Spritmangel

Für zwei Autodiebe war die Fahrt gestern Abend in Charlottenburg beendet. Nachdem den Männern im Alter von 22 Jahren gegen 19 Uhr 45 auf der BAB 100 am Rathenautunnel das Benzin im gestohlenen „BMW“ ausgegangen war, blieben sie mit dem Fahrzeug liegen. Beamte des Polizeiabschnitts 25 nahmen kurz darauf das Duo fest. Ein 42-jähriger Mann hatte bereits vorgestern den Diebstahl seines Fahrzeuges bei der Polizei angezeigt. Bei der Durchsuchung des Autos fanden die Beamten eine Schreckschusswaffe, die beschlagnahmt wurde. Da der Fahrer keinen gültigen Führerschein besaß, wird gegen ihn auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Die Diebe wurden im Anschluss der Kriminalpolizei überstellt.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Eine Frage an die Jura-Studenten: Haben die „Autodiebe“ auch einen Verstoß gegen das Gebot begangen, nur mit ausreichender Tankfüllung auf die Autobahn zu fahren? Oder anders gefragt: Obliegt es einem Dieb, sich vor Antritt der Fahrt um den Treibstoffvorrat zu kümmern? Oder reicht es aus, einfach nur doof zu sein.

Dieser Beitrag wurde unter Ordnungswidrigkeiten veröffentlicht.

8 Antworten auf Spritmangel

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    Besucher2778 says:

    Hier gibts keine kostenlose Rechtsberatung, tut mir leid das müssen sie schon selbst rausfinden ;)

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    RA Neldner says:

    Andere Frage: Haben die Diebe gegen den Fahrzeughalter einen Schadenersatzanspruch, weil er nicht auf den möglicherweise unzureichenden Benzinstand deutlich hingewiesen hat? In Vaduz wahrscheinlich kein Problem aber in Berlin? Fragen über Fragen.

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    Kampfschmuser says:

    Gilt das vorm Richter nun als Selbststellen? Irgendwie war es das ja. ;)

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    BV says:

    Ich dachte, Jurastudenten müssen sich ohnehin nicht Ordnungswidrigkeiten rumplagen. Ansonsten dürfte § 21 I OWiG erstmal weiterhelfen.


      Jurastudenten kennen sich *immer* mit *allem* aus, unabhängig davon, ob das nun auf dem Lehrplan steht oder nicht. crh
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    otto says:

    soweit ich weiß, ist es keine Ordnungswidrigkeit, wenn man mit zu wenig Benzin los fährt und evtl. infolgedessen zum Stehen kommt.

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    otto says:

    Kraftstoffmangel wird als Fahrzeugpanne von diesem Verbot ausgenommen, auch wenn er sich meist vorhersehen lässt. Eine Strafe droht nur, wenn das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß abgestellt und gesichert ist. (ADAC Motorwelt Heft 8)