Überwachung, koste es was es wolle

Wenn ein Strafverteidiger sich dieselbe Mühe geben würde, wie manche Ermittlungs-Beamte, gäbe es bald keine Strafverteidiger mehr …

Aus einer Berliner Ermittlungsakte:

Im Rahmen einer Fußstreife überprüfte ich am heutigen Tag, gg. 11.00 Uhr, die ordnungsgemäße Parkflächenbenutzung in 10627 Berlin, Goethestr. 37/38. Die Örtlichkeit mündet in einem Wendehammer zur Fußgängerzone Wilmersdorfer Str. und wird häufig verkehrswidrig zugeparkt.

Direkt vor der Hausnummer 37/38 befinden sich 3 Behindertenparkplätze die in der Zeit von Mo – Sa, 9 – 20 Uhr, ausschließlich von Behinderten mit gültigem Behindertenausweis benutzt werden dürfen. Auf einem dieser Parkplätze parkte der Pkw, VW, amtliches Kennzeichen B-IO 755, ein Behindertenausweis in
neuer EU-Ausstellungsvariante lag auf dem Amaturenbrett.

Ich entfernte mich vom Pkw und beobachtete das Geschehen aus einiger Entfernung. Gegen 12.25 erschien eine weibliche Person am Pkw, stieg ein und fuhr in Richtung Krumme Str. Hier wurde sie
von mir angehalten, …

1 Stunde und 25 Minuten Beobachtung eines Geschehens, das in einem parkenden VW bestand, auf dessen Armaturenbrett ein Behindertenausweis lag. Dafür fehlte mir jedenfalls die Muße, die Zeit dazu hätte ich auch nicht …

Dieser Beitrag wurde unter Ordnungswidrigkeitenrecht, Polizei veröffentlicht.

5 Antworten auf Überwachung, koste es was es wolle

  1. 1
    Malte S. says:

    Gibts vielleicht gegenüber n gutes Cafe und der Herr Beamte wollte eigentlich nur einen Kaffee trinken – die OWiG ist sozusagen nur ein Zufallsfund.

  2. 2
    corax says:

    Versteh ich ehrlich gesagt überhaupt nicht.
    War der Ausweis jetzt ein „Schwerbehindertenausweis“?
    Der erlaubt das Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz generell nicht und hätte direkt mit einem Knöllchen zu 35 €uro oder Abschleppen geahndet werden können. Oder war es ein „Parkausweis für Behinderte“? Das vermute ich hier mal. Dieser wird normalerweise ausgestellt für Menschen mit festgestellter „außergewöhnlicher Gehbehinderung“ Merkzeichen aG oder für „Blinde“ Merkzeichen Bl.
    Jetzt sollte es einem schon dämmern. Da der Blinde wohl nie und der außergewöhnlich Gehbehinderte nicht zwangsläufig selber fährt, gilt der Ausweis natürlich auch für die Begleitpersonen die die jeweilige behinderte Person fahren. Und durch die Beobachtung, dass eine offensichtlich nicht behinderte Person einen Parkplatz alleine verlässt, kann niemals ein Verstoß festgestellt werden sondern nur wenn diese Person alleine an so einem Parkplatz eintrifft und auch dann nur, wenn der im Ausweis Eingetragene nicht abgeholt wird oder dort wohnt.

    Ich vermute mal, dass sich die angehaltene weibliche Person anschließend verplappert hat, aber eigentlich hat der Beamte oben nur selber dokumentiert, dass er sich 1,5 Stunden auf Staatskosten die Eier geschaukelt hat.

  3. 3
    Rudi says:

    Wer wird zukünftig die Berliner Botschaften und andere Objekte sichern wenn die Polizei nunmehr unsere Behindertenparkplätze überwacht?

    Oder ist das ne neue Beschäftigungsmaßnahme für Schreibtischtäter/gehbehinderte Beamte? Dann gebt den armen Jungs aber nen Stuhl, ne Decke und ne Kanne Kaffee, damit sie sich beim Schaukeln nicht was wegholen.
    Parkplatzwächter in Polizeiuniform….

  4. 4
    doppelfish says:

    Und wer weiss, wieviele andere Falschparker er in dieser Zeit verpasst hat. Da sind dutzende Knöllchen nicht ausgestellt worden! Tsts.

  5. 5
    Rolf Schälike says:

    Das Ganze ist kein Spaß. Weshalb machen sich die Juristen keine Gedanken darüber, ob der Polizist nicht ein Krimineller – in diesem Fall vermutlich zunächst Mal ein Kleinstkrimineller – ist? Reichen unsere Paragrafen dafür nicht aus? Oder befinde ich mich in der Krähenschar Gleichgesinter, die sich lustig machen über den kleinen lächerlichen Fehler ihres beamteten Kollegen?