Wer antiautoritär erzieht, darf nicht auf der Autobahn fahren

Ein Vater war mit seinem achtjährigen Sohn auf der Autobahn unterwegs. Bei der Abfahrt von der Autobahn stellte die Polizei bei einer Kontrolle fest, dass das Kind nicht angeschnallt war. Der Vater gab an, sein Sohn sei zuvor angeschnallt gewesen, aber da ihm sein Eis runtergefallen war, habe sich das Kind abgeschnallt, um das Eis wieder aufzuheben. Gerade in diesem Moment sei er in die Kontrolle geraten. Hierfür könne er nichts. Doch fand das Amtsgericht Köln, verurteilte den Vater zur Zahlung einer Geldbuße von 40 Euro und gab gleich noch ein paar wertvolle Erziehungstipps.

Zum Schutz der Gesundheit von Kindern sowie der allgemeinen Verkehrssicherheit ist die strikte Einhaltung der Sicherungsvorschriften von Kindern erforderlich. Das leichte Gewicht eines Kindes führt bei Nichtsicherung im Fall von Kollisionen, plötzlichem starken Abbremsen, Ausweichmanöver oder Kurvenfahrten zu erheblichen Umher- oder gar Herausschleudern mit schwerstwiegenden Folgen für das Kind. Ferner besteht die Gefahr, dass das Kind hierbei auch gegen den Fahrer geschleudert wird, wodurch dieser die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren kann mit entsprechenden gravierenden Unfallfolgen, in die auch noch weitere Verkehrsteilnehmer verwickelt werden könnten. Jeder Fahrer ist daher verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ein mitfahrendes Kind während der gesamten Fahrt ausreichend gesichert ist und auch bleibt.

Soweit, so richtig. Dann wird der Amtsrichter konkret.

Der Sohn des Betroffenen war zur Tatzeit fast 9 Jahre alt. Einem Kind in diesem Alter kann man in der Regel verständlich machen, welche Gefahren und welche Folgen eintreten können, wenn es sich während einer Fahrt abschnallt. Ebenfalls ist ein Kind in diesem Alter in der Regel in der Lage, das deshalb ausgesprochene Verbot, sich während der gesamten Fahrt abzuschnallen und die Ankündigung ernstzunehmender Konsequenzen bei Mißachtung dieses Verbot zu verstehen, zu akzeptieren und zu befolgen. Vorliegend geht das Gericht davon aus, dass der Betroffene diese Maßnahmen unterlassen oder nicht mit dem genügenden Nachdruck, ein Abschnallen während der Fahrt verboten hat, wie sein Vorbringen zeigt, wie Kinder nun einmal seien, schnallen sie sich ab, wenn das Eis herunterfällt, dafür könne er nichts.

Sollte das Kind des Betroffenen jedoch nicht in der Lage oder Willens gewesen sein, das genannte Verbot und die Erklärung hierfür zu verstehen und zu befolgen, dann hätte der Betroffene nicht eine Autobahn benutzen dürfen, auf der er nicht jederzeit anhalten konnte, um seinen Sohn wieder ausreichend zu sichern oder aber es hätte einer Begleitperson bedurft, die hierfür Sorge getragen hätte. Keinesfalls hätte der Betroffene aber seinem Sohn ein Eis oder einen sonstigen für das Kind interessanten Gegenstand geben dürfen, wenn er nicht mit Sicherheit ausschließen konnte, dass das Kind bei Herunterfallen dieser Dinge sich abschnallt, um sie wieder aufzuheben.

AG Köln, Urteil vom 14.03.2005, Az: 809 OWi 723/04

Wir fassen zusammen. Ist man mit einem Kind im Auto unterwegs, darf man dem kleinen Quengelgeist weder Eis, noch andere interessante Gegenstände, wie z.B. ein Buch geben. Es könnte ja etwas herab fallen. Dass sich dann langweilende Kind wird es danken, still im Kindersitz verharrend die aufregende Umgebung beobachten und das Ende der Fahrt abwarten. Vor der Fahrt ist das Kind entsprechend zu belehren. Für den Fall der Missachtung, sind „ernstzunehmende Konsequenzen“ anzudrohen. Welcher Art diese sein sollen, teilt das Amtsgericht leider nicht mit, Prügel scheidet in jedem Fall aus. Alternativ könnte man androhen, Geburtstags-, Weihnachts- und sonstige Geschenke bis zum 18. Geburtstag zu streichen.

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34 Antworten auf Wer antiautoritär erzieht, darf nicht auf der Autobahn fahren

  1. 1
    Rasti says:

    Höre ich da leise Ironie heraus?

    Das Urteil ist vielleicht etwas drollig formuliert, aber im Tenor doch richtig.

    Wenn ich mit meinen Kindern im Auto unterwegs bin, dann habe ich die Verpflichtung, dafür zusorgen, dass sie jederzeit gesichert sind. Wie, ist mein Problem. Wenn ich es nicht schaffe (komischerweise gelingt es den meisten Eltern), dann muss ich halt auf Autofahrten mit meinen Kindern verzichten.

    Die Begründung „wie Kinder halt so sind“, taugt nicht als Entschuldigung dafür, ein Kind in einer potentiell lebensbedrohlichen Situation (aka Straßenverkehr) ungesichert zu lassen. Jedes zweite im Straßenverkehr getötete Kind war Mitfahrer in einem Auto!

  2. 2
    Simon Hengel says:

    Von diesem Urteil sind ja eigentlich viel mehr Eltern betroffen also nur bewusst antiautoritär Erziehende (gibt’s das noch?) – denn die Kinder auf dem Rücksitz kriegen ganz schnell mit, dass die Eltern vorn nur beschränkt eingreifen können, dass liegt in der Natur der -Sache- des Kindes.
    Was ist denn mit Gören, die angelutschte Gummibärchen nach vorn werfen, so dass die innen an der Windschutzscheibe kleben bleiben, weil das einfach Spaß macht und Papa so lustig tobt? Die angemessene Form der Einwirkung konnte in diesem Fall auch erst auf dem nächsten Rastplatz stattfinden. Es ging zwar ohne Verletzung von § 1631 Nr 2 vonstatten, aber auch nicht leise. Trotzdem ein Glück, dass der Kölner Herr Amtsrichter nicht dabei war. Der hätte uns ja zu Fuß weitergeschickt.

  3. 3
    Stefan says:

    Der Richter ist entweder kinderlos oder lässt seine Kinder nur vom Kindermädchen im geliehenen Gefängnisbus kutschieren. Natürlich soll man dafür sorgen, dass die Kinder angeschnallt sind, aber die Lütten sind manchmal so schnell, dass man kaum reagieren kann. Nicht umsonst hat mein Auto einen Warner, wenn hinten ein Gurt gelöst wird.

  4. 4
    baer-x says:

    Natürlich klingt das Urteil erstmal merkwürdig und lebensfremd … ABER …
    es geht hier um ein Bußgeld von 40 Euro!!!
    Ich fahre mit meinem Kind Auto, es ist nicht angeschnallt und ich werde erwischt, dann bezahle ich halt das Bußgeld. Die Argumentation mit dem Eis klingt wie eine faule Ausrede bei Kindern: „ich konnte die Hausaufgaben nicht machen weil …“.
    Sowas ist albern und lächerlich, selbst wenn es stimmt, was soll der Blödsinn, wegen 40 Euro zu klagen?

  5. 5
    jemand says:

    Ich finde das Urteil völlig in Ordnung. Ich verstehe nicht warum Eltern immer mehr davon ausgehen dass ihre Kinder von anderen erzogen werden, anstatt von ihnen.

  6. 6
    Bulli says:

    Klare Worte vom Richter.
    Alleine für die dumme Ausrede müsste der „fürsorgliche“ Vater noch mal 40 Euro extra bezahlen und einen Verhaltens- und Erziehungskurs belegen müssen.

