Die Schmierfinken und der Haftrichter

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. hat am am 27. April 2011 folgende Presseerklärung veröffentlicht:

Am 24. April 2011 hat der zuständige Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Tiergarten Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Haupttäter des Übergriffes auf einen 29-Jährigen am Osterwochenende auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße erlassen, diesen Haftbefehl jedoch zugleich gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Diese Entscheidung des Ermittlungsrichters ist in den Medien überwiegend auf Ablehnung gestoßen.

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. merkt hierzu Folgendes an:

Die Anordnung und der Vollzug von Untersuchungshaft darf in Deutschland außer in Fällen konkret begründeter Wiederholungsgefahr nur zum Zweck der Verfahrenssicherung erfolgen, insbesondere zur Abwendung von Fluchtgefahr. Kann eine solche Fluchtgefahr durch Anordnung anderer verfahrenssichernder Maßnahmen abgewendet werden, darf Untersuchungshaft nicht vollzogen werden. Vor allem darf die Anordnung und der Vollzug von Untersuchungshaft nicht dazu dienen, den Beschuldigten bereits vor einer gerichtlichen Hauptverhandlung zu bestrafen oder ihm dadurch einen „Denkzettel“ zu erteilen. Die Feststellung der Schuld des Beschuldigten und Auswahl und Bemessung der entsprechenden Sanktion bleiben – auch bei geständigen Beschuldigten – dem Gericht in einer solchen Hauptverhandlung vorbehalten.

Nach diesen Grundsätzen ist die Haftverschonungsentscheidung des zuständigen Ermittlungsrichters rechtlich zutreffend und folgerichtig, denn bei einem 18jährigen Beschuldigten, der sich selbst stellt, ein Geständnis ablegt, zur Schule geht, in einem intakten Elternhaus lebt und bislang über keinerlei strafrechtliche Vorbelastungen verfügt, ist nicht davon auszugehen, dass er sich dem weiteren Strafverfahren entziehen wird.

Die insoweit ablehnenden und teilweise populistisch überspitzten Kommentare in der Tagespresse verkennen die rein verfahrenssichernde Funktion von Untersuchungshaft. Befremdlich erscheinen in diesem Zusammenhang vor allem die teilweise direkt gegen den zuständigen Ermittlungsrichter gerichteten Angriffe bestimmter Presseorgane (z.B. „Das ist der Richter, der den Schläger freiließ“ BZ vom 27. April 2011, Titelseite), wobei in einem Fall sogar ein großformatiges Foto des Ermittlungsrichters abgedruckt wurde. Eine solche tendenziöse und auf die Person eines Richters abzielende (negative) Berichterstattung negiert den Verfassungsgrundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und widerspricht dem rechtsstaatlichen Verständnis, dem auch die Presse verpflichtet sein sollte.

Rechtsanwälte Martin Rubbert und Dr. Toralf Nöding für den Vorstand der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.

In nicht wenigen Fällen betrachtet mancher Staatsanwalt und mancher Richter den Vollzug der Untersuchungshaft als Bestandteil der Disziplinierung. Leider gibt es zu wenig Haftrichter, die den Mut besitzen, eine solche – zutreffende! – Entscheidung wie die beschriebene zu treffen.

Daß die Journaille – wie jene BZ – versucht, auf diese Weise quasi eine Lynchjustiz wieder hoffähig zu machen, ist widerwärtig, aber bei dem Ausbildungsstand der sich auf diesem Niveau prostituierenden Schmierfinken nicht anders zu erwarten.

Dieser Beitrag wurde unter Medien, Richter veröffentlicht.

30 Antworten auf Die Schmierfinken und der Haftrichter

  1. 1
    Auke says:

    Die Presseerklärung ist nicht einfach genug formuliert, damit sie von einem Autor der BZ verstanden wird.

  2. 2
    Hardy says:

    Man kann es aber auch so sehen:

    „Wer Gott spielen will, indem er auf Wehrlose tritt, sollte in U-Haft sein Verfahren abwarten dürfen.“

    http://www.sueddeutsche.de/kultur/zur-haftverschonung-des-u-bahn-schlaegers-ein-unrecht-geschieht-1.1090017

    (Die Schmierfinken von der SZ)

    Denn eines müssen auch die Juristen langsam kapieren: Je mehr sich Rechtsprechung und Gesetze vom Gerechtigkeitsempfinden der Bewohner entfernen, umso tiefer wird ihr – bei Rechtsanwälten dank Abmahnindustrie und Co. eh‘ schon nicht mehr großartig vorhandenes – Renommee sinken. Und bitte jetzt keine Bemerkung mit Vox Populi, Danke.

