Post von Horst Mahler

Ich habe Post bekommen. Von Horst Mahler.

Ich wüßte ja nun mal gern, warum er sich ausgerechnet an mich wendet. Auch wenn ich hier und da einmal eine brisante Verteidigung übernehme, bin ich kein Szene-Verteidiger. Erst recht kein rechter.

Die übersandte DVD enthält eine langatmige Rede, in der er seinen (derzeit) bekannten Standpunkt vertritt und die ich auch nicht auszugsweise hier zitieren möchte. Das ist sie nicht wert.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

21 Antworten auf Post von Horst Mahler

  1. 1
    doppelfish says:

    Die ganze DVD (pardon, „Film“) angeschaut? Tapfer.

  2. 2

    Ne, Auszüge haben ausgereicht, mein ansonsten dickes Fell zu überwinden. Die Aufmachung des Video ist allerdings recht professionell gemacht. (Nein, ich versende keine Kopien. § 86 StGB ist mir bekannt.)

  3. 3
    ben says:

    Hmmm, wenn man sich den Briefkopf so anschaut…
    Gegen HM wurde doch ein Berufsverbot verhängt. § 145 c StGB?

  4. 4
    Patrick says:

    Ist eigentlich Vokabular wie „Fernruf“, „Fernkopie“ sowie „e-Post“ Juristendeutsch oder eher gesinnungsbedingt?

  5. 5

    @ Patrick: Dies ist wohl eher der Sprachgebrauch älterer Menschen, die einen Großteil ihres Lebens eben ohne diese Technik auskamen.

  6. 6
    doppelfish says:

    Es reicht vollkommen, zu wissen, daß hier § 86 StGB einschlägig wäre, nicht etwa der entsprechende Teil des UrhG.

  7. 7

    Einen Verstoß gegen das Urheberrecht im Strafregister stehen zu haben, hat mit Sicherheit eine andere Qualität als einen § 86 StGB. In den Kreisen, in denen ich verkehre, gehört eine solche Straftat eher nicht zum guten Ton.

  8. 8
    Hugo says:

    @ Patrick: Dies ist wohl eher der Sprachgebrauch älterer Menschen, die einen Großteil ihres Lebens eben ohne diese Technik auskamen.

    Die sagen eher sowas wie, „ich komm mit dem Emil (oder Emaul – je nach Mundart) nicht zurecht“. Wer ePost schreibt, tut’s mit Hintergedanken, wobei die nicht in jedem Fall rechtslastig sein müssen.

    Was das Urheberrecht anbetrifft: Das wäre ein Antragsdelikt, d. h. Mahler müßte den Betroffenen explizit anzeigen. Da er vermutlich nichts gegen die Verbreitung von seinem Schund hat, dürfte eine Strafverfolgung daran scheitern. Bleibt bei der Volksverhetzung und ähnlicher Straftaten.

  9. 9
    Sigrid says:

    @ben am 20. November 2008 um 11:16

    Darf man sich bei „Berufsverbot“ noch Rechtsanwalt nennen?
    oder darf man seinen Beruf als Rechtsanwalt nur nicht ausüben.

  10. 10
    zf.8 says:

    Ich erinnere mich noch an die Zeit, in der man von ePost reden konnte, ohne sich damit gleich dem Verdacht rechter Gesinnung ausgesetzt zu sehen. Das war damals, als die deutsche Post noch einen Freemail-Service unter dem Namen „ePost“ betrieb und sich auf diesen Weg der Begriff halbwegs verbreitet hat. (Ähnlich wie man auch Leute findet, die beim E-Mail schreiben von Web.de oder ähnlichen reden.)

  11. 11
    ben says:

    @ Sigrid:
    Das ist hier eben die Frage. Darf er trotz Berufsverbots mit seinem Briefkopf als Rechtsanwalt nach außen hin auftreten?

  12. 12
  13. 13
    Sigrid says:

    @ Ich wüßte ja nun mal gern, warum er sich ausgerechnet an mich wendet..

    Na, weil Sie ein sehr guter Verteidiger sind?

    mit Fachwissen, Witz u.Humor, der sich für seine Mdt. einsetzt.

