Berufsrecht gegen Aldi-Anwalt

Die Rechtsanwaltskammer Hamm hat ein berufsrechtliches Verfahren gegen Herrn Rechtanwalt Dr. Welf Haeger eingeleitet.

Die Kammer vertritt die Ansicht, die Bezeichnung seines Angebotes, eine anwaltliche Dienstleistung für 36,00 Euro unter der Domain AnwaltsDiskcounter.de zu liefern, sei irreführend und verstoße gegen das Sachlichkeitsgebot des § 43 BRAO.

Daß die Rechtsanwaltskammer tätig wird ist – erstens – notwendig: Denn ihr

… obliegt insbesondere, die Kammermitglieder in Fragen der Berufspflichten zu beraten und zu belehren, bei Streitigkeiten unter den Mitgliedern der Kammer und zwischen Kammermitgliedern und deren Auftraggebern zu vermitteln sowie die Erfüllung der den Kammermitgliedern obliegenden Pflichten zu überwachen.

Aber – zweitens – hier auch überflüssig. Wie schon die alte Berliner Weisheit „Was nichts kostet, taugt nichts.“ in diesem Zusammenhang zutreffend feststellt, wird sich die Frage, ob sich ein solches Aldi-Konzept am Markt der Dienstleister behaupten kann, über die Zeit von selbst beantworten.

Damit’s greifbarer wird: Für die Teilnahme an einem sechsstündigen Fortbildungsseminar (z.B. Nr: 12250-10) der AnwaltAkademie müßte der Discount-Anwalt knapp sieben Stunden abrechnen.

Dieser Beitrag wurde unter Rechtsanwälte veröffentlicht.

20 Antworten auf Berufsrecht gegen Aldi-Anwalt

  1. 1

    Achtung! Für das genannte (zudem noch sehr günstige) Seminar sind nur noch einige wenige Plätze verfügbar…

  2. 2
    RA JM says:

    Immerhin gibt der Kasperkopp Kollege seine erbetene Stellungnahme öffentlich ab – in Form einer Presseerklärung.

    Und 36.- € pro Stunde – ist das „nichts“? Andere müssen für 1.- € pro Stunde werkeln. ;-) Aber so oder so, Qualität hat ihren Preis – was manche ggf. zu spät merken werden.

  3. 3
    Autofahrer says:

    Werter Herr Hoenig,

    „Wie schon die alte Berliner Weisheit “Was nichts kostet, taugt nichts.”“

    Ich persönlich halte 36 Euro/h durchaus für Kosten und ! Ob das Modell was taugt wird die Zeit zeigen.

    Wenn ich einen Ihrer Blogbeiträge richtig verstanden habe, so verienbaren Sie Ihre Vergütung nicht nach RVG/Brago sondern gerne frei, d.h. wahrscheinlich über den „durchschnittlichen“ Gebühren.
    Warum sollte es am „anderen Ende“ nicht aus Discountanwälte geben?

    Wer gerne ins KaDeWe geht (6. Etage) wird was finden und wer beim Discounter einkauft (z.b. ALDI) wird auch was finden.

    Warum das bei Dienstleistungen nicht funktionieren soll erschließt sich mir nicht.

  4. 4
    Besucher2778 says:

    Naja, vom heimischen Küchentisch aus arbeiten, keine Angestellten, zack 36/€ ;).
    Kann man ja gut als Nebenverdienst machen. Taxibranche ist immerhin auch nicht mehr das, was sie mal war.

  5. 5
    W says:

    „Persönlich – Vertraulich“?

    Davon ab: 36€ pro Stunde Netto, und sobald es sich um eine gerichtliche Angelegenheit handelt, gilt von RVG oder Stundenhonorar stets das jeweils teuerste – ich behaupte, so manche Kleinkanzlei in Berlin wäre froh, zuverlässig zu diesen Preisen zu arbeiten.

    Bei einem Streitwert bis 600 € (also den typischen Handy-, Kabelfernsehen- oder Internetvertragsproblemen des für diese Ansprache wohl durchschnittlich empfänglichen Kundenkreises) kostet der RVG-Anwalt mit 1,3 Gebühr 70,20 €. Da sollten die dortigen Superspezialisten besser mitsamt Beratung „von Angesicht zu Angesicht“ unter 60 Minuten bleiben, denn 2 x 36 ergibt bei mir 72 „Schreiben Sie uns, wenn Sie einen günstigeren Preis finden..“ – och, nö).

    Ich denke also, dass sich die Kritik der Kammer – neben der im Anschreiben erwähnten, m. E. etwas konstruierten, allgemeinen Irreführung über die grundsätzliche Freiheit des Anwalts in der Preispolitik – eher daran entzündet, dass die Kollegen bei weitem nicht so billig sind, wie sie es vermitteln. Und weniger an die Zulässigkeit eine „Aldi-Konzepts“ an sich. Aber vielleicht habe ich den Blog-Eintrag soweit auch falsch verstanden.

  6. 6
    W says:

    Uih – wäre der Hausherr eventuell so freundlich, den a-Tag hinter dem Wort „uns“ zu schließen? Danke schön.

  7. 7
    frannek says:

    Was für Scheiben zählt denn so ein diskcounter?

