Langsame Inkasso-Bude

Zum x-ten Mal versuchen die Gangster Leute der GWE Wirtschaftsinformations GmbH, Betreiberin des Internetportals „gewerbeauskunft-zentrale.de“, unserer Mandantschaft das mühsam erarbeitete Geld aus dem Kreuz zu leiern. Die bekannten Mahnläufe sind bereits mehrfach abgearbeitet, zwischenzeitlich haben sich zwei Rechtsanwälte prostituiert bereit erklärt, die vermeintlichen Forderungen der GWE geltend zu machen. Das ganze Schauspiel zieht sich nun schon seit Juli 2011 hin.

Nun versucht diese DDI-Inkassobude einmal mehr, unsere Mandantschaft mit heißer Luft zu erschrecken. Ich habe mich daher wieder dort gemeldet und zunächst erst einmal die Vorlage einer Original-Vollmacht von den Geldeintreibern verlangt.

Damit es uns nicht so viel Mühen macht mitzuteilen, worauf wir uns beziehen, packen wir die Post dieses Ladens einfach hinten an unseren Brief dran und schicken den ganzen Sermon dann per Fax. Das sieht dann ungefähr so aus (Bild bitte anklicken):

Bemerkenswert in diesem Fall ist, daß es ganze 33 Minuten gedauert hat, bis die 14 Seiten bei der Inkassobude angekommen sind. Offenbar haben die keine Mittel, um sich mit zeitgemäßer Technik für den Faxempfang auszustatten.

Wenn die Jungs und das Mädel, das sich da als Geschäftsführerin verkauft hat, tatsächlich einen Tintenstrahler für den Faxempfang betreiben, werden sie richtig Freude haben, sofern auch andere Kollegen auf die beschriebene Art mit der DDI korrespondieren.

Mal schauen, wie sie reagieren.

Vorsorglicher Hinweis:
Wir übernehmen grundsätzlich keine Mandate für die Abwehr solcher Unsinnsforderungen. In den meisten Fällen reicht es nämlich aus, wenn die Angeschriebenen saubere zwei Löcher in die GWE-Inkasso-Post stanzen und die Schreiben noch nicht einmal ignorieren. Diese Sache dient hier lediglich unserer Unterhaltung.

@GWE:
Falls Sie irgendwann mal einen Strafverteidiger brauchen, weil man Ihnen gewerbsmäßigen Betrug oder Erpressung vorwirft, melden Sie sich doch bei uns. Wir können Ihnen sicherlich einen guten Strafverteidiger empfehlen. 8-)

Dieser Beitrag wurde unter Cybercrime, In eigener Sache veröffentlicht.

12 Antworten auf Langsame Inkasso-Bude

  1. 1
    Claudio Helling says:

    Mit dem letzten Hinweis würde ich bei unserer Staatsanwaltschaft aufpassen. Die machen daraus glatt ein Verfahren wegen Parteiverrats, weil ein ehemaliger Mandant zu den Geschädigten des neuen Mandanten gehören könnte.

  2. 2
    Paul T. says:

    Interessant ist jedenfalls, dass die Inkassobanden, die in voller Kenntnis der BGH-Rechtsprechung zum Adressbuchschwindel vorsätzlich mit Erpressermethoden (Ankündigung der Kreditgefährdung) handeln, von Amts- oder Landgerichtspräsidenten ihren Segen bekommen haben und den auch bis heute haben.

    Wäre ich Amts- oder Landgerichtspräsident, dann würde ich mich jedenfalls dagegen wehren, dass Leute wie Frau Pistolenwinzki (o. ä.) mit derartigen Machenschaften den Ruf meines Amtes beschädigen.

    Vielleicht beschweren sich einfach zu wenige Leute bei den Amts- oder Landgerichtspräsidenten und es ist denen überwiegend gar nicht bekannt, dass sie amtliche Inkassozulassungen an die Mafia gegeben haben?

  3. 3
    Ich denke, also bin ich dagegen. says:

    Mittlerweile liegen bei der StA Düsseldorf mehr als 2500 Strafanzeigen vor.

