Keine kriminellen Kiffer in Bernau

CannabisblattDer mittlerweile bundesweit bekannte Jugend-Richter am Amtsgericht Bernau, Andreas Müller, ist schon eine Marke für sich. Die Verteidigung in „seinen“ Verfahren ist so manches Mal eine echte Herausforderung, wenn der Strafverteidiger das, was man im Strafprozeßrecht und der StPO so nachlesen kann, ernst nehmen möchte. RiAG Müller arbeitet doch sehr ergebnisorientiert, um es mal höflich auszudrücken.

Aber Andreas Müller hat dann doch sehr oft das richtige Händchen, so daß man es ihm in vielen Fällen nachsehen kann. Nun äußert er sich in der Zeit über den Unsinn der Cannabis-Prohibition.

Der 53 Jahr alte Richter hat in den 20 Jahren, in denen er als Jugendrichter unterwegs ist, in mehr als 12.000 Verfahren nicht einen einzigen Fall gehabt, in dem Cannabis-Konsum zu schweren Straftaten wie Körperverletzung oder Vergewaltigungen geführt habe. Es sei fast immer „nur“ der Alkohol. Der kleine Kiffer taucht in dieser Spalte der Kriminalstatistik nicht auf.

Deswegen hält der Jugendrichter die Kiffer auch nicht für Kriminelle, sondern für Menschen, die ein Rauschmittel nutzen, das überall in der Welt seit Jahrhunderten konsumiert wird.

Kriminelle sind Menschen, die andere zusammenschlagen, die im Suff ihre Frauen und Kinder misshandeln oder die Millionen an Steuern hinterziehen.

Das seien Cannabis-Konsumenten nicht, „urteilt“ der Richter.

Andreas Müller kritisiert die enorme Justiz-Ressourcen-Verschwendung, die durch die jährlich mehr als 150.000 Cannabis-Nutzer-Verfolgungs-Verfahren geführt werden. Ein Großteil dieser Verfahren werden eingeleitet und dann wieder eingestellt. Sie binden Energie, Personal und Geld. Und vernichten Existenzen wegen ein paar Gramm Mariuhana, wenn der Kiffer das Pech hat, mehrmals hintereinander beim Knüseln erwischt zu werden.

Drogenpolitik ohne Sinn und Verstand, so bezeichnet der Richter zutreffend das, was derzeit noch (!) betrieben wird. Er erkennt – und dafür braucht man keinen Hauptschulabschluß, daß Cannabis konsumiert wird, egal ob es kriminalisiert und verboten wird oder nicht.

Die schlimmste Nebenwirkung dieser Cannabis-Prohibition sei die Kriminalisierung. Dadurch werden Hunderttausende oder Millionen Kriminelle „produziert“, die keine solchen sind. Sie sind nicht gefährlich und trotzdem stigmatisiert man sie. Daß dies falsch ist, liegt auf der Hand.

Das Cannabis-Verbot schränke weder die Verbreitung ein, noch schütze es die Gesundheit der Menschen und Haschisch sei auch keine Einstiegsdroge.

232966_web_R_K_B_by_nikinix_pixelio.deMüller lobt die Resolution deutscher Strafrechtsprofessorinnen und –professoren, weil gerade Strafrechtsprofessoren die Autorität haben, ideologische Barrieren zu überwinden. Einem Kiffer mit Rastalocken oder einem kleinen Kreuzberger Strafverteidiger hört niemand zu.

Die aktuelle Diskussion in Deutschland, an deren Ende die Legalisierung der Cannabis-Produkte stehen wird – davon bin nicht nur ich überzeugt, hat durch die Freigabe von Marihuana in Colorado ernsthaften Schwung bekommen. Es ist ja nicht alles schlecht, was aus den USA zu uns rüberschwappt.

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„Kiffer sind keine Kriminellen!“ Ein Interview mit RiAG Andreas Müller von Rainer Schmidt in der Zeit vom 8. Oktober 2014

Bild unten: nikinix / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Betäubungsmittelrecht, Politisches, Richter veröffentlicht.