    Vielleicht braucht er ja einmal einen SEHR GUTEN Rechtsanwalt und fühlt schon mal vor ;-)

  14. 14
    doppelfish says:

    @7: Da wird ja wohl niemand ernsthaft nach einer Kopie gefragt haben, oder? Über den Inhalt des Films weiss man ja jetzt schon alles, was man wissen muß. Greift eigentlich § 86 StGB auch, wenn man das Material einem Entsorgungsunternehmen übereignet? ;)

  15. 15
    icke says:

    wow 14 kommentare im hönig blog das sieht man auch nicht alle tage ;) auf jeden fall danke für die aufklärung

  16. 16

    Das „hönig blog“ schreibt sich mit „oe“, bitteschön. Soviel Zeit muß sein. ;-)

    Und überhaupt: Hier gibt es 79 Stück. Und täglich werden es mehr.

    Danke für das Danke.

  17. 17
    icke says:

    gern geschehen ich bin übrigens ehemaliger „nachbar“ aus neukölln und durch die wanne auf die seite aufmerksam geworden. obwohl ich erst dachte was ist das denn für ein plumper werbeversuch find ichs mittlerweile schon lustig und recht wirksam ;)

    grüße aus dem hohen norden

  18. 18
    BobbyAir says:

    Mal abgesehen von den Absichten des Herrn Mahlers, kann ich hier Ihre Absichten nicht erkennen, und sehe eher Ihre Unseriösität als Rechtsanwalt. Veröffentlichen Sie eigentlich alle Briefe, die Sie von eventuellen Mandanten erhalten? Zumindest lässt diese Veröffentlichung jeden halb-intelligenten Menschen dazu veranlassen, niemals Ihre Kanzlei mit irgendeinem wichtigem Verfahren zu beauftragen.

    Womit heben Sie denn nun das Post- u. Fernmeldegeheimnis auf? Meinungs- oder Pressefreiheit?
    Ihrer Schweigepflicht kommen Sie auf jeden Fall nicht nach, und allein deswegen sollte man Ihnen Ihre Zulassung entziehen.

    Hier für kann ich (auch ohne nationalgesinnt zu sein) kein Verständnis aufbringen.

  19. 19

    Herr Mahler schrieb seinerzeit nicht an mich, weil er mich als Verteidiger um Rat bitten wollte, sondern um mich (und einige andere) für seine Zwecke zu instrumentalisieren.

    Dieser Brief samt DVD ging wortlaut-identisch auch an reichlich andere Rechtsanwälte: „Sehr geehrter Empfänger.“ Herr Mahler verfolgte damit einen Zweck, der erkennbar nichts mit der Begründung eines Mandatsverhältnisses zu tun hatte.

    Deswegen unterliege ich hier auch keiner Schweigepflicht.

    Ich habe mich mit dieser Veröffentlichung schlicht (erfolgreich) gegen seinen Versuch gewehrt, mich zu seinem Kasper zu machen.

    BTW: Herr Mahler hat sich nicht gegen diese Veröffentlichung gewehrt (obwohl er Kenntnis davon hatte).

  20. 20

    […] CD-ROMS mit antisemitischen Inhalt erhielten. Ich habe selbst zwei CD-ROMS erhalten, so auch der Berliner Strafverteidiger Carsten Hoenig, der in seinem Blog viele weitere Informationen zur tragischen Figur Mahlers […]

  21. 21
    R.G. says:

    Habe auch mehrere DVDs erhalten. Eine zeigt Interview des genannten Herrn Mahlers. Das merkwürdige ist jedoch, dass ich kein Rechtsanwalt bin und der Umschlag auch keinen Absender, noch einen Brief enthielt. Die übrigen DVD wurden noch nicht durchgesehen, deswegen kann ich dazu nichts näheres sagen, jedoch schon sehr mysteriös. Jedoch zweifel ich nicht daran, dass es sich bei ebend jener DVD die wir geschaut haben, um die gleiche handelt, wie jene die auch Sie und andere Rechtsanwälte erhalten haben.