Richterlicher Sarkasmus

Die Mandantin ist echt angeschlagen von der Untersuchungshaft. Fluchtgefahr nehmen die Staatsanwaltschaft und das Gericht an.

Sie hat alle Hoffnungen in die mündliche Haftprüfung gesetzt. Und sie kämpft um ihre Freiheit mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln. Daran mangelt es allerdings:

Keinen festen Wohnsitz. Einer richterlichen Auflage, sich wöchentlich zweimal bei der Polizei zu melden, ist sie seit Monaten nicht nachgekommen. Keine sozialen Bindungen. (Nur) eine feste Beziehung hat sie; doch die sitzt auch in Untersuchungshaft. Aber sie habe (noch) vier Hunde, ohne diese würde sie nirgendwo hingehen, trägt sie, den Tränen nahe, vor.

Wenn ich Sie wegen der sozialen Bindung zu Ihren vier Hunden von der Haft verschone, komme ich in’s Fernsehen!

entgegnet ihr der Richter.

Man muß ihm zugute halten, daß er sich für diesen Satz unverzüglich entschuldigt hat. Und daß die Mandantin selbst darüber lachen mußte …

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

6 Antworten auf Richterlicher Sarkasmus

  1. 1
    AlterEgo says:

    Aber die Mandantin wurde schon im Vorfeld darüber aufgeklärt, dass die obj. Lage eindeutig gegen das Ende der U-Haft spricht?

    Soziale Bindungen ist ja immer etwas wischiwaschi, fester Wohnsitz sicherlich wünschenswert, aber dann Nichtnachkommen einer Auflage? Das muss doch für jeden klar sein, dass das dann fast ausgeschlossen sein dürfte. Oder war die Auflage so unzumutbar? Gerade die Auflage ist doch das einzige Kriterium, was man alleine und ohne Mitwirkung der anderen erfüllen hätte können.

    Warum war die Erwartungshaltung so hoch?

  2. 2
    PR says:

    Nach meiner Erfahrung ist die Erwartungshaltung von Mandanten immer riesig, so nach dem Motto: Ich hab nen Anwalt, der holt mich hier raus!
    Den Leuten diesen Zahn verständlich zu ziehen ist manchmal echt schwierig!

  3. 3
    BV says:

    Einer richterlichen Auflage, sich wöchentlich zweimal bei der Polizei zu melden, ist sie seit Monaten nicht nachgekommen.

    Das ist aber auch wirklich blöd. Wenn die übrigen Punkte schon gegen einen sprechen, sollte man zumindest bei den Dingen mitwirken, bei denen es einigermaßen problemlos möglich sein dürfte. Hat die Mandantin denn Gründe für ihr Nichterscheinen?

  4. 4
    RA says:

    In der Regel ist es den Leuten VORHER egal. Kopf in den Sand.

    Wenn sie dann aber in Haft sitzen, ist es nicht mehr so egal. Dann muss der Anwalt ran. Schafft der es dann – gerade wegen des Verhaltens des Mandanten vor Inhaftierung – nicht, diesen bei der Haftprüfung raus zu bekommen, war natürlich der Anwalt scheiße und der nächste muss her…

    Es ist leider vielen Strafmandanten schwer bis überhaupt nicht vermittelbar, dass es auch auf ihr Mitwirken ankommt. Leider.

  5. 5
    Gulia says:

    Wenn sie dann aber in Haft sitzen, ist es nicht mehr so egal. Dann muss der Anwalt ran“

    Aber wenn Anwalt Kontakt aufnimmt mit Beamte, welche hat schom mein Anwalt gemacht, und ich habe schon 3 Anwalt gehab.

  6. 6
    ELDWGG says:

    Gebührenbescheid Tierschutzverein: Ungeachtet ihrer Strafe, die sie bekommt, erlaube ich mir festzustellen: Wird sie nicht auch betrogen vom Tierschutzverein bzw. der Bürokratie der Handhabung? Das ist doch Betrug, 4.021,99 EUR für nur einen Monat zu verlangen! Und das, wo offensichtlich kein Geld bei ihr vorhanden ist. Warum bemängelt das niemand? Von diesem Geld kann man sehr lange sehr viele Hunde unterhalten und nicht bloß 7 Hunde.