Notwehr, 12 mal

Das Verfahren gegen zwei Polizisten, die den Studenten Tennessee Eisenberg mit zwölf Kugeln erschossen haben, ist eingestellt. Die Beamten hätten in Notwehr gehandelt.

berichtet Bernhard Hübner in der taz.

In der Süddeutschen (mit weiter führenden Links) gibt es ein wenig Hintergrund zu der unglaublichen Geschichte.

Dieser Beitrag wurde unter Polizei, Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

23 Antworten auf Notwehr, 12 mal

  1. 1
    egal says:

    Ich hatte über den Fall in der taz schon vor Monaten gelesen. Es ist einfach unglaublich, wie schlampig die Polizei gearbeitet hat und wie einfach so eine vorsätzliche Tötung von gerichtlicher Seite abgehakt wird…

  2. 2
    Kampfschmuser says:

    „Eine Kugel durchschlägt Eisenbergs Knie. Er sei dennoch weiter auf den Polizisten zugegangen, schreibt der Staatsanwalt.“

    Aha… logo. ich würde gerne mal dem StA ins Knie schiessen. Dann kann er ja mal vorführen, wie man damit noch gehen kann.

    Irgendwie erinnert mich das alles an den blöden Witz, wo der Angeklagte dem Richter erklärt, dass der Tote ihm ins Messer gefallen ist und der Richter nachfragt: „38 mal?“.

  3. 3
    Klaus Knolle says:

    Hat der StA zu viele Zombie-Filme gesehen?

  4. 4
    Das Ich says:

    Herr Richter, der Beschuldigte hat aufs übelste die Faust meines Mandanten mit seinem Augapfel attackiert…
    Bei aller Liebe, ich verstehe schon, warum Kontrollen am Einlass gemacht werden. Bei solchen vorsätzlich falschen Urteilen kann ich leider nur Verständniss für Leute aufbringen, die dann mal eben den Richter und den Staatsanwalt auch in „Notwehr“ hinrichten.

  5. 5
    JCL says:

    » Die Ergebnisse in über 1.200 Seiten Ermittlungsakten böten keinen „genügenden Anlass“, die Polizisten anzuklagen, heißt es.«

    Kein »falsches« Urteil, sondern nichtmal eine Anklage.

  6. 6
    BV says:

    Mal etwas anderes: Die Kommentare von ‚egal‘ und ‚Das Ich‘ machen schön deutlich, wie die armen Gerichte auch zu einem schlechten Image kommen können: Da wird eine vorsätzliche Tötung von gerichtlicher Seite abgehakt bzw. ein vorsätzlich falsches Urteil gesprochen. Dabei war noch überhaupt kein Gericht mit dem Fall befasst.

    Und eines erstaunt mich auch immer wieder: Dass es sovielen Leuten gelingt, den Fall in einem kurzen Blog-Kommentar auf den Punkt zu lösen, obwohl das mehrere Ermittlungsbeamte nach der Anhäufung von 1.200 Blatt Ermittlungsakten nicht geschafft haben. Das beeindruckt – oder auch nicht…

  7. 7
    studiosus juris says:

    @BV: Richtig.

    Und eigentlich müsste dieser Blog-Beitrag auch ein Umdenken bei einigen Lesern/Kommentatoren bewirken. Beschwerten sich neulich hier doch einige, Notwehr gäbe es in Deutschland praktisch gar nicht mehr…

  8. 8
    JCL says:

    Es wäre sicherlich interessant zu verfolgen, wie ein Gericht die Sachlage nach Durcharbeiten durch 1.200 Seiten Papier beurteilt. Das aber die Staatsanwaltschaft es gar nicht erst zu einer gerichtlichen Beurteilung kommen lassen will, obwohl augenscheinlich höchst unterschiedliche Gutachten vorliegen, ist wohl der eigentliche Skandal.

    Notwehr – doch, gibt es noch. Wird sie aber auch abseits von Beamten so leicht in Betracht gezogen?