  3. 3
    Loop says:

    Vox populi, vox Rindvieh!

  4. 4
    Donnerkatze says:

    „Vox Rindvieh“ – super konstruktive Gesprächsgrundlage.
    Die Meinung der Bevölkerung der Nicht-Juristen, sollte auch toleriert werden.
    Missende Toleranz und Respekt… tja, auch immer wieder Grundlage, daß es erst zu solchen Vorkommnissen überhaupt kommt.

    OK… es SIEHT nach Lynchjustiz aus, was so in der Presse steht.
    ABER, wie sieht es denn in der Realität aus.
    JEDER Straftäter, ob er sich nun freiwillig stellt oder nicht, HAT irgendwie geartet feste soziale Kontakte, Wohnung etc. und daher ebenso wenig Fluchtgefahr und TROTZDEM sitzen etliche in U-Haft, sogar SEHR lange, auch bei WEIT WENIGER heftigen Delikten. In den meisten Fällen, besitzt die Familie KEIN gut situiertes Umfeld (Papi Prof.) welches überhaupt eine Flucht ggf. finanzieren könnte.

    DAS ist es was einige „normale“ Leute aufregt.
    Das Gefühl, daß mit zweierlei Augenmaß gemessen wird!

    Lynchjustiz ist NICHT zu unterstützen und in der Presse steht sowieso nur verdrehter Miste, der die Auflagenstärke erhöhen soll :-(

  5. 5

    […] schreibt dazu in seinem Blog: Daß die Journaille – wie jene BZ – versucht, auf diese Weise quasi eine Lynchjustiz wieder […]

  6. 6
    Matthias says:

    Es ist aber auch wirklich ungerecht, dass eine Minderheit von 98% der Richter, die dem Mob der Strasse folgen würden, für den schlechten Ruf eines ganzen Berufsstandes verantwortlich sein sollen.

  7. 7
    Andi says:

    Der Täter hat sich nicht aus Reue gestellt, sondern nur, weil nach der Veröffentlichung der Videoaufnahmen jede Minute die Polizei vor der Tür stehen konnte.
    Und das Geständnis ist dank der Videoaufnahmen quasi überflüssig, jedenfalls nicht zur Entlastung anführbar.
    Das „Motiv“ aber („hatte Streilust“) weist auf Wiederholungsgefahr hin.

  8. 8
    K2R says:

    ….“Anordnung und der Vollzug von Untersuchungshaft nicht dazu dienen, … einen “Denkzettel” zu erteilen“

    Aber ist es nicht genau das, was die bayerische Justizministerin Merk mit dem Begriff „warnschußarrest“ fordert?

  9. 9

    @K2R:Wozu sollte der „Warnschussarrest“ denn dienen? Um verwirrte Jugendliche vollständig zu entwurzeln und damit in die Kriminalität zu treiben? Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, in einer Arrestanstalt von den erfahreneren Jugendliche zu lernen, wie man das nächste Mal „richtig“ zutritt? Wer so etwas fordert, hat offenbar von der sozialen Wirklichkeit überhaupt keine Ahnung.

  10. 10
    BV says:

    Viel schlimmer finde ich es, wenn vermeintliche Fachleute, die es wirklich besser wissen (müssen), mit in dieses populistische Horn stoßen, wie z.B. Prof. Pfeiffer oder ein Vorsitzender einer Polizeigewerkschaft.

    Von mir aus, soll man eine Diskussion über die rechtlichen Rahmenbedingungen führen. Aber den Haftrichter für seine Entscheidung anzugreifen, vor allem in diesem Ausmaß, ist falsch und für die Kenner der Materie, die es trotzdem machen, auch äußerst peinlich.

  11. 11
    Verteidiger says:

    Hier und bei dem Kollegen Werner Siebers klingt es so, als habe der Haftrichter das Vorliegen eines Haftgrundes verneint. Das ist aber doch offenbar nicht der Fall. Der Haftbefehl wurde lediglich außer Vollzug gesetzt.

