Absolute Beginners

Bild: 	GesaD  / pixelio.deDie Entscheidung des BGH vom 31. Mai 2012 – 2 StR 610/11 – hat ja schon etwas Spektakuläres: Da schließt ein Richter auf Probe einen Angeklagten in eine Arrestzelle, um ihn weichzukochen. Geht ja nun gar nicht … und da hilft dem Anfängerrichter auch keine welpenschützende Krähentheorie mehr.

Der Beck-Blog-Experte Prof. Dr. Henning Ernst Müller traut sich sogar, das Wort „Geständniserpressung“(*) in den Mund zu nehmen, auch wenn er schnell noch ein „(?)“ hinterher haucht.

Ein Kollege vom KuDamm, Rechtsanwalt Andreas Jede, kritisiert das System, das solche Kapriolen überhaupt erst ermöglicht. So ein Amok laufender Richter auf Probe habe im Zweifel eine Strafkompetenz von bis zu vier Jahren (§ 24 II GVG), schreibt Andreas Jede.

Ich darf da noch einen drauf setzen: Diese Anfänger trifft man auch gern als Haftrichter an. Das sind dann solche, denen es möglich ist, in Fünf-Minuten-Terminen mit ihrer Unterschrift gestandene Existenzen ins Nirvana zu schicken, zum Beispiel weil ein erfahrener Staatsanwalt einen gut formulierten Haftbefehls-Entwurf geschrieben hat, den der absolute beginner dann nur noch zu unterschreiben braucht.

Das ist uns Strafverteidigern bekannt, wir leben damit und wissen, darauf zu reagieren. Aber gesagt werden sollte es trotzdem immer wieder einmal, damit auch das Im-Namen-des-Volkes-Volk (Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG!) merkt, womit wir uns tagtäglich auseinander setzen müssen.

(*): Als ich dieses häßliche Wort einmal einem Staatsanwalt gegenüber lautstark vorgetragen hatte, bin ich haarscharf an einem Ermittlungsverfahren wegen Majestätsbeleidigung vorbeigeschlittert.

Bild: GesaD / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Justiz, Richter veröffentlicht.

18 Antworten auf Absolute Beginners

  1. 1
    JLloyd says:

    Wenn man die Juristerei als Handwerk begreift und damit besagte Erstfehlbesetzungen als Pfuscher, so ist zumindest die Urteilstendenz gegenüber der Staatsanwaltschaft erklärbar, denn diese Pfuscher wissen, dass Loyalität gegenüber dem Staat die einzige Münze ist, mit welcher sie ihr Gehalt vergelten können.

  2. 2
    Tobias Glienke says:

    Wie sagte schon König Otto: Es gibt keine jungen und alten Spieler, nur gute oder schlechte.

  3. 3

    Ich erinnere mich an meine Zeit an den Amts-/Landgerichten Leipzig und Chemnitz und an die vielen „Leichen“ in Richterrobe, die aus West nach Ost verschoben wurden, weil sie im Westen nicht tragbar bzw. mit den wenigen Punkten nicht in den Staatsdienst übernehmbar waren, oder die als Altlast aus Zeiten der DDR angefallen sind, Richter, die bei ihren Kollegen, nicht nur die Stirn in tiefe Falten gelegt haben, sondern bei denen man wusste, geht ihr Urteil zur Berufungs-/Revisionskammer, dann kommt es mit 100%Sicherheit aufgehoben zurück.

    Das war allen bekannt und NIEMAND hat den Mund aufgemacht bzw. etwas dagegen getan. Die Zivilkammervorsitzenden haben ihre „Richter“ durchgeschleppt und versucht, den Schaden, den sie anrichten, zu minimieren. Die Anwälte haben ihr Honorar kassiert, und ansonsten ihren Klienten, der den Spass bezahlt hat, auf die Berufungsverhandlung vertröstet (was die aktuellen Kosten natürlich nicht von ihm genommen hat), und die Amtsgerichtspräsidenten haben OrdnungswidrigkeitenRiAGs eingeführt, um zumindest nicht mit dem schlechten Gewissen leben zu müssen, dass ihre Richter-Blindgänger Unschuldige inhaftieren.

