GVU: Supporter-Club der GenStA?

kinoxBereits im Februar 2012 kündigte laut eines Berichts in der Netzwelt Matthias Leonardy von der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) an, einen Strafantrag gegen die Betreiber von KinoX.to (der link funktionierte am 25.10.14 um 22:05 Uhr noch) stellen zu wollen.

Die KinoX.to-Betreiber haben das Angebot von Kino.to nahezu vollständig kopiert, nachdem die GVU in bewußten und gewolltem Zusammenwirken mit der Generalstaatsanwaltschaft Dresden dem – vorübergehend – erfolgreichen Vorbild des Streaming-Portals den Garaus gemacht hatten.

Die Verfahren gegen die erste Riege der Betreiber von kino.to sind rechtskräftig abgeschlossen. Die Ermittlungsverfahren gegen zahlreiche weitere Beteiligte (Hoster, Webmaster, Advertiser, Affiliates …) laufen allerdings noch und fordern von den Dresdner Strafverfolgungsbehörden großes Engagement, dem sie – auch und gerade aus Sicht der Verteidiger dieser Verfolgten – auf recht hohem Niveau entsprechen.

Aber offenbar reichte es den Ermittlern noch nicht. Anders als die Staatsanwaltschaft im Lande Brandenburg saufen die Sachsen (noch?) nicht in ihren eigenen Ermittlungen ab. Sie werden aber auch handfest supportet von der GVU, die eigene Ermittlungen durchführen und – anders als staatliche Strafverfolgungsbehörden – dabei nicht an die strengen Vorschriften des Strafprozeßrechts gebunden sind, die die Beschuldigten vor Übergriffen der Ermittler schützen sollen.

Nun haben die Sachsen, d.h. die Generäle aus Dresden, einem Medienbericht zufolge in mehreren Bundesländern Razzien gegen die Betreiber von KinoX.to durchgeführt. Zwei Lübecker, denen die Ermittler unterstellen, sie seien die schlimmsten Finger von kinoX.to, haben es vorgezogen, den Wohnungs-Durchsuchungen besser nicht beizuwohnen, weil sie wohl befürchteten, daß die Beamten nicht nur den erforderlichen Durchsuchungsbeschluß, sondern auch noch einen Haftbefehl vorlegen konnten. „Nur“ zwei an- und maßgeblich Beteiligte vom Niederrhein konnten sich nicht schnell genug eine Fahrkarte aus dem Automaten ziehen; sie bekommen zur Zeit ihr Frühstück ans Bett gebracht.

Unbestätigten Berichten zufolge gibt es im Zuständigkeitsbereich der GenStA Dresden zur Zeit keine anderen Straftaten außer eben solche, die eine Verletzung der Rechte von Mitgliedern der GVU darstellen könnten.

Dieser Beitrag wurde unter Cybercrime, Staatsanwaltschaft, Strafrecht veröffentlicht.

24 Antworten auf GVU: Supporter-Club der GenStA?

  1. 1
    Staatsanwaltschaft says:

    Wenn man den Pressemeldungen glauben kann – was ich aus Prinzip eigentlich icht tue – ging es auch bei Kinox.to um ein Millionengeschäft und auch Steuerhinterziehung in erheblicher Höhe.

    Wenn man das nicht mehr verfolgt ist muss man die Strafverfolgung wegen Piraterie im Bereich des geistigen Eigentums komplett abschaffen und auch auf die Versteuerung so erzielter Einnahmen offiziell verzichten.

    Ziel solcher Aktionen der Ermittlungsbehörden sind nicht die Nutzer, sondern diejenigen die illegal erhebliche Gewinne aus der Verwertung fremden geistigen Eigentums ziehen. Und irgendeine Strafverfolgungsbehörde muss es tun. Erfahrungsgemäß reißt sich keine Staatsanwaltschaft um ein solches Verfahren. Das die GVU in diesem Zusammenhang zur Rechtfertigung der eigenen Existenz natürlich auch Pressearbeit macht und ihre Rolle herausstellt kann wohl niemanden ernsthaft verwundern.

    • Ihre Argumenten sind reichlich provokant, wenn man sie mal unter einem anderen Blickwinkel betrachtet.

