Ein historisch einheitlicher Vorgang

Wenn man sie gewähren läßt, die Richter, und sie dann auch noch Zeit dazu haben, fällt ihnen so etwas hier ein:

Denn das gesamte, dem Angeklagten angelastete Verhalten – Wegwerfen der Mitteilungskarte unter mehrfachem Ausruf des Wortes “Arschloches” gegenüber dem Mitarbeiter des Ordnungsamtes – stellt sich als historisch einheitlicher Vorgang dar.

Quelle: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.03.2012 – III-3 RVs 28/12

Gefunden bei einem Richter, der sehr viel Zeit hat :-).

Dieser Beitrag wurde unter Richter veröffentlicht.

7 Antworten auf Ein historisch einheitlicher Vorgang

  1. 1

    „Gefunden bei einem Richter, der sehr viel Zeit hat“ – erschließt sich mir nicht. Ich bin kein Richter (mehr) und Zeit habe ich schon gar nicht. :-)

    • Ist das der viel besungene Rentnerstress, der uns (hoffentlich) alle irgendwann einmal erreicht? 8-) crh
  2. 2
    Gast says:

    Wie jetzt? Der zur dunklen Seite der Macht übergelaufene Ex-Richter nutzt einerseits zu Marketingzwecken das Privileg, seine frühere Dienstbezeichnung (mit dem Zusatz „a.D.“) weiterzuführen, will aber andererseits mit diesem Beruf nicht mehr in Verbindung gebracht werden?

  3. 3
  4. 4
    YHBT says:

    @ Detlef Burhoff: Heutzutage antwortet man da nicht mehr mit „neidisch?“, sondern hiermit: http://i0.kym-cdn.com/photos/images/original/000/096/044/trollface.jpg?1296494117

  5. 5
    Ernst says:

    Der gesamte Vorgang klingt ein wenig nach diesem sehr sehenswerten Video:
    http://www.youtube.com/watch?v=fyHMbHHtArE
    Ein überaus besonnener Polizist, den weder die obszöne Sprache des Betroffenen aus der Ruhe bringt noch dessen Versuch, den Strafzettel einfach wegzuwerfen. Empfehlenswert als Lehrvideo für alle Polizeianwärter.

  6. 6
    counsel says:

    „ein Richter, der sehr viel Zeit hat“ – das weckt Erinnerungen an den viel zu früh dahingemeuchelten Ballmann selig. ;-)

  7. 7
    le D says:

    • Kommentar gelöscht. De mortuis nil nisi bene! crh