Keine Terminsverlegung? Richter befangen!

Wo gehobelt wird fallen Späne. Wir haben einen Gerichtstermin für den falschen Tag notiert. Etwa eine Woche vor dem Termin, also noch rechtzeitig, ist dieser Fehler bemerkt worden. Unser Problem bestand nun darin, dass der Verteidiger an dem eigentlichen Terminstag an einem anderen (auswärtigen) Gericht zu verteidigen hatte.

Das Haupt voller Asche stellten wir einen kleinlauten Verlegungsantrag, der durch das Gericht barsch ohne Begründung abgelehnt wird. Auch nach nochmaligem ausdrücklichen Wunsch erhielten wir keine Begründung dafür, warum keine Verlegung erfolgt, um die Kollision zu beheben.

Ein Gericht, das sich so verhält, ist befangen, stellte das AG Brandenburg mit Beschluß vom 21.08.2012 auf unser Ablehnungsgesuch hin fest:

Ein derartiger Grund (der Befangenheit) liegt hier darin, dass die Richterin den begründeten Terminsverlegungsantrag der Verteidigung zurückgewiesen hat, ohne dies zu begründen und dadurch den Eindruck erweckt hat, sie würde ohne Berücksichtigung der Belange des Betroffenen zu dessen Lasten und damit einseitig zugunsten der raschen Beendigung des Verfahrens entscheiden.

Denn:

Es kann offen bleiben, ob einem derartigen Verlegungsantrag stattzugeben ist. Jedenfalls erscheint der Verlegungsantrag derart begründet, dass unter den Grundsatz des fairen Verfahrens fur seine Ablehnung wenigstens ein kurzes Stichwort als Begründung erwartet werden konnte, zumal ansonsten die Ausübung des richterlichen Ermessens auch nicht ansatzweise nachvollzogen oder gar überprüft werden konnte. So konnte der Eindruck entstehen, dass die Richterin ohne nähere Prüfung und Abwägung den Termin in jedem Fall halten wollte.

Und:

Verstärkt wurde dieser Eindruck noch dadurch, dass die Richterin auf die ausdrückliche Bitte um einen begründeten und rechtsmittelfahigen Beschluss die Begründung bis zur Terminsstunde nicht nachgeholt hat.

Fehler machen wir alle. Auch Strafverteidiger und deren Mitarbeiterinnen. Aber der Mandant ist nicht derjenige, der Fehler seines Verteidigers ausbaden soll. Das ist guter Brauch. Wenigstens hätte die Richterin mitteilen sollen, warum sie sich über diese sinnvolle Regelung hinweg setzen wollte.

Schade, denn ansonsten sind wir aus Brandenburg freundlichere und stets faire Entscheidungen gewohnt.

… bedauert Rechtsanwalt Tobias Glienke.

Dieser Beitrag wurde unter Richter, Strafverteidiger veröffentlicht.

6 Antworten auf Keine Terminsverlegung? Richter befangen!

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    T.H., RiAG says:

    Bei solchen Dingen beschleicht mich immer die Angst, dass das Finanzministerium und die im JuMi für die Personalverteilung zuständige Stelle Wind von der Sache bekommt. Man wird sich dann schwerlich gegen die nächste Stellenstreichung wehren könne, solange man die Zeit dazu hat, ohne jede Not derart unnötige Anträge zu provozieren und allen Beteiligten Mehrarbeit aufzuhalsen. So ärgerlich es ist, wenn kurz vor dem Termin (eine Woche kann man IMO durchaus als kurz bezeichnen) ein Verlegungsantrag kommt, eine Ablehnung ohne Begründung geht nicht. Ich hätte von einem Verteidiger lediglich erwartet, dass er seinen Kalender und den Hörer in die Hand nimmt, sich persönlich für das Büroversehen entschuldigt und mitteilt, wann er für den neuen Termin zur Verfügung steht. Der hätte dann gleich abgestimmt werden können, und alles wäre erledigt gewesen (im Übrigen geht auch auf der Geschäftsstelle eines Gerichts immer wieder mal was schief). So müssen bzw. mussten jetzt zwei Kollegen ran, Beschluss schreiben und die Sache selbst verhandeln, obwohl sie vermutlich auch ein paar eigene Fälle zu bearbeiten hätten. Gab es denn im Verfahren zuvor aus anderen Gründen bereits Verlegungsanträge? Und wurde versucht, die Angelegenheit telefonisch zu klären?

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    Lemmy K. says:

    Moment Herr Kollege,
    die Entscheidung des AG Brandenburg über ihren Ablehnungsantrag ist doch freundlich und fair, oder habe ich da etwas nicht verstanden?
    Gut, die Vorentscheidung über den Antrag auf Terminsverlegung war mal nicht so nett, aber ja nicht die letzte des AG in der Sache.

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    Zwerg says:

    Nett. Da ist bestimmt gute Stimmung zwischen zwei Richtern ;-)

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    Ingo says:

    Ein derartiger Beschluss ist immer ein Zeichen dafür, dass die Stimmung zwischen den beteilgten Richtern eher – naja, sagen wir mal – frostig ist.

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    @Ingo: Nach dem Beschluss vielleicht frostig, aber vielleicht nimmt auch ein Richter seinen Job ernst und entscheidet in der Sache unvoreingenommen ohne persönliche Befindlichkeiten. Sollte im professionellen Bereich doch möglich sein.

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    Ingo says:

    Kann ich mir schwer vorstellen. Wenn man sowas gegen Kollegen veranstaltet, die nicht generell unbeliebt sind (Stichwort Richter K. :D), kann man todsicher mit dem Edeka-Stempel auf seiner Personalakte rechnen ;)