    Strafverfahren in dieser Sache, die sich auf den Vorwurf des (gewerbsmäßigen) Betruges durch Versand der Offerten beziehen, werden offensichtlich laufend nach 170-2 eingestellt. Wer mag, der kann ja mal Herrn Staatsanwalt Ralf Herrenbrück oder seinen Kollegen Christoph Kumpa bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf anrufen und fragen, warum das so ist. Hat wohl irgendwas mit „genau lesen“ zu tun.

    Wie man nach so einem zivilrechtlichen Gemetzel ein derartiges Geschäftsmodell weiter betreiben kann, ist mir allerdings ein Rätsel.

    Aber (soweit mir die Schreiben bekannt sind): Als Unternehmer sollte ich doch in der Lage sein, den Angebotscharakter dieser Schreiben zu erkennen. Wer das Schreiben einer ihm unbekannten (!) Firma ergänzt, überschreibt (!) und zurücksendet, ohne dass er sich mal etwas genauer – das dauert eine Minute – mit dem Schreiben auseinandersetzt, handelt ausgesprochen sorglos. Worüber soll den hier im Sinne des Betrugstatbestandes getäuscht worden sein? Über den Angebotscharakter? Die Kostenpflichtigkeit? Ein anderer Zusammenhang kommt mir ad hoc nicht in den Sinn.

    Es ist für mich unfassbar und relativ erschreckend, dass dieses Geschäftsmodell tatsächlich funktioniert. Nicht nur, dass „irgendwas“ ergänzt, unterschrieben und zurückgesendet wird, es wird dann auch noch in einer gewissen Anzahl von Fällen „einfach“ gezahlt.

    Wie kann das eigentlich sein?

  4. 4
    ???? says:

    Hand auf´s Herz:
    Würden Sie sich auch mit diesem Dr. S. aus Heidelberg anlegen, der Telekomkunden dubios bedroht oder höflich formuliert, ermahnt hat und würden Sie auch Rolf H. bekämpfen, der mit der Postbank als Mandant und stornierten Kleinkrediten das Geschäft seines Lebens macht?

    Solche Leute, wie hier genannt, verdienen die Bezeichnung Rechtsanwalt nicht.

    Die Stiftung Warentest führt einen Kampf gegen Windmühlenflügel und unsere Verbraucherministerin….. naja, vielleicht muss sie Weihnachtskekse backen.

  5. 5
    Wolf-Dieter says:

    Eine Methode, rauszukriegen, wie ernst die das meinen, ist ein unfrankierter Postbrief mit der Antwort. Wenn der zurück kommt mit Vermerk: Annahme verweigert, ist Entspannen angesagt.

  6. 6

    @ich denke, also bin ich dagegen

    Sie schreiben:
    „Als Unternehmer sollte ich doch in der Lage sein, den Angebotscharakter dieser Schreiben zu erkennen. Wer das Schreiben einer ihm unbekannten (!) Firma ergänzt, überschreibt (!) und zurücksendet, ohne dass er sich mal etwas genauer – das dauert eine Minute – mit dem Schreiben auseinandersetzt, handelt ausgesprochen sorglos.“

    Ich vertrete zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen (aber auch z .B. eher gewerbeferne Mandanten wie den Betreiber einer kleinen Photovoltaikanlage), die auf das Schreiben reingefallen sind. Das allein zeigt doch, dass die Masche funktioniert.

    Das Schreiben der GWE ist auf grauem Behörden-Papier – das allein bringt viele schon dazu, die geforderten Adressdaten zu ergänzen bzw. zu berichtigen und zu unterschreiben.

    Schauen Sie sich mal in den Adressgräbern um. Da finden sich auch Rechtsanwälte und Notare, die auf so etwas eigentlich wirklich nicht reinfallen sollten.

    Aber vielleicht ist es Freitagnachmittag, man will noch schnell seinen Schreibtisch leer machen, und dann ist da noch dieses Schreiben der Behörde.

    Oder die Sekretärin hat nicht genau gelesen und die Sache einfach in die Unterschriftenmappe gepackt?

