Verhinderung einer Hausdurchsuchung

Wenn es morgens früh gegen halb sieben an der Haustür klingelt, ist es zu spät. Dann läßt sich die Wohnungsdurchsuchung kaum noch verhindern. Hilfreich ist dann nur noch der Anruf bei einem Verteidiger.

Solche Überraschungsbesuche lassen sich aber in Einzelfällen schon einmal vorhersehen. Beispielsweise dann, wenn dem Beschuldigten bereits mitgeteilt wurde, daß ein Strafverfahren geführt und gegen ihn ermittelt wird. Oder er das aus anderen Quellen erfahren hat.

Es stellt sich dann die Frage, ob es möglich ist, die Durchsuchung von Wohn- und/oder Geschäftsräumen zu verhindern. Ja; grundsätzlich sollte es funktionieren.

Ein solcher Eingriff ins das Privatleben des Bürgers steht unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit. Wenn von vornherein klar ist, daß die Durchsuchungsmaßnahme keinen Erfolg haben wird, darf sie nicht angeordnet werden. Nur mal so zum Spaß in der Unterwäsche herumwühlen, dürfen auch Polizeibeamte nicht.

In geeigneten Fällen kann der Verteidiger mit dem Schreiben, in dem er die Übernahme der Verteidigung anzeigt und Akteneinsicht beantragt, schlicht mitteilen, daß er seinen Mandanten über die Möglichkeit einer Wohnungsdurchsuchung hingewiesen hat. Denkbar ist auch die höfliche Bitte an die Ermittlungsbehörde, dem Mandanten nach Beginn der Durchsuchungsmaßnahme zu ermöglichen, seinen Verteidiger anzurufen. Wenn der Verteidiger selbstbewußt auftreten möchte, ist der Hinweis auf die Kenntnis des Mandanten über seine Rechte im Falle einer Durchsuchungsmaßnahme der richtige Weg.

Wenn dann der Staatsanwalt vermutet, daß der zu Durchsuchende etwas mehr als 10 Gramm Hirn hat, wird er wohl zur Einsicht gelangen, daß er beim morgendlichen Besuch voraussichtlich keine Cannabispflanzen mehr antreffen wird. Und dann läßt es es (hoffentlich) bleiben.

Ich kann aus naheliegenden Gründen keine Statistik über die Erfolge unserer präventiven Textbausteine in solchen Fällen vorweisen. Aber ich möchte meinen Hut darauf verwetten, daß wir sicherlich nicht nur einmal die Verwendung der polizeilichen Textbausteine („Die Wohnung machte einen sauberen und aufgeräumten Eindruck.„) verhindert haben.

Deswegen frage ich mich auch seit Freitag: Womit – bitteschön – hat die Staatsanwaltschaft bei Herrn Wulff noch gerechnet?

Dieser Beitrag wurde unter Verteidigung veröffentlicht.

11 Antworten auf Verhinderung einer Hausdurchsuchung

  1. 1
    Sebbel says:

    das ganze beim bundes wulff ist meiner meinung nach eine riesengroße farce….
    finden werden sie höchstens die knochen die ihnen die feudalherrschaft hinwirft

    und sowieso, welcher normale bürger bekommt schon eine solche sonderbehandlung…

  2. 2
    Til says:

    „Sollten Sie dennoch eine Durchsuchung der Räume erwägen, bitten ich um vorherige Terminabstimmung für eine einvernehmliche Begehung (Modus Wulff).“

  3. 3
    Jan says:

    Der Showdown letzte Woche dient lediglich dazu, dem Pöbel vorzumachen, dass ja die Jsutiz alles unternimmt, um die Verdachtsmomente aufzuklären.

    In dem Buch von Jürgen Roth „Der Deutschland-Clan: Das skrupellose Netzwerk aus Politikern, Top-Managern und Justiz“ gibt es eine kurze Erläuterung, wie das funktioniert.