    Vor diesem Hintergrund des schweigenden Einverständnisses der berobten Zunft, finde ich es umso bemerkenswerter, dass die Missstände mittlerweile so groß sein müssen, dass jemand den Mund auf macht.

    Dessen ungeachtet: Hochachtung Herr Hoenig, ich vermute, Sie haben den Ruf als Nestbeschmutzer bereits für sich akzeptiert – weiter so!

  4. 4
    Lexus says:

    Der Satz „Da schließt ein Richter auf Probe einen Angeklagten in eine Arrestzelle, um ihn weichzukochen“ ist so wohl nicht ganz richtig.

    In diesem speziellen Fall sieht es wohl eher so aus, dass der Richter den Angeklagte zu einer Therapie „überreden“ wollte. Dazu hat er den Angeklagten mitgenommen und ihm gesagt, dass wenn der Angeklagte keine Therapie machen würde, er mal in so einer Zelle enden wird.

    Dann ist der damalige Angeklagte in so eine Zelle gegangen und die Tür wurde geschlossen (nicht verschlossen). Nach 30 Sekunden hat er dann die Zelle wieder verlassen. Danach hat er einer Therapie zugestimmt.

    Der damalige Angeklagte selbst sagte, dass er sich vom Richter nicht unter Druck gesetzt gefühlt hat und nie das Gefühl hatte, dass der Richter ihn irgendwie drohen wollte oder ähnliches. Er selbst sagte vor Gericht später aus, dass er die Aktion als „Zellenbesuch“ empfunden hat.

    Das als Klarstellung ohne sagen zu wollen, dass in dem Verfahren alles so richtig ablief. Aber ganz so schlimm, wie es auf dem ersten Blick schien, war es dann wohl doch nicht.

  5. 5
    RA Neldner says:

    Ich würde dieses Anfänger-Bashing so nicht unterschreiben wollen.

    Ich habe hier gerade wieder mehrere Verfahren am Laufen wo gestandene Richter offenbar allenfalls darüber nachgedacht haben, wo denn nun der Stift liegt, mit dem sie den Entwurf der StA unterschreiben können.

    Andererseits gibt es auch Richter aller Erfahrungs- und Altersstufen, die den Rechtsstaat ernst nehmen. Es ist leider Gottes Glückssache, ob ein Richter seinen Fähigkeiten entsprechend eingesetzt wird oder nicht.

    Wenn ich den geschilderten Fall richtig mitbekommen habe, ist es ein übermotivierter Zivilist gewesen, der nie ein Strafrichterderzernat hätte bekommen dürfen.

    Was mich übrigens höchst erstaunt ist, dass noch niemand nachgefragt hat, warum ein wegen einer Sexualstraftat Angeklagter über den ein psychologisches Gutachtachten erstellt wurde, keinen (Pflicht-)Verteidiger hatte?

  6. 6
    ksu says:

    Im lawblog gab es bereits vor Tagen einen ähnlichen Artikel, auch hier gab es die wirklichen Hintergründe leider erst im Kommentarteil. Hier ist dem ausgewogenen Kommentar von Lexus wenig hinzuzufügen.

    Außer der Frage, warum verschiedene gute Blogger ein und den selben Fall derart undifferenziert und einseitig behandeln. Weil es so einfacher ins ideologische Weltbild eines Strafverteidiger passt?

  7. 7
    T.H., RiAG says:

