Der Keks des Richters

Der Hauptverhandlungstermin sollte um 9:00 Uhr beginnen. Drei Angeklagte mit ihren Verteidigern und vier Zeugen waren geladen. Wenn dann ein Zeuge fehlt, ist das nicht weiter schlimm. Schwieriger wird es, wenn einer der Angeklagten nicht erscheint. Heute hatten wir aber das Problem, daß der Richter – wohl halb aus persönlichen, halb aus dienstlichen Gründen – verhindert war, pünktlich zu erscheinen. Eine geschlagene Stunde später sollte es erst losgehen.

Als ich dann kurz vor 10:00 Uhr wieder in den Saal kam, lagen Kekse auf den Plätzen der Verteidiger.

Der Richter hatte sich auf diesem Wege für seine Verspätung entschuldigt.

Besten Dank dafür, nicht (nur) für den leckeren Keks, sondern für die keksgewordene Kollegialität. Entsprechend war die Atmosphäre, in der dann die Verhandlung stattfand, und die mit einem Ergebnis endete, das von allen Beteiligten getragen wurde.

Dieser Beitrag wurde unter Richter veröffentlicht.

7 Antworten auf Der Keks des Richters

  1. 1
    Tilman says:

    Diese Kekse gibts (auch) auf dem Winterfeldmarkt. Der Stand ist (oder war) in dem Bereich, wo das Baller-Wohnhaus ist. Die sind nicht billig :-(

  2. 2
    ???? says:

    Der war extra in Kanada, um für Euch Kekse zu holen.
    Da kann es doch einmal später werden.

    Im Münchner Sozialgericht hängt ein großes Schild (nachdem die Besucher nach Waffen abgetastet worden sind) , dass in den Verhandlungsräumen
    – aufzustehen ist
    – korrekte Kleidung zu tragen ist (vorausgesetzt, die Arbeitslosen gegen zu Gucci oder so)
    – essen und trinken (auch Kekse o.ä.) verboten ist.

    Als in München (Landgericht) einmal eine Zuschauerin einen Mars-Riegel, Müsli-Schnitte o.ä. in den Mund steckte, tönte es in bayerischer Mundart mit donnernder Stimme:

    Mei, hier ist koa Brotzeit !

  3. 3
    Dietmar Stocker says:

    Sehr schön ! In Rostock haben wir einen netten Richter, der Bonbons an die Anwälte und Parteien verteilt, wenn wir uns verglichen haben oder wenn die Verhandlung sehr angenehm war.
    Ist doch schön, wenn es menschlich bleibt.

  4. 4
    Das Ich says:

    Gibt es irgend ein Gesetz, welches das Aufstehen beim Richtereinmarsch regelt?

    • Kein Gesetz, aber Ziffer 124 RiStBV. Sollte der Verteidiger kennen, der sich nach Sitzungspausen provozierend nicht erhebt, wenn das Gericht den Saal betritt. crh

    Ebenso das „korrekte“ Einkleiden? (Was ist korrekt?) Das Essen verbietet?

    Ich denke mal, dass gegenseitiger Respekt beiderseits angebracht ist, es aber von keiner Seite aus übertrieben werden muss.

    Ich habe auch noch gelernt (und tue es auch), dass ich aufzustehen habe wenn ein Richter den Saal betritt. Ich finde es auch nicht zuviel verlangt. Als ich in Frankreich zur Schule gegangen bin, mussten die Kinder aufstehen wenn ein Lehrer zum Unterricht erschien. Das hat keinem geschadet.

    Neulich im LG Köln hat ein Richter die Verhandlung nicht angefangen, sondern sich nur hingesetzt und den (Zeitung lesenden!) Junganwalt (der es nicht mal merkte) solange angesehen, bis diesem auffiel, dass alle ihn ansahen. Er legte die Zeitung weg und der Richter bat Ihn, die selbe Höflichkeit an den Tag zu legen wie alle anderen im Saal auch. Um ihm die Peinlichkeit zu ersparen alleine aufstehen zu müssen, schlug der Richter vor: So, und nun stehen wir alle noch einmal auf….gesagt getan…

    Ob der besagt Anwalt seinen Fall gewonnen hat oder nicht , weiss ich nicht. Jedoch wird er wohl ab diesem Zeitpunkt 1. keine Zeitung mehr lesen und 2. an seinen Umgangsformen arbeiten;) Der Richter hat’s mit Humor gesehen…

    …Kekse hat es leider keine gegeben….

  5. 5
    Lexus says:

    @Das Ich: Den Keks gibt es für den Junganwalt bei der nächsten Verhandlung wenn er aufgestanden ist als Belohnung für den Lernerfolg!

  6. 6
    doppelfish says:

    Aha, von Bonbons bis zu Keksen ist alles drin, in Berlin.

  7. 7
    ???? says:

    Wenn dann ein Zeuge fehlt, ist das nicht weiter schlimm….. heißt es im Text.

    Das kommt aber sehr darauf an.

    Ich hatte Ärger mit meiner „Vermittlerin“ im Arbeitsamt, welches damals noch nicht Bundesagentur hieß. Es gab keine Kekse, aber auch keinen Mord und Totschlag. Ich absolvierte mit schriftilcher Genehmigung der Behörde ein Praktikum und sollte plötzlich zu einer Zeitarbeitsfirma gehen, um mich dort „vorzustellen“. Die hatten aber keinen Job, die sichten nur Adressen, um den Datenpool aufzufüllen. Der Leiter der Praktikumsfirma rief in der Behörde an und sagte, sagte ich Praktikum machen solle – geht in Ordnung, so die Antwort, am Telefon. Das zur Vorgeschichte.

    Mir wurde plötzlich der Geldhahn abgedreht – Stelle (die es gar nicht gab) nicht genommen, drei Monate keine Geld. Rechtsanwalt . Sozialgericht, und diese Dame als „Zeugin“ – die dann nicht kam. Man wartet auf Verhandlungen vor dem Sozialgericht hier einige Jahre, weil diese Behörde überlastet ist. Verfahren gewonnen, aber „Zeugin“ die gegen mich aussagen sollte, war nicht gekommen. Behörde ging in Berufung. Nächster Termin – Zeugin nicht gekommen. Wieder Rechtsanwalt. Abbruch der Verhandlung, weil Zeugin nicht da. Zeugin schwanger, schreibt Briefe zum Thema Zwillinge…..
    Dritter Termin – Zeugin nicht da….
    Prozess vor dem Landessozialgericht gewonnen.

    Hat den Steuerzahler ein hübsches Sümmchen gekostet, aber mein Vorschlag, die Sache so zurückzunehmen, war verweigert worden. Ich hatte an den Rat meiner Oma gedacht:
    Kind, sei vernünftig. Da zieht man eine weiße Bluse an und einen Rock, nicht, dass Du in der Jeanshose dorthin gehst, zu solchen Leuten….

    Mit den Klamotten vom Vorstellungsgespräch war ich in der „Widerspruchsstelle“ und hatte gesagt, dass die das zurücknehmen sollen, was dioese aber nicht taten.

    Zeugen können das Zünglein an der Waage sein.