Zwei Zivilrechtler, vier Viertelchen und eine Dosis Haloperidol

Auf der Anwalt-Mailingliste bat ein Zivilrechtler die versammelte Kollegenschaft um Mithilfe bei der Lösung eine gewaltigen Problems:

Ich habe ein Treuhandguthaben von 2.004,94 Euro zu gleichen Teilen an vier Gläubiger meines Mandanten auszuzahlen. Da bleiben aber zwei Cent übrig. Gibt’s irgendeine berufsständisch anerkannte best practice, um diese zwei Cent »gerecht« zu verteilen?

Meinem Taschenrechner zufolge ist ein Viertel des Guthabens 501,235 Euro. Der Kollege hat also ein Problem mit diesen 4 Viertelchen in Höhe von 0,005 Euro. Und keine Beißzange, mit der er zwei Ein-Cent-Stück teilen kann. Deswegen fragt er in die Runde.

Ein anderer freundlicher Zivilrechtler war aber in Minutenschnelle bereit, ihm einen kompetenten Rat zu erteilen:

1. Schreiben an alle Gläubiger mit der Aufforderung, den RA

a) übereinstimmend
b) schriftlich
c) hinsichtlich der jeweiligen Beträge anzuweisen und
d) die jeweiligen Empfängerkonten aufzugeben.

2. Frist: 3 Wochen

3. Hinweis darauf, dass nach Ablauf der Frist der gesamte Betrag i.H.v 2.004,94 EUR bei Gericht hinterlegt wird und die Gläubiger dann dort genau diese geforderten Angaben gegenüber dem Gericht abgeben dürfen / müssen, um ihr Geld zu bekommen.

4. Kopie Mandant

5. WV entsprechend notieren und nach Fristablauf ggf. eine Hinterlegungsanordnung beim AG beantragen

Nein, liebe Leser, das habe ich mir weder aus den Fingern gesaugt, noch ist dieser Dialog ein Scherz. Das meinen die beiden Zivilisten wirklich bitterernst!

Allein diese Frage zu formulieren, hätte sich ein nur mittelmäßig begabter Strafverteidiger nicht getraut.

Aber für diese Antwort, für den Vorschlag wegen zwei zauseliger Cent vier Gläubiger anzuschreiben, denen unter Fristsetzung die Hinterlegung anzudrohen und das am Ende dann auch noch durchzuziehen … da kann man schonmal 5 mg Haloperidol für geben.

Dieser Beitrag wurde unter Rechtsanwälte veröffentlicht.

19 Antworten auf Zwei Zivilrechtler, vier Viertelchen und eine Dosis Haloperidol

  1. 1
    Der Bearbeiter says:

    Schön und gut,
    aber wie löst man das Problem denn nun? Als Anwalt die 2 Cent zu behalten ist natürlich die einfachste und wirtschaftlichste Lösung, nur stehen die 2 Cent dem RA eben nicht zu. Behält er sie, veruntreut er einen Teil des Treuhandvermögens…

  2. 2
    RRef says:

    Die wirtschaftlichste Lösung wäre wohl, 0,02 € aus eigener Tasche generös draufzulegen und allen den gleichen Betrag zu überweisen ohne groß drüber nachzudenken.

  3. 3
    Gibarian says:

    @RRef

    alles wie gehabt: Prinzip vs. Vernunft

  4. 4

    @RRef:
    Wann ist das Referendariat zu Ende? Melden Sie sich! ;-)

  5. 5
    FJ says:

    Ich würde nach dem Mittagessen mit dem Kollegen Notar vier Zettel machen. Die zwei Zettel, die dann immerhin unter notarieller Aufsicht gezogen werden, erhalten 24 Cent, die anderen 23.

    just my two cents

  6. 6
    jct says:

    Bei verzinstem Anderkonto könnte man auch einfach kurz warten, bis 2 weitere Cent an Zinsen angefallen sind :-).

  7. 7
    LWa says:

    Ohne jetzt vom Fach zu sein, haette ich den Betrag auch aus meiner eigenen Tasche gezahlt – habe kurz den Test gemacht und den Text des Hilfesuchenden abgetippt – hat ziemlich genau eine Minute gedauert – und das wegen zwei Cent.

    Sofern er jetzt nicht nen Stundensatz von ueber 1,2 Euro hat, waere es ihm schon guenstiger gekommen, den Betrag einfach so aus eigener Tasche zu bezahlen und nicht herumzufragen…

  8. 8
    Rechtswerk says:

    Wenn der listige Zivilist seiner Frage eine Bankverbindung beigefügt hätte, wäre er jetzt ein reicher Mann ;)

  9. 9
    A. Hart says:

    Nun mußte ich mir erst mal von dieser bunten Suchmaschine sagen lassen, dass es sich bei Haloperidol um ein hochpotentes Neuroleptikum aus der Gruppe der Butyrophenone handelt, das bei Wahnvorstellungen, Halluzinationen, Denkstörungen und Ich-Störungen eingesetzt wird.
    Und davon 5 mg, hat sich gelohnt, den Beitrag zu lesen.