  4. 4
    Ralf says:

    Graspflanzen, Schusswaffen, etc. lassen sich schnell wegschaffen. Komplette Finanzunterlagen mehrerer Jahre lassen sich allerdings schwerlich in nur einer Woche konsistent fälschen.

  5. 5

    […] und/oder Geschäftsräumen zu verhindern. Ja; grundsätzlich sollte es funktionieren. [weiterlesen…] Tags: Hausdurchsuchung, Polizeiabgelegt in Allgemein Keine Kommentare […]

  6. 6
    Lexus says:

    Die gleichen Leute die nun sagen, dass die Hausdurchsuchung eine Show sei, hätten doch, wenn die StA dies nicht getan hätte, geschrieben wie typisch es sei, dass bei jemanden wie Wulff nicht durchsucht wird.

    Das ist ja das schöne an paranoide Verschwörungstheoretiker, alles was passiert, bestätigt die Theorie.

  7. 7
    tapir says:

    … „Womit – bitteschön – hat die Staatsanwaltschaft bei Herrn Wulff noch gerechnet?“
    Nun ja, vielleicht mit einem reich gedeckten Tisch. Die Uhrzeit (17.15 Uhr) lässt auf Kaffee und Kuchen schließen – Bettina kann bestimmt gut backen.

  8. 8
    tapir says:

    Nachschlag:

  9. 9
    Matthias says:

    Die Speichellecker aus Hannover kamen grade vom Austauschprogramm aus Moskau zurück.
    Dort wurden sie in die neuesten rechtsstaatlichen Ermittlungsmethoden eingewiesen.
    Mal sehen, wann Herrn von Arnim verhaftet wird. Er hat doch die ganze Misere („Wulff hat sich strafbar gemacht“) erst losgetreten.
    Hoffentlich hat Herr Wulff ihnen auch das dreilagige Papier angeboten (ein Geschenk seines langjährigen Freundes Dirk Rossmann), als sie mit dem Besuch in Großburgwedel fertig waren, sonst riechen sie noch heute.

  10. 10
    Subsumtionsautomat says:

    Schön und gut. Aber was wäre die Alternative gewesen? Der Verdacht bestand ja nun schon seit ein paar Wochen ziemlich öffentlich… Bis vor wenigen Tagen genoß Herr Wulff aber die Immunität als Bundespräsident. Als diese dann weggefallen ist, war die Situation dann so wie im Beitrag beschrieben: Keine Überraschungssituation mehr. Da war dann die Durchsuchung auf freiwilliger Basis noch das einzig Machbare… Ggf. wäre die Durchsuchung bei Dritten da zwar erfolgsversprechender gewesen, wahrscheinlich aber zu diesem Zeitpunkt ebenfalls nicht mehr. Andererseits hätte man eine solche ggf. auch früher durchführen können und möglicherweise auch müssen. Auf die Vorteilsgewährenden dürfte sich die Immunität ja nicht erstrecken…

  11. 11
    Staatsanwalt says:

    Ich habe mal eine größere Wirtschaftsstrafsache wegen Bestechung erlebt da wurde 3 mal hintereinander beim selben Beschuldigten durchsucht. Zwei dieser Durchsuchungen waren während der laufenden Hauptverhandlung vor der Kammer (die für entsprechende Beschlüsse bekannt war). Jede Durchsuchung erbrachte weiteres relevantes Beweismaterial, das Verfahren endete mit einer satten Verurteilung. Und bevor Nachfragen kommen: Die Verteidigung war hochkarätig, der Beschuldigte bzw. Angeklagte nicht unterbelichtet, das Verfahren wurde streitig geführt. Ich habe erst vor wenigen Wochen aufgrund neuer Erkenntnisse ein Objekt zum zweiten Mal durchsuchen lassen und bin auch wieder fündig geworden. Auch hier war die Betroffene kompetent beraten.

    Es kommt immer darauf an wann was gesucht wird. Zudem ist die Aktion Reisswolf oder Tabula rasa auch durchaus mit Risiken verbunden (§ 112 Abs. 2 Ziff. 3 StPO),