Waffenattrappen verboten

Täuschend echt aussehende Waffenattrappen und Kampfmesser dürfen künftig nicht mehr öffentlich getragen werden. Dieser Verschärfung des Waffengesetzes stimmte gestern auch der Bundesrat zu. Verstöße dagegen können mit einem Bußgeld bis 10.000 Euro geahndet werden.

Quelle: Berliner Morgenpost

Ob den schweren Tankstellen-Räuber (§ 250 I 1 a StGB: Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren) die Bußgeldbewährung beeindrucken wird? Ich glaub’s nicht.

Aber vielleicht lassen sich ein paar Messerstechereien damit verhindern:

Verboten wird mit der Novelle auch das Mitführen von Messern, deren Klinge länger als zwölf Zentimeter ist oder die auf Knopfdruck aufspringen.

Dieser Beitrag wurde unter Politisches, Strafrecht veröffentlicht.

Eine Antwort auf Waffenattrappen verboten

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    doppelfish says:

    Klar, das wir sowas von helfen. Das werden unser Britischen Nachbarn sicherlich gerne bestätigen:

    1.) Dort sind Messer grundsätzlich verboten.
    2.) Dort tragen Rettungssanitäter[*] jetzt stichsichere Westen. Wohlgemerkt, Rettungssanitäter. Nicht Polzisten oder Türsteher oder Wachleute. Rettungssanitäter.

    Wer (wie ich) ein Messer trägt, weil es ein sehr gutes und universelles Werkzeug ist (wenn man damit umgehen kann), wird es vielleicht zu Hause lassen.

    Wer aber der Meinung ist, er müsse sich in Messerstechereien einmischen oder sie anfangen, wird sich von ein paar Euros Bußgeld nicht beeindrucken lassen – zumal die Buße nur dann fällig wird, wenn man erwischt wird. Und wann ist das denn schon der Fall? Bestenfalls dann, wenn man nach einer (anderen) Gewalttat in die Hände der Polizei gerät. Nach einer Messerstecherei, zum Beispiel.

    [*] Mit der Bezeichnung tue ich Tom Reynolds ein bischen Unrecht. Ein Britischer E.M.T ist, was Fähigkeiten und Pflichten angeht, irgendwo zwischen Sani und Notarzt angesiedelt.