Die Berufung der Staatsanwaltschaft

Im hiesigen Bezirk laufen meiner Zählung ca. 20 Prozent des Verteidigerverhaltens” auf RVG … Echtes Highlight: Das Bestehen auf eine Hauptverhandlung alleine wegen der Tagessatzhöhe.

So lautete der Kommentar von AdvoDoc zu einem Beitrag, in dem ich ein konkretes staatsanwaltschaftliches Verhalten kritisiere.

Dem möchte ich mit einer Berufung entgegen treten, die die Staatsanwaltschaft eingereicht hat. Es geht um die gewaltige Frage, ob die Höhe des Tagessatzes bei 20 oder bei 33 Euro zu liegen hat. Das wird auch umfangreich begründet, nachdem die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft in der ersten Instanz es schon für erforderlich gehalten hat, über die Tagessatzhöhe zwei (!) Hauptverhandlungstage durchzusetzen. Nun wird zusätzlich die Sache noch einmal diskutiert vor der Berufungskammer des Landgerichts.

Es gibt schon eigenartige Kautze unter den Strafverfolgern, meinen Sie nicht, Herr Advodoc?

Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

7 Antworten auf Die Berufung der Staatsanwaltschaft

  1. 1
    RA says:

    dem vorwurf des herrn sta könnte ich entgegen halten, dass die meisten staatsanwälte und richter am liebsten verfahren einstellen. warum wohl?

    jedoch wäre diese behauptung genauso falsch wie die des sta.

    generell kann man aber sagen, dass die meisten staatsdiener den rechtsanwälten ihr honorar nicht gönnen. dabei wird vergessen, dass man sich die horrenden pflichtverteidiggergebühren nicht bar in den geldbeutel stecken kann sondern eine ziemliche menge an kosten zu zahlen sind.

    ganz abgesehen davon, dass genügend mandanten nicht bezahlen und man am ende als anwalt der dumme ist.

    aber da wir das ja alle nur der gerechtigkeit willen machen und nicht wegen des schnöden mammons, ist uns das ja allen egal. und die vermieter, haftpflichtversicherer, angestellte und viele andere haben natürlich auch dafür verständnis…

    wenn man aber monatlich vom staat subventioniert wird, kann man das vielleicht nicht verstehen.

  2. 2
    ballmann says:

    generell kann man aber sagen, dass die meisten staatsdiener den rechtsanwälten ihr honorar nicht gönnen.

    mit Verlaub: Das ist schlichter Unsinn !

    wenn man aber monatlich vom staat subventioniert wird, kann man das vielleicht nicht verstehen.

    Ich werde nicht „subventioniert“, sondern bekomme für meine Dienste ein Gehalt. Vermieter, Haftpflichtversicherer „und viele andere“ wollen da leider auch bei mir etwas ab haben

  3. 3
    AdvoDoc says:

    …o.k., auch bei der StA gibt es Fälle grober Impulssteuerungstörung. Da hilft nur ein Termin um 7.30 Uhr, freut den Sitzungsvertreter riesig.

    OT:

    Präs.: Tut mir leid, die Ausschreibung für die [Ihre künftige] Planstelle soll zurückgezogen werden.

    RiLG: ?

    Präs.: Wissen Sie, da haben wir im Bezirk wieder mehr Manöviermasse und wir einigen uns leichter über Ihre künftige Verwendung… müssen Sie verstehen…

    RiLG: ???

    Präs.: Nein, wir wollen Sie nicht erpressen, aber diese Kammer braucht halt ein neues Mitglied…

    RiLG: #!?1-ö

  4. 4
    c says:

    Haua.

    Die Achse Vetter-Ballmann-Hoenig ist um einen weiteren Streiter für das Wahre Schöne Gute angewachsen. Ich muss ja gestehen, dass ich den Schlagabtausch mit großem Amusement verfolge und dabei schon ein guter Sack abrechenbarer Zeit draufgegangen ist (der natürlich nicht abgerechnet wurde!). Aber so langsam wird mir mulmig. Zwar habe ich erst heute wild über das LG Frankfurt geschimpft, weil man dort eine Einigung erpresst hat (untechnisch gemeint, natürlich). Der wettbewerbsrechtliche Streit zwischen den Parteien ist in der Tat ziemlich aus dem Ruder gelaufen, aber… (die Geschichte füge ich unten an, ist ja off topic).

