Juristen für Vorratsdatenspeicherung und Staatstrojaner

Der diesjährigen Juristentag in München spricht sich für Vorratsdatenspeicherung und Staatstrojaner aus.

Zum Thema Vorratsdatenspeicherung heißt es in dem Beschluß:

Telekommunikationsanbieter sollten generell und soweit verfassungsrechtlich zulässig nach Maßgabe der RL 2006/24/EG (EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie) verpflichtet werden, bestimmte Verkehrsdaten zu sammeln und für mindestens sechs Monate zu speichern.

Die Onlinedurchsuchung wird mit diesen Worten gefordert:

Ein heimliches Eindringen in ein informationstechnisches System zum Zwecke einer repressiven Online-Durchsuchung ist angesichts der Möglichkeit einer Verschlüsselung der gespeicherten Daten ein wichtiges Ermittlungsinstrument und sollte daher, wenn auch unter hohen, verfassungsrechtlich vorgegebenen Eingriffsschwellen (vgl. BVerfGE 120, 274) erlaubt werden.

Abgelehnt wurde dieser Beschlußantrag:

Es sollte eine gesetzliche Pflicht geschaffen werden, in jedem Einzelfall nachträglich den Datenschutzbeauftragten zu informieren.

Ich möchte an dieser Stelle einmal klarstellen, daß es unter den Juristen solche und solche gibt. Wer steckt also hinter diesen tagenden Juristen:

Teilnahmeberechtigung:

Die Teilnahme an der Fachtagung ist von einer Mitgliedschaft im Deutschen Juristentag e.V. unabhängig. Auch interessierte Nichtjuristen sind eingeladen, an der Tagung teilzunehmen. Zur Abstimmung in den Fachabteilungen sind allerdings nur die Mitglieder des Deutschen Juristentages e.V. berechtigt.

Das bedeutet, es darf jeder teilnehmen und mitdiskutieren. Entscheiden dürfen aber nur

Mitglieder

Mitglied des Vereins Deutscher Juristentag kann jeder werden, der mindestens eine juristische Staatsprüfung in Deutschland bestanden hat oder Student der Rechtswissenschaften an einer deutschen Universität ist.

Stimmberechtigt sind also neben den Klassikern – Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte – auch Kriminal- und Polizeibeamte des höheren Dienstes, die Jura studiert haben oder noch studieren. Strafverteidiger, also eine Untergruppe der Rechtsanwälte, die die Rechte des (einzelnen) Bürgers gegenüber dem Staatsapparat vertreten, sind mit großer Wahrscheinlichkeit nicht in der Mehrzahl an solchen Entscheidungen beteiligt.

Es wäre vielleicht einmal ein Gedanke Wert, den nächsten Juristentag mit einer Vielzahl von Strafverteidigern zu fluten, um zu Beschlüssen zu gelangen, die sich an den Freiheitsrechten orientieren, die ein paar kluge Köpfe am 8. Mai des Jahres 1949 in unsere Verfassung gegossen haben. Das waren zum Großteil auch Juristen. Aber nicht solche.

Dieser Beitrag wurde unter Politisches veröffentlicht.

6 Antworten auf Juristen für Vorratsdatenspeicherung und Staatstrojaner

  1. 1

    Und teilnehmen kann nur, wer den Tagungsbetrag von 220 € (für Nichtmitglieder) bezahlt, ein paar Tage Urlaub dafür erhält und sich die Unterkunft in München leisten kann.
    Echte Basisdemokratie eben.

  2. 2

    „When are people going to learn? Democracy doesn’t work.“ (Homer Simpson)

  3. 3
    Michael says:

    Die klugen Köpfe, die das Grundgesetz ausgearbeitet haben, hatten aber noch die Schrecken des 1000 jährigen Reiches im Kopf. Das scheint heute anders zu sein. Gerade wenn man so den Bundesinnenminister oder den BKA Chef hört.

  4. 4

    […] Juristentag will mehr Bespitzelung und Zensur. Doof finden das Thomas Stadler, Markus Kompa, Carsten Hoenig, fefe und der […]

  5. 5

    […] Die auf dem diesjährigen DJT in München gefassten Beschlüsse aus der Abteilung Strafrecht sind bereits letzte Woche zu Recht kritisiert worden, so z.B. im Blog des Kollegen Hoenig. […]

  6. 6
    Panama says:

    Ein heimliches Eindringen in ein informationstechnisches System zum Zwecke einer repressiven Online-Durchsuchung ist angesichts der Möglichkeit einer Verschlüsselung der gespeicherten Daten ein wichtiges Ermittlungsinstrument und sollte daher, wenn auch unter hohen, verfassungsrechtlich vorgegebenen Eingriffsschwellen (vgl. BVerfGE 120, 274) erlaubt werden.