  9. 9
    Hannes says:

    Wenn ein Typ mit einem Messer auf Polizisten zugeht, dann gibt es nur eine mögliche Lösung für so etwas!

    Und wenn er nach der ersten Kugel nicht stoppt, dann muss man halt öfter von der Schusswaffe gebrauch machen. Das ist sicher auch für Polizisten keine alltägliche Situation.

    Den Fehler hat nicht die Polizei gemacht, sondern der Mann, der die Polizei mit einem Messer angegriffen hat. Man kann ja auch einfach mal hören was ein Polizist sagt oder nach RSG Einsatz das Messer hinlegen.

  10. 10
    studiosus juris says:

    @JCL:

    Mit dem Argument, es sei interessant gewesen, wie ein Gericht den SV geprüft hätte, müsste die StA ja alles anklagen (was in krassem Gegensatz zum Gesetz wäre, § 170 I StPO).
    Da haben Sie beim Akkusationsprinzip wohl nicht alles verstanden…

  11. 11
    JCL says:

    @ studiosus juris: Ich bin ich kein Jurist. Aber natürlich sollte eine Klage, so sie erhoben wird, auch Substanz haben, keine Frage. Ob das hier nicht vielleicht doch der Fall ist, wird sich vielleicht nach der Beschwerde des Anwalts ja noch zeigen.

    Das »Interessant« war auch lediglich auch mein persönliches Interesse an der Verfolgung des Verfahrens als Zuschauer bezogen. Dafür bedarf es keines Akkusationsprinzips. ;o)

  12. 12
    egal says:

    @stud. iur

    „Und eigentlich müsste dieser Blog-Beitrag auch ein Umdenken bei einigen Lesern/Kommentatoren bewirken. Beschwerten sich neulich hier doch einige, Notwehr gäbe es in Deutschland praktisch gar nicht mehr…“

    Das gilt ja auch nur für Polizisten und Soldaten.

    Tötet ein normaler Bürger mit einer Schusswaffe einen anderen Menschen, steht er automatisch mit einem halben Bein im Gefängnis für 10 Jahre und länger.

  13. 13
    egal says:

    „Den Fehler hat nicht die Polizei gemacht, sondern der Mann, der die Polizei mit einem Messer angegriffen hat. Man kann ja auch einfach mal hören was ein Polizist sagt oder nach RSG Einsatz das Messer hinlegen.“

    Wenn die überfallartig in den geschützten Lebensbereich eindringt, selbst wohl aufgeregt ist und dann überreagiert… was soll man da als Bürger noch machen?

  14. 14
    FMH says:

    Das interessante ist ja, dass der betreffende Staatsanwalt genau das gleiche auch schon kurz nach dem Ereignis gesagt hat, als eigentlich noch gar nichts bekannt war außer den Aussagen der Polizisten.
    Hinzu kommt, dass es einfach unmöglich ist, wie hier auf dem Rechtsbewusstsein der Öffentlichkeit herumgetrampelt wird: Man erklärt den Fall für abgeschlossen und gibt dabei nur Informationen an die Presse heraus, welche ganz und gar nicht realistisch klingen. Welche Informationen waren es denn nun, die den Staatsanwalt darauf brachten, von einer Anklage abzusehen – oder besser gesagt, bei seiner Meinung zu bleiben?

  15. 15
    Andre says:

    Das Problem ist, dass StA und Polizei wie Kopf und Arsch sind. Die Polizisten sind Hilfsbeamte der StA und die wollen es sich ungern mit ihren Adlaten verschätzen. Aber irgendwie stinkt die Sache. Ich hatte erst vermutet das Opfer habe unter Drogen gestanden, aber dem war wohl nicht so. Nur acht (!) Beamte schaffen es nicht einen Mann niederzuringen? Ne klar, da muss erstmal ein Magazin in denjenigen reinpumpen. Ich hoffe der GStA nimmt sich der Sache an. Frohes Fest alle zusammen!