    @Simon Engel
    Wenn ihre Kinder angelutschte Gummibärchen nach vorne an die Scheibe werfen und sich darüber freuen, wie der Papa so schön tobt, wäre es angebracht wenigstens mal ansatzweise über die eigene Erziehungsarbeit nachzudenken. ;)

  7. 7
    D.-J. says:

    40 Euro sind nicht für jeden Menschen wenig Geld. Das nur mal anbei angemerkt.

    Komisch, dass ich mich als kleines Kind nie von selbst abschnallte. Ansonsten muss halt noch jemand mit im Auto sein, der das überwacht. Gerade eine Fahrt auf der Autobahn kann verherende Folgen haben. Wir wissen alle: tödliche Unfälle können schon bei 30 km/h geschehen – wenn man nicht angeschnallt mitfährt.

    Mag sein, dass dies zu erheblichen praktischen Problemen führen kann. Aber was wollen „wir“ denn? Sicherheit für unsere Kinder (!!!) oder einfach nur Bequemlichkeit auf das Risiko unserer Kinder?

    Ich glaube manchmal, dass viele Eltern ziemlich leichtfertig mit dem Leben ihres Nachwuchses umgehen, weil sie sich andernfalls überfordert fühlen oder weil sie, schlicht und ergreifend, zu faul sind oder nicht weit genug zu denken vermögen.

  8. 8
    HarHar says:

    Vielleicht sollte der Richter mal sowohl die Eltern, als auch die Kinder auf einen „Crashsimulator“ setzen. Das ist so ein Autositz, natürlich mit Anschnallmöglichkeit, der dann auf einer schiefen Ebene unten angekommen schlagartig abgebremst wird. Wie schnell das Teil dabei wird weiß ich jetzt nicht, aber ich fand das auch damals schon als Kind beägnstigend, was da auf einen zu kommt.

    Ich kann nicht verstehen oder nachvollziehen, wenn ich heute noch von Bekannten höhre, das Anschnallen sei nur Schikane und würde die individuelle Freiheit einschränken oder gar den Fahrspaß zerstören ;-/

  9. 9
    Rasti says:

    Die ganze Diskussion über richtige und falsche Erziehung geht völlig am Thema vorbei – was auch die Schwäche des Urteils ist (der Richter hat es halt gut gemeint…).

    Wenn ich eine Waschmaschine mit meinem Auto transportiere, muss ich sie so sichern, dass sie im Falle eine Unfalls nicht mich oder andere gefährdet. Wenn das aus irgend einem Grund nicht geht, dann kann ich halt die Waschmaschine nicht transportieren. Es spielt dabei keine Rolle, wer daran „schuld“ ist. Auch das Argument „wir sind eine große Familie und deswegen habe ich so eine große Waschmaschine“ zieht im Falle einer Verkehrskontrolle nicht.

    Und genauso bin ich verpflichtet, wenn ich Kinder transportiere, ob eigene oder fremde, sicherzustellen, dass diese ausreichend gesichert sind. Kann ich das nicht, dann kann die Kinder halt nicht transportieren. Punkt. Ob das an schlechter Erziehung liegt, oder an ADHS, oder „weil Kinder nun mal so sind“, ist im Ergebnis egal.

  10. 10
    RA Gröheberg says:

    Das Urteil ist Quark und lebensfremd, soweit man ihm den Tenor entnehmen können soll, es dürften keine Kinder transportiert werden, die sich selbst abschnallen. Das machen gelegentlich sogar 1 1/2-jährige in ihrem Maxi Cosi, indem sie die Gummiärmchen einfach unter den Gurten hindurchwinden.

    Soll man Kleinkinder nicht mehr zum Kindergarten oder zur Tagesmutter bringen dürfen, sie nicht mehr zum Einkaufen mitnehmen oder keinen Ausflug mit ihnen machen dürfen, weil sie sich selbst abschnallen könnten? Natürlich hat der Fahrer darauf zu achten, daß stets alle Mitfahrer angeschnallt sind. Aber das ist nicht in jeder Sekunde der Fahrt möglich (und nicht jedes Fahrzeug verfügt über Warnanlagen, wenn sich hinten jemand abschnallt, schon gar nicht, wenn es sich um einen Kindersitz handelt).

    Eine Verurteilung wegen einer OWi oder einer Straftat setzt immer Vorwerfbarkeit des Verhaltens voraus. Hier soll die Vorwerfbarkeit offenbar schon daran liegen, daß man überhaupt Kinder im Auto mitnimmt.

  11. 11
    Arno Nym says:

    Das Urteil ist völlig in Ordnung!

    Ich frage mich anhand einiger Kommentare hier auch, ob nicht wirklich mal ein Elternführerschein notwendig und richtig werden sollte.

    Bei mir hat sich jedenfalls bisher während der Fahrt weder ein Kind abgeschnallt noch „Gummibärchen an die Windschutzscheibe“ geworfen. Kinder sind sehr wohl in der Lage, sich (in jedem Alter) diszipliniert zu verhalten. Und das trotz oder vielleicht wegen gewaltfreier, NICHT aber „antiautoritärer“ Erziehung…

  12. 12
    ???? says:

    Man kann während der Autofahrt mit den Kindern singen oder Rateespielchen machen.

    Komme selbst aus einer kinderreichen Familie.

    Man darf nicht quengeln, wenn die Mutti im Ausland oder in einer fremden Stadt auf den Verkehr achten muss. Das kapieren Vierjährige.

    Ich würde nie ein Kind im Auto Eis essen lassen. Wer vernünftig ist, macht ausreichende Pausen, läßt Kinder zur Toilette, packt feute Taschentücher vom Drogiermarkt und kleine Flaschen mit Getränken ein und nimmt ein Kind ab 1,40 m nach vorn, während das andere hinten sitzt.

    Habe mal von Sachsen bis Südtirol dieselbe Kassette mit der Kinderhitparade gehört und war anschließend bißchen fertig.

  13. 13
    Klaus says:

    Ich finde das Urteil auch in Ordnung.
    Und einige Ausreden von Eltern hier, finde ich ziemlich abenteuerlich.
    Allerdings sollte man auch immer vorsichtig sein mit Aussagen wie „Kinder sind sehr wohl in der Lage, sich (in jedem Alter) diszipliniert zu verhalten.“.
    Meine Mutter hat mir mal von Bekannten erzählt, die auch immer über andere Eltern gelästert haben, weil ihr eigenes Kind so artig war und erziehungstechnisch alles wunderbar geklappt hat.
    Als dann das 2. Kind ganz anders war und es einige Probleme gab, wurden Ihnen klar, dass es nicht nur an ihrer Erziehung lag.

    Mein Kind hat sich im Auto noch nicht abgeschnallt. Aber falls das mal passieren sollte, werde ich dafür sorgen, dass es eine einmalige Sache ist. Und wenn ich das nicht schaffe, kann ich das Kind nur noch mit Begleitperson im Auto transportieren. So einfach ist das. Achja. Schläge gehören nicht zu meinem Erziehnugsrepertoire.

  14. 14
    Simon Hengel says:

    @Bulli – vielen Dank, ich denke fortwährend über meine Erziehung nach. In dem Fall hat sie auch gewirkt, das ist nicht noch einmal vorgekommen.
    @ Arno Nym Meine Bewunderung für Ihre sich in jedem Alter zu jedem Moment diszipliniert verhaltenden Kinder kennt keine Grenzen. Glückwunsch! Sind die von MediaMarkt oder aus Porzellan?

    Ansonsten kann ich nur wiederholen: Natürlich taugt das Eis als Grund fürs Abschnallen nicht als Ausrede. Insoweit geht das Urteil völlig in Ordnung. Dass aber nur untadelige Kinder mit einprogrammierter Wohlverhaltensgarantie auf die Autobahn dürfen und alle normalen Kinder nicht, das ist einfach mal „Quark“. Hierzu verweise ich auf die Ausführungen von RA Gröheberg weiter oben.