    Ein „Warnschussarrest“ zur Geständnisherbeiführung geht nicht, egal ob der Richter einen Tag zuvor die Ernennungsurkunde bekommen hat oder kurz vor der Pensionierung steht. Ansonsten ärgert es mich, dass der Fall zum Anlass genommen wird, mal wieder pauschal auf alle Proberichter draufzuhauen (man möge mir dies verzeihen, ich bin diesem Stadium auch erst kürzlich entwachsen). Die „Probezeit“ dauert in einigen Bundesländern mittlerweile vier Jahre, es handelt sich also nicht bei allen Assesoren, auf die Anwälte und Angeklagte so treffen, um „absolute“ Beginner. Und ich würde auch nicht unterschreiben wollen, dass Angeklagte und Verteidiger bei Assessoren, die sich oftmals (sei es aus Motivation, noch vorhandenem Idealismus oder auch aufgrund der Beobachtung des Behördenleiters, unter der man steht) intensiver mit dem Einzelfall befassen als andere, immer schlechter fahren als bei erfahreneren Kollegen, von denen nicht wenige (insbesondere unter denjenigen, bei denen der Beförderungszug endgültig abgefahren ist) ihr Referat nach dem Motto „das habe ich schon immer so gemacht“ führen. Was den Strafbereich betrifft sollte man allerdings zumindest ein Jahr im Dienst sein, bevor man Einzelrichter wird. Insoweit wäre der Gesetzgeber gefordert. Abschließend erlaube ich mir noch die Anmerkung, dass neu eingestellten Richtern die Einarbeitung auch erleichtert würde, wenn die Verfahrensbeteiligten auf allzu umfangreiches „Austesten“ der oder des Neuen verzichten würden. So kommt es immer wieder vor, dass Anwälte bei neuen Richtern in den ersten Monaten die unsinnigsten Anträge stellen und gespannt auf die Reaktion warten. Bricht das Gegenüber nicht jedes Mal in Panik aus, sinkt die Antragshäufigkeit nach kurzer Zeit rapide und die Verhandlungen verlaufen völlig normal. Noch unangenehmer fallen allerdings oftmals Staatsanwälte auf, die meinen, neue Richter nach ihren Vorstellungen formen zu können und etwaigen Ungehorsam dadurch sanktionieren, bei jeder nicht antragsgemäßen Entscheidung Rechtsmittel einzulegen, selbst wenn die Strafe nur einen Monat unter dem Antrag liegt. Wenn einem so der § 267 Abs.4 StPO faktisch abgeschafft wird säuft man als Anfänger in kürzester Zeit ab, was sich bei der nächsten Beurteilung nicht wirklich vorteilhaft auswirkt. Wenn der betroffene Kollege dann auch noch weiß, dass er seine nächste Station bei der StA absolvieren muss und womöglich in der Abteilung landet, mit der er sich gerade durch Bildung eigener Meinungen „anlegt“, steigt der Druck nochmals. Über solche Punkte sollte vielleicht einmal diskutiert werden, anstatt ein vielleicht für manchen Mitbürger lustiges, aber wenig hilfreiches „hau-den-Anfänger“ zu spielen.

  8. 8
    Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig says:

    @ T.H., RiAG:
    Besten Dank für diesen Insiderbericht. Gern höre nicht nur ich solche Berichte über die Nöte der Justizmitarbeiter. Aber leider traut sich keiner aus Ihrem „Lager“, darüber z.B. in einem Weblog zu berichten.“RiAG Ballmann“ war ein solcher Versuch, der leider aus verschiedenen Gründen nicht fortgesetzt werden konnte.

    Wenn Sie einen „Strohmann“ brauchen, der für Sie eine Domain registriert und ein Richter-Weblog installieren läßt, sagen Sie mir Bescheid.

    Bis dahin müssen Sie sich damit abfinden, daß Strafverteidiger sich an Oberflächlichkeiten und nicht an Justiz-Interna reiben.

  9. 9
    T.H., RiAG says:

    Hallo Herr Hoenig,

    es wird wohl daran liegen, dass das Ende meiner „Probezeit“ wie gesagt noch nicht lange zurück liegt, dass ich mich der Gruppe der Assessoren noch verbunden fühle und auf Kritik nicht gänzlich unbefangen reagiere. Hierzu trägt sicher auch bei, dass ich die beschriebenen Disziplinierungsversuche der StA nicht nur von Erzählungen kenne, sondern auch selbst erfahren „durfte“, nachdem ich mit drei zufällig kurz aufeinander folgenden Freisprüchen (die nebenbei bemerkt bei meiner Berufungskammer allesamt hielten) wohl den Bogen überspannt hatte. Gleichwohl kann mich ganz gut damit abfinden, dass sich Strafverteidiger an Oberflächlichkeiten reiben, das bringt der Beruf des Strafrichters hin und wieder einfach mit sich… ;-)