    Der BGH hat doch gesagt: Zwar fallen vielleicht nicht alle auf diese Masche herein. Aber wenn etwas darauf abzielt, dass man darauf hereinfällt, dann ist das eben nicht hinzunehmen. Und das, so ist meine Meinung, sollte auch strafrechtlich nicht ungesühnt bleiben.

    Bei den Abofallen hat es doch auch funktioniert – warum also nicht bei diesen Branchenbuchabzockern?

    Und noch eins: Allein schon für die seelische Pein, die mancher Mandant hat, weil er mit Inkassobüros und Rechtsanwälten konfrontiert wird (und das sind mehr, als Sie glauben), allein dafür sollten die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

    Sebastian Dosch
    Rechtsanwalt

  7. 7
    Quarcs says:

    Sicherlich bringt das Durchlesen dieser „Offerten“ einige dazu solche Schreiben komlett zu entsorgen. Aber das Geschäftsmodell geht doch schon allein dann auf, wenn nur einer von Hundert das ausgefüllt zurückschickt. Ich finde es ein absolutes Unding, dass nicht konsequent gegen soche Abzocker vorgegangen wird. Fällt wohl unter die von so vielen Politikern geforderte „Deregulierung“ für Unternehmen.

    Wunsche noch viel Spass beim Versand weiterer Faxe an diese Buden. :-)

  8. 8
    M. says:

    Das langsame Fax ist Absicht. Da wird der Fax-Anschluss in der Telefonanlage auf 9600 Baud gedrosselt. Kosten zu verursachen, dürfte zweitrangig sein (hat eh jeder eine Festnetzflat), ich denke, es geht eher darum, den Gegner dazu zu nötigen, sich kurz fassen oder von der Kontaktaufnahme ganz abzusehen. Der Gegner soll ja zahlen und nicht seitenlange Schriftsätze faxen.

  9. 9
    Rüdiger says:

    Wir bekommen die sogenannten Angebote der gewerbeauskunft-zentrale.de auch als Kanzlei. Entweder haben die einen schlechten Adressfilter oder „gute Erfahrung“ mit unterzeichnenden Anwälten gemacht….

  10. 10
    Wolfram says:

    Die Hamburger Konkurrenz versucht es jetzt in Frankreich mit einer Art Internet-Register. Schreiben auf amtlich wirkendem Papier, mit einem Logo, das bei flüchtigem Hinsehen nach Behörde der République Française aussieht (und so ggfs. strafbar sein könnte). Aber dagegen verwehrt man sich, es gelte nur deutsches Recht und nur Gerichtsstand Hamburg-Mitte (wo die werte Firma schon mehrfach verloren hat). Vorsorglich droht man aber bei Zahlungsverzug schon mal mit dem französischen Generalstaatsanwalt. Ob der wohl nach deutschem Recht im Namen einer deutschen Firma vorgehen will?

  11. 11
    bec says:

    „Original-Vollmacht?“ (Strafrechtliche) „Schuld und Sühne“ gehören zu Recht wohl eher zu Ihren Tätigkeitsfeldern als das (profane) „Schuld-„Recht: Das ist doch kein Fall einer Stellvertretung, sodass keine „Original-Vollmacht“ verlangt werden kann, sondern wenn ein solcher einer Abtretung. Dennoch ist ihr Verlangen nach Vorlage einer „Original-Abtretungsurkunde“ natürlich berechtigt (§ 410 Abs. 1 Satz 1 BGB, analog bei einer Einziehungsermächtigung, wenn keine Abtretung erfolgt ist).
    ;-)

  12. 12
    Ich denke, also bin ich immer noch dagegen. says:

    Zu RA Dosch

    Dass diese Masche funktioniert, ist unbestritten. Sie funktioniert wie einige Maschen namhafter Banken, Mobilfunkunternehmen und vieler, die jetzt ungenannt bleiben sollen.