  15. 15
    Evelyn says:

    Wenn ich „antiautoritäre Erziehung“ lese geh ich immer schon in Lauerstellung…
    hab mich mit dieser Materie auch nie eingehend befasst aber davon ausgehend, dass der Vater in meiner Vortellung zu dieser Schilderung dasteht und schulterzuckend meint, dass er ja nichts dafür könne, wenn sein Kind sich abschnallt frage ich mich, ob er bei einem Unfall mit tödlichem Ausgang für das Kind immer noch mit den Schultern zuckt. Natürliche Auslese und so…

  16. 16
    So what? says:

    Das Urteil geht voll in Ordnung.

    Der Fahrer ist dafür verantwortlich, dass alle seine Insassen angeschnallt sind. Sind sie das nicht, wird ein Bussgeld in der Höhe von lächerlichen 40 Euro fällig.

    Der Vater sieht aber offenkundig nicht ein, dass die 40 Euro völlig berechtigt sind, da „Kinder nun mal Kinder“ seien.

    Wenn das Bussgeld den Vater dazu bringt, dass er in Zukunft etwas stärker darauf achtet, dass sein Sprössling angeschnallt ist, dann erreichen die 40 Euro ihr Ziel.

  17. 17
    Daarin says:

    Das Urteil geht klar in Ordnung, die Begründung allerdings aus meiner Laiensicht nicht. Ob der Vater mit seinem Kind auf der Autobahn fährt, ihm Eis gibt oder sonst was, ist alles kein Strafbares verhalten. Eigentlich ist alles irrelevant.
    Der Vater wurde kontrolliert, bei der Kontrolle waren nicht alle richtig angeschnallt, 40 Euro, fertig. Man hätte noch erwähnen können dass es egal ist ob dem Kind ein Eis oder der Hope-Diamant runter gefallen ist, es gilt nicht als Ausrede.
    Der Rest, ob ein Kind sich vorher schon abgeschnallt hat, ob man ihm Eis geben darf oder andere interessante Gegenstände, ob man die Autobahn benutzen darf, wenn man ein Kind dabei hat… was hat das mit der Sache zu tun?

  18. 18
    Wolfram says:

    Ich weiß nicht, wie viele Kinder RA Gröneberg hat und regelmäßig in seinem Auto transportiert; ich habe deren vier, wovon zwei allerdings mittlerweile dem Kindersitzalter deutlich entwachsen sind. Und keines davon hat sich je abgeschnallt (was ich als „öffnen des Verschlusses“ meine), im Gegenteil, die Töchter haben sich beide schon im Vorsprachalter bitterlich durch Weinen beklagt, wenn der Gurt nicht fest war – Kind in den Sitz gesetzt, abgelenkt worden… ist im Leben zweimal passiert.
    Und, Herr Gröneberg, wenn die Kinder ihre Arme unter den Gurten des Römer-Sitzes durchwinden konnten, dann waren die Gurte deutlich zu locker und hätten im Fall des Unfalls keine Schutzwirkung gehabt. Sollte das also in Ihrem Auto der Fall sein, lassen Sie sich noch mal zeigen, wie die gespannt werden und wie straff sie gespannt sein müssen. Jetzt wo’s warm wird, muß man sie enger stellen, weil der Wintermantel wegfällt…

  19. 19
    Roland says:

    Ich sehe da eine Marktlücke: Kindersitze mit abschließbarem Gurtschloß.

  20. 20
    karl-heinz says:

    bzgl letzter Satz des Blogbeitrags:

    Ob absichtliches Verhöhnen, Naivität oder nur einfaches Mißverständnis, aber dieser Kommentar ist meiner Ansicht nach völliger Käse.

    Der Richter sagt: Ein neunjähriges Kind sollte normalerweise in der lage sein, einem Vater zu verstehen, wenn der ihm erklärt: „Wenn du bei einem Unfall nicht angeschnallt bist, verletzt du dich ganz schlimm.“
    Für mich klingt das äußerst plausibel.

  21. 21
    Christian says:

    Mal ne ganz blöde Frage: Falls meine 53 jährige Mutter sich während der Fahrt auf der Autobahn einfach abschnallt um die Jacke auszuziehen, und das trotz mehrfacher Ermahnung, angeschnallt zu bleiben, was kann ich da tun?