  8. 8
    Holger says:

    Was ist eigentlich aus dem ersten Anwaltsdiscounter, JURAXX, geworden, der mit seinen überall aus dem Boden schießenden, quitschgrünen Filialen monatelang Unruhe unter den benachbarten Kollegen verbreitete? Ach ja, da kam ja ganz schnell der Insolvenzverwalter zu Besuch…

  9. 9
    Randolf Edelmann says:

    Schade, dass das Berufsrecht teure Anwälte gewähren lässt, welche die sechs Monate alte BGH-Rechtsprechung in ihrem Fachgebiet nicht kennen sowie Anwälte die bewusst oder unbewusst falsche und zu hohe Abrechnungen nach dem RVG vorlegen, welche vor Gericht als fehlerhaft zerpflückt werden.

    Lieber potenziellen Billigschrott als völlig überteuerten Edelschrott…

  10. 10
    RA JM says:

    @Randolf Edelmann:

    Lieber substantiierte Kommentare als bloße Polemik:

    Wer sagt denn, dass „das Berufsrecht teure Anwälte gewähren lässt, welche die sechs Monate alte BGH-Rechtsprechung in ihrem Fachgebiet nicht kennen sowie Anwälte die bewusst oder unbewusst falsche und zu hohe Abrechnungen nach dem RVG vorlegen, welche vor Gericht als fehlerhaft zerpflückt werden“? Die Praxis zeigt anderes, Stichwort „Regress“.

    Und wer sagt denn, dass Discountanwälte die sechs Monate alte BGH-Rechtsprechung in ihrem Fachgebiet kennen?

  11. 11
    Randolf Edelmann says:

    Das Stichwort „Regress” gilt gleichermaßen für den potenziellen Billigschrott.

  12. 12
    RA JM says:

    Und notfalls gibt es bei ALDI ja bekanntlich die Rückgabegarantie. ;-)

  13. 13
    Waldbaer says:

    Möglicherweise..
    ..sieht der „ALDI-Anwalt“ seine Zielgruppe an Mandanten ja in der Kategorie: „Ich will auch mal meinen Nachbarn verklagen, dessen Hecke wächst wieder durch meinen ‚Maschendrodtsaun‘.“
    Bei den vielen Gerichtsserien im Fernsehen ist das doch möglicherweise eine Alternative zu Massenabmahnungen für Filesharer. Diese ehemalige Niesche ist ja schon satt besetzt.
    Vielleicht geht das ja tatsächlich weg wie frischgebackene Brötchen beim ALDI – frage ich mich als juristischer Laie.
    So mancher Gartenzweg kostet mehr als das Luftgewehr, mit dem er beschossen wird, habe ich mir sagen lassen.
    „Fachanwalt für Unfugsklagen“ – könnte da nicht tatsächlich Bedarf bestehen? ;-)

    P.S.
    Isch han mir jrad mal dat Video uff dm verlinkten Beitrach anjesehen. Dat klingt nach Karneval.
    Un wenn dat nit Karneval wor – von den Drogen, die der nimmt, will isch ooch jet han!

  14. 14
    Ö-Buff says:

    Na, ob der Aldi-Vergleich nicht ewas hinkt? „Norma“ wäre wohl angebrachter… ;)

  15. 15
    whocares says:

    Naja, die Erwiderung (http://www.deranwaltsdiscounter.de/erwiderung.doc) sieht ja schon ziemlich dahingeschmiert aus – mehr ist wohl für 36€/h nicht drin, noch nichtmal ein Kurs, wie man mit Word Texte schreibt und formatiert.

    Aber es gibt auch Lichtblicke: immerhin hat er’s geschafft, daß nicht die gesammelten Kanzleigeheimnisse in den Metadaten rumschimmeln.

  16. 16
    klabauter says:

    Weshalb soll das Einschreiten „überflüssig“ sein?
    Dass die Marktkräfte den Fall schon alleine regeln werden, ist vielleicht richtig; es geht aber darum, auch die Kunden vor einer Discount-Beratung zu schützen, Anwaltshaftung oder -haftpflicht hin oder her. Der Mandant muss – um solche Regressansprüche, bei denen er auch die Falschberatung im Vier-Augen-Gespräch beweisen muss, durchsetzen zu können – erst darauf kommen, dass nicht unbedingt das betrügerische Verhalten des Gegners oder der faule und unfähige Richter schuld am Prozessverlust o.ä. ist, sondern die Discount-Beratung.

  17. 17
    Waldbaer says:

    @whocares
    Ach du meine Güte.
    In dem von Ihnen verlinkte Dokument schreibt er: „Eine Irreführung liegt nicht vor.“

    Äh – ja. Das glaube ich ihm nun auch. *zg*
    Da lege ich ja sogar bei meinen blöden Blogkommentaren mehr Wert auf zumindest korrekte Rechtschreibung, als der in Anwaltsschreiben.
    Ich habe dann da auch mal weiter herum geklickt..
    Der redefiniert die Bedeutung von „Eine Gefahr im Anzug“ hier in Person für seine potentiellen Mandanten. IMHO

  18. 18
    Hans says:

    Waldbaer: Dann klären Sie doch mal einen dummen Menschen wie mir, wo in „Eine Irreführung liegt nicht vor“ der Rechtschreibfehler sein soll. Ich bin gespannt.

  19. 19
    W says:

    Hätte eventuell noch einer der Anwesenden Lust, sich mit meiner These auseinander zu setzen, dass es sich eben gerade gar nicht erst um eine „Discount-Beratung“ handelt – jedenfalls nicht zwingend und nicht vom Preis her?

    Oder haben alle völlig abweichende Realitätswahrnehmungen (oder ich mich verrechnet)?

  20. 20
    Sebastian says:

    Der Anwalt ist gerade bei „Das Supertalent“ auf RTL zu sehen. Was für ein …… :-)