      1.
      Der Unternehmer erzielt Gewinne mit illegalen Geschäften; daran möchte sich der Fiskus beteiligen. Das ist auch vom Handel mit BtM bekannt. Aber Steuerrecht hat ja ohnehin eine eigene Qualität, die mit Moral wenig zu schaffen hat.

      2.
      Wenn das, was der Unternehmer betreibt, legal wäre, könnte er auf die Steuerhinterziehung verzichten. Insoweit argumentieren Sie im Zirkel.

      So einfach scheint mir das nicht zu sein, jedenfalls dann nicht, wenn man nicht nur rechtspositivistisch denkt, sondern auch schonmal gedanklich (überholte?) Grenzen überschreiten mag. Aber das darf nur ein Strafverteidiger, kein Staatsanwalt. 8-)

      crh

  2. 2

    Der Vergleich mit dem Supporter-Club hinkt. Supporter-MCs unterstützen „ihren“ MC. Hier scheint es, als gebe ganz wer anders den Supporter…

  3. 3
    Der wahre T1000 says:

    Würde die Contentindustrie (wie inzwischen bei Musik geschehen) ein anständiges Angebot zur Verfügung stellen, dann wäre das Geschäftsmodell der illegalen Kopien schon lange tot.

    Ich gestehe: ich bezahle monatlich 10 Euro bei einem Filehoster, um den Content zu bekommen, den mir die Inhaber der entsprechenden Rechte nicht – also auch nicht gegen Bezahlung – zur Verfügung stellen wollen.

    Das Geschäftsmodell der Urheberrechtsverletzer basiert darauf, dass sie das (wenn man es nicht nur sehr selten nutzen will: kostenpflichtig) bereitstellen, was die Kunden gern haben möchten.

    Natürlich ist die Haltung „ich hole es mir, auch wenn es nicht richtig ist“ fragwürdig. Aber viele Verhaltensweisen von Menschen sind fragwürdig. Falsch parken ist ebenfalls verboten…

    Ich kann bei den Urhebern auch keinen echten Schaden erkennen. Die WOLLEN ihr Zeug gar nicht verkaufen, sonst würden sie es doch (kostenpflichtig) anbieten. Das gilt umso mehr, weil viele Familien gar nicht das Geld haben für 80,- Euro (Mama, Papa, Kind, 3D-Zuschlag, Popcorn) ins Kino zu gehen. Diese angeblich verlorenen Einnahmen durch Schwarzkopien gibt es tatsächlich gar nicht.

  4. 4
    Jochen says:

    Es wurde nicht nur die Content-Industrie geschädigt, sondern denen wird auch räuberische Erpressung und Brandstiftung vergeworfen. Sie sollen Konkurrent massiv bedroht haben, um diese aus dem Geschäft zu drängen.

  5. 5
    Klausinger says:

    Die geschätzten Umsätze aus dem Drogenhandel fließen ja in die Berechnung des Bruttoinlandsproduktes ein.

    Ob die Fantastillionen aus dem Raubschwarzmordkopiergeschäft ebenfalls in der Berechnung berücksicht werden?
    Ich nehme an, dass die geschätzten Gesamtumsätze der organisierten Kriminalität mit einberechnet werden.

    Da kann man den Ermittlern nur dankbar sein, dass sich sich so direkt an der Statistik beteiligen und Deutschland in der Welt ganz vorn mitspielen darf. :)

  6. 6
    K75 S says:

    @Klausinger:
    Den Ermittlern? Soo viel bekommen die nun auch wieder nich … oder meintest Du die Raubschwarzdingskopierer?

    Was passiert denn, wenn sich hinterher herausstellt, dass die im BIP berücksichtigten Einnahmen doch nicht ganz so viele Stellen vor dem Komma hatten? Ich meine, dann bräche unserem Hr. Schäuble doch sein schöner Haushaltsplan weg. Wird die Anklage dann auf Sabotage erweitert?

  7. 7
    Staatsanwalt says:

    @ Herr Hoenig: Umgekehrt wird ein Zirkelschluss daraus und das hat nicht mit Rechtspositivismus, dem ich ohnehin nicht zugeneigt bin, zu tun.

    Pecunia non olet sagte schon der römische Kaiser Vespasian und besteuerte „anrüchige Geschäfte“.