  12. 12
    Airfix says:

    Stück für Stück wird der Rechtsstaat von Politikern und Journalisten unterhöhlt.
    Was mir auf den Geist geht ist das hirnlose geblöke nach „härter“, „schneller“ und „sofort wegsperren“.
    Wie steht es denn mit Ursachenforschung und das Problem dann an der Wurzel packen?
    Ach, nee, dauert zu lange und kostet Geld.
    Armselig.

  13. 13
    Andreas says:

    Wenn das Opfer Rubbert oder Nöding hieße, ob wohl der Name dann auch unter der Erklärung stünde?

  14. 14
    Tourix says:

    Operative Hektik ersetzt geistige Windstille.

    Wirklich sinnvoll wäre eine deutlich schnellere Rechtssprechung. Aber das kostet ja Geld :-(

  15. 15
    Björn says:

    Sehr schöner Eintrag. Nur den letzten Satz hätte es meiner Ansicht nach nicht gebraucht. Der Inhalt erschließt sich bereits aus dem Text und Sie verlassen damit leider ebenfalls den Boden der Sachlichkeit.

  16. 16
    Martin Rath says:

    @ Hardy:
    Neben dem starken Bedürfnis nicht geschlagen oder getreten zu werden, habe ich auch ein starkes Bedürfnis, Schlägern und Zutretenden nicht im öffentlichen Raum zu begegnen. Wem geht das, mal ganz dumm gefragt, denn anders?

    Vom Einzelfall her eine – günstigerweise – rechtssoziologische Dikussion darüber zu führen, ob das Wegsperren diesem Wunsch (netto, bei Einrechnung aller Nebenfolgen des Wegsperrens) dienlich ist, dürfte nicht furchtbar fruchtbar sein. Ich bin da unentschlossen.

    Etwas garstig könnte ich aber werden, wenn unterstellt wird, das formale, rigorose Einhalten freiheitswahrender Normen trage zur Unbeliebheit der Juristen bei, weil sie im Einzelfall nicht mit dem emotionalen Quark „der Gesellschaft“ harmonierten. Im Gegensatz zu einem verbreiteten Vorurteil sollte man meines Erachtens ganz froh sein, dass diese Berufsgruppe „formalistisch“ argumentiert oder sogar denkt – und wenn vielleicht auch nur als Korrektiv zum emotionalen Haschmich, der durch viele Köpfe im Rest der Gesellschaft spukt.

    @ Andreas: Ja ja. Wie sagt man in den USA? Ein rechter Republikaner mit Faible für die Giftspritze ist ein linker Demokrat, dessen Tochter vergewaltigt wurde. Von wem stammt diese Wendung? Von Allan M. Dershowitz. Dem liberalen Strafverteidiger – liberal bis das World Trade Center einstürzte und er die Folter lieben lernte.
    Spricht aus Betroffenheit irgendeine höhere Vernunft?

  17. 17
    RAWill says:

    Aus Erfahrung:

    Diejenigen, die am schnellsten nach einer härteren Gangart der Justiz schreien, sind diejenigen, die am lautesten rumjammern, wenn sie selbst „in der Klemme stecken“ und irgendwelche Sanktionen des Staates zu fürchten haben, und sei es nur wegen zu schnellem Fahren. Dann ist plötzlich jedes Mittel recht um nicht bestraft zu werden.

  18. 18
    Hardy says:

    @Martin Rath

    Jemanden, der einen anderen fast – reden wir von Glück für das Opfer – tottritt, und das ohne Grund; diesen am selben Tag unter kleinen Auflagen freizulassen – muss man wirklich Jurist sein, um das gutzufinden? Ich denke, da stehen die lieben Juristen aber ganz, ganz alleine auf sehr weiter Flur. Und irgendwann ist einfach die Legitimation der gesamten Justiz weg – dann verschärft die Politik auf Druck der Straße die Regeln extrem. Was man durch vernünftiges Anwenden der bestehenden Regeln – hier also 2-3 Wochen U-Haft bis zum Prozess – einfach hätte umgehen können.