  16. 16
    Tourix says:

    Wenn ein Mensch unter einem Psychoseschub steht, kann das den Adrenalinspiegel schlagartig massiv erhöhen.
    Das hat zur Folge, dass ein solcher Mensch selbst bei einem direkten Herzschuss weitergehen und zustechen kann, bis soviele Zellen absterben, dass er handlungsunfähig wird.
    Die Unmenge von abgefeuerten Kugeln sprechen für eine reine Panikreaktion.

  17. 17
    Ben says:

    Wahnsinn, kann man sich in einem Land mit derartigen Polzeiexzessen und der Reaktion von Exekutive und Judikative noch wohl und sicher fühlen ?

  18. 18
    Das Ich says:

    Jaja, eigentlich egal ob es ein Urteil gab oder noch nichteinmal Anklage erhoben wurde. Im Ergebnis ist das für die Hinterbliebenen des Getöteten nicht weniger falsch.
    Ich wollte nur klarmachen, dass eben solche „Ermittlungen“ eben auch zu unerwünschten Tötungsreaktionen seitens der Hinterbliebenen zum Nachteile der Recht(sbeugenden)sprechenden STA oder Richter kommen kann.
    Da muss man sich dann nicht wundern.

    Was sprach im übrigen gegen einen weiteren Beinschuss? Oder Schulter? Da läuft eben keiner mehr weiter. Da fleigt man volle Kanne nach hinten weg.
    Die Aussage, dass man da noch weiterlaufen kann ist genauso lustig wie die Aussagen von Polizisten: Der Hund hat uns angegriffen und wir mussten ihn erschiessen, aber selber keine Verletzungen haben;-)
    Ich lach mich weg.

    Allerdings muss ich auch sagen, selber Doof wenn man mit nem Messer auf die Polizei losgeht. Da könnte man auch weglaufen;-)

  19. 19
    studiosus juris says:

    @Das Ich:

    „Die Aussage, dass man da noch weiterlaufen kann ist genauso lustig wie die Aussagen von Polizisten: Der Hund hat uns angegriffen und wir mussten ihn erschiessen, aber selber keine Verletzungen haben“

    Zum Glück gibt’s genau das auch auf Video http://www.youtube.com/watch?v=ZGUyMFPJRnU
    (einfach gedanklich Taser durch Pistole ersetzen)

    Genauso sinnfrei ist der Rest Ihres Beitrages:
    „Was sprach im übrigen gegen einen weiteren Beinschuss? Oder Schulter? Da läuft eben keiner mehr weiter. Da fleigt man volle Kanne nach hinten weg.“
    Is klar. Etwa 4 meter weit! Und das Auto daneben wäre auch noch explodiert!

  20. 20
    Staatsanwalt says:

    Für diejenigen die mehr an Details bzw. Fakten interessiert sind:

    http://www.regensburg-digital.de/?p=6035

  21. 21
    RA Carsten R. Hoenig says:

    @Staatsanwalt:
    Danke für den Hinweis, den ich in einem weiteren Beitrag zum Thema verarbeitet habe.

  22. 22
    Polizist says:

    Hier wird ein Sachverhalt von Leuten „hobby-juristisch“ auseinander genommen und beurteilt, die von der eigentlichen Situation „Messerangriff – Schußwaffengebrauch“ überhaupt keine Ahnung haben. Wenn man zeitliche und psychologische Zusammenhänge bzw. Wirkungsweisen einer Schußwaffe und körperliche Reaktionen darauf überhaupt nicht kennt, und das kann man ohne weiteres anhand der Äußerungen/Kommentare unterstellen, sollte man besser den Mund halten.

  23. 23

    […] Fall Eisenberg war schon ein besonderer: 12 Schüsse von Polizeibeamten auf den Studenten. 12 Mal Notwehr, erklärte die Staatsanwaltschaft. Damit waren die Hinterbliebenen nicht […]