  22. 22
    Herr Laquin says:

    „Das leichte Gewicht eines Kindes führt bei Nichtsicherung im Fall von Kollisionen, plötzlichem starken Abbremsen, Ausweichmanöver oder Kurvenfahrten zu erheblichen Umher- oder gar Herausschleudern mit schwerstwiegenden Folgen für das Kind.“
    Na, wer hat denn da in der Physik nicht aufgepasst? Das Gewicht des Kindes spielt gegen das Kind, wenn es z.B. angefahren wird und erst noch beschleunigt werden muss (F=m*a). Wenn es aber schon eine bestimmte Geschwindigkeit hat, sorgt ein niedriges Gewicht fuer einen geringeren Impuls (p=m*v), der, wenn durch einen Sitz, eine Wand o.ae. abgebremst nur hilfreich sein kann…

    @Christian (21): Im Fall von Mutter: Ihr klarmachen, dass Du im Falle des Angehaltenwerdens wegen ihres Nichtangeschnalltseins eine Gebuehr in Hoehe von 40 Euro von ihr kassierst („Knolle wegen Gurt zahlt ihr selbst“). Im Falle von Schwiegermutter: anhalten, aussteigen lassen. Oder bei ausreichend Fahrtkoennen und freier Strasse einmal ein ‚kontrolliertes‘ Schlittern in Richtung Leitplanke starten… (Ironie!)

  23. 23
    Adrian says:

    Und dann ist das Gejammer groß, wenn der Kleine bei einer Vollbremsung durch die Frontscheibe geht.
    Die Anschnallpflicht dient vor allem dem Schutz des Lebens und nicht, wie hier suggeriert, der Schikane der Bürger. Und gerade auf der Autobahn macht sie besonderen Sinn.
    Ich hab für den Vater kein Verständnis und würde mir wünschen, er hätte auch Post nach Flensburg gekriegt.
    Und offen gesagt finde ich es lächerlich für 40 Euro mit ner „Eis ist runtergefallen“-Taktik vor Gericht zu ziehen. Das ist ne sinnvolle Regel, er hat dagegen verstoßen und thats it. Take it like a man and pay.

  24. 24
    jaundnein says:

    ob das urteil im grunde dem gesetz entspricht, ist nicht wirklich die frage. wenn man schon den ersten satz liest, dass wohl die beschleunigung vom gewicht abhinge, da weiss man, da hat wieder jemand keine ahnung. da die gesetze auch von solchen leuten gemacht wurden, ergaenzt sich das hervorragend.

  25. 25
    jaundnein says:

    oh, 22 schrieb zur physik aehnliches. allerdings ist das auch unrichtig. wesentlicher unterschied und fuer die gefahr verantwortlich bei kindern ist, dass diese zerbrechlicher sind. die anderen faktoren aendern die quoten bei unfaellen dagegen kaum.

  26. 26
    Somaro says:

    Hier geht es um Eis und Bußgeld.
    Ich möchte Soe, lieber Anwalt, fragen was Sie einem Vater Antworten der durch diese Fahrlässigkeit sein Kind verliert. Bin gespannt darauf wie der Vater reagiert wenn Sie ihm sagen: „ja, Pech. Kann passieren, Sie wissen doch wie Kinder sind, die sind eben manchmal so schnell und mit 3 Jahren Schule kann man denen auch nicht bei beibringen das Abshnallen gefährlich ist. Ihr kleines Balg ist ganz alleine Schuld an seinem Tod.“

    Klingt vielleicht makaber, aber anders lautet ihr Fazit auch nicht.

  27. 27
    Engywuck says:

    ich finde das Urteil auch richtig.

    Hier hätte ja auch die Möglichkeit bestanden, das Eis am nächsten Parkplatz aufzuheben oder notfalls(!) wenigstens auf dem Standstreifen anzuhalten. Da besteht dann zwar immer noch das Risiko, dass jemand hintenrein donnert, aber das Gesamtrisiko ist doch deutlich minimiert.

