Beratungshilfe für 400 PS

Im Zivilrecht haben sich kluge Köpfe Gedanken gemacht, wie ein Bürger, der finanziell nur dünn bestückt ist, gleichwohl zu seinem Recht kommen kann. Unter anderem wurden die Beratungs- und die Prozeßkostenhilfe eingeführt.

Auf den Punkt gebracht: Der Rechtssuchende darf kein Geld haben und wenn er klagen will oder verklagt wird, müssen zusätzlich relativ gute Erfolgsaussichten vorliegen. Dann bekommt der Rechtsanwalt seine Vergütung von der Landeskasse. Im Falle der Beratungshilfe liegt der Betrag bei irgendwas unter 100 Euro; nur 10 Euro oder einen ähnlich geringen Betrag muß der Beratende hinzusteuern.

Soweit der Grundsatz. Nun ein Fall aus dem prallen Leben.

Wir erhalten die Anfrage eines Autokäufers, der sich einer angeblich unberechtigten Forderung des Verkäufers ausgesetzt sieht. Der Käufer möchte von uns beraten werden, aber wir sollen uns gleich auch noch um die Beratungshilfe kümmern, auf die er – so trägt er vor – einen Anspruch habe; schließlich habe er kein Geld. Und ob er gleich morgen früh mal vorbeikommen könne, er habe schon von unserem guten Caffè gehört …

Ganz kurz habe ich mir am Telefon angehört, worum es konkret geht: Der Verkäufer verlangt eine weitere Kaufpreiszahlung in Höhe von 18.000 Euro. Es geht um einen Dodge RAM 2500 HD Quad Cab mit irgendwas um die 400 PS und einer einer italienischen Erstzulassung im Herbst 2009, den der Käufer – also der Beratungshilfe-Aspirant – für einen Schnäppchenpreis von etwas über 30.000 Euro (und nicht für knapp 50.000 Euro, wie der Verkäufer behauptet) eingekauft haben will.

Ich glaube, der Käufer braucht einen Fachanwalt für Dodge-Kaufverträge; ich bin nur ein kleiner Strafverteidiger, der allenfalls weiß, wie man einen Mandanten z.B. gegen den Vorwurf eines Prozeß- oder Eingehungsbetrugs verteidigt …

Dieser Beitrag wurde unter Mandanten veröffentlicht.

10 Antworten auf Beratungshilfe für 400 PS

  1. 1
    Kollege D. aus K says:

    „…wie man einen Mandanten z.B. gegen den Vorwurf eines Prozeß- oder Eingehungsbetrugs verteidigt“

    … vielleicht auch gegen den des Sozialbetrugs.

    Zur Beratungshilfe fällt mir der ehemalige Mandant in spe ein, der mich allen ernstes fragte, ob im Rahmen des Beratungshilfeantrages auch seine Einkünfte aus dem FA nicht bekannter Nebentätigkeit als Lehrer (!) anzugeben seien. Dass seien ja eigentlich keine richtigen Einkünfte.

    Nicht erst seit dem schicke ich jeden (!) Beratungshilfeaspiranten selbst zum AG. Irgendwo hört die pro-Bono Motivation dann auch mal auf.

  2. 2
    Wurzelsepp says:

    Demnächst vergibt dieser Interessent sicher auch den Auftrag, mit Beratungshilfe in Indien Schadensersatz wegen Funktionsmängeln bei Penisvergrößerungstabletten einzuklagen.

  3. 3
    knilch says:

    Ich würde es mir an Ihrer Stelle nochmal überlegen. So ein V8 klingt doch prima. Er könnte den Rest ja abstottern, indem er vor der Kanzlei hoch und runter fährt ;-)

    Aber ehrlich: Ihr Videobeitrag trifft den Nagel auf den berühmten Kopf.

  4. 4
    RA JM says:

    Nun sei mal nicht so raffig und nimm Dir ein Beispiel an der Kollegin Weigelt: ;-)

    „Ihr Recht ist mein größter Lohn.“

  5. 5
    Jürgen says:

    Hey! Den kenne ich! Das muß mal mein Mandant gewesen sein! Der war auch immer nur arm, wenn es um die Vergütung seines Anwalts ging und hatte eine Vorliebe für diese Art Autos. Ist auch blöd, wenn man mit so einem Wagen beim Gericht vor- und den Staatsanwalt dabei fast über den Haufen fährt, wenn man gerade eine Verhandlung wegen Abgabe einer falschen e.V. hat…

  6. 6
    RASchleicher says:

    Deen Mandanten kenne ich aus meiner Zeit in Köln: Er hat mich dort bei der Kammer angesch…, weil ich ihn nicht auf die Möglichkeit von BH und PKH hingewisen habe. Er hatte bei BMW einen Wagen für ca 120.000,– DM bestellt und die Fahrzeugserie wurde dann doch nicht produziert. Die Kammer sah von einem Berufsverbot bei mir ab. Aber war damals für mich ne interessante Rechtsfrage: hätte man BMW auf die Herstellung und Lieferung verklagen können ?
    Habe aus monetären Gründen das Nachdenken darüber eingestellt

  7. 7
  8. 8
    knilch says:

    Herr Hoenig, ziehen Sie Ihren Kopf aus der Schlinge…

  9. 9
    eborn says:

    Schicken Sie ihn doch zur Berliner Volksbank. Als kleine Rache ;-)

  10. 10
    RA JM says:

    @ eborn: Rache an wem – dem Mandanten oder der Berliner VoBa? ;-)