  19. 19
    suse says:

    ich kann die „meinung des volkes“ nicht nachvollziehen und kann nur sagen, dass sie sich dann doch bitte nicht nur durch die blöd-zeitung sondern auch so weit fortilden sollen, dass sie das rein juristsisch verstehen… für mich dürfte sogar versuchter mord im raum stehen und trotzdem sage ich.. haftgründe?!?! sehe ich nicht. als ob dieser junge mann bis zum prozess *irgendwas* machen würde…der kann ruhig neben mir wohnen, vor dem hab ich jetzt absolut keine angst.. vielleicht sind die wochen in freiheit ja auch viel schlimmer für ihn…ist bestimmt klasse, wenn nen haufen boulevard medien vor der haustür abhängt und die gesamte familie nen riesen hass hat und man live miterlebt, wie papa und mama tagelang mit rechtsanwälten und co. verhandelt…

    und es ist doch völlig egal, ob er ein paar wochen in der u-haft sitzt oder die wochen später im gefängnis verbringt.
    ich finde es sehr gut, dass der staat kein volksmob ist. davon sollte er sich sehr sehr strikt unterscheiden. klar, wenn jemand mein kind umbringt, dann würde ich denjenigen auch gerne lynchen. aber der staat und seine „helfer“ dürfen sich von solchen motiven eben nicht leiten lassen. das argument: und wenn es dein sohn/kind/… wäre, zählt gar nicht.
    im übrigen: jeder einzelne im volk trägt doch an solchen taten mit schuld (alles kann man nicht verhindern, ich weiss)oder wer engagiert sich denn noch für die gesellschaft. und es hilft sicher total härtere strafen auszusprechen.. schaut doch nach amreika.. da isses doch gleich viel besser…*kopfschüttel

  20. 20

    […] bin ich ja geradewegs noch ausgesucht höflich geblieben gegenüber diesen Journaloiden. Vielleicht sollte ich doch noch zum Bayern-Fan […]

  21. 21
    billytheboy says:

    Dann solltet ihr eure Urteile wenigstens nicht im Namen des Volkes sprechen denn die Meinung des Volkes ist eine andere.

  22. 22

    […] Fall ein paar markige Sätze von RA Hoenig und ein paar Worte zum Rechtsstaatsgerüttel der Boulevardmedien im […]

  23. 23
    RASchleicher says:

    Aus Wikipedia: Verfassungsfeindlichkeit ist die Ansicht einer Person oder einer Gruppe von Personen, wie Parteien oder Vereinen, die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht anzuerkennen, sie abzulehnen oder ihr andere Prinzipien entgegenzuhalten.
    Irgendwie passt diese Definition auf die Berichterstattung von Bild, BZ etc.
    Ist nur so ein Gedanke !

  24. 24
    Subsumtionsautomat says:

    Bei allem Verständnis für die Emotionen „der Gesellschaft“, ist es wichtig, dass wir eine Justiz haben, die sich – grundsätzlich – nicht von Emotionen leiten lässt.

    Natürlich sind auch Richter nur Menschen und so manches Mal ballt man die Faust in der Tasche, weil man dem „Arschloch“ recht geben musste. Sei es, dass man den Vergewaltiger freispricht, von dessen Schuld man persönlich überzeugt ist, dessen Verurteilung sich jedoch juristisch nicht begründen lässt. Sei es, dass man die Klage des alten Mütterleins gegen den unsympatischen Oberlehrer abweist, welches zwar eigentlich im Recht sein mag, die für eine erfolgreiche Klage erforderlichen Tatsachen aber nicht beweisen kann. Oder sei es, wie hier, dass man dem eigentlich schon überführten Täter bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung die „Gnade“ der Haftverschonung gewährt – weil es das Gesetz und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit so vorsieht. Das muss man nicht schön finden, ist aber immer noch besser als die Alternative: Willkür!

    Meinen Namen „Subsumtionsautomat“ habe ich irgendwann einmal in einem anderen Blog gelesen und übernommen – auch in Anbetracht der hohen Arbeitsbelastung, die es einem mitunter so vorkommen lässt als handele man automatenhaft die Fälle ab. Im Zusammenhang mit der hier angestoßenen Debatte sehe ich den Begriff allerdings auch als Lob an: Es ist eben etwas, dass unseren Berufsstand auch ausmacht oder ausmachen sollte, einen Sachverhalt rein juristisch unter die gesetzlichen Grundlagen subsumieren zu können und eben nicht – emotionsgesteuert – Sachverhalt oder Gesetz so zu verbiegen, dass das vermeintlich passende Ergebnis dabei herauskommt.

