Der Kollege Bert Handschumacher hat im Anwaltszimmer des Landgerichts Braunschweig eine außerordentlich wichtige Genehmigung entdeckt:
Die Genehmigung des Herrn Präsidenten zum Betrieb einer Kaffeemaschine. Mich würde ja mal interessieren, was für ein Teil dort steht: Die übliche Pullerkaffeemaschine oder etwas Feineres, dem anwaltlichen Berufsstand entsprechend Angemessenes?
Irgend etwas ist da ohnehin faul: Frau Peiser ist offensichtlich keine Anwältin, jedenfalls ist sie hier nicht zu finden. ;-)
Das könnte eine bei der RAK angestellte Mitarbeiterin sein. Jedenfalls sind die (unverzichtbaren!) Damen in den Berliner RA-Zimmern derart Beschäftigte.
Das Schriftstück ist älter als 14 Jahre!
Vielleicht ist die Dame schon verschieden…..
Darf sie denn auch Strom verwenden? Oder gibt’s dazu ’ne separate Genehmigung?
Die braucht sie nicht. Schließlich haben in RA-Zimmern Richter kein Zutritt. Also kann Amtsrichter Piesepampel ihr die Stromentnahme auh nicht durch Beschluß verbieten. ;-)
Laut Unfallverhütungsvorschrift sind elektrische Betriebsmittel regelmäßig zu prüfen (http://www.franke-pahl.de/engl/downloads/Informationsschrift_BGV_A3.pdf). Deswegen sind private Elektrogeräte üblicherweise verboten. Oder genemigt – wie hier, und werden dann auch regelmäßig geprüft (immerhin muss das Frau Peiser wenigstens nicht selbst bezahlen).
„Pullerkaffeemaschine“? Heißt das bei ihnen wirklich so? Oder sollte das Pulver heißen?
Egal: Als ich auf den Link geklickt hab, war ich zum 2. Mal belustigt…..
sailbot: Wenn man sich die „Funktions“-Weise dieser Maschinen vor Augen führt … war wohl ’n Freud’scher Vertipper.