    Dass Gewinne zweifelhaft erzielt werden kann ja wohl kaum zu einer Steuerfreiheit führen. Was mache ich bspw. mit dem der Schwarzarbeit organisiert und daraus große Gewinne erzielt? Soll die gesamte „Schattenwirtschaft“ hier in Deutschland dann „steuerbefreit“ sein?

    Letzten Endes geht es hier darum dass mit dem Diebstahl geistigen Eigentums in großem Umfang Riesengewinne erzielt werden. Und das geistiges Eigentum, wozu ja nicht nur diverse Filmmachwerke gehören, im Medien- / Internetzeitalter ein zentrales Wirtschaftsgut ist und insoweit gteschütz werden muss ist m.E. nachvollziehbar. Sonst wird niemand mehr in diese „Wirtschaftsgüter“ investieren.

    Davon losgelöst zu sehen ist die Debatte um die Entkriminalisierung der „Nutzer“, die inzwischen zu Recht faktisch erfolgt ist.

  8. 8
    Steuerzahler says:

    Lieber Herr Staatsanwalt,

    sind Sie (betriebs)blind oder tun Sie nur so?
    Es ist der Schattenwirtschaft inheränt, dass sie steuerbefreit ist. Bis sie in Einzelfällen bruchstückhaft aus dem Schatten gerissen wird. In jenen wenigen (beweisbaren) Fällen gibt es dann eben eine Nachzahlung + 3 Mark 90 (gemessen am vorher real erzielten unversteuerten Gewinn) „Strafe“. Ein Strohmann muss in den Knast. Wow!

    Für die Steuerberechnung ist die Schattenwirtschaft irrelevant (da ohne Rechtsbeugung nur Steuern auf nachweisbare Erträge gefordert werden können), es geht also ausschliesslich um die Frisierung des BIP zum Zwecke des Betruges (da könnte doch ein aufrechter Staatsanwalt mal ermitteln, oder?!)

  9. 9
    Steuerzahler says:

    @Staatsanwalt:
    Apropos: Da jener StA nur den Verlust seiner Karriere zu fürchten hat, nicht Verlust von Familie und Leben: Gibt es in Deutschland keine mutigen Mafia-Jäger wie in Italien? Hier hiessen sie halt Staatsbetrugs-Jäger…

  10. 10
    le D says:

    @ Staatsanwalt: „Und das geistiges Eigentum, wozu ja nicht nur diverse Filmmachwerke gehören, im Medien- / Internetzeitalter ein zentrales Wirtschaftsgut ist und insoweit gteschütz werden muss ist m.E. nachvollziehbar.“

    Das ist weder logisch, noch nachvollziehbar (und auch der Gesetzgeber arbeitet bei der Stelle lieber mit Axiomen, als die gegenteilige wissenschaftliche Forschung zur Kenntnis zu nehmen). Aber selbst wenn man mal unterstellt, dass es Schutz braucht: die Unterhaltungsindustrie ist volkswirtschaftlich ziemlich belanglos.

  11. 11
    K75 S says:

    @le D:
    So langsam verliert die Argumentation aber an Fahrt. Ob die Unterhaltungsindustrie volkswirtschaftlich relevant ist, sollte doch den Ermittlungsbehörden egal sein, oder?

    Ich meine der Kiosk umme Ecke ist volkswirtschaftlich sicherlich ebenfalls belanglos – soll ein Einbrecher deswegen nicht mehr belangt werden?
    (Und was würden wir dann mit den ganzen arbeitslosen Strafverteidigern machen? Wir können die ja nicht ständig auf Radtour durch den Spreewald schicken.)

    Der Knackpunkt ist hier m.E. nicht, das der Diebstahl geistigen Eigentums ODER das möglicherweise daraus resultierende Steuervergehen verfolgt werden … sondern das eben beides gleichzeitig passiert.

  12. 12
    Raubmordkopierer mit gutem Gewissen says:

    Man muss hier zwischen Privatkopie (Download), privatem „Anbieter“ (meist FileShare, der oft gar nicht wusste/weiss, dass er anbietet) und gewerblichem Anbieter (zur Generierung von Einnahmen) unterscheiden.
    Als Downloader (ich nutze Newsserver, um Kategorie b) zu entgehen) habe ich die Nutzungsrechte bereits MEHRFACH bezahlt:
    – mit meinem PC
    – mit jeder (Wechsel-, USB-, …) Festplatte
    – mit jeder CD/DVD
    et. pp.
    Von daher habe ich das RECHT auf eine Kopie, die ich nicht NOCHMALS bezahle.

