Die Kammer empfiehlt: Ausbildungsvergütung

Die Rechtsanwaltskammer Berlin empfiehlt den Kollegen für die Ausbildung zu Rechtsanwaltsfachangestellten oder Reno-Fachangestellten:

Für alle ab 2010 neuen Ausbildungsverträge wird als angemessene Vergütung im Sinne des § 17 Abs.1 Berufsbildungsgesetz nunmehr empfohlen:

405 € für das 1. Ausbildungsjahr
480 € für das 2. Ausbildungsjahr
550 € für das 3. Ausbildungsjahr

Nach langjähriger Rechtsprechung sind Verträge bis zu einer Abweichung von 20% nach unten eintragungsfähig. Abweichungen nach oben zur Gewinnung besonders qualifizierter Bewerber sind selbstverständlich unbegrenzt möglich.

Das sind aber auch Beträge, von denen die Lehrlinge weder leben noch sterben können.

Bedauerlich ist zudem, daß die Ausbildung das Strafrecht nur mal so nebenbei berücksichtigt. Für unsere rein strafrechtlich orientierte Kanzlei hat das zur Folge, daß wir nicht ausbilden können. Denn das, was die Berufsschule in der Theorie verlangt, wird von uns in der Praxis nicht angeboten. Umgekehrt: Das was wir an know how unserer Fachkräfte brauchen, lernen die Lehrlinge in der Schule nicht. Echt schade.

Aber vielleicht entwickelt sich – parallel zu den Fachanwaltschaften – auch eine Spezialisierung unter den assistierenden Berufen. Aus unserer Sicht, der Sicht einer eng spezialisierten Strafrechtskanzlei, wäre das durchaus wünschenswert.

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache veröffentlicht.

10 Antworten auf Die Kammer empfiehlt: Ausbildungsvergütung

  1. 1
    Chris says:

    Aber mal ganz ehrlich.. Die genannten Sätze sind ja schon etwas angehoben worden.. Als meine Frau gelernt hat (eine größere Kanzlei mit Insolvenzbearbeitung in Mitte), gab es den alten Satz (waren imho 320 EUR im 1. Jahr) minus 20%. Davon soll man dann Wohnen, Essen, Fahren und Lehrmittel kaufen. Selbst im Einzelhandel und im Reinigungsgewerbe gibt es mehr..

    Aber die wichtigste Frage bleibt:
    Wieso gibt es einen unteren Satz, wenn man ihn nochmal um 1/5 unterschreiten darf?

    Ach ja – die Ausbildung ist schon sehr eingeschränkt, wenn man die Zahl der Rechtsgebiete näher betrachtet.

  2. 2
    Marco says:

    Hmm, da sind die Sätze hier doch etwas höher (aber wohl auch die Lebenshaltungskosten, zumindest was Wohnen angeht):

    http://www.rakffm.de/raka/rub_reno/docs/zusatzinfo.shtml
    Empfehlungen des Vorstandes zur Ausbildungsvergütung ab 2002:
    1. Ausbildungsjahr 511 Euro brutto
    2. Ausbildungsjahr 587 Euro brutto
    3. Ausbildungsjahr 664 Euro brutto

    Von einer maximal zulässigen Abweichung finde ich nichts, wird aber wahrscheinlich in der Praxis ähnlich gehandhabt werden.

  3. 3
    DonJon says:

    Oh schöne neue Welt – die Beträge kamen mir gleich etwas hoch vor, bitte vergleichen (wir sitzen im Bezirk Celle und zahlen definitv mehr als die empfohlene Vergütung):

    http://anwaltverein.de/downloads/reno/Reno-Statistik-des-DAV-2008-Teil-2.pdf?PHPSESSID=483d320f7de2569828837277d7fd5ef4

  4. 4
    mk says:

    @crh:
    mal überlegt ob eine Ausbildungskooperation mit einer anderen Kanzlei eine Möglichkeit wäre, wenn Sie ausbilden wollen?
    Das BBiG lässt dies grundsätzlich zu.
    Heißt Sie schicken den / die RenO-Azubi zu der Kanzlei und dort werden die Inhalte gelernt die Sie nicht anbieten können.

  5. 5
    skugga says:

    Bei mir warens kurz nachm Kartoffelkriech 530 DM im 3. Ausbildungsjahr… aber das ist inzwischen auch lange her, fertig war ich 1991.

    Gelernt hab ich übrigens auch bei Straf- und Asylrechtlern (Verwaltungsrecht kommt in der Berufsschule nach wie vor gar nicht vor – leidvolle Erfahrung bei unseren jetzigen beiden Azubis). Das gesamte Zivilrecht musste ich mir also mehr oder minder neben der Berufsschule selber beibiegen, war dafür aber schon zu Ausbildungszeiten zuständig für Kosten und ZV. Und alles Relevante für die tägliche Praxis musste ich dann halt auch in der täglichen Praxis lernen.

    Es geht. Es geht sogar recht gut. Und ich bin immer noch dabei, nach einigen Umwegen über zivilrechtliche Kanzleien jetzt auch wieder mit mehr Strafrecht. :-)

  6. 6
    egal says:

    Es sind nunmal Lehrlingsgehälter, da wird man meist nicht so viel erwarten können und 400 – 550 € pro Monat ist auch nicht so schlecht für das entsprechende Lebensalter.

    Zudem handelt es sich um die Berliner Gehälter; in Berlin ists nunmal ein Stückchen billiger zu leben. Ob man mit 16 oder 18 unbedingt schon aus der elterlichen Wohnung ausgezogen sein muss?

    Zudem gibt es ja noch andere staatliche Leistungen wie Wohngeld, so dass man wohl nicht verhungern wird.

    Für gut qualifizierte Auszubildende ist sicherlich noch mehr drin, etwa bei Fremdsprachenkenntnisse.

  7. 7
    egal says:

    „mal überlegt ob eine Ausbildungskooperation mit einer anderen Kanzlei eine Möglichkeit wäre, wenn Sie ausbilden wollen?“

    Aber wer macht dann die ganze Arbeit? ;)

  8. 8
    studiosus juris says:

    Kann egal nur beipflichten. Warum soll jemand, der eine Ausbildung macht, sofort den Lebensstandard eines Durchschnittsarbeitnehmers haben?

    Als Student träume ich von einem dreistelligen, monatlichen Überschuss.
    (Ja ich weiß, die Azubis bringen schon „richtige“ Arbeitsleistung. Aber bezahlt werden muss mein Leben dennoch.)

  9. 9
    skugga says:

    @ egal und stud. jur:

    Als ich mit der Ausbildung angefangen hab, war ich 23 und hatte bereits ein Studium hinter mir. Und, wie gesagt, die 530 DM damals kamen erst im 3. (!) Jahr. Und große Sprünge kann man mit den immerhin inzwischen doch etwas höheren Sätzen heute nicht machen; übrigens sind die in bspw. Frankfurt a. M. auch nicht deutlich anders – und da leb mal von… Dass die RAe mehr rausrücken, halte ich für Wunschdenken, da fängt man eher zu weinen an, wenn man sieht, was qualifizierten und erfahrenen Fachangestellten so allgemein gezahlt wird…

  10. 10
    RA HAMM says:

    Rechtsanwaltskammer HAMM

    Als Leitlinie für eine nicht unangemessene Vergütung hat der Kammervorstand 2005 die nachstehend aufgeführten Sätze festgelegt:

    Ausbildungsjahr € 380,00
    Ausbildungsjahr € 430,00
    Ausbildungsjahr € 480,00
    Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist regional unterschiedlich.