Die Wanne im Fernsehen

Blickpunkt-Bericht vom 13.04.2008 über die Ungleichbehandlung von Behörden- und Privatfahrzeugen in der Berliner Umweltzone: Die Polizei-Wanne darf, die Kanzlei-Wanne darf nicht.

Übrigens: Das Knöllchen, von dem die Rede in dem Beitrag ist, wurde nicht wegen „Parken in der Umweltzone“ verhängt, sondern wegen „Verkehrsteilnahme durch Parken in der Umweltzone„.

Dieser Beitrag wurde unter Feinstaubverordnung, Medien veröffentlicht.

5 Antworten auf Die Wanne im Fernsehen

  1. 1
    Hotgun says:

    kann ick mich der Klage in irgendeiner Form anschließen?
    In unserem Bulliforum wird die Sache ab und zu sehr heftig diskutiert. Es trifft ja fast alle DieselBullis.
    Die AG brauch ich ja nich beantragen. Ich kann ja, nach Schreiben des Senats umrüsten. …Für knappe 1000euro… Oxikat 722€+einbau.

  2. 2
    RA Hoenig says:

    Wir klagen nicht. Die Frage der Ausnahmegenehmigung wird schlußendlich vor dem Verwaltungsgericht geklärt. Das ist nicht unser Gebiet.

    Statt dessen haben wir – im Auftrag mehrerer Mandanten – Einsprüche gegen Bußgeldbescheide erhoben, die gegen unsere Mandanten wegen angeblichen Verstoßes gegen das Fahrverbot erlassen wurden.

    Wenn die Bußgeldbehörde diesen Einsprüchen nicht stattgibt (was wir erwarten), wird die Sache dann vor dem Strafrichter beim Amtsgericht Tiergarten ausgetragen. Der muß entscheiden, ob der Bußgeldbescheid rechtmäßig war oder eben nicht.

    Mit ein wenig Glück (und Geschick der Verteidigung) wird der Strafrichter die Rechtsnorm, auf Grund der der Bußgeldbescheid ergangen ist, dem Berliner Verfassungsgericht vorlegen (Art. 100 GG).

    Also lieber Hotgun: Wenn unsere Kanzlei Ihnen helfen soll, fahren Sie ohne Punkt in die Umweltzone, lassen Sie sich dort erwischen … und schon können Sie sich bei uns melden. ;-)

    Wichtig: Schließen Sie vorher eine Rechtsschutzversicherung ab, die übernimmt die Verteidigerkosten, (die etwa den Wert eines Feinstaubfilters für den T3 oder T4 haben).

  3. 3
    Hotgun says:

    ja hab ich ja alles Rechtschutz…. Ich hab schon 8 Pünktileins. aus Zeiten meiner Montagetätigkeiten unterwegs auf Deutschen Autobahnen. Mit dem T3 blitz mich keiner mehr da bin ich viel zu langsam hrhr. Beim letzten Versuch den Bußgeldbescheid anzufechten hat der Richter 500€ und 3 monate vorgeschlagen… Da hab ich dann lieber den einspruch zurückgenommen und die 172 öre bezahlt… trotz Rechtschutz.

    Wenn ich aber parkend in der Zone erwischt werde bin ich auf jedenfall bei ihnen virstellig. Wenn ich als Fahrer erwischt werd kann ich ja eh nix machen denk ich.
    Ich parke jedenfalls mind. einmal wöchentlich im Ring bis jetz is nix passiert grummel

  4. 4
    Hotgun says:

    Dazu passt auch grad noch ein Fundstück:

    Was eigentlich zur Bekämpfung des Terrorismus geplant war, greift immer weiter in die Rechte der Bürger ein. Die Möglichkeit der automatisierten Kontoabfrage erreicht nach der Erweiterung auf Steuerhinterziehung und Sozialleistungsmissbrauch nun auch Temposünder.
    Auf Anfrage des FDP-Abgeordneten Otto Fricke teilte das Bundesjustizministerium nun mit, grundsätzlich ist es auch möglich eine Kontoabfrage zu initiieren, um die Höhe von Geldstrafen bei Strafbefehlen zu bestimmen.
    Mehrere Staatsanwälte haben diese Möglichkeit schon genutzt, um Temposünder härter zu bestrafen. Verkehrsrechtsexperten halten diese Maßnahmen für unverhältnismäßig

  5. 5
    RA JM says:

    Gerade gesehen: Berlin unterhält auch spezielle Webseiten zum Thema.