    Jedenfalls fehlt – nicht nur in der hier öffentlichen – Auseinandersetzung der zu erwartende Respekt vor dem Berufsbild des jeweils Anderen.

    Wenn Ballmann sein Blog als „Gegenöffentlichkeit“ sieht, weil – aus Geldgeilheit, warum sonst? – der von Anwaltsblogs geprägten Öffentlichkeit ein falsches Bild vermittelt werde. Wenn ein Staatsanwalt plötzlich einen Computer bedienen kann und dann auch noch die Stirn hat, seinen Finger bei Herrn Hoenig in die Wunde zu legen. Wenn, alles in allem, jedes denkbare Vorurteil zwischen den beteiligten unabhängigen Organen der Rechtspflege sich Bahn bricht – dann kriegt das durch die juristischen Blogs geschaffene Bild des ungefilterten Einblicks in die Abläufe der Juristerei Risse, weil das Gebot der Fairness selbst dann nicht beachtet wird, wenn die Auseinandersetzung (teils anonym), frei nach Clausewitz, mit anderen als prozessualen Mitteln ausgefochten wird. Eigentlich können wir das besser. Hoenig und Vetter sind nicht immer die Speerspitze der Gerechtigkeit (und dazu auch gar nicht berufen), Ballmann nicht immer souverän und der AdvoDoc lässt sich bestimmt auch schon einmal von seinen Gefühlen leiten, wenn er den zur Verfügung stehenden Spielraum nutzt. So weit, so normal. Aber.

    Die wechselseitigen Kommentare der vergangenen Tage lassen sich treffend wie folgt zusammenfassen:

    1. Ballmann ist arrogant und zu faul, sich dem Wettbewerb zu stellen.
    2. Hoenig und Vetter sind geldgeile Mandantenverführer, die mit menschlichem Image (via Blog) über diesen Makel hinwegtäuschen wollen.
    3. Staatsanwälte produzieren Diamanten, wenn man ihnen ein Stück Kohle in den Hintern steckt.

    Ich weiß, welchen Vorurteilen man im erweiterten Kollegenkreis – also unter Juristen – begegnet. Ich bin nämlich Abmahnanwalt. Ich mache Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht. Mir soll zwar eher der Arm abfaulen, als dass ich mit betrügerischen Massenabmahnern gemeinsame Sache mache – das schützt mich aber vor dem schrägen Blick von oben nicht (172cm Körpergröße, „von oben“ ist also statistisches Mittel).

    Und ausgerechnet die Speerspitze der aufgeschlossenen, da bloggenden, Strafverteidiger, Staatsanwälte und (Teilzeit-) Strafrichter knüppelt derart stumpf aufeinander ein? Kollegen, die den intimsten, eingriffsintensivsten Bereich der Juristerei bearbeiten? Die Leute in den Knast schicken oder davor bewahren? Das BVerfG hat dankenswerter Weise bei Anwälten die starren Regeln des Berufsrechts aufgeweicht und so die verschiedenen Blogs erst möglich gemacht. Und jetzt wird fröhlich hin- und hermobilisiert – anders ist Ballmann nicht zu verstehen, der sich ja gerade als Gegenstück zu den „einseitigen“ Anwaltsblogs versteht. Einem Anwalt Parteilichkeit vorzuwerfen ist übrigens lustig – aber ein anderes Thema.

    Allen muss doch eigentlich klar sein – unabhängig, ob Richter, Anwalt oder Staatsanwalt -, dass es trotz allen Frusts nicht sinnvoll sein kann, sich auf Kosten der anderen profilieren zu wollen.

    Ein flammendes Plädoyer ohne Fazit. Das dürfte den Beteiligten bekannt vorkommen. Aber hoffentlich erzeugt dieser Beitrag doch ein kleinwenig Unwohlsein bei der aufkeimenden Kollegenhatz. Und das sind wir letzten Endes. Kollegen.

    C.

