Kaffee genehmigt.

Der Kollege Bert Handschumacher hat im Anwaltszimmer des Landgerichts Braunschweig eine außerordentlich wichtige Genehmigung entdeckt:

Kaffeemaschinengenehmigung

Die Genehmigung des Herrn Präsidenten zum Betrieb einer Kaffeemaschine. Mich würde ja mal interessieren, was für ein Teil dort steht: Die übliche Pullerkaffeemaschine oder etwas Feineres, dem anwaltlichen Berufsstand entsprechend Angemessenes?

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache, Justiz veröffentlicht.

8 Kommentare zu „Kaffee genehmigt.

  1. 1
    RA JM sagt:

    Irgend etwas ist da ohnehin faul: Frau Peiser ist offensichtlich keine Anwältin, jedenfalls ist sie hier nicht zu finden. ;-)

  2. 2

    Das könnte eine bei der RAK angestellte Mitarbeiterin sein. Jedenfalls sind die (unverzichtbaren!) Damen in den Berliner RA-Zimmern derart Beschäftigte.

  3. 3
    holgi sagt:

    Das Schriftstück ist älter als 14 Jahre!

    Vielleicht ist die Dame schon verschieden.....

  4. 4
    doppelfish sagt:

    Darf sie denn auch Strom verwenden? Oder gibt’s dazu ‚ne separate Genehmigung?

  5. 5

    Die braucht sie nicht. Schließlich haben in RA-Zimmern Richter kein Zutritt. Also kann Amtsrichter Piesepampel ihr die Stromentnahme auh nicht durch Beschluß verbieten. ;-)

  6. 6
    Badenserbub sagt:

    Laut Unfallverhütungsvorschrift sind elektrische Betriebsmittel regelmäßig zu prüfen (http://www.franke-pahl.de/engl/downloads/Informationsschrift_BGV_A3.pdf). Deswegen sind private Elektrogeräte üblicherweise verboten. Oder genemigt - wie hier, und werden dann auch regelmäßig geprüft (immerhin muss das Frau Peiser wenigstens nicht selbst bezahlen).

  7. 7
    saibot sagt:

    „Pullerkaffeemaschine“? Heißt das bei ihnen wirklich so? Oder sollte das Pulver heißen?
    Egal: Als ich auf den Link geklickt hab, war ich zum 2. Mal belustigt.....

  8. 8
    doppelfish sagt:

    sailbot: Wenn man sich die „Funktions“-Weise dieser Maschinen vor Augen führt ... war wohl ‚n Freud’scher Vertipper.