21 Antworten auf Keine kriminellen Kiffer in Bernau

  1. 1

    […] Via Carsten Hoenig bin ich auf dieses ZEIT-Interview mit dem Jugendrichter Andreas Richter gestoßen, das man gar nicht weit genug verbreiten kann: […]

  2. 2
  3. 3
    Mitlesender says:

    Wird der einfache Diebstahl dann auch nicht mehr verfolgt, wenn es irgendwann mal jeder tut? Mangels alternative zur Strafverfolgung? Oder am besten gleich abschaffen und jeder macht wieder, was er will? So ganz den Grundrechten entsprechend? Jeder der Drogen konsumiert, soll dies in seinem Häuschen tun dürfen. Bewegt er sich dabei aber ausserhalb der Gesetze, soll er dafür zur Verantwortung gezogen werden. Und momentan ist eben nur der Konsum straffrei. Alles andere liegt im Ermessen der Justiz und, zum Glück, nicht in den Händen von Kiffern

  4. 4
    Klausinger says:

    Der Mitlesende und der Hauptschulabschluss

    Im Grunde bin ich ganz Ihrer Meinung. Aber wir haben Millionen Menschen gegen uns. Stellen Sie sich das Oktoberfest ohne die tödliche Droge Alkohol vor.

    Bei einem Diebstahl wird übrigens ein Dritter geschädigt.

    Aber Denkenden ist schon länger klar, dass die derzeitige Drogengesetzgebung willkürlich und sinnlos ist. Cannabis ist an jeder deutschen Schule erhältlich. Kinder und Jugendschutz findet nicht statt.
    Ein Dealer verkauft an Jeden. Ein Händler wird seine Lizenz nicht gefährden. Und während in Ländern, in denen der Umgang mit Cannabis straffrei ist, der Konsum sinkt, so steigt er bei uns jährlich.

    Aber hier geht es nicht um Fakten. Mitlesende und andere Ahnungslose haben eben ihre Meinung unabhängig von Fakten eingetrichtert bekommen. Und echte Propaganda ist eben über Generationen haltbar.

    Wie dumm die Menschheit gemacht wurde, kann man erkennen wenn man nachfragt. Wie oft fällt völlig unreflektiert der Satz „Alkohol und Drogen“ ?

    Ich frage gern nach : “ Alkohol und Drogen? Sagen Sie auch Bananen und Obst? “

    Oft sind es Menschen, die Alkohol und Tabak konsumieren und vor den Gefahren von Drogen warnen wollen. Und natürlich immer wieder Strafen fordern.

    Schluss mit Krimi.

  5. 5
    Alkoholiker says:

    @Klausinger:
    Bist Du ein [dümmliche Beschimpfung gelöscht. crh]

    • Rassisten raus! crh
  6. 6
    Daniel B. says:

    Ich halte es da genauso wie Klausinger.

    Es gibt einen Unterschied zwischen Diebstahl, Körperverletzung, Steuerhinterziehung und den Konsum von Drogen.

    Bei Diebstahl füge ich einem anderen ein Übel zu. Ich nehme ihm etwas weg. Bei der Körperverletzung verletze ich seinen Körper und füge ihm dadurch ein Übel zu. Hinterziehe ich Steuern, dann schade ich der Gesellschaft.

    Es gibt immer Geschädigte. Wenn ich aber nun hingehe und die Blüten einer Pflanze rauche, füge ich (ausser vielleicht mir selbst) niemanden Dritten einen Schaden zu. Das ist eigentlich das Kernproblem an der Strafverfolgung. „Warum darf ich keinen Joint rauchen?“ – „Weils verboten ist!“. Für mich die irrsinnigste Erklärung, die man sich dazu vorstellen kann.

    Führen wir nun die sogenannte „Volksgesundheit“ an. Ich sehe keinen Unterschied zwischen dem Stammtischler, der sich gekonnt eine Flasche Klaren (5€ beim Discounter ihrer Wahl) reinschraubt und einem Marihuana-Konsumenten. Beide stellen einen Rauschzustand her.
    Wenn wir über die Volksgesundheit sprechen, müsste man auch sämtliche Fast-Food-Ketten dichtmachen, Zigaretten und Alkohol gänzlich verbieten. Was den Alkohol betrifft: Man hat gesehen wo dies in den Vereinigten Staaten hingeführt hat. ;-)

  7. 7
    Bert Grönheim says:

    Die Vorbehalte gegen Cannabis passen auch auf jedes andere Suchtmittel. Die gesetzliche Grundlage gehört gründlich entrümpelt.