  10. 10
    Bulli says:

    Mir war bisher nicht bekannt, dass es so eng anliegende Scheuklappen gibt. ;)

  11. 11
    Charlie says:

    „Wenn der listige Zivilist seiner Frage eine Bankverbindung beigefügt hätte, wäre er jetzt ein reicher Mann.“
    Wenn damit suggeriert werden soll, dass es genügend Leute gegeben hätte, die ihm die fehlenden zwei Cent überwiesen hätten: er wäre dann eher ein sehr armer Mann … wenn man berücksichtigt, was die Banken üblicherweise an Gebühren für jede Gutschrift – auch über EUR 0,02 – berechnen … ;)

  12. 12
    alter Jakob says:

    @Charlie:
    Vielleicht mal über einen Wechsel der Bank nachdenken. Ich bezahle jedenfalls nichts für eine Gutschrift.

  13. 13
    Rechtswerk says:

    @Charlie
    Der Kollege ist ja ein listiger und kennt auch die dort immer mal wieder geführten Threads um geeignete Banken für Anwälte.

    Wer als Anwalt für die Kontoführung Geld bezahlt und keines bekommt, der macht eindeutig was falsch ;)

  14. 14
    Willi says:

    Hallo,

    ernstgemeinte Frage: gibt es da u.U. irgendwelche Konstellationen, in denen die Anweisung eines unkorrekten Betrages möglicherweise eine unangenehme juristische Folge hat.
    Also wenn der Anwalt 2 cent einbehält und jedem der 4 einen halben cent zu wenig überweist wäre es de jure ja eine Veruntreuung wie oben schon beschrieben, aber gibt es so was vielleicht auch in der Gegenrichtung? Also zu viel überwiesen und dadurch irgend ein Rechtsakt ungültig?

    Übrigens, @Charlie (und off topic)
    Aus genau dem Grund mach ich mit den Spaß, bei einer ebay-Auktion (als Verkäufer!) unmittelbar anschließend die anfallenden ebay-Gebühren im centbereich sofort per paypal zu zahlen und da natürlich Lastschrift zu wählen. Einfach weil ebay mich mit seiner paypal-Verpflichtung nervt. Klar, interessiert da keinen, aber den kleinen Spaß gönn ich mir.

  15. 15
    ui-ui-ui says:

    Muss man nicht sowieso runden? Aufrunden und fertig.

  16. 16
    Rechtswerk says:

    Sollte der Kollege die 2 Cent behalten und es würde ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue eingeleitet werden, würde es den Hausherren kein 2 Minuten kosten, diese eingestellt zu bekommen. Würde aber auch knapp mehr als 2 Cent kosten – vermute ich mal.

  17. 17
    doppelfish says:

    Mit einem Strassenpreis von 11.82€ für eine 50er Packung von 1mg-Tabletten entstünden dabei Kosten von 1.182€. Spätestens dann brauch man aber die Kneifzange.

    Es sei denn, man hält die ganze Packung auf Vorrat. Dann kann man noch weitere neun ähnlich gelagerte Fälle bearbeiten. Und wenn besagter ziviler Kollege die zitierte Antwort in Minutenschnelle liefert, würde ich mir auch um’s Verfallsdatum keine Sorgen machen.

  18. 18
    Engywuck says:

    erinnert mich an das Auflösen eines uralten Postbank-Kontos eines Verwandten mit noch grob 20 Euro drauf. Aber eben nur grob, da das zu Mark-Zeiten angelegt wurde und jahrelang nur Zinsen und die Euro-Umstellung mitgemacht hat.

    Jedenfalls wurden die „Postle“ ganz nervös, ein zweiter wurde hinzugezogen, schließlich der Filialleiter bis nach 20 Minuten und erst auf Nachfrage rauskam, dass sie zwei Programme hatten, die die Zinsen, Umstellung und so bei Kontoauflösung berechnen, und die unterschieden sich um einen Cent. Egal wie oft sie das durchrechneten, aber wenn es eine Differenz gibt würde der eine cent auf dem Konto bleiben und sie wüssten nicht was tun. Letztlich musste mein Verwandter dann unterschreiben (in mehrfacher Ausfertigung), dass er auf den einen Cent, solle er tatsächlich existieren, zu Gunsten der Bank verzichte (das Verzichten war seine Idee!).

    Ergebnis: wegen eines cents drei Personen in der Filiale über eine halbe Stunde beschäftigt, Kunde warten lassen – und vermutlich in der Zentrale nochmals Arbeit verursacht. Kostenaufwand wohl über 100 Euro – oder über ein Faktor zehntausend. Bzw. relativ zum Restbetrag auf dem Konto ein Faktor 5.

  19. 19
    Bilbo Beutlin says:

    Standardlösung: einfach das Geld nicht auzahlen, bis man auf die „passende“ Summe verklagt wird. Dann kann das Gericht entscheiden.

    Man kann dann die Forderung sofort anerkennen unter dem Hinweis, man habe nach Klärung der (offenen) Summe doch sowieso alles bezahlen wollen. Alles sei Schuld der Gläubiger, die das nicht richtig dargelegt hätten.

    Nein?