    Auch Kategorie b) sollte vor den Abmahnwahnsinnigen beschützt werden. Jeder Erst“täter“ eine milde Strafe a lá 10 Tagessätze und gut ist.

    „Ich meine der Kiosk umme Ecke ist volkswirtschaftlich sicherlich ebenfalls belanglos – soll ein Einbrecher deswegen nicht mehr belangt werden?“
    Korrekt! Wenn der Kiosk mich für jeden Beutel, Tasche, Rucksack, Koffer, … (jetzt wollen sie sogar noch für Jacken- und Hosentaschen (Smartphones) Abgaben haben!) um völlig nutzungsunabhängige Abgaben „erpresst“, dann habe ich die Ware schon bezahlt und räum dem Kiosk die Regale leer.
    Dies ganz vom Äpfel vs. Birnen – Vergleich, den Du anstellst (evt. entgangener Gewinn vs. Verlust des Wareneinstandspreises UND des Gewinnes).

  13. 13
    landwirt says:

    @Raubmordkopierer mit gutem Gewissen
    Da ich die Abgaben auch alle bezahlt habe, übersenden Sie mir bitte umgehend alle ihre Filme, PC Spiele oder Konsolenspiele, Musik CD usw. Altenativ können Sie auch ihre Anschrift hier hinterlassen. Ich komme dann bei Gelegenheit die Sachen holen. Gehören schließlich mir, haben Sie ja selber geschrieben

  14. 14
    Raubmordkopierer mit gutem Gewissen says:

    Aber lieber landwirt (oder sollte ich sagen: Lieber Polemisierer?),

    Können oder wollen Sie den Unterschied von physischen zu virtuellen Gütern nicht verstehen?
    Ich besitze doch nur Kopien und die habe ich bereits mehrfach abgegolten und muss sie nicht herausgeben.
    Was Ihnen gehört: Diesbezüglich Nichts.
    Wovon Sie Erstellung einer Kopie und Nutzung bereits abgegolten haben: Jeder von der Content-Mafia „betreute“ Titel in Deutschland.

    Gegen angemessene Gebühr (mein Stundensatz ist 100 EUR, + Materialkosten) fertige ich Dir aber gerne Kopien der Kopien an.

    Interessiert?

  15. 15
    K75 S says:

    [I]“Von daher habe ich das RECHT auf eine Kopie, die ich nicht NOCHMALS bezahle.“[/I]
    Das schöne an Menschen mit einer solchen Einstellung ist, dass Staatsanwälten und Strafverteidigern damit wohl so schnell nicht die Arbeit ausgehen wird.

    [I[„Dies ganz vom Äpfel vs. Birnen – Vergleich, den Du anstellst (evt. entgangener Gewinn vs. Verlust des Wareneinstandspreises UND des Gewinnes).“[/I]
    Ja nee … is klar :kopfpatsch:
    … und Softwareentwickler haben ja auch überhaupt keine Personalkosten oder sonstige Investitionen …

  16. 16
    Raubmordkopierer mit gutem Gewissen says:

    @K75 S:
    Nö, die Staatsanwälte jagen den Anbietern (den armen irren FileSharern) hinterher, nicht den PrivatKopieErstellern.

    Genau: .kopfklatsch:. Du verstehst ja offensichtlich nichtmal den Unterschied zwischen Raub/Diebstahl und Rechteverletzung?! Hint: Der Rechteinhaber kann das Produkt (nicht exklusive, …, …, Recht) trotz meiner Raubmordkopie weiter verkaufen. Der Kiosk Besitzer nicht.

