Blitzer: Fehlerquote bei 50 Prozent

In der heutigen Ausgabe der Welt wird einmal mehr über die Fehleranfälligkeit der Geschwindigkeitsmessungen berichtet:

Bis zur Hälfte aller Blitzer-Strafen sei angreifbar oder gar schlicht falsch.

Der Beitrag berichtet aber auch darüber, daß sich die wenigsten Empfänger der Bußgeldbescheide wehren, weil sie nicht wüßten, wie fehleranfällig die technischen Messungen seien.

Es ist scheint wohl eine der deutschen Tugenden zu sein, stets daran zu glauben, daß das, was die Obrigkeit da oben macht, schon seine Richtigkeit haben wird. Und das, obwohl wir bereits vor über 30 Jahren lautstark demonstriert haben: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!

Erst wenn sich das Punktekonto in Flensburg einigermaßen bedrohlich gefüllt hat, bekommt mancher Gläubige Zweifel an der Rechtmäßigkeit allen staatlichen Handelns und ärgert sich, nicht bereits gegen das erste Flens im Verkehrszentralregister gewehrt zu haben. Die Aufgaben, die sich dann dem Strafverteidiger und Fachanwalt für Verkehrsrecht stellen, sind zwar nicht unlösbar, aber stellen durchaus erhöhte Anforderungen an den Spezialisten. Zaubern kann Tobias Glienke aber auch nicht.

Empfehlenswert ist daher, spätestens (!) mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid dazu beizutragen, daß Fehler bei den Messungen entdeckt, die Geräte weiterentwickelt und die Beamten ausgebildet werden. Daß dann nebenbei die Fahrerlaubnis keine Kratzer bekommt, ist dann auch noch ein schöner Nebeneffekt.

Dieser Beitrag wurde unter Ordnungswidrigkeitenrecht veröffentlicht.

7 Antworten auf Blitzer: Fehlerquote bei 50 Prozent

  1. 1
    Ö-Buff says:

    Waren es nicht neulich noch 80 bis 90%?

    Ich glaube ja, dass 130 % aller Messungen fehlerhaft sind, zumal man ja erst mal jede Messung (100%) anfechten kann. Die fehlenden 30% bekommt man dann auch noch zusammen.

    (Kopf –> Tischplatte)

  2. 2
    roflcopter says:

    Den Leuten fehlt der Verkehrsrechtsschutz

  3. 3
    Ann O. Nym says:

    Die Schlagzeile mit den 50% ist leider ähnlich wenig wert wie die Dauer-Schlagzeile „die Hälfte aller Nebenkostenabrechnungen ist falsch“. Es handelt sich um 50% der *vorgelegten* Fälle. Ein Grossteil der Leute die zum Anwalt gehen, wissen ja, dass sie nicht zu schnell gefahren waren als es geblitzt hat, daher die hohe Erfolgs-Quote.

  4. 4
    Spandauer says:

    Aber, aber
    Wer will denn hier Fakten wissen?
    Sicher sind die 50 % bezogen auf die „eingereichten“ Fälle.
    Übrigens genauso wie bei Verkehrskontrollen die 60 bis 80 % „unsicheren“ Fahrzeuge. Wer schon mal das Vergnügen hatte zuzusehen was „rausgewunken“ wird, den wundern diese Zahlen nicht.

  5. 5
    MSG says:

    Bei mir waren in den vergangenen 20 Jahren (leider) 100% aller Messungen richtig …. ok waren meist <= 25 km/h zu schnell …

  6. 6
    IANAL says:

    Tja, die Tatsache, dass so viele geblitzte Verkehrsteilnehmer nicht juristisch gegen die Sanktionen vorgehen, könnte auch damit zusammenhängen, dass sie selbst wissen, dass sie zu schnell gefahren sind.

    Andere wiederum hält auch dieses Wissen nicht davon ab, auf einen juristischen Fehler der Gegenseite zu hoffen und in dieser Hoffnung vor Gericht zu ziehen, statt ihr Fahrverhalten kritisch zu hinterfragen. Das Recht dazu haben sie. Und ich habe das Recht, sie dafür zu verachten.

  7. 7
    Klaus says:

    Um deutsche Tugenden auszumachen, könnte man auch fragen, wieviele der Messungen nach denselben Verfahren im Ausland angefochten werden. Vielleicht ist der Deutsche ja auch Spitzenreiter im „Ich war’s nicht!“ plärren, auch wenn er das Gegenteil weiß.
    Mich verwirrt zudem, dass ich z.B. in Hamburg von zwei eindeutig mich erfassenden Blitzen bei geringfügigem (aber immer tatsächlichen) Tempoverstoß schlimmstenfalls ein Knöllchen bekomme, während in Bayern jeder Blitz seine Folgen hat.