Gerechte Strafe

Der Geschädigte wurde von Wilhelm ziemlich übel zugerichtet. Seine Aussage, die er noch im Krankenhaus ins Protokoll diktierte, war nicht sehr ausführlich; es gab aber auch nicht viel zu erzählen: Zwei Schläge mit einer vollen Flasche, einer auf den Kopf, ein zweiter mit der geborstenen Flasche in den Bauch.

Seine Zeugenaussage beendete er mir den Worten:

Mehr kann ich nicht sagen, möchte aber, dass der Wilhelm eine gerechte Strafe erhält.

Was den Wortlaut angeht, sind sich alle Beteiligten sicher einig. Ich vermute aber, daß der Geschädigte eine etwas andere Vorstellung von Gerechtigkeit hat wie ich. Schauen wir mal, wo das Schwurgericht sich einpendelt.

Dieser Beitrag wurde unter Verteidigung, Zeugen veröffentlicht.

13 Antworten auf Gerechte Strafe

  1. 1
    ben says:

    6 Jahre wegen versuchten Totschlags ;-)

  2. 2
    Katrin_Berlin says:

    …es heißt übrigens „als ich“… ;-)

  3. 3
    Der Säzzer says:

    @Karin:

    Wieso?
    eine andere Vorstellung … nicht die gleiche Vorstellung …

    … wie ich.

    :-)

  4. 4
    Der Säzzer says:

    Da wurden Zeichen von Herrn Hönig seine Internetseite verschluckt!

    Also nochmal:

    „eine andere Vorstellung …“ IST GLEICH „nicht die gleiche Vorstellung …“

    … wie ich. :-)

  5. 5

    OK, einige wir uns:

    alswie ich.

  6. 6
    Pressekenner says:

    Nein, es muss tatsächlich „als“ heißen.
    Richtig ist: „Er hat eine andere Vorstellung als ich.“
    Richtig ist: „Er hat nicht die gleiche Vorstellung wie ich.“
    Aber das kann nicht ausgetauscht werden!

  7. 7
    Katrin_Berlin says:

    Genau. Danke! :-)

    PS. Und mit dem „als wie“ fangen wir am Besten gar nicht erst an… ;-)

  8. 8

    Sacht ma, habt Ihr eigentlich alle nix zu tun, daß Ihr Euch über so einen Müll den Kopf zerbrechen könnt?? Mann, Mann, Mann …

  9. 9
    Michael Bolte says:

    Ich glaube es heisst wie ich ….
    Er sollte 5 Jahre mindestens bekommen, ohne Bewährung und ohne Besucherzeiten :)

  10. 10
    Pressekenner says:

    Ich dachte, als Rechtsanwalt sei man ein Freund der Sprache. Und mit Freunden ginge man nicht gleichgültig um, dachte ich auch.

  11. 11
    Der dumme Hadolf Itler says:

    Was soll dabei schon rauskommen? Ich vermute mal 60 Tagessätze zu 15 Euro oder sowas. Weil der Wilhelm bestimmt eine üble Jugend hatte, betrunken war (oder beides) und wegen seiner neuen Freundin eine günstige Sozialprognose hat. Man will ja so einen armen Menschen – in der gerade neu sozial gefestigten Situation – nicht durch eine Haftstrafe aus dem Gleichgewicht bringen. Der arme Täter.

  12. 12
    derwisch says:

    &0 Tagessätze nur für Albaner-Willi.
    Falls es sich um einen Deutschen handelt, mindesdens 6 Jahre. Sollte es sich um Notwehr zum Nachteil eines Moslems handeln, mindestens 15 Jahre.

  13. 13

    „Zwei Schläge mit einer vollen Flasche, einer auf den Kopf, ein zweiter mit der geborstenen Flasche in den Bauch.“

    Verstehe ich nicht ganz: Eine geborstene Flasche ist doch leer, waren das auf den Kopf zuvor dann ein Schlag oder zwei (also insgesamt drei)?