  17. 17
    landwirt says:

    @Raubmordkopierer mit schlechtem Gewissen
    Wie sie mich anregen wollen, können, dürfen…. geschenkt.
    Ihre Argumentation ist nur zu gut bekannt. Die kommt natürlich, weil ihnen die Unrechtmäßigkeit durchaus bewusst ist. Aber so ist das eben, jeder versucht such seine eigenen Messetagen schön zu reden. Da bilden sie natürlich keine Ausnahme und ich erwarte auch nicht wirklich das sie einsichtig sind. Aber schön, dass sie zumindest meine Erwartungen zu 100% erfüllen konnten

  18. 18
    Raubmordkopierer mit gutem Gewissen says:

    Ich will Sie doch gar nicht anregen, Sie sprachen doch mich an (Gottlob bin ich keine Frau, sonst wären wir nach Lesart moderner Genderfaschistirx schon fast im bereich sexueller Belästigung :D).

    Ich muss da auch nichts rechtfertigen:
    Unter billigsten Vorwänden (rechtsgrundatzwidrige Pauschalverdächtigung -> „ALLE kopieren!“) greift mir eine lobbyistenunterstützte (Content-) Mafia* in die Tasche und zwingt mich, eine völlig nutzungsunabhängige Kopierabgabe zu zahlen. Wenn ich aber für *alle* meine Medien bereits Kopierabgabe gezahlt habe, dann nutze ich auch *Einige* zum Abspeichern von *legalen* Kopien (man muss nur den Weg kennen, wie man gratis an *legale* Kopien kommt. Nicht Alles gratis ist nämlich illegal. Tipp: Schweizer Freunde zulegen ;)).

    Die Content-Mafia und ich können aber auch einen ganz eifachen Deal machen: Die erstatten mir für *sämtliche* Datenträger und Systeme die Kopierabgabe und ich lösche alle entsprechenden Daten.
    @Content-Mafia: Deal?

    * ähnlich wie die (übrigens von den Nazis in diese rechtliche, gesetzliche Form (seinerzeit „Stagma“) überführte und 1947 nur umbenannte) GEMA, der *ich* -um nicht zahlen zu müssen- beweisen muss, dass ein Stück *nicht* GEMA-pflichtig ist!

  19. 19
    Mafia says:

    Wir bitten doch höflich, uns nicht mit der Content-Industrie zu vergleichen.
    Wir sind ehrenhaft: Solange uns Schutzgeld bezahlt wird stellen wir keine weiteren Forderungen.

    Vielen Dank

  20. 20
    Mirco says:

    Was ist von der Behauptung auf der kinox Seite zu halten, sie wären nur eine Suchmaschine wie google?

  21. 21
    Der wahre T1000 says:

    @Mirco: Das ist sachlich zutreffend. Nur haben die sich auf die Suche von (nach allgemeiner Meinung) illegalen Kopier- und Streamingmöglichkeiten spezialisiert. Und das passt der Industrie natürlich nicht.

    Kurz: wenn jemand alles durchsucht und dabei auch Illegales findet, dann kann man das tolerieren, solange auf Zuruf gelöscht wird. Wenn jemand alles durchsucht und dabei gelegentlich auch was legales findet, dann gehört das verboten. Zumindest nach Meinung der Content-Mafia.

  22. 22
    K75 S says:

    Man kann sich jetzt sicherlich trefflich darüber streiten, ob das Angebot des Eingangs genannten Portals moralisch/rechtlich verwerflich ist oder nicht.

    Eines muss man den Betreibern der Seite jedoch einräumen: Den Streisand-Effekt haben sie gerade auf Ihrer Seite.

  23. 23

    (der link funktionierte am 25.10.14 um 22:05 Uhr noch)

    Er funktioniert noch immer ( 5.11.2041 ).

  24. 24
    Nicht der Kim says:

    Die Definition von Wahnsinn soll lauten, immer wieder das Gleiche zu tun und auf ein anderes Ergebnis zu hoffen.

    Den Veränderungen, die momentan vorherrschen, mit Ermittlungen zu begegnen, mögen zwar dem stattlichen Anspruch auf Strafe genügen, bringen aber im Kampf gegen solch eine Hydra überhaupt nix. Außer: geiles Marketing!

    Wenn die Rechteinhaber dies nicht erkennen, werden ihnen neuere – legale – Anbieter und Geschäftsmodelle das Geschäft ebenso vermiesen, wie es illegale Portale wie Kino(x) oder wahrscheinlich (grundsätzlich) legale wie Megaupload auch getan haben. Zumindest hinsichtlich der Tatsache, dass sie hätten mehr erreichen und sich eine stärkere Position im Markt hätten erkämpfen können.