    Kinder, die Gummibärchen an die Scheibe werfen machen das kein zweites Mal, schon weil sie im Auto keine werfbaren Gegenstände mehr erhalten. Bei Hunger und Durst muss man dann eben anhalten.

    @21: wenn sich ein Beifahrer während der Fahrt abschnallt würde ich den spätestens in der nächsten Stadt (Autobahn) oder sofort (Landstraße, innerorts) rausschmeissen oder anhalten. Letzteres habe ich auch mal gemacht, als jemand meinte, sich 50 Meter vor dem Parkplatz schon abschnallen zu müssen – ich habe sofort (sanft) angehalten und gefragt, ob er künftig laufen wolle. Gab zwar Unmut, aber *ich* bin Fahrer und habe die Verantwortung.

    Mit Kindern im Auto hat man gerne auch mal Probleme, wenn die igenen Kinder im Sportverein sind und die Eltern dann zum Auswärtsspiel Fahrdienst schieben sollen. Ziemlich viele lassen dann die Kinder auch wenn die nötige Sitzerhöhung nicht vorhanden ist oder mehr Kinder als Gurte da sind mitfahren. „Man kann die ja nicht stehen lassen und die Eltern sind nicht da“. Nuja, dann fahren halt *keine*. Egal, ob man dafür angefeindet wird… Bzw. jedenfalls nicht mit mir am Steuer.

  28. 28
    Jeeves says:

    „40 Euro sind nicht für jeden Menschen wenig Geld. Das nur mal anbei angemerkt.“
    .
    (Ist das ein Witz?)
    Der Mann besitzt ein Auto! Sowas kostet natürlich… und da bleiben keine 40 Euro für eine Strafe übrig. Dazu noch die Anwaltskosten…

  29. 29
    Klaus says:

    @???? „Habe mal von Sachsen bis Südtirol dieselbe Kassette mit der Kinderhitparade gehört und war anschließend bißchen fertig.“
    .
    Immer noch besser als die „Volks“-Musik Ihres mdr.

  30. 30
    eberhard maussner says:

    Die Urteilsbegründung liest sich, als würde der Papst über das Eheleben referieren.

  31. 31
    Bernd says:

    Das Gesetz an sich ist richtig. Das Urteil an sich ist richtig. Aber die Begründung ist völliger Bullshit.
    Die Lebenswirklichkeit zeigt, dass man grundsätzlich nicht immer sicher vorhersehen kann, wie sich Menschen verhalten. Insbesondere gilt das für Kinder und Jugendliche. Im Falle von Kindern geht auch der Gesetzgeber grundsätzlich davon aus, dass sie es nicht mal können, was unter anderem zu diversen juristischen Einwilligungsunfähigkeiten und Nichtstrafbarkeiten führt.

    Der Richter hat entschieden, als würde die Anschnallpflicht dauerhaft missachtet. Möglicherweise hat er nur nicht die Eier gehabt, in die Begründung zu schreiben, dass er davon ausgeht, dass der Vater gelogen hat. Für richtig erachte ich das Urteil, weil ich selbst davon ausgehe, dass die väterliche Schilderung des Tathergangs eine Ausrede war.

    Würde der Richter die Begründung wirklich so meinen, wie er sie schrieb, würde das bedeuten, dass man generell keine Kinder auf der Autobahn transportieren darf, wenn diese nicht hinten sitzend von einer Aufsichtsperson betreut werden. Denn der Gesetzgeber gesteht Kindern grundsätzlich zu, falsche Entscheidungen zu treffen. Es ist also immer mit entsprechendem Fehlverhalten zu rechnen.
    Soweit so gut. Die Begründung ist zwar fachlich richtig, praktisch aber Bullshit, weil sie faktisch eine Lebenswirklichkeit impliziert, bei der generell immer mindestens eine Aufsichtspersonen _und_ ein weiterer Fahrer verfügbar sind, wenn eine Autobahnfahrt (was ist eigendlich mit dem täglichen Stadtverkehr zwischen Wohnung und Kita?) unternommen wird. Allgemein bekannt dürfte sein, dass üblicherweise gerade in den geringeren Einkommensschichten beide Elternteile arbeiten und bereits froh sind, wenn sie die Fahrt mit einer kombinierten Aufsichtsperson/Fahrer organisiert bekommen.