  8. 8
    Mitleser says:

    Es stellt sich die Frage, ob man
    1.) Cannabis erlauben sollte, weil Alkohol und Zigaretten auch erlaubt ist.
    2.) Zigaratten und Alkohol strenger regulieren sollte, weil es sich auch hier um Suchtmittel handelt.

    Ich erkenne die Argumente zu Punkt 1 gerne an, tendiere aber selbst eher zu Punkt 2. Den Erwerb von Zigaretten hat man mittlerweile so reglementiert, dass man diese am Automaten nur noch erwerben kann, wenn man im Besitz eines Altersnachweises (Bankkarte, Personalausweis) ist. Dies hat nachgewiesenermaßen dazu geführt, dass der Anteil von Rauchern bei Jugendlichen deutlich geringer ist als noch vor 20 Jahren. Das ist ja vom Prinzip aus nicht mal schlecht, oder?

    Rauchen gilt heutzutage unter Jugendlichen auch nicht mehr als so „cool“, wie das so vor 20 Jahren noch der Fall war. Sind wir mal ehrlich: Das Rauchen einer Zigarette in der Öffentlichkeit ist doch heutzutage eher ein Stigma (weil: Sucht und Krebs) und weniger der Ausdruck eines „freien Lebensgefühls“.

    In Schweden kann man Alkoholika nur in ganz speziellen Läden erwerben. Diese sind des Weiteren steuerlich stark belastet, so dass der Erwerb deutlich teurer ist als hierzulande. In den USA gibt es Alkohol sowieso erst ab 21. Vielleicht sind das auch gute Modelle für Deutschland.

    Abgesehen davon: In vielen Berufen wird beim Einstellungstest Blut abgenommen. Wer in der Industrie arbeitet, kann es sich also sowieso nicht erlauben, Cannabis zu konsumieren. Völlig unabhängig davon, ob man Cannabis irgendwann mal komplett legalisiert oder nicht.

  9. 9

    Legalisierung jetzt! Kiffer sind nicht kriminell.

    Als mich im Sommer mein altes Mütterchen besuchte, unterhielten wir uns unter anderem auch über Cannabis und seine Wirkungen, ihre Schwierigkeiten es zu beschaffen und welche Folgen es für sie haben könnte, würde man meine Mutter deshalb aus dem Rollst…

  10. 10
    Daniel B. says:

    In Schweden kann man Alkoholika nur in ganz speziellen Läden erwerben. Diese sind des Weiteren steuerlich stark belastet, so dass der Erwerb deutlich teurer ist als hierzulande. In den USA gibt es Alkohol sowieso erst ab 21. Vielleicht sind das auch gute Modelle für Deutschland.

    Gute Idee für Deutschland… Ich prognostiziere bei den nächsten Wahlen einen schlimmeren Absturz, als die FDP ihn hingelegt hat, wenn jemand ein solches Ziel in Parteiprogramm aufnimmt. Ich bin mir sicher, dass da einige im Bundestag sitzen, die ein ganz persönliches Interesse hätten dagegen zu stimmen.

    Ich würde da gerne die Gesichter einiger Mitglieder der CSU sehen, wenn das Gespräch darauf kommt. Instant-Herzinfarkt… :D

  11. 11
    Mitleser says:

    @Daniel B.: Nicht alles, was vom Prinzip aus sinnvoll ist, ist politisch umsetzbar. Wir werden sicherlich auch niemals eine Tempobeschränkung auf den Autobahnen erleben – völlig unabhängig, ob man jetzt auf 130, 150 oder 200 km/h beschränken möchte.

    Den Jungs von der CSU muss man aber eines lassen: Es sieht ja alles danach aus, dass die vor 10 Jahren noch völlig undenkbare Autobahnmaut für PKW Realität wird. Daran sieht man ganz gut, dass es nur darauf ankommt, wie man so etwas seinen Wählern verkauft.

  12. 12
    alter Jakob says:

    Nicht alles, was vom Prinzip aus sinnvoll ist, ist politisch umsetzbar.

