Der Geschädigte wurde von Wilhelm ziemlich übel zugerichtet. Seine Aussage, die er noch im Krankenhaus ins Protokoll diktierte, war nicht sehr ausführlich; es gab aber auch nicht viel zu erzählen: Zwei Schläge mit einer vollen Flasche, einer auf den Kopf, ein zweiter mit der geborstenen Flasche in den Bauch.
Seine Zeugenaussage beendete er mir den Worten:
Mehr kann ich nicht sagen, möchte aber, dass der Wilhelm eine gerechte Strafe erhält.
Was den Wortlaut angeht, sind sich alle Beteiligten sicher einig. Ich vermute aber, daß der Geschädigte eine etwas andere Vorstellung von Gerechtigkeit hat wie ich. Schauen wir mal, wo das Schwurgericht sich einpendelt.
6 Jahre wegen versuchten Totschlags ;-)
…es heißt übrigens „als ich“… ;-)
@Karin:
Wieso?
eine andere Vorstellung … nicht die gleiche Vorstellung …
… wie ich.
:-)
Da wurden Zeichen von Herrn Hönig seine Internetseite verschluckt!
Also nochmal:
„eine andere Vorstellung …“ IST GLEICH „nicht die gleiche Vorstellung …“
… wie ich. :-)
OK, einige wir uns:
Nein, es muss tatsächlich „als“ heißen.
Richtig ist: „Er hat eine andere Vorstellung als ich.“
Richtig ist: „Er hat nicht die gleiche Vorstellung wie ich.“
Aber das kann nicht ausgetauscht werden!
Genau. Danke! :-)
PS. Und mit dem „als wie“ fangen wir am Besten gar nicht erst an… ;-)
Sacht ma, habt Ihr eigentlich alle nix zu tun, daß Ihr Euch über so einen Müll den Kopf zerbrechen könnt?? Mann, Mann, Mann …
Ich glaube es heisst wie ich ….
Er sollte 5 Jahre mindestens bekommen, ohne Bewährung und ohne Besucherzeiten :)
Ich dachte, als Rechtsanwalt sei man ein Freund der Sprache. Und mit Freunden ginge man nicht gleichgültig um, dachte ich auch.
Was soll dabei schon rauskommen? Ich vermute mal 60 Tagessätze zu 15 Euro oder sowas. Weil der Wilhelm bestimmt eine üble Jugend hatte, betrunken war (oder beides) und wegen seiner neuen Freundin eine günstige Sozialprognose hat. Man will ja so einen armen Menschen – in der gerade neu sozial gefestigten Situation – nicht durch eine Haftstrafe aus dem Gleichgewicht bringen. Der arme Täter.
&0 Tagessätze nur für Albaner-Willi.
Falls es sich um einen Deutschen handelt, mindesdens 6 Jahre. Sollte es sich um Notwehr zum Nachteil eines Moslems handeln, mindestens 15 Jahre.
„Zwei Schläge mit einer vollen Flasche, einer auf den Kopf, ein zweiter mit der geborstenen Flasche in den Bauch.“
Verstehe ich nicht ganz: Eine geborstene Flasche ist doch leer, waren das auf den Kopf zuvor dann ein Schlag oder zwei (also insgesamt drei)?