Auslandsknöllchenrabatt: 100%

AuslandsknöllchenrabattWie man „teilweise bis zu 50 % der Strafe erlassen“ bekommt, kann man in der Septemberausgabe der ADAC-Motorwelt lesen.

In einem Bericht über „Rabatte auf Knöllchen im Ausland“ verrät der ADAC einen Trick, wie man in Italien 30 % des Bußgelds sparen könne: Einfach sofort zahlen, gern auch direkt mit EC Karte.

In Großbritannien soll es demnach sogar einen Rabatt von 50 % geben, wenn das Verwarnungsgeld innerhalb von 14 Tagen gezahlt werde.

Der Kundige weiß allerdings, dass es auch eine 100-prozentige Ersparnis geben kann. Dieser volle Rabatt immer dann möglich, wenn der Schnellfahrer oder Falschparker schlicht überhaupt nicht zahlt. Denn dann muss die ausländische Bußgeldbehörde versuchen, die Knolle mithilfe der deutschen Behörde in Deutschland zu vollstrecken.

Die Vollstreckung von Auslandsknollen ist jedoch nur mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand verbunden, den ausländischen Behörden sehr gerne vermeiden. Das hängt auch damit zusammen, dass die erfolgreiche Vollstreckung nicht den Ausländern zu Gute kommt; das Bußgeld landet dann nämlich im deutschen Staatssäckel.

Sinnvoll erscheint daher, das freundlich gemeinte Rabattangebot vor Ort nicht in Anspruch zu nehmen, sondern die Post abzuwarten, die irgendwann zuhause eintrudelt. Dann ist immer noch Zeit genug, einen versierten Verkehrsrechtler um Rat zu fragen.

Dieser Beitrag wurde unter Ordnungswidrigkeitenrecht veröffentlicht.

11 Antworten auf Auslandsknöllchenrabatt: 100%

  1. 1
    \pub\bash0r says:

    Vielleicht sollte man noch anmerken, dass man sich dann in dem fraglichen Land erstmal ein paar Jahre nicht sehen (oder erwischen) lassen sollte :-)

    • Das sollte ich vielleicht noch ergänzen: Die ausländischen Behörden erlassen sofort internationale Haftbefehle („Dead or Alive“) und kündigen das Schengener-Abkommen, wenn ein Parkverbotsknöllchen nicht rechtzeitig bezahlt wird. crh
  2. 2
    whocares says:

    @crh: Ganz so derbe, wie Du das ironischerweise andeutest, geht es zwar nicht zu, aber ich kenne z.B. mehrere Leute persönlich, die in den Niederlanden am Flughafen Shiphol ihren 100%-Rabatt aus das Verkehrs-Ticket beim Wechseln des Fliegers schlagartig verloren und darüber hinaus noch draufgezahlt haben.

    • Das Leben ist ein einziges Risiko, nicht wahr? Ich kenne z.B. mehrere Leute persönlich, denen schon der Himmel auf den Kopf gefallen ist. crh
  3. 3
    Calle says:

    @whocares: Und der Rat des „versierten Verkehrsrechtlers“ war in diesen Fällen vermutlich auch nicht gratis.

  4. 4
    99euro says:

    Für eine 100 Euro Knolle lohnt ein 30-50% Rabatt schon und der gezahlte Restbetrag, um dort in Zukunft Ruhe zu haben. Den Verkehrsrechtler würde ich mir dann wegen 50 oder dann 100 Euro auch nur mit Rechtschutzversicherung leisten wollen.

    • Das mit der RSV ist eine sehr sinnvolle Geschichte, wenn man (motorisiert) im Straßenverkehr unterwegs ist. Die zweistellige (!) jährliche Prämie für eine VerkehrsRS hat man mit einmal Falschparken in Firenze wieder raus. crh
  5. 5
    f87 says:

    \pub\bash0r hat doch völlig recht mit dem was er sagt.
    In dem betreffenden Land sollte man sich tatsächlich nicht mehr sehen bzw. von der Polizei erwischen lassen.
    Außer man möchte auf seinen Wagen verzichten bis man die Strafe und einen evtl. Säumniszuschlag gezahlt hat.
    Das gilt auch für Parkverstöße. Jedenfalls, wenn es nicht nur einer gewesen ist.
    Man kann sich ja fragen, was billiger ist, sofort zu zahlen oder später den ganzen Ärger zu haben.

  6. 6
    Techniker says:

    Oder einfach mal dazu stehen wenn man Mist gebaut hat und zaehneknirschend die Strafe zahlen. Mal im Ernst: Wieviel % der Falschparker wussten es wirklich nicht besser und wieviel % der Tempverstoesse waren wirklich versehentlich?
    Das ist ein kleines taegliches Glueckspiel: Meistens kommt man mit kleinen Uebertretungen davon (Parkzeit 30m ueberschritten, 7-10km/h zu schnell), manchmal erwischt es einen halt. Wenn man dann die Strafe durch die nicht geahndeten Verfehlungen teilt, kommt ein laecherlich kleiner Betrag raus.
    Und wenn man es wirklich nicht besser wusste (wie zB ich in Siena auf dem Behoerdenparkplatz parkte, weil ich das Schild schlichtweg nicht gesehen habe -37EUR) dann verbucht man es als Lehrgeld und Denkzettel, das naechste Mal besser hinzuschauen.
    Wegen 50EUR Knoellchen gleich zum Anwalt -da kostet ja schon die SB der RSV mehr. „Recht haben wollen“ kostet dann mehr als „einsichtig sein“

  7. 7
    Knacki says:

    Wer einsichtig ist, braucht keine Strafverteidiger und OWi-Anwälte.

  8. 8
    Hans says:

    In den Niederlanden landet man jedenfalls auf der Fahndungsliste und da die neuerdings an diversen Grenzübergängen automatische Kennzeichenleser haben, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, daß man dann noch zur Kasse gebeten wird. Berlin ist halt wohl doch nicht der Nabel der Welt wo man alles mitbekommt und beurteilen kann…

  9. 9
    Bilbo Beutlin says:

    Allein schon der Aufwand zum Verkehrsrechtler zu dackeln und sich drum zu kümmern. Dann noch die dazugehörige Rechnung.

    Ich würde einfach mal sagen: das lohnt sich nur bei größeren Sachen.

  10. 10
    whocares says:

    Die NL-Behörden haben da ziemlich viel Haare auf den ohnehin spitzen Zähnen; das mag in PL oder Umgebung ja anders sein. Post vom CJIB sollte man ernst nehmen. Ferner ist in NL Nichtbezahlen oder Überschreiten der bezahlten Parkzeit idR ein Steuervergehen – andere Eintrieber-Behörde, aber auch nicht ohne…

  11. 11