    Völlig unpassend ist die Frage, wie der Richter reagieren würde, wenn das eigene Kind, die eigene Frau, der eigene Bruder das Opfer wäre. Ich weiß es nicht. Letztlich stellt sich diese Frage aber auch nur für den Vater, Ehemann oder Bruder, nicht jedoch für den Richter: Aus gutem Grund wäre dieser in diesem Fall befangen und damit vom Verfahren ausgeschlossen.

  25. 25
    Der letzte Idealist says:

    Vielen Dank an RA Will in #17 (wir denken gleich; allein, meine mahnenden Worte will niemand hören) und Respekt für den schön geschriebenen Beitrag #24 des Subsumtionsautomaten.

    Als Nicht-Jurist und einfacher Bürger frage ich mich, die Faust in der Tasche ballend und die Kiefer aufeinander pressend, mit welchen legalen Mitteln ich in dieser Gesellschaft die Fahne des Rechtsstaates gegen den aufbrausenden Volkssturm (so muss man ihn wohl leider bezeichnen) mit aufrecht erhalten kann.

    Wie kann ich die kalte Wut über solch ein journalistisches Verhalten in positive, wirksame Energie umwandeln, ohne dabei auf das Niveau des Mob zu sinken?
    Welche Möglichkeiten bleiben, die aufrechten Rechtsstaatler zu unterstützen, wenn hier schon die „vierte Gewalt“ im Staate zu versagen droht?

    Ich bin nicht mehr erschüttert, ich bin deprimiert.

  26. 26
    billytheboy says:

    @subsuptionsautomat
    Der Beklagte ist Sohn eines Juristen und wohnt in einem Nobelviertel.
    Das solche Leute und Ausländer von der Justiz milder als andere behandelt werden hat der Subsuptionsautomat auch hier gewohnheitsmäßig berücksichtigt. Hoffentlich lernt er jetzt was dazu.

    Bei Zumwinkel erfolgte die Hausdurchsuchung einige Tage nach Ablauf der Verjährungsfrist. Alles rein unter Zeitdruck nach Schema F.

  27. 27
    Kai says:

    Also ich finde das Motiv „Streitlust“ schon einen guten Grund, den Täter so lange in U-Haft zu lassen. Aber der junge Herr wird eh nie ein Gefängnis von innen sehen müssen, denn bei dem Urteil wird der Täter einfach eine Bewährungsstrafe erhalten…

    Was lernen wir daraus: Wer Schule/Arbeit und eine Wohnung hat, der darf auch mal aus purer Streitlust andere Menschen zu Boden prügeln und dann auf den Kopf des Opfers treten… sollte die Tat gefilmt worden sein, geht man zur Polizei und legt ein Geständnis ab… am Ende wird man als Täter nur mit Bewährung bestraft.

    Und was lernt der Täter daraus? Gar nichts… denn nach dem er höchstwahrscheinlich sein Abi gemacht hat und das Studium abgeschlossen hat, ist die Tat längst aus dem Führungszeugnis getilgt (da er jetzt erwachsen ist und die Tat zur Jugendzeit geschah).

    Also diese Wortblasen „Im Namen des Volkes“ können sich die Richter in Zukunft sparen..

  28. 28
    suse says:

    @kai LOL wer sagt denn das er ne bewährungsstrafe bekommt…?!?!
    wenn man keine ahnung hat, einfach mal…

  29. 29

    […] Vollzug gesetzten Haftbefehl gegen den “U-Bahn-Schläger” in Berlin befasst, vgl. auch hier und […]

  30. 30
    Donnerkatze says:

    Hmmm,
    keine U-Haft, weil keine Gefahr von ihm ausgeht?
    Auch wenn es hysterisch klingen mag…
    Ist es soo unrealistisch, daß noch nicht so abgebrühte und „normale“ Jugendliche, Schulkameraden von ihm, jetzt wirklich Angst haben?

    Zumindest hat die Schule wenigstens reagiert:
    http://www.bz-berlin.de/archiv/u-bahn-pruegler-von-schule-ausgeschlossen-article1174680.html

    OK… BZ… das sagt leider alles und überdramatisiert die Reaktionen… aber nicht unrealistisch.

    Fragwürdig, warum wohl der so „nette“ junge Mann, gerade erst die Schule gewechselt hat?

    Gruß