    So, das angekündigte PS:

    In einem umfangreichen Streit, es geht um Wettbewerbsrecht und zwei ernstzunehmende, größere Unternehmen (keine Massenabmahner, das echte Zeug halt), ist nach Verfügungsverfahren, Abschlusschreiben, Widerspruch und dem ganzen Sermon jetzt das Hauptsacheverfahren anhängig. Die Gegenseite erklärt nach einigen Windungen, das Verfügungsurteil für materiellrechtlich verbindlich anzuerkennen – die klassische Abschlusserklärung. Die Kosten der Abmahnung werden anerkannt (!) und sonst (fast) allseits Erledigung erklärt. Die Kuh ist vom Eis, der Drops gelutscht. Es stehen noch die Kosten des Abschlussschreibens aus. Beide Parteien haben keine Lust, ihre Rechtsbeistände wegen so einem Kleinkram nach Frankfurt fahren zu lassen, so dass nicht weniger als drei Mal ausdrücklich von beiden Seiten das Einverständnis mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren erklärt wird. „Kleinkram“ heißt übrigens nicht, dass man auf seine Rechtsposition verzichten möchte, aber der finanzielle Aufwand und das stets vorhandene Insolvenzrisiko der Gegenseite machen so ein Unterfangen immer risikoreich. Die Anwälte der Parteien sitzen in Düsseldorf und München. Frankfurt hatte halt eine schön passende Rechtsprechung.

    Das LG Frankfurt hat keine Lust, über die Sache zu entscheiden – anders ist nicht zu erklären, dass heute nach nochmaliger Bitte beider (!) Prozessbevollmächtiger telefonisch erklärt wurde, es bestehe Klärungsbedarf, der nur durch eine mündliche Verhandlung befriedigt werden könne. Darüber hinaus bestehe kein Bedürfnis nach Verfahrensbeschleunigung, was Voraussetzung des § 128 II ZPO sei – hessische ZPO, nehme ich an. Beide Anwälte waren stinksauer ob dieser durchsichtigen Masche, die Parteien zu einer Einigung zu zwingen, aber des Mandantenwille ist ein Himmelreich. Die Klage wurde insoweit zurückgenommen, der Gegner zahlt die Hälfte, keine Kostenanträge, Ruhe. Dabei war die mündlich avisierte Abweisung es eigentlich wert, abgewartet zu werden: wie der Rechtsstreit zeigt, war das Abschlussschreiben ja nicht erfolgreich – und damit nicht zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung geeignet und nicht ersatzfähig. Meinen die Frankfurter im Ernst. Vorsichtshalber nur am Telefon.

    Hanebüchen, aber erfolgreich. Und jetzt mache ich den gleichen Fehler, den ich gerade angeprangert habe… Zum Glück bin ich kein Blogger.

  5. 5
    Gulia says:

    Das ist Problem hier, ich kann nicht beantragen ein Anfalt, Fachanwalt welche kann mich verteidigen, ohne Geld- kein Anwalt, und 4 jahre sidzen ohne normale Ernährung und ohne Geld mit die Krankheit wie Schlaganwal oder multisklerose, war Stand bei Neurolog am 2006: Multiple Schmerzen, tut veh überal, Bewegung eingeschränk, aber darf nicht schreiben: Multisklerose, weil bin versichert beim Sozialamt, wenn jemand hat Multiklerose, das was ist die Gewalt, ich denke meine Beamte hat hier in Kamer eine Gute Anwalt, das wegen macht was er wollen.
    Ich hier lesen schon Seit jahre, unr mir gefält diese Blog, aber kann genause sagen, in Jurabilis drin nur Pfeindlichkeit, immer da kein Menschenrecht,
    ist okay, durch Misshandlungen Schwerebehinder, aber warum in Deutschland des Fall ist Gewalt an Schwerebehinderte, kann doch mich Siebers ohne Geld verteidigt, wann ich bekome Geld, sicher ich bezahlen, ich war doch ohne Unterhal 53 Monaten, wann ich na Hause gekomm mein Kind immer meine Tasche geschaut: Mama was hast Du für essen gebracht, warum ich musste zur Hölle die Kind bringen nach Germany, ich dachte nach zweite Welt Krieg Menschenrecht erstatten, ich nur am weinen ab 2001, das ist leben?, wer meine Schwarze Wände schauen, das ist Gift, wo jetz mein Kind hat Gesundheitliche Störungen,
    und die Arzt beruflich war kein Ortoped, nur Anwaltkammer kann Feststellen wieviel Patienten er so verfallen, ich habe mein EKG gestelt in Internet, wo kann schauen All Länder,wo mich immer mit Herz infark schmeisen raus, weil ich kein Versicherung habe, wenn Sozialämte wollen viel Geld haben, muss noch mehr Ausländer in sein Ort beantragen, aber von mir muss Finger veg lassen, bin schon Seit jahre durch Misshandlungen Behinder, ich war doch in 45 Jahre hier Blutspenderin, habe Blutspenderpass, und jeses mal 500 gramm + 100 für Untersuchung, gespenden,
    aber jetz nach kalte Wohnung, Sozialwohnung welche war ohne Heizung, schriftstuck am 18 februar 2005 Westfalen Post, wo viele Krank geworgen, die NRW von die 16 Bundesrepublik Kern Land, und in NRW verwallen so viel ohne Renovieren Sozialwohnungen,
    in welche Zeit wir Leben, ich kann nicht mich umbringen, weil ich muss an mein Kind denken noch, aber ich habe kein Ausgang Veg, weil Verfolgen jeder Handlung, die 4 jahre Kulschrank durchsuchen ohne Polizei verboten, 8 jahre stellen Antrag auf Schuhe und andere abgelegt, meine Zähne gebrochen und drücken auf Rechte Seite Kiefer, schmerz, aber kann nicht machen weil ich war in Kiefer Chirurgie, wo mich zahnarztin zu ge chikt, fahrkosten nicht erstatten, mit die 6 euro nach Siegen fahren, ich war bei Verlängerung mein Duldung am 29 Desember und gestern, das kostet Geld, und Kind mir sagt, warum überhaupt Du mich Geburt.
    Wenn kein Platz ich kann finden in die Geselschaft, dann schmeisen mich raus, bringen auf die Flüghafen mit mein Kind, und Sozialamt kann sorgen so viel Ausländer beantragen, wie immer gemacht, und bekomme auch viel Geld von Bezirk Regierung, die Jünge Menna Ausländer klauen Schuhe oder Kleider, aber ich intelligente Frau, ich macht das nicht, nur wenn mir deutsche Bekante Kleider geben, ich muss mit die 6 euro 12 cent noch Medikamente kaufen wir KORODIN, oder anderes, Alleinerziehende Mutter und kein Schutz,Beamte hat Gewisss, mir einfach immer sagt: schreiben Merkel, schreiben Paps, schreiben EU,
    4 jahre ich muss wie Haft zu Hause bleiben, aber andere von Wohngenuseschaft auch darf nicht beantragen, war Stand in Vergleich welche von mir nicht angenommen:darf andere Wohnung suchen,für meine Sozialwohnung zahlen 730 euro, ich gefunden Warm mit 400, lassen nicht, ja ich muss Geld ringen von Krankenkasse für Darmsiegelung wie andere betroffene, weil kaufen Privat Gerete und alle muss durch, muss für Sozialwohnung von die Bezirke,
    Kamer muss setzen für mich ein Entscheidung, ich will raus, mich stoppen von Ungerechtigkeiten die Bewegung und Atmung, komm noch viele Verschlimerung.
    Danke. Ich brauche Ihre Hilfe.

  6. 6
    ballmann says:

    @ C
    tiefer hängen, unbedingt tiefer hängen.
    RA Hoenig und ich sind zum Bier verabredet !
    Ich fühle mich von RA Hoenig nicht „geknüppelt“ (weder stumpf noch spitz), auch „knüpple“ ich nicht auf ihn ein.
    Es sind halt (nicht nur beruflich, sondern auch örtlich; Metropole hier – Landpommeranze da) unterschiedliche Sichtweisen auf die gleiche Materie.
    „Gegenöffentlichkeit“ war und ist von mir im Hinblick auf die 99,9% Anwalts-blawgs durchaus ironisch gemeint.
    Und wenn Sie einen Sack voll Zeit auf das lesen „unserer“ Beiträge – ich vermeide das Wort verschwendet – also verwandt haben, ist das allein ihre Schuld

  7. 7
    studiosus juris says:

    @ c:

    uh-uh, wird hier jetzt sogar schon nach carl von clausewitz zitiert? ;)
    netter post.