    Die im Prinzip sinnvolle Freigabe von Cannabis ist jedenfalls politisch umsetzbar. Sieht man an den USA und den Niederlanden. Ich denke, dass das auch hierzulande nur noch eine Frage der Zeit ist. Vielleicht bis die jetzige Generation 50+ nicht mehr wählen kann, vielleicht schon früher.

    Und wie kommt man auf die Idee, dass Leute, die in der Industrie arbeiten keinen Joint rauchen könnten? Ganz ehrlich? Die Posts vom Mitleser scheinen mir etwas Weltfremd zu sein.

  13. 13

    Ich bin einmal einem abgehärteten Mädel aus Moabit begegnet, welches darüber lamentierte, Ihr Sohn liege nur noch herum und mit ihm sei nichts anzufangen, wenn er wieder einen geraucht habe. Dass dieses Lamento im Gerichtsaal erfolgte, das wunderte mich dann doch. Dann stellte sie um die 5 Verfahren ein und ich verließ ein wenig glücklicher den Saal. Der Mandant zahlte.

    Heute denke ich ein wenig darüber nach, wieso die Marlboro-Werbung nach dem gleichen Konzept gestrickt ist wie der von „Drugfilms Inc.“ produzierte Film Easy Rider, der beste Werbefilm für Marijuana aller Zeiten.

  14. 14
    Demokrat says:

    Ich lebe in Colorado. Seit pot her legal ist, haben wir massig Problems mit Obdachlosen, und die Kleinkriminalität ist explodiert. Die Penner kommen von uberall her und denken, dass hier das Haschparadies ausgebrochen ist. Dann belastigen die einen Nachts auf der Strasse. Generell fuhlen meine Familie und ich uns nicht mehr so sicher wie fruher. In der Nachbarschaft wurde schon win paar mal eingebrochen, und Autos werden aufgebrochen wenn man sie Nachts draussen lasst. Bei unserem Auto wurde die hintere Scheibe eingeschlagen.

    Das ist richtig schlimm, seid pot legal ist, noch vor einem jahr haben wir nichtmal abgeschlossen. Von mir aus kann sich jeder mit der Droge seiner Wahl umbringen, aber es ist ein Marchen, dass die Haschraucher alle harmlos sind. Das Gegenteil ist der Fall, von der Potfreigabe haben wir nur Gesindel bekommen start der versprochenen extra Steuereinnahmen. Die gehen jetzt namlich alle fur die Park und Strassenreinigung und die Obdachlosenhilfe drauf.

  15. 15
    DerHainzAusMainz says:

    Was ist denn das für eine Argumentation?

    „Er erkennt – und dafür braucht man keinen Hauptschulabschluß, daß Cannabis konsumiert wird, egal ob es kriminalisiert und verboten wird oder nicht.

    Die schlimmste Nebenwirkung dieser Cannabis-Prohibition sei die Kriminalisierung. Dadurch werden Hunderttausende oder Millionen Kriminelle „produziert“, die keine solchen sind.“

    Genausogut könnte man auch Mord legalisieren.

    Denn ob mit oder ohne Verbot, es passiert ja trotzdem.

    Denn die meisten Taten passieren ja wohl im Affekt. D.h. wenn wir mal ehrlich sind ist doch da die wahrscheinlichkeit, dass das noch einmal passiert so gut wie null.

    Warum Kriminalisieren wir also Mörder?
    Gesellschaftlich ist das doch völliger Unsinn.

    Das gleiche spiel lässt sich wunderbar auch mit Medikamentenmissbrauch spielen. Ich will endlich in die Apotheke latschen können und mir meine Ladung Morphium hohlen.

    Die wahrscheinlichkeit, dass jemand der Morphium in großen Mengen zu sich nimmt straffällig wird ist doch viel geringer als bei jemanden, der Alkohol getrunken hat.
    Und der sogenannten Volksgesundheit schadet es sicher auch nicht. Und wenn doch sowieso weniger als Alkohol.

  16. 16
    janndh says:

    Weil du jemand drittem schaden zufügst ist Mord verboten.
    Weil du jemand dritej schaden zufügst ist diebstahl verboten.