    @ „Das Schreiben der GWE ist auf grauem Behörden-Papier – das allein bringt viele schon dazu, die geforderten Adressdaten zu ergänzen bzw. zu berichtigen und zu unterschreiben.“

    Ich weiß nicht, ob diese Schreiben tatsächlich auf „grauem Behördenpapier“ versendet werden. Ich kenne die Schreiben nur aus der hier vorhandenen Verlinkung. Aber: Weil etwas auf grauem, damit angeblichem „Behörden-Papier“ eingeht, wird es nicht mehr gelesen?
    Entgegen der Offerten-Rechtssprechung des BGH kann doch im vorliegenden Fall nicht ernsthaft angenommen werden, die Schreiben hätten „amtlichen Charakter“. Jedenfalls kann ich den nicht erkennen. Im Fall der Offerten-Rechtssprechung war übrigens schon der gedankliche Hintergrund der Empfänger ein anderer. Die dort Geschädigten dachten (wohl), sie hätten die – nur noch zu bezahlende – Rechnung für ihre Handelsregistereintragung erhalten. Der fehlt hier meiner Ansicht nach.

    @ „Aber vielleicht ist es Freitagnachmittag, man will noch schnell seinen Schreibtisch leer machen, und dann ist da noch dieses Schreiben der Behörde.“

    Zum „Thema Behörde“ verweise ich auf meine letzten, sehr knappen Ausführungen. Als Unternehmer mache ich nicht „schnell mal meinen Schreibtisch leer“, wenn ich nach Hause möchte. Das ist eine absolute Sorglosigkeit gegenüber meinen geschäftlichen Interessen. Stellen Sie sich mal vor, ein Unternehmer würde sagen, er habe die offenkundig nicht korrekte Bilanz seines Unternehmens einfach gegengezeichnet, weil er nach Hause wollte und er habe da einfach seinem Finanzheini vertraut. Was passiert dann wohl?

    Gut, das ist möglicherweise ein ganz anderer Fall, der eine etwas höhere Sorgfaltspflicht voraussetzt. Wo fängt das an, wo hört es auf? Bestellungen von falschen Kugelschreibern, die außen schwarz, dafür aber eine rote Mine haben? Wäre der Büroartikelversand ein möglicherweise gewerbsmäßiger Betrüger, weil ich die Beschreibung nicht gelesen habe?

    @ „Oder die Sekretärin hat nicht genau gelesen und die Sache einfach in die Unterschriftenmappe gepackt?“

    Dann sollte man die Sekratärin austauschen. Davon abgesehen, dass ich die zu unterschreibenden Unterlagen noch einmal selbst lesen würde, würde ich niemandem ein Gehalt zahlen, der mir irgendwas ohne Absprache oder Rückfrage zur Unterschrift vorlegt.

    @ „Der BGH hat doch gesagt: Zwar fallen vielleicht nicht alle auf diese Masche herein. Aber wenn etwas darauf abzielt, dass man darauf hereinfällt, dann ist das eben nicht hinzunehmen. Und das, so ist meine Meinung, sollte auch strafrechtlich nicht ungesühnt bleiben.“

    So grundsätzlich hat der BGH das meiner bescheidenen Meinung nach nicht gesagt. Welcher Senat war das?

    In diesem Zusammenhang möchte ich einfach mal ein Zitat des ehemaligen Verfassungsrichters Hassemer (Sueddeutsche Zeitung vom 13.12.2012) aus dem Zusammenhang reißen und hier verwenden:
    „Verstehen kann ich das. Aber nicht alles, was widerlich ist, verdient staatliche Strafe.“

    und weiter:

    „Was haben wir im Strafrecht mit moralischen Fragen zu tun?“

    @ „Und noch eins: Allein schon für die seelische Pein, die mancher Mandant hat, weil er mit Inkassobüros und Rechtsanwälten konfrontiert wird (und das sind mehr, als Sie glauben), allein dafür sollten die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.“

    Ob eine Täuschungshandlung im Versenden der Rechnungen oder Mahnungen liegt, kann ich nicht beurteilen. Grundsätzlich macht das zunächst jede Firma, es ist im wirtschaftlichen Verkehr üblich. Mich kotzt das allerdings auch immer an. Insbesondere bei den Rechnungen, die ich so ungern bezahlen möchte. Man sollte die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen!