Warnung: Öl auf der Strecke in der Eifel

512px-F1_yellow_flag_with_red_stripes.svg Wer mal als Zweiradfahrer Öl auf der Strecke übersehen hatte, weil diese Fahne nicht oder nicht rechtzeitig vom Streckenposten geschwenkt wurde, weiß, daß das kein Spaß ist. Zwischen dem Gedanken „Oh verdammt, Öööööl“ und dem knirschenden Geräusch von Plastik und Metall auf Asphalt vergehen nur Bruchteile von Sekunden. Gegen den hinterlistigen Schmierstoff auf der Strecke hat ein Motorradreifen keine Chance.

Das wußte offenbar auch ein Mensch, der Moppedfahrer nicht mag. Wie die Aachener Zeitung heute berichtete, gibt es Öllachen auf Straßen in Stolberg und Simmerath, die mutmaßlich gezielt auf die Fahrbahnen gekippt wurden, um Zweiräder zu Fall zu bringen.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr im besonders schweren Fall (§§ 315b, 315 Abs. 3 StGB) wird mit Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis 15 Jahren bestraft, wenn man den Ölgießer erwischt. Als Moppedfahrer, der selbst üble Erfahrungen mit Ölspuren gemacht hat, fallen mir noch ganz andere Sanktionen ein.
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Bildquelle: Wikimedia

Dieser Beitrag wurde unter Motorradrecht, Strafrecht veröffentlicht.

6 Antworten auf Warnung: Öl auf der Strecke in der Eifel

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    GiantPanda says:

    Wieso ist das nicht versuchter Mord wie bei den Autobahn-Steinewerfern?

    • … wohl weil man dem Ölschmierer nicht nachweisen kann, daß er gezielt/vorsätzlich/absichtlich töten möchte. crh
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    Daniel B. says:

    Kommt im Trierer Raum auch leider häufiger vor. Bei Serpentinen und Ölspur brauchts schon ein Stoßgebet nach oben…

    Aber wie siehts denn aus, wenn durch so eine Aktion wirklich jemand ums Leben kommt? 15 Jahre maximal oder gibts da noch was anderes.

    Spontan spuckt Google § 222 StGB aus …

    • In Verbindung mit dem § 315 III StGB reicht das dann auch bis max. 15 Jahre. Nur wenn (bedingter) Vorsatz nachweisbar ist, kommen §§ 212, 211 StGB in Betracht. crh
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    Thomas says:

    „Als Moppedfahrer, der selbst üble Erfahrungen mit Ölspuren gemacht hat, fallen mir noch ganz andere Sanktionen ein.“
    Lassen Sie mich raten – Verteidigung durch Schweigen, Vorsatz kann nicht nachgewiesen werden, 50 Euro Bußgeld und ein Punkt wegen unzureichender Absicherung eines Ölfasses, das dann bedauerlicherweise ausgelaufen ist? :-)

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    unbekannter says:

    … naja ist das nicht auch ein gefährlicher EInfiff in den Strassenverkehr mit Todesfolge?

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/unfallserie-auf-a12-polizeieinsatz-gegen-mutmassliche-autoschieber-a-962574.html

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    Kater Karlo says:

    Würden Sie den Tatverdächtigten dann auch verteidigen, um ihn seine Rechte zukommen zu lassen? :D