    Wenn du rauchst, säüfst oder kiffst, ist das ein schaden an drizten?

    Randalierende kiffer dürften sehr selten sein.
    Das die Beschaffungskriminalität ein problem ist, da stimme ich zu. Nur gilt das ebenso bei Alkohol und taback.
    Ich mache mir aus joints garnix, es ist mir nix. Ich bin passionierter Biertrinker. Kein sekt kein wein, kein Schnaps.
    Aber jemand abzustufen weil er was anderes bevorhug?

  17. 17
    Klausinger says:

    Au wei. Wie man liest, gibt es Menschen, die in der Lage sind, den Denkapparat eigenständig zu benutzen.
    Am Ende eines solchen Vorgangs kann nur die Forderung nach Legalisierung stehen.

    Wer kann mir denn erklären, welchen Sinn das Verbot von Hanfprodukten hat?

    Das fällt schwer, denn diesen Sinn gibt es nicht. Daraus leitet sich die Gemeinsamkeit der Prohibitionsbefürworter ab. Alle unsinnig. :)

    Dieses Gesetzt ist überall dort gescheitert, wo man als Gesetz scheitern kann.

  18. 18
    Mitleser says:

    @Klausinger: Sie fragen, was der Sinn des Verbots von Hanfprodukten ist. Ich antworte, dass der Sinn darin besteht, den Bürger vor sich selbst zu schützen. Das ist legitim und wird mit der Rezeptpflicht bei verschreibungspflichtigen Arzneistoffen genauso gehandhabt.

    Umgekehrt muss ich fragen, welchen Sinn die Freigabe von Cannabis hätte. Ich sehe nämlich nur den Sinn, dass ein paar arme Kiffer legal Cannabis besitzen dürfen. Und das ist ja auch heute schon so der Fall mit der Kleinmengenregelung. Wenn man mehr als den Eigenbedarf mit sich führt, hat man halt ein Problem (weil man damit automatisch verdächtigt wird, das Zeugs zu verkaufen). Das weiß man aber doch im Vorraus und kann sich darauf einstellen.

    Bei Medikamenten ist es ja ebenso: Der Kauf und Besitz eines verschreibungspflichtigen Medikaments ohne Rezept ist nicht strafbar für den Kunden. Der Verauf eines verschreibungspflichtigen Medikaments ohne Rezept ist strafbar.

    Ich selbst verstehe es sowieso nicht, warum Menschen als Freizeitgestaltung unebdingt Cannabis konsumieren wollen. Klar, als Jugendlicher und junger Erwachsener ist das spannend. Aber irgendwann entdeckt man doch, dass das Leben mehr bietet als einen Rausch.
    Gut, es gibt auch Leute, die ihre Freizeit damit verbringen, sich vor die Glotze zu setzen. Schade um die Zeit…

  19. 19
    Daniel B. says:

    „[…] dass ein paar arme Kiffer legal Cannabis besitzen dürfen. Und das ist ja auch heute schon so der Fall mit der Kleinmengenregelung.“

    Kleinmengenregelung? Also ich kenne da keinen Gesetzestext, der das in irgendeiner Weise regeln würde. Vielleicht können Sie mir das mal genauer erklären.

    In Bayern reden wir bei unter 0,01g noch nichtmal von Kleinstmenge… ;)

  20. 20
    Mitleser says:

    @Daniel B:
    §29, Abs. 5 BtMG und §31a BtMG

    Vielleicht noch ergänzend zu meinen obigen Ausführungen: Der Gesetzgeber kann IMHO gerne den Besitz von Kleinmengen komplett freigeben (anstatt diese Kann-Regelung, dass das Gericht von einer Bestrafung absehen kann) oder komplett straflos machen. Ich bin nur gegen die komplette Freigabe, da man dann den Dealer nicht mehr belangen kann.

    Diese Freigabe von Kleinmengen kann man gerne auch auf harte Drogen ausweiten. Ein Heroin-Konsument hat andere Sorgen als die strafrechtliche Verfolgung.

    Ist bei Medikamenten ja genauso. Der Erwerb von verschreibungspflichtiger Ware ohne Rezept ist erlaubt. Der Verkauf ist illegal für den Verkäufer.

  21. 21