    Generell überlege sich vorher jeder, ob er das Risiko, ein Kind zu bekommen, wirklich eingehen will – Kinder sind, wie alle Menschen sterblich und obwohl die Wahrscheinlichkeit, gerade beim Einzelfall temporäres Abschnallen in einen Unfall verwickelt zu werden, geringer ist, als beim Messdienst vom Pfaffen gefickt zu werden, kann dies tatsächlich passieren (weiterhin ist es theoretisch möglich, dass die Erde von einem Gammablitz getroffen wird oder man sich selbst und das Kind aufgrund einer nervösen Muskelzuckung versehentlich beim Ausräumen des Geschirrspülers mit einem Schaschlickspieß ersticht)!

    Übrigends glaube ich, dass der Vater sich bei seiner Ausrede wirklich mehr Mühe hätte geben können. Insbesondere hätte er mehr Verständnis für die rechtliche Situation vortäuschen können. Weiß doch jeder, dass grundsätzliches Aufdieleichteschulternehmen gerade von Richtern nicht gern gesehen wird…

  32. 32
    N.M. says:

    Schon lustig, wie hier teilweise reagiert wird. Insbesondere für Kinder, aber auch für Erwachsene, wird immer wieder ein Fahrradhelm gefordert, der hinsichtlich der Sicherheit weder nötig noch wirksam ist. Wenn aber die wirksame und oft lebenrettende Schutzeinrichtung des Sicherheitgurtes nicht genutzt wird, dann wird das heruntergespielt.

    Man kann ja auch ‚mal überlegen, ob man überhaupt Kinder im Auto transportieren muss. Wenn man zu dem Schluss kommt, es sei nötig, dann sollte man wenigstens die minimalen Sicherheitsmaßnahmen treffen und durchsetzen.

  33. 33
    drui says:

    Spätestens beim Winken der Polizeikelle hätte der Vater einen Spruch a la „Sofort anschnallen, oder Du zahlst die 40 Euro Strafe vom Taschengeld“ fallen lassen müssen, dann hätte er entweder finanziell oder pädagogisch alles richtig gemacht. Da er dann aber auch noch geklagt hat, hat er entweder zu viel Geld oder pocht auf die Idiotenfreiheit einer Rechtsschutzversicherung.

  34. 34
    Mathias Leenders says:

    Wenn ich hier lese, für was Eltern alles verantwortlich sein sollen, dann geht mir der Hut hoch.
    Eltern haben eine Aufsichtspflicht, die dem Entwicklungstand des Kindes angemessen ist, nicht mehr und nicht weniger. Ich kann mein Kind sichern und ermahnen angeschanllt zu bleiben, ich kann aber nicht durch Gedankenübertragung ein Fehlverhalten des Kindes verhindern. Und damit bin ich auch nicht erziehungsunfähig und brauche keinen Elternführerschein, ich habe einfach alles zumuztbare getan, mehr geht nicht. Wenn dann ein Abschnallen stattfindet, kann ich dies nur in den physikalisch möglichen Grenzen wieder korrigieren, vor allem zeitlich, denn ich kenne keine Straße, auf der man jederzeit anhalten kann. Und wenn dann genau zu dem Zeitpunkt ein tödlicher Unfall passiert, was dann? Lebenslang mit Sicherungsverwahrung für den Fahrer? Oder wäre es lustiger, wenn der tödliche Unfall mit korrekt gesichertem Kind passieren würde?
    Verantwortung für das Anschnallen aller auch erwachsenen Mitfahrer? Belehren OK, aber haften für den Fahrer bei Nichtbeachtung, dann hat er eben nicht eindringlich genug belehrt?
    Übertragen aufs Filesharing wären wir dann wieder bei der umfänglichen Störerhaftung, denn der Anschlussinhaber hat eben nicht genügend belehrt.