheitere, ist höher als das Risiko z.B. bei der HUK. Und im Übrigen habe ich – und mit mit sehr viele andere Kollegen – mit der ARAG auch noch so meine/unsere ganz eigenen (schlechten) Erfahrungen, die durch diese Statistik bestätigt werden. crh