    Ein Anwaltsblog ist sicher auch nicht die ideale Stelle, um die Proberichterproblematik zu erörtern, ebensowenig sind andere Stellen geeignet. Abhilfe schaffen könnten die Politik, indem sie für Strafrichterstellen eine dem Schöffen- oder Familiengericht entsprechende Einjahresregelung schafft oder die Justizverwaltungen, die zumindest der Gefahr des vorauseilenden Gehorsam entgegen wirken könnten, indem junge Kollegen nicht vom Strafgericht direkt zur StA versetzt werden. Dies würde jedoch einen entsprechenden Willen der Entscheidungsträger voraussetzen, und der ist weit und breit nicht in Sicht. Es macht halt weniger Arbeit, einen Berufseinsteiger, der es noch glaubt, wenn ihm erzählt wird, dass es keine andere verfügbare Stelle gibt, auf das Strafreferat am AG Hinterdipfelbach zu setzen anstatt einen planmäßigen Kollegen mühevoll zu überreden.

    Über die Gründe, weshalb es keine bloggenden Richter gibt, möchte ich mich an dieser Stelle ausschweigen, Sie haben einen nicht ganz unwesentlichen Grund bereits angedeutet. Gleichwohl besten Dank für den angebotenen „Strohmanneinsatz“.

    Vielleicht sind aber gelegentliche Online-Diskussionen zu einzelnen Beiträgen in Anwaltsblogs wenigstens besser als gar nichts.

  10. 10
    RA Neldner says:

    @T.H., RiAG: Auch von mir vielen Dank für ihre Beiträge. Wenn ich mir überlege, dass ich bei einer Laufbahn in der Justiz immer noch Proberichter wäre, bestätigt das mal wieder meine Entscheidung Anwalt zu werden und im Referendariat entsprechend die Weichen zu stellen: Praxiserfahrung sammeln statt Examensnote optimieren. Wer unbedingt in die Justiz will, muss leider die Prioritäten umgekehrt setzen und erlebt zwangsläufig den Praxisschock mit besonderer Härte.

    Aber sie haben recht: Wirklich etwas ändern lässt sich nur politisch.

  11. 11
    Kalli Feldkamp says:

    Jetzt ist der Blogverfasser immer noch nicht auf den Punkt eingegangen, dass es ein „Einsperren“ gar nicht gegeben hat.

    Bin gespannt, ob und was da noch kommt.

  12. 12
    Abdul Ali Sirin says:

    Um die „Proberichterproblematik“ zu beenden, müsste mehr Druck auf die Gerichtspräsidien gemacht werden.

    Es wäre interessant zu erfahren, ob CRH da schon entsprechende Versuche unternommen hat oder ob es beim Internet-Bashing bleiben soll.

  13. 13
    alfred says:

    Hier: http://www.nrv-net.de/downloads_publikationen/540.pdf#page=19 (und den folgenden Seiten) kann man doch recht gut nachlesen, wie es Proberichtern ergeht. Die Beurteilungsarie (ab Seite 21) erinnert ein wenig an das Trauerspiel um Thomas Fischer, welches hier ja auch schon einmal Thema war…
    Einen Strohmann… den würde ich mir auch wünschen. Ich kann allerdings nur von den Unzulänglichkeiten eines Rentenversicherungsträgers berichten. Dafür aber jede Menge…

  14. 14
    Egbert Sass says:

    Ein pragmatischer Mann ganz nach meinem Geschmack. In den USA würde er rasch Karriere machen. Auch wenn es Herr Hoenig ungern hören mag: Unter Welpenschutz stehen in Deutschland ja wohl eher polizeibekannte Intensivtäter?!

  15. 15
    Ri LG says:

    @ RA Neldner und TH RiAG
    Der Fall ist wirklich „spektakulär“, wie von Herrn Hoenig zutreffend bezeichnet, aber aus einer Menge an anderen Gründen, die dem BGH nicht mitgeteilt wurden, da dieser nur ein Urteil des Kammervorsitzenden aus Kassel bekam, der sich wie ein Oberstaatsanwalt der „alten Sorte“ benahm. Gut. dass diese Feststellungen aufgehoben wurden, denn sie waren gespickt mit unsachlichen „Feindseligkeiten“, die einer Strafkammer unwürdig erscheinen.
    Der Vorwurf selbst kam übrigens erst nach 2 Monaten nach der Verhandlung durch ein Kaffeerundengerücht der Staatsanwaltschaft zum Vorschein, dass auf ein „Wegsperren über eine halbe Stunde zwecks Geständniserpressung“ lautete, worauf der Landgerichtspräsident den Proberichter durch eine bewusst vernichtende Beurteilung aus dem Dienst drängen wollte, was dieser aber nicht akzeptieren wollte, da die Vorwürfe aus seiner Sicht unzutreffend gewesen seien. Man soll dem Proberichter damit gedroht haben, dass man ein Verfahren einleiten werde, wenn er die Beurteilung nicht unterschreibt. Der Proberichter wandte sich infolge des existenzvernichtenden Druckes ans Justizministrium, dem das Ganze nicht nur seltsam, sondern gefakt vorkam. Der Proberichter wurde in einen anderen Landgercihtsbezirk versetzt und leistete dort guten Dienst. Durch die Zurwehrsetzung herausgefordert trat die Staatsanwaltschaft nach und ermittelte ohne den Proberichter überhaupt anzuhören. Es fehlten plötzlich wichtige entlastende Unterlagen und es kam zum Exzess. Über 10 Monate versuchte man den Proberichter vorzuführen und mit zum Teil offenkundig an den Haaren herbeigezogenen „Indizien“ zu belasten. Am Ende gab es einen widerwilligen Freispruch, den der BGH nicht so recht akzeptieren wollte, da die Widersprüche zu offensichtlich waren…
    Übrigens wurde die zweite dienstliche Beurteilung, die zunächst ausgesprochen gut bewertet wurde, dann plötzlich „nach Prüfung im Ministerium“ ins negative Gegenteil verkehrt. Es darf nicht sein, was nicht sein soll!
    Das, was dort in Kassel abgelaufen ist, stellt einen Justizskandal erster Güte dar, den nur keiner so recht aufdecken will, weil es nur einen kleinen Anfängerrichter betrifft, dessen Karriere ohnehin schon beendet ist. Wer den Hintergrund kennt und weiß, dass dieser „einfältige“ Proberichter sich erlaubt hat, eine Oberstaatsanwältin (die gern Behördernleiterin werden möchte) zu kritisieren, der weiß, warum dieser Prozess so „bizarr“ ist. Es handelt sich nicht nur um die staatsanwaltliche Disziplinierung eines jungen engagierten (und entlassenen) Proberichters, sondern um eine staatsanwaltschaftliche Exekution und Machtdemonstration gegenüber der (Probe)Richterschaft.

    Es bleibt abzuwarten, ob die neue Kammer wieder versuchen wird, die Staatsanwaltschaft zu schützen oder ob man diesmal die vielen Widersprüche in der Ermittlung aufklären will.

  16. 16
    le D says:

    Ein Justizinterner Skandal. evtl. bitter für den Proberichter. Mir (und ich bin immerhin Anwalt) aber ziemlich egal. Im Gegenteil: es ist gut, dass es mit der Ungerechtigkeit (gleich in welcher Richtung) mal einen Richter erwischt hat. Das erlebt der Richter (und evtl. die Richterschaft) mal mit, was Richter und Staatsanwälte (wo wir dabei sind: da fehlt eigentlich nur noch ein Polizist als Mitwirkender) so alles anstellen (und damit auch noch durchkommen).

    Es ist ein gutes Beispiel, dass sich politisch etwas ändern muss. Nur hört man die Stimmen aus der Richterschaft nur sehr sehr leise, dass sich was ändern muss…

  17. 17

    […] 2 StR 610/11 – die Runde in den juristischen Blogs. Ich habe dazu eine Randerscheinung – über den Haftrichter auf Probe – beschrieben, nachdem schon Rechtsanwalt Andreas Jede auf das Problem der Kompetenzen eines […]

  18. 18
    Verkehrsverteidiger says:

    Ja, in der Tat.

    In diesem Skandal fehlen eigentlich nur noch ein paar lügende Polizeizeugen. Dann ist alles so wie immer, nur dass es eben mal einen